Rückbau oder Stilllegung Gasanschluss

Von Michael Herte

(26. Oktober 2024) Wer sich von der Gasheizung verabschiedet und nun zum Beispiel eine Wärmepumpe oder Pelletheizung betreibt, muss mit erheblichen Kosten für die Stilllegung des Gasanschlusses rechnen.

Wenn der Gasliefervertrag gekündigt ist und der Gasanschluss dauerhaft nicht mehr genutzt wird, sollte man den Ausbau des Zählers oder den Rückbau des gesamten Gasanschlusses veranlassen. Zuständig hierfür ist der Netzbetreiber. Für jedes Netzgebiet gibt es nur einen Gasnetzbetreiber. Dieser muss mindestens als 13-stelliger Code auf der Energieabrechnung genannt werden. Mit der Codenummer lässt sich der Netzbetreiber beim Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches ermitteln. 
•  www.bdev.de/netzbetreiber

Verbrauchsunabhängige Kosten

Allein der Verzicht auf Gas führt noch nicht dazu, dass keine weiteren Kosten anfallen. Netzbetreiber erheben verbrauchsunabhängige Kosten für den Betrieb des Netzes oder des Zählers (Messstelle). In einigen Fällen reduzieren sich diese Entgelte auf eine sogenannte Vorhaltepauschale. 

Außerbetriebnahme des Gasanschlusses und sein Rückbau

Auch eine Stilllegung beziehungsweise Trennung des Gasanschlusses verursacht abhängig vom Netzbetreiber einmalige Kosten und grundsätzlich weitere Jahresentgelte. Bei dieser Außerbetriebnahme wird die Hauptsperreinrichtung geschlossen und der Zähler demontiert. Die Netzanschlussleitung bleibt jedoch bestehen, sodass unter Umständen eine turnusmäßige Gasdichtigkeitsprüfung erforderlich ist.

Eine endgültige Lösung, bei der auch weitere regelmäßige Entgelte entfallen, ist der Rückbau. Die Gasleitung auf dem Grundstück wird von der allgemeinen Versorgungsleitung in der Straße getrennt, alle Anlagenteile und der Zähler werden entfernt.

Rechtsgrundlage und Umgang mit unangemessenen Kosten

Die Kündigung eines Gasanschlusses ist in der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) geregelt. Dort steht in Paragraf 9, dass Netzbetreiber bei Änderungen des Anschlusses dem Anschlussnehmer die erforderlichen Kosten auch pauschaliert berechnen können. Die Preise sind nicht bundeseinheitlich. Kunden berichten über Kosten von 1.000 bis 4.000 Euro.

Tipp für Energieverbraucher

Lassen Sie sich erläutern, welche Kosten entstehen und wie sich die Rückbaukosten zusammensetzen. Sie haben Anspruch auf eine Rechnungslegung, wenn die Entgelte unangemessen hoch erscheinen. Nach § 9 Abs. 1 der Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) sind im Falle von pauschalierten Kosten Eigenleistungen anzurechnen. 

letzte Änderung: 04.07.2013