Leere Speicher, Eskalation an der Straße von Hormus: Der Großhandelspreis für Erdgas nähert sich dem Niveau zu Beginn der Energiekrise. Und es könnte noch weiter nach oben gehen. Wie sich Verbraucher für den Winter wappnen.

Gaspreise: Was Sie jetzt tun sollten 

Leere Speicher, Eskalation an der Straße von Hormus: Der Großhandelspreis für Erdgas nähert sich dem Niveau zu Beginn der Energiekrise. Und es könnte noch weiter nach oben gehen. Wie sich Verbraucher für den Winter wappnen.
Von Aribert Peters

(2. Oktober 2026)

Heizen Sie mit Gas? Dann schauen Sie im Liefervertrag oder der letzten Abrechnung nach: Wie viel zahlen Sie derzeit pro Kilowattstunde? Bis wann gilt Ihre Preisgarantie? Sind Sie womöglich in der besonders teuren Grundversorgung? 

Sie haben eine günstige Preisgarantie bis weit ins nächste Jahr? Dann gibt es derzeit vermutlich keine günstigere Alternative und damit keinen Grund zu kündigen. Vergleichen Sie, ob ein Wechsel tatsächlich günstiger wäre. Neukundentarife mit zwölf Monaten Preisgarantie kosteten Mitte September rund 12,6 Cent je Kilowattstunde – der Grundpreis ist darin bereits enthalten, Boni nicht. Die tatsächlichen Angebote unterscheiden sich regional. Haben Sie einen günstigen Arbeitspreis von 9 Cent je Kilowattstunde und noch eine Preisgarantie für einige Monate, gibt es nichts zu tun.

 311 LNG-Tanker / Foto: Picture-Alliance/dpa 

LNG-Terminal in Wilhelmshaven: Neue Erdgasverträge sind im Schnitt ein Drittel teurer als vor einem Jahr.

Sie wollen den Versorger wechseln? Dann vergleichen Sie in gängigen Preisrechnern die Jahreskosten ohne Bonus. Ziehen Sie ausschließlich Tarife ohne Vorauszahlung in Betracht. Vermeiden Sie Anbieter mit ungewöhnlich niedrigen Preisen – damit haben Verbraucher in der Vergangenheit schlechte Erfahrungen gemacht, etwa bei Insolvenzen. Haben Sie sich für einen neuen Versorger entschieden, übernimmt der in der Regel die Kündigung beim alten.

Auch aus länger laufenden Verträgen kommen Sie schneller heraus als früher. Die Erstlaufzeit darf höchstens zwei Jahre betragen. Danach können Sie jeden Vertrag, den Sie seit März 2022 geschlossen haben, mit einer Frist von einem Monat kündigen. Eine Preisgarantie über den kommenden Winter kann sinnvoll sein. Prüfen Sie aber, welche Preisbestandteile sie tatsächlich umfasst.

Ihr Versorger kündigt eine Preiserhöhung an? Dann dürfen Sie ohne Frist kündigen – zu dem Tag, an dem die Erhöhung gilt. Der Versorger muss die Preiserhöhung einen Monat im Voraus ankündigen. 

Sind Sie noch in der Grundversorgung? Dann sehen Sie zu, dass Sie dort herauskommen. Die Grundversorgung ist im Schnitt rund 4 Cent je Kilowattstunde teurer als ein gewöhnlicher Vertrag. Bei einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden sparen Sie mit einem Wechsel also rund 800 Euro im Jahr. Ein Vergleich lohnt sich deshalb besonders. Die Grundversorgung können Sie mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. 

Sie wollen Ihren Verbrauch senken? Dann halten Sie sich an die bewährten Tipps: Heizkörper entlüften, Heizungsregelung richtig einstellen, ungenutzte Räume nicht mitheizen, hydraulischen Abgleich beauftragen – oder ihn selbst erledigen. Dabei hilft die ab sofort vom Verein verliehene Ventilschleuse.

Sie sind Mieter mit Gasetagenheizung? Dann haben Sie in der Regel einen eigenen Gasvertrag und können sich einen Teil der darin enthaltenen CO2-Kosten vom Vermieter zurückholen. Denn seit 2023 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten. Den Anteil des Vermieters bestimmt das Gebäude: Je mehr CO2 pro Quadratmeter Wohnfläche anfällt, desto mehr zahlt er. Das Gesetz sieht zehn Stufen vor. Bei sehr effizienten Gebäuden zahlt der Vermieter nichts, bei den schlechtesten 95 Prozent. 

Sie wollen langfristig sparen? Dann erwägen Sie einen Umstieg auf eine Wärmepumpe, sofern dies bei Ihnen möglich ist. Preissprünge wie derzeit sind ein guter Anlass dazu. Und es wird voraussichtlich weitere geben. Schnell sein, lohnt sich dabei: Zum Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 auf 12 Prozent. 

Warten Sie nicht auf die nächsten Gaspreissprünge, handeln Sie jetzt: Sichern Sie sich einen günstigen Tarif – und planen Sie den Abschied von Öl und Gas.

letzte Änderung: 01.10.2026