ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)
Den Steuerzahler dürften die jetzt beschlossenen Entschädigungszahlungen Schätzungen zu Folge rund eine Milliarde Euro kosten.

Entschädigung für Vattenfall und RWE

Von Louis-F. Stahl

(29. Oktober 2018) Am 28. Juni 2018 beschloss der Bundestag einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Entschädigung der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom Dezember 2016 um (Az. 1 BvR 2821/11, 1456/12, 321/12). Damals bestätigten die Karlsruher Richter zwar grundsätzlich die Zulässigkeit des Atomausstiegs von 2011, attestierten dem Gesetzgeber jedoch grobe handwerkliche Fehler bei der konkreten Ausgestaltung des Ausstiegs. Der Eingriff in das Eigentum der Konzerne sei teilweise „unzumutbar, teilweise auch gleichheitswidrig“ erfolgt. Dem Gesetzgeber wurde von den Verfassungsrichtern auferlegt, bis zum 30. Juni 2018 eine „angemessene Entschädigung, Laufzeitverlängerungen oder einen anderweitigen Ausgleich“ für die Atomkonzerne auf den Weg zu bringen.

Den Steuerzahler dürften die jetzt beschlossenen Entschädigungszahlungen Schätzungen zu Folge rund eine Milliarde Euro kosten. Im Verlauf der Debatte wurde auch argumentiert, dass eine Laufzeitverlängerung für drei Atommeiler um jeweils knapp drei Monate die Entschädigungszahlung vermeiden könnte. Abgesehen von der AfD betonten jedoch die Vertreter aller Parteien, dass der Weg des schnellstmöglichen Atomausstiegs weiterhin gewährleistet und konsequent fortgeführt werden soll.

letzte Änderung: 26.05.2022