ED 04/12 Eine Welt ohne Öl (S.30-31)

EU-Vertragsverletzungsverfahren

Von Herbert Hoting

(24. Oktober 2018) Am 7. Juni 2018 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien wegen unzureichender Umsetzung der EU-Richtlinie zur nuklearen Sicherheit eingeleitet. Mit der Richtlinie 2014/87/Euratom legte die EU bereits im Jahr 2014 verschärfte Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke fest. Alle EU-Staaten hatten bis zum 15. August 2017 Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Belgien hat jedoch bisher weder die Umsetzung an die EU-Kommission gemeldet noch die anschließend gewährte Frist für eine Stellungnahme eingehalten. Jetzt hat die belgische Regierung erneut zwei Monate Zeit erhalten, auf die erhobenen Vorwürfe zu reagieren und Umsetzungsmaßnahmen einzuleiten. Andernfalls wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen müssen. Wie der Branchendienst E&M Powernews berichtet, kritisiert die EU-Kommission die unzureichende Unabhängigkeit der belgischen Atomaufsicht sowie die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung und den Nachbarstaaten, insbesondere in Bezug auf die Pannenreaktoren Tihange und Doel.

Obwohl die Bundesregierung jetzt auch von der EU die offizielle Bestätigung erhalten hat, dass die Atomsicherheit in Belgien nicht den EU-Standards entspricht, hat die Reaktor-Sicherheitskommission des Bundesumweltministeriums in einem umstrittenen Gutachten festgestellt, dass die AKW Tihange 2 und Doel 3 trotz zahlreicher Risse ausreichend sicher seien. Diese Feststellung ermöglicht ein Festhalten an der Exportgenehmigungspraxis für Brennelemente aus Deutschland nach Tihange und Doel.

letzte Änderung: 24.10.2018