Transparenz bei Preisänderungen

Von Leonora Holling

(21. April 2023) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in zwei aktuellen Urteilen (VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20) bestätigt, dass Energieversorger bei Strom- und Gaspreiserhöhungen verpflichtet sind, die Preisbestandteile transparent gegenüberzustellen. Dies gelte auch für Sonderverträge. Die Urteile basieren auf Klagen der Verbraucherzentrale NRW gegen die Energieversorger Strogon GmbH und die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH (Immergrün!). Kundinnen und Kunden hatten laut der Verbraucherzentrale Mitteilungen über beabsichtigte Preisänderungen erhalten, die jedoch keine Gegenüberstellung der einzelnen Preisbestandteile enthielten.

letzte Änderung: 07.02.2017