Wallboxförderung für Unternehmen

KfW-Zuschuss: Wallboxförderung für Unternehmen

Von Louis-F. Stahl

(4. Juli 2022) Das KfW-Förderprogramm 440 zum Ausbau privater Ladeinfrastruktur erfreute sich einer enormen Nachfrage. Anträge für rund eine Million Ladepunkte wurden zwischen November 2020 und Oktober 2021 bei der KfW gestellt.

Die Bundesregierung hat das ursprüngliche Förderbudget von 200 Millionen Euro im Verlauf des Bundestagswahljahres 2021 beinahe monatlich auf insgesamt 800 Millionen Euro erhöht. Die Energiedepesche wies bereits in „Wallboxen für Daheim“ darauf hin, dass in „Anbetracht der anstehenden Bundestagswahl die Chancen für Verlängerungen bis September 2021 nicht schlecht stehen.“ Wie vorhergesagt, wurde der Fördertopf bis zum Wahltag nachgefüllt. Nach der Wahl wurde das Programm nicht weiter aufgestockt. Die KfW nimmt seit Oktober 2021 daher keine Anträge mehr entgegen.

Hausbesitzer, die eine Förderzusage erhalten haben, sollten unbedingt die Frist zur Einreichung der Unterlagen zum Nachweis der erfolgten Installation der Ladepunkte beachten. Wird die Frist versäumt, verfällt der Anspruch auf die Förderung in Höhe von 900 Euro pro Ladepunkt. Die Frist beträgt je nach Bescheiddatum bis zu 12 Monate und kann auf besonderen Antrag im Förderportal mit einer Begründung für die Verzögerung um zumeist einen Monat verlängert werden. Ein Anspruch auf die Gewährung einer Fristverlängerung besteht nicht.

Was viele nicht wissen: Wer das Wallboxförderprogramm 440 „für Wohngebäude“ verpasst hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen über das Förderprogramm 441 „für Unternehmen“ ebenfalls bis zu 900 Euro pro Ladepunkt beantragen. Neben Unternehmen im ­eigentlichen Sinne sind auch „freiberuflich Tätige“, „Einzelunternehmer“, „Kirchen“ aber auch „gemeinnützige Organisationen“ antragsberechtigt.

letzte Änderung: 27.06.2013