Der Prozesskostenfonds
Verbesserter rechtlicher Schutz für Mitglieder durch den Prozesskostenfonds
Der Fonds hilft allen Vereinsmitgliedern bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber den Energieversorgern. Wer jährlich über den Mitgliedsbeitrag hinaus einen Beitrag von 40 Euro (ermäßigt 30 Euro) abbuchen lässt, genießt einen verbesserten rechtlichen Schutz als Fondsmitglied. Es gilt nach der ersten Zahlung eine Wartefrist von acht Wochen. Der Schutz bezieht sich auf eine Wohnung, die das Mitglied selbst bewohnt oder am Gewerbebetrieb.
Rechtsberatung
- Anwalts-Hotline: Der Bund der Energieverbraucher unterhält eine kostenlose telefonische Rechtsberatung zu festgelegten Zeiten für alle Mitglieder. Am Telefon beraten zugelassene Anwälte in eigener Verantwortung.
- Online-Beratung: Mitglieder können auch per E-Mail Fragen an Rechtsanwälte stellen. Einfache E-Mail-Anfragen ohne beigefügte Dokumente können alle Mitglieder stellen. Sie werden innerhalb von fünf Tagen beantwortet. Fondsmitglieder können pro Jahr auch zwei komplexe E-Mail-Anfragen und Dokumente beifügen.
- Datenschutzklausel: Soweit Mitglieder rechtliche Beratung über den Bund der Energieverbraucher e.V. in Anspruch nehmen, sind sie mit der Weitergabe ihrer Anfrage an einen vom Bund der Energieverbraucher e.V. beauftragten Anwalt einverstanden und entbinden diesen Anwalt von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Bund der Energieverbraucher e.V.
Außergerichtliche Vertretung
Der Verein organisiert für die Fondsmitglieder bis zu zweimal jährlich die außergerichtliche Vertretung gegenüber einem Versorger, soweit das Mitglied mit eigenem Bemühen gescheitert ist. Voraussetzung ist eine vorangehende Beratung durch einen im Energierecht erfahrenen Anwalt. Der Verein honoriert nach vorheriger Absprache einen Anwalt, der für den Verbraucher tätig wird.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Für Fondsmitglieder übernimmt der Verein in der Regel die Kosten einer erfolgsversprechenden gerichtlichen Auseinandersetzung, für den Fall, dass ein Fondsmitglied beklagt wird. Die Kosten von gerichtlichen Gutachten werden nicht übernommen. Der Verein hilft bei der Suche nach einem geeigneten Anwalt. Der Verein legt Kriterien und eine Prüfprozedur fest.
Download Prüfkriterien und Prüfprozedere für die Übernahmen von Kosten
Wählt der Verbraucher einen Anwalt, der nicht auf der Anwaltsliste des Vereins aufgeführt ist, muss dieser Anwalt die Erfolgsaussichten in dem Rechtsstreit darstellen, so dass eine Prüfung der Erfolgsaussichten möglich ist. Die Gerichtskosten von Rückforderungsklagen werden in der Regel nicht übernommen.
Fälle mit Bezug auf die Lieferung von Energie (Strom, Gas, Öl, Fernwärme, Flüssiggas) sind abgedeckt. Alle anderen Rechtsfälle mit Energiebezug (unerklärlich hohe Verbräuche, Bauen, Renovieren, Heizkostenabrechnung, Kauf und Verkauf von Immobilien, Wartung, Erneuerung einer Heizung, Nutzung erneuerbare Energien, auch über Beteiligungen, Geldanlage in Energieanlagen, Tanken, Autofahren, Strafsachen etc.) werden nur in begründeten Ausnahmefällen einbezogen.
Der verbesserte rechtliche Schutz gilt ab 1. Januar 2013. Er wurde von der Hauptversammlung des Bundes der Energieverbraucher e.V. am 11. November 2012 beschlossen.
Nach der Liberalisierung der Energiemärkte in den Neunzigern steigen die Preise deutlich. Der Verein ermuntert seine Mitglieder, sich zu wehren – und springt ihnen finanziell zur Seite, wie die Energiedepesche 2007 berichtet.
Schützenhilfe vor Gericht
Nach der Liberalisierung der Energiemärkte in den Neunzigern steigen die Preise deutlich. Der Verein ermuntert seine Mitglieder, sich zu wehren – und springt ihnen finanziell zur Seite, wie die Energiedepesche 2007 berichtet.
Von Volker Kühn
(27. April 2026) Über Jahrzehnte waren die Energieversorger die unangefochtenen Herrscher über den Strom- und Gasmarkt. Innerhalb ihrer Geschäftsgebiete besaßen sie ein Monopol; Konkurrenz war nicht vorgesehen. Zwar mussten sich die Versorger ihre Preise von den Behörden genehmigen lassen, doch die Verfahren waren intransparent. Und da sie ohnehin keine Wahlmöglichkeiten hatten, wehrten sich Verbraucher nur selten gegen überzogene Preise.
Besserung versprach die Marktliberalisierung durch eine EU-Richtlinie von 1996. Als sie zwei Jahre später deutsches Recht wurde, konnten die Verbraucher ihre Strom- und Gasanbieter plötzlich wählen. Eigentlich hätten die Preise dadurch sinken sollen. Doch das Gegenteil war der Fall: Allein bis 2004 zahlten Haushalte gut 50 Prozent mehr für ihren Strom – obwohl die Großhandelspreise in dieser Zeit fielen.
Solidarprinzip gegen Machtmissbrauch
Für den Bund der Energieverbraucher war das nicht hinnehmbar. Schon zuvor hatte er seine Mitglieder ermuntert, sich gegen überhöhte Preise zu wehren. Wiederholt deckten der Verein und andere Verbraucherschützer auf, dass Unternehmen rückwirkend Preise erhöht, Rechnungen manipuliert oder ihre Kunden auf andere Weise benachteiligt hatten. Zwar kassierten Gerichte diese Praktiken oft später wieder ein. Doch die meisten Verbraucher wehrten sich aus Angst vor Gerichtskosten erst gar nicht.
Deshalb gründete der Verein 2004 einen Prozesskostenfonds. Er funktioniert nach dem Solidarprinzip: Mitglieder zahlen einen kleinen Beitrag in einen gemeinsamen Topf ein. Wird ein Mitglied von einem Energieversorger verklagt oder beispielsweise mit einer Stromsperre bedroht, übernimmt der Fonds die Anwalts- und Gerichtskosten. So können sich Verbraucher ohne Existenzangst gegen überhöhte Rechnungen oder unfaire Praktiken wehren.
In der Energiedepesche vom Frühjahr 2007 zog der Verein eine positive Zwischenbilanz: Es lägen bereits 24.000 Euro auf dem Konto. Eine dreistellige Zahl an Mitgliedern hatte zu diesem Zeitpunkt bereits vom Fonds profitiert. Doch das war erst der Anfang: Bis heute hat der Fonds rund 1200 Mitgliedern mit insgesamt 805.384 Euro geholfen. Aktuell weist er ein Guthaben von rund 110.000 Euro auf.
Das Potenzial von Biogas
Überhöhte Energiepreise sind nicht das einzige Thema der Energiedepesche von 2007, das noch heute akt uell ist. In einem anderen Artikel berichtet das Magazin über Potenzial von Biogas. Bis 2020 könne es Erdgas in Europa vollständig ersetzen, heißt es darin auf Basis einer Studie der Grünen und der Stadtwerke Aachen.
Fast wirkt es, als habe Schwarz-Rot mit dem geplanten Gebäudemodernisierungsgesetz die alte Idee neu entdeckt. Schließlich sollen Gasheizungen demnach auch künftig noch eingebaut werden dürfen, wenn sie grüne Gase verbrennen. Allerdings haben sich die Voraussetzungen seit 2007 geändert – insbesondere was den Kostenvorteil von Wärmepumpen gegenüber Gasheizungen betrifft.
Hier gibt es die Ausgabe 1/ 2007 der ENERGIEDEPESCHE als PDF: bdev.de/ed0701
