Entscheidung der Bundesnetzagentur

Entscheidung der Bundesnetzagentur: Gas.de darf nicht mehr liefern

Von Aribert Peters

(7. Dezember 2023) Die Bundesnetzagentur hat dem Energiedienstleister Gas.de untersagt, als Energielieferant für Haushaltskunden zu agieren, da er nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher im deutschen Energiemarkt. Nachdem Gas.de, ansässig in Kaarst (Nordrhein-Westfalen), Ende 2021 seine Haushaltskundenlieferungen einstellte, rutschten Zehntausende in lokale Grundversorgungen. Ein Neustartversuch im Frühjahr 2023 führte zu regulatorischen Untersuchungen. Laut Gesetz kann die Behörde die Tätigkeit eines Energielieferanten untersagen, wenn dessen personelle, technische oder wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit nicht gewährleistet ist.

letzte Änderung: 27.06.2013