Netzwerk gegen Rekommunalisierung

Konzessionsverträge mehrheitlich in der Hand der Stromkonzerne weiter lesen

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Ausschreibungspflicht beim Netz

(2. Januar 2014) Der Karlsruher Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden (Az: KZR 65/12 und KZR 66/12), dass Städte und Landkreise Stromnetze nach Ablauf der Konzessionen für private Versorger nicht ohne weiteres wieder selbst übernehmen dürfen. Sie müssen das Netz transparent ausschreiben und dürfen Mitbewerber nicht diskriminieren, auch wenn sie den Netzbetrieb an einen Eigenbetrieb geben wollen. Dabei gebe es keinen Vorrang der kommunalen Selbstverwaltung, so der BGH.

Im verhandelten Fall scheiterten die Stadt Heiligenhafen und 36 weitere Kommunen in Schleswig-Holstein, weil sie ihre Konzessionen nicht korrekt ausgeschrieben hatten. Die Gemeinden hätten in einer diskriminierungsfreien Vergabeentscheidung vorrangig das Niveau der Netzentgelte sowie die Effizienz des Bewerbers berücksichtigen müssen, hieß es. Bis 2016 laufen laut VKU über 2000 Netzverträge mit privaten Versorgern aus.

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