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ED 04/14 Bürgerprotest: Beispiel Lübeck (S.18)
Mit der eigenen Heizung selbst Strom und Wärme erzeugen oder als Fernwärmekunde auch die Wärme bequem ins Haus kommen lassen: Beides ermöglicht die Kraft-Wärme-Kopplung.

Kraft und Fernwärme koppeln

Mit der eigenen Heizung selbst Strom und Wärme erzeugen oder als Fernwärmekunde auch die Wärme bequem ins Haus kommen lassen: Beides ermöglicht die Kraft-Wärme-Kopplung. Darüber hinaus handelt es sich um eine wichtige Technik für die Energieversorgung der Zukunft. Die vielen Gesichter dieser Technik sollen hier mit ihren jeweiligen Stärken und Schwächen zur Sprache kommen. Der Gesetzgeber versagt beim Schutz von Fernwärmekunden.

(11. Dezember 2014) Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist wie die Solar- und Windenergie eine zentrale Technologie der Energiewende.  Sie kann Abwärme aus Kraftwerken und Industriebetrieben verwerten und kann darüber hinaus wegen ihrer Steuerbarkeit den notwendigen Ausgleich für den fluktuierenden Wind- und Sonnenstrom bilden.

117 Fernwärme Rohrleitungen

Sie lässt sich auch hervorragend kombinieren mit Sonnenkollektoren, Erdwärme und Biomasse als Energiequellen des postfossilen Zeitalters. Und sie kann Edelenergien wie Erdgas oder Wasserstoff  optimal nutzen, indem Strom und auch Wärme erzeugt und genutzt werden. Durch die geschickte Abwärmenutzung lässt sich nämlich Energie und Geld sparen. Schließlich ist die KWK ein gewaltiger Hebel, um Dinge in Gang zu bringen:

  • Die gekoppelte Erzeugung lässt sich großtechnisch als Fernwärme nutzen, aber auch in kleinen Einheiten als Blockheizkraftwerk oder stromerzeugende Heizungen für einzelne Häuser, mit Erzeugungsleistungen zwischen einem und hunderttausend Kilowatt. Damit können Verbraucher ihre Strom- und Wärmeversorgung in die eigene Hand nehmen, sie gemeinschaftlich organisieren oder von einem Unternehmen betreiben lassen.
  • Deutlich billiger und sparsamer wird die gekoppelte Erzeugung durch gemeinsames Handeln: Fern- bzw. Nahwärme lohnt sich umso mehr, je mehr Verbraucher angeschlossen werden. Aber wie werden diese Einsparungen zwischen Erzeuger und Verbraucher aufgeteilt?
  • Die Wärmespeicherung ist ein wichtiger Baustein jeder Kraft-Wärme-Kopplung: Denn sie erlaubt die Stromerzeugung genau dann, wenn Strom gebraucht wird. Die anfallende Wärme geht in einen einfachen Wasserspeicher und steht dort abrufbereit zur Verfügung. Dieser Wärmespeicher lässt sich ideal nutzen für Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien entweder zur Speicherung über Tage, Wochen oder gar Monate. Die Speicherung von Wärme ist zudem deutlich kostengünstiger als die Speicherung von Strom.

 Diese gewaltigen Vorteile sind allerdings mit Schwächen und Nachteilen gepaart:

  • Wirtschaftlicher Macht und dem Monopol von Fernwärmeanbietern stehen die Verbraucher oftmals ohnmächtig gegenüber, weil sie vom Gesetz kaum geschützt werden, wenn sie nicht selbst das Zepter mittels Gründung einer eigenen Energiegenossenschaft in die Hand genommen haben.
  • Der Transport von Wärme ist vergleichsweise aufwändig, verlustreich und teuer.
  • Es ist schwierig, Menschen zu gemeinsamen Handeln – zum Beispiel in einer Bürgergenossenschaft – zu überzeugen.
  • Die rechtlichen Bedingungen für Nahwärmeverbünde sind komplex und anspruchsvoll.
  • Verbraucher werden in vielen Regionen zum Anschluss an die Fernwärme gezwungen, ohne dass sie gleichzeitig vor überhöhten Preisen im Vergleich zu anderen Heizsystemen geschützt werden.
  • In vielen Fällen ist die Kraft-Wärme-Kopplung gerade in Gebieten mit einer dünnen oder lückenhaften Bebauung nicht die beste Lösung, weil die zusätzlichen Verluste in Leitungen und Speichern die Effizienzgewinne überwiegen.
Wärmeverbund als öffentliche Infrastruktur

Die Energiewende kann nur erfolgreich sein mit einem deutlichen Ausbau der Stromerzeugung aus KWK. Darüber hinaus ist solar unterstützte Fernwärme unverzichtbar, um den Transformationsprozess im Wärmesektor hin zu erneuerbaren Energien zu schaffen. Beides ist jedoch nur zu erreichen, durch intensiven Ausbau von Fern- und Nahwärme. Eine unabdingbare Voraussetzung dabei ist jedoch deutlich mehr Verbraucherschutz für Fern- und Nahwärmekunden.

Ein Wärmeverbund, offen für Einspeisung und Entnahme, kann als öffentliche Infrastruktur betrachtet werden, ähnlich wie das Schienennetz oder die Autobahn. Er dürfte oft so vorteilhaft für alle Beteiligten sein, dass er so wenig als Monopol wahrgenommen wird, wie etwa das Stromnetz. Positive Beispiele dafür gibt es viele. Aber es gibt auch negative Beispiele von meist kleinen Netzen, schlecht geplant und gebaut, in denen die Verbraucher überhöhte Preise zahlen müssen, ohne sich wirksam wehren zu können – da hilft nur wegziehen, verkaufen oder abreißen, solange der Gesetzgeber die Betroffenen im Regen stehen lässt.

In einer Welt mit Passivhäusern, die mit 20 Prozent des gegenwärtigen Verbrauchs auskommen, können Wärmenetze, wenn überhaupt, nur dann sinnvoll sein, wenn die Rohre besonders gut gedämmt, kostengünstig verlegt und von Wasser mit geringer Temperatur durchströmt werden.

Für Verbraucher sind bei der Kraft-Wärme-Kopplung folgende Fragen von Bedeutung:

  • Wie kann ich gemeinsam mit anderen Verbrauchern Wärme und Strom herstellen und nutzen, sei es direkt im Gebäude oder gemeinsam in der Nachbarschaft?
  • Wie kann ich mit meiner Heizung Strom erzeugen?
  • Wie kann ich meine Haut retten, wenn ich mit überhöhten Fernwärmepreisen konfrontiert bin?
Die politische Diskussion

Das verkündete Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung von derzeit 16,2 Prozent auf 25 Prozent Marktanteil bei der Stromerzeugung bis zum Jahr 2020. Dieses Ziel wird mit der gegenwärtigen Politik allerdings deutlich verfehlt, da die KWK derzeit stagniert. Ein politischer Wille der Regierungsverantwortlichen, dies zu ändern, ist derzeit nicht zu erkennen.

Die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) steht derzeit zur politischen Überprüfung. Es ist zu hoffen, dass die schlimmsten derzeitigen Ungereimtheiten beseitigt werden: Es gibt einen Investitionszuschuss nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm für BHKW bis 20 kWel. Diese Zuschüsse gibt es jedoch nicht, wenn Fernwärme gleich welcher Art vorhanden ist. Die Förderung nach dem KWK-Gesetz wird zudem komplett versagt, wenn die örtliche Fernwärme einen KWK-Anteil von über 60 Prozent hat.

Neu in die politische Diskussion gehört ein gesetzlich verankerter Verbraucherschutz in der Fernwärmversorgung. Der Bund der Energieverbraucher e. V. fordert eine neutrale Schlichtungsinstanz, eine Clearingstelle Fernwärme, die unabhängig Fernwärmepreise prüfen, Einsicht in die Bücher nehmen und Schlichtungsempfehlungen abgeben darf. Er fordert eine Veröffentlichungspflicht für Fernwärmetarife. Er fordert, dass nach Wärmedämmung die Anschlussleistung angepasst werden muss. Und der Verbraucher muss das Recht bekommen, den mitunter vorhandenen Fernwärmevorbehalt im Grundbuch entfernen zu lassen, damit er nicht zur Fernwärmeabnahme verpflichtet ist.

Beim Contracting schützt ein neuer Paragraph im BGB  (§ 556c) mit Verordnung die Verbraucher, ähnlich wie § 29 GWB  den Kartellbehörden eine Preiskontrolle bei Strom und Gas erlaubt. Eine solche Regelung fordert der Verein auch zum Schutz von Fernwärmekunden. Fernwärmepreise dürfen nicht über den Vollkosten anderer Heizsysteme liegen. Solange diese Regelung fehlt, sind Fernwärmkunden den Preisen der Anbieter in einer Monopolsituation schutzlos ausgeliefert. Zumindest Preise, die mehr als 30 Prozent über dem Durchschnittspreis aller Fernwärmeversorger liegen, müssen als stark überhöht und auf jeden Fall als unzulässig betrachtet werden. 

Solche überhöhten Preise  widersprechen elementaren Menschenrechten und werden vom Bund der Energieverbraucher e. V. künftig nicht mehr hingenommen. Betroffene sollten mit dem Verein Kontakt aufnehmen.

letzte Änderung: 29.11.2021