Gasanschluss: Kunden zahlen nicht für Stilllegung

(13. April 2026) Netzbetreiber dürfen die Kosten für den Rückbau laut einem Gerichtsurteil nicht weiterreichen. Verbraucher sollten Rechnungen widersprechen. Wenn Hausbesitzer ihren Gasanschluss abklemmen lassen wollen, weil sie auf eine Wärmepumpe umsteigen, dürfen die Netzbetreiber die Kosten dafür nicht an sie weiterreichen. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Im dem Fall ging es um 956 Euro, die der Netzbetreiber EWE für die Stilllegung gefordert hatte. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, EWE Netz ist in Revision gegangen. Nun muss sich der Bundesgerichtshof damit befassen.

Laut dem unabhängigen Geldratgeber Finanztip verlangen mindestens acht Netzbetreiber solche pauschalen Entgelte für die Stilllegung oder den Rückbau von Gasanschlüssen. Zusammen versorgen sie knapp drei Millionen Gaskunden. Die Kosten liegen zwischen 100 und 2300 Euro. »Das Urteil ist ein wichtiges Signal für Verbraucherinnen und Verbraucher«, sagt Sandra Duy, Finanztip-Expertin für Energetische Sanierung. »Wer die Pauschale bereits zahlen musste, sollte diese dringend zurückfordern. Wer aktuell eine entsprechende Rechnung erhält, sollte gegen die Stilllegungskosten Widerspruch einlegen.« Finanztip empfiehlt Betroffenen, die Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung aber trotzdem zu leisten, um Mahnungen zu verhindern.

Widerspruch per Musterschreiben

Wer Widerspruch gegen eine Rechnung einlegen oder eine Zahlung zurückfordern möchte, findet dafür Musterschreiben beim Bund der Energieverbraucher unter bdev.de/gasanschluss und bdev.de/gasrueckzahlung. »Es ist sinnvoll, sich frühzeitig bei den Netzbetreibern zu melden, auch wenn manche die Erstattung verweigern werden«, sagt Finanztip-Expertin Sandra Duy.

letzte Änderung: 02.07.2015