Nach der Liberalisierung der Energiemärkte in den Neunzigern steigen die Preise deutlich. Der Verein ermuntert seine Mitglieder, sich zu wehren – und springt ihnen finanziell zur Seite, wie die Energiedepesche 2007 berichtet.

Schützenhilfe vor Gericht

Nach der Liberalisierung der Energiemärkte in den Neunzigern steigen die Preise deutlich. Der Verein ermuntert seine Mitglieder, sich zu wehren – und springt ihnen finanziell zur Seite, wie die Energiedepesche 2007 berichtet.
Von Volker Kühn

(27. April 2026) Über Jahrzehnte waren die Energieversorger die unangefochtenen Herrscher über den Strom- und Gasmarkt. Innerhalb ihrer Geschäftsgebiete besaßen sie ein Monopol; Konkurrenz war nicht vorgesehen. Zwar mussten sich die Versorger ihre Preise von den Behörden genehmigen lassen, doch die Verfahren waren intransparent. Und da sie ohnehin keine Wahlmöglichkeiten hatten, wehrten sich Verbraucher nur selten gegen überzogene Preise.

Besserung versprach die Marktliberalisierung durch eine EU-Richtlinie von 1996. Als sie zwei Jahre später deutsches Recht wurde, konnten die Verbraucher ihre Strom- und Gasanbieter plötzlich wählen. Eigentlich hätten die Preise dadurch sinken sollen. Doch das Gegenteil war der Fall: Allein bis 2004 zahlten Haushalte gut 50 Prozent mehr für ihren Strom – obwohl die Großhandelspreise in dieser Zeit fielen.

Solidarprinzip gegen Machtmissbrauch

Für den Bund der Energieverbraucher war das nicht hinnehmbar. Schon zuvor hatte er seine Mitglieder ermuntert, sich gegen überhöhte Preise zu wehren. Wiederholt deckten der Verein und andere Verbraucherschützer auf, dass Unternehmen rückwirkend Preise erhöht, Rechnungen manipuliert oder ihre Kunden auf andere Weise benachteiligt hatten. Zwar kassierten Gerichte diese Praktiken oft später wieder ein. Doch die meisten Verbraucher wehrten sich aus Angst vor Gerichtskosten erst gar nicht.

Deshalb gründete der Verein 2004 einen Prozesskostenfonds. Er funktioniert nach dem Solidarprinzip: Mitglieder zahlen einen kleinen Beitrag in einen gemeinsamen Topf ein. Wird ein Mitglied von einem Energieversorger verklagt oder beispielsweise mit einer Stromsperre bedroht, übernimmt der Fonds die Anwalts- und Gerichtskosten. So können sich Verbraucher ohne Existenzangst gegen überhöhte Rechnungen oder unfaire Praktiken wehren.

In der Energiedepesche vom Frühjahr 2007 zog der Verein eine positive Zwischenbilanz: Es lägen bereits 24.000 Euro auf dem Konto. Eine dreistellige Zahl an Mitgliedern hatte zu diesem Zeitpunkt bereits vom Fonds profitiert. Doch das war erst der Anfang: Bis heute hat der Fonds rund 1200 Mitgliedern mit insgesamt 805.384 Euro geholfen. Aktuell weist er ein Guthaben von rund 110.000 Euro auf.

 ED 01/2026 Schützenhilfe vor Gericht (S.47) 

Das Potenzial von Biogas

Überhöhte Energiepreise sind nicht das einzige Thema der Energiedepesche von 2007, das noch heute akt uell ist. In einem anderen Artikel berichtet das Magazin über Potenzial von Biogas. Bis 2020 könne es Erdgas in Europa vollständig ersetzen, heißt es darin auf Basis einer Studie der Grünen und der Stadtwerke Aachen.

Fast wirkt es, als habe Schwarz-Rot mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz die alte Idee neu entdeckt. Schließlich sollen Gasheizungen demnach auch künftig noch eingebaut werden dürfen, wenn sie grüne Gase verbrennen. Allerdings haben sich die Voraussetzungen seit 2007 geändert – insbesondere was den Kostenvorteil von Wärmepumpen gegenüber Gasheizungen betrifft.

Hier gibt es die Ausgabe 1/ 2007 der ENERGIEDEPESCHE als PDF: bdev.de/ed0701

letzte Änderung: 24.04.2026