Preisanstieg mit Sonderkündigungsrecht

Strompreisgarantien: Preisanstieg mit Sonderkündigungsrecht

(18. September 2023) Viele Stromtarife haben eine Preisgarantie. Das bedeutet: Wenn die Beschaffungskosten oder Netzentgelte steigen, darf der Anbieter die Preise nicht erhöhen. Das gilt selbst dann, wenn im Kleingedruckten der Versorger sich ein Kündigungsrecht bei steigenden Beschaffungskosten eingeräumt hat. Das Landgericht Tübingen hat eine solche Garantie als „irreführend“ eingestuft (Az. 20 O 19/22). Wenn sich Steuer, Abgaben und Umlagen erhöhen, dürfen selbst Stromtarife mit Preisgarantie ansteigen, sofern dies vereinbart wurde. Der Verbraucher hat jedoch ein Sonderkündigungsrecht (Quelle: Test 8/2023, S. 78). 

 ED 03/2023 Strompreisgarantien: Preisanstieg mit Sonderkündigungsrecht (S. 4) 

letzte Änderung: 02.07.2015