Energiepreisexplosion: Einmaliger Heizkostenzuschuss
Von Louis-F. Stahl
(19. Mai 2022) Im Februar 2022 hat die Bundesregierung angekündigt, dass die rund 2,1 Millionen EmpfängerInnen von Wohngeld und BAföG angesichts der stark gestiegenen Energiepreise (siehe „Energiepreise auf Achterbahnfahrt“) einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 115 beziehungsweise 135 Euro erhalten sollen. Eine Entlastung einkommensschwacher Haushalte wurde von Sozialverbänden bereits seit Monaten gefordert. Im Hinblick auf die weiter steigenden Energiekosten hat der Bundestag im März beschlossen, den von der Bundesregierung vorgeschlagenen Heizkostenzuschuss zu verdoppeln. Wohngeldbeziehende, die allein leben, sollen 270 Euro und Haushalte mit zwei Personen 350 Euro erhalten. Für jede weitere Person sind zusätzlich 70 Euro vorgesehen. Die EmpfängerInnen von Ausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld sowie BAföG erhalten pauschal 230 Euro ohne Berücksichtigung der Haushaltsumstände.
Der Heizkostenzuschuss soll im Sommer von Amts wegen ausgezahlt werden. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich.
Mieter sollten beachten, dass der Preisanstieg von Brennstoffen aufgrund der nur jährlich erfolgenden Heizkostenabrechnung nicht sofort spürbar, sondern in Form erheblicher Nachzahlungsforderungen mit Verzögerung eingefordert werden wird. Vermieter haben bis Ende Dezember 2023 Zeit, die Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022 zu erstellen. Der Bund der Energieverbraucher empfiehlt daher Mietern, bereits jetzt Rücklagen für die absehbaren Nachzahlungsforderungen zu bilden und fordert Vermieter auf, bei steigenden Brennstoffkosten ihre Mieter umgehend zu informieren. Die monatlichen Heizkostenvorauszahlungen sollten im Fall steigender Brennstoffkosten umgehend angepasst werden, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.