Etappensieg für AKW-Betreiber

Von Louis-F. Stahl

(5. März 2021) Der Kohle- und Atomstromkonzern Vattenfall hatte mit seiner Klage gegen die Regelungen zum Atomausstieg vor dem Bundesverfassungsgericht teilweise Erfolg. Wie die Richter in Karlsruhe mit Beschluss vom 29. September 2020 feststellten, hat der Bundesgesetzgeber die vom Gericht bereits am 6. Dezember 2016 für verfassungswidrig befundenen Regelungen im Atomgesetz nicht rechtskonform korrigiert. Insbesondere rügte das Gericht, dass Deutschland nicht die erforderliche Genehmigung der EU-Kommission zur Änderung des Atomgesetzes eingeholt habe und damit die 16. Novelle des Gesetzes von 2018 zur Umsetzung der Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichtes von 2016 nie in Kraft getreten sind. Insgesamt attestiert das Bundesverfassungsgericht damit dem Wirtschaftsministerium und der Bundesregierung grobe handwerkliche Fehler im Gesetzgebungsprozess. Den Energiekonzernen stehen für ihre in gutem Glauben an die von der Politik einstmals zugesagten Laufzeitverlängerungen, die mit dem Atomausstieg zurückgenommen wurden, ein angemessener Ausgleich zu, so das Gericht abschließend. Wie hoch diese Entschädigungen ausfallen, ist noch ungeklärt. 

Vattenfall verklagt Deutschland darüber hinaus aktuell vor dem Internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) auf eine Entschädigung in Höhe von rund 4,5 Milliarden Euro wegen der Abschaltung seiner beiden AKW in Brunsbüttel und Krümmel. Die beiden Atomkraftwerke gerieten 2007 in die Schlagzeilen, nachdem am gleichen Tag erst im AKW Brunsbüttel ein Kurzschluss mit Notabschaltung des Reaktors stattfand und nur wenige Stunden später im AKW Krümmel ein Feuer ausbrach. Die Atomaufsicht sowie auch die örtlichen Behörden wurden über die Ausmaße beider Störfälle erst verzögert und dann unzureichend informiert.

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