Preisinformationen zu Flüssiggas

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Das Geheimnis des Flüssiggaspreises

Rund eine halbe Million Haushalte heizen mit Flüssiggas. Die Preise hängen bei diesem Energieträger besonders vom Geschick des Verbrauchers ab.

Das Geheimnis des Flüssiggaspreises

Rund eine halbe Million Haushalte heizen mit Flüssiggas. Die Preise hängen bei diesem Energieträger besonders vom Geschick des Verbrauchers ab. Im dritten Teil unserer Serie beleuchtet Frank Urbansky die Preisbildung von Flüssiggas.

(30. Juni 2014, Diagramm aktualisiert 13. Februar 2019) Während die Heizölpreise sich täglich ändern, bewegen sich die Flüssiggaspreise für Endverbraucher gemächlicher im Wochen- oder gar Monatsrhythmus. Denn ein Großteil des Brennstoffes wird auch im Großhandel in Wochen- oder Monatskontrakten gehandelt. Die Preise dafür sind für die Dauer des Vertrages fest. Doch auch die Flüssiggaspreise stiegen zwischen 2000 und 2014 auf mehr als das Doppelte, laut Statistischem Bundesamt jährlich im Durchschnitt um sechs Prozent. Der Bund der Energieverbraucher ermittelt seit dem Jahr 2005 wöchentlich die Flüssiggaspreise besonders günstiger Anbieter auf dem freien Flüssiggasmarkt für elf Regionen mit jeweils zwei Abnahmemengen und veröffentlicht diese auf seiner Internetseite. Diese Preise werden mittlerweile branchenweit als aktuelle Bezugsgröße angesehen und oft auch in Verträgen als Referenz genutzt.

 

Nicht an Mineralöl gekoppelt

Flüssiggas, im Wärmemarkt auch Heizgas genannt, ist ein Gas, dass sowohl bei der Förderung von Erdöl als auch bei dessen Raffinierung anfällt. Zwei Drittel des in Deutschland verbrauchten Propans stammen aus Raffinerien, auch aus denen des ARA-Raums (Antwerpen-Rotter-dam-Amsterdam), von dem noch zu sprechen sein wird.

Verwendung findet Propan auch in der chemischen Industrie sowie als Koch- und Heizgas im Campinggeschäft. Zu einem erheblichen Teil (500.000 Tonnen jährlich) wird es als Autogas gehandelt. Den Großteil jedoch verbraucht der Wärmemarkt. Hier ist Flüssiggas mit jährlich 1,6 Millionen Tonnen allerdings nur der fünftwichtigste Energieträger (nach Erdgas, Heizöl, Fernwärme und Strom). Rund 430.000 Endabnehmer, davon der Großteil private Haushalte, setzen auf Flüssiggas.

Im Frühjahr günstiger

In der Heizperiode (September bis April) steigt die Nachfrage nach Flüssiggas. Entsprechend steigt der Preis. Im Frühjahr ist Heizgas hingegen meist günstiger. „In den letzten zwei Jahren war Flüssiggas am günstigsten im April und Mai, während es im Dezember am teuersten war“, bestätigt auch Ronald Lehmer vom Flüssiggas-Einkaufsring Taunus.

Regionale Unterschiede

Die Nähe nach Belgien und den Niederlanden machen auch einen großen regionalen Preisunterschied aus. „Im Raum West 1 der Flüssiggasbörse des Bundes der Energieverbraucher sind die Preise durchweg am günstigsten. Hier spielt offensichtlich die Möglichkeit des Direktbezugs aus dem ARA-Raum eine entscheidende Rolle“, so Lehmer. Der Trend reiche in abgeschwächter Form auch bis in das Rhein-Main-Gebiet. Die Nähe zu einer Raffinerie spielt seiner Meinung nach jedoch keine Rolle.

Zusammensetzung des Flüssiggaspreises aus deutscher Raffinerie
Schritt Eurocent je Liter LPG
Bezugskosten des Vorlieferanten einschließlich Transport 7,00
Marge des Vorlieferanten 10,00
Verarbeitung in der Raffinerie einschließlich Marge 17,00
Logistik (Transport, Lagerung) 4,00
Marge Händler 6,00
Energiesteuer
(Propan als Heizgas, 60,60 Euro/t)
3,08
Gesamt netto 47,08
Mehrwertsteuer 19% 8,95
Gesamt brutto 56,03

Quellen: MWV, Statistisches Bundesamt, HWWI, div. Unternehmen. Alle Angaben gemittelt, da abgesehen von Steuern schwankend.

Die Spaltung des Marktes

Ein weiterer Kostenfaktor ist der Tank. Denn nur die glücklichen Besitzer eines eigenen Tanks können dort Flüssiggas beziehen, wo es am günstigsten ist. Ein großer Teil der Flüssiggaskunden ist durch einen Tankmietvertrag meist auch vertraglich an einen bestimmten Lieferanten gebunden. Wenn ein anderer Lieferant in einen solchen Tank liefert, drohen ihm hohe Strafzahlungen. Der Markt zerfällt deshalb in zwei Teile: den freien Markt mit Verbrauchern, die über einen eigenen Tank verfügen und bei freien Lieferanten ihrer Wahl tanken können, sowie einen geschlossenen Marktteil mit Miettanks und festen vertraglichen Bindungen ohne Wahlfreiheit des Kunden.

93 333 Flüssiggastank im Garten / Foto: Dr. Fuchs, Flüssiggas

Ein Flüssiggastank wird im Garten eingebracht.

Überteuert und im Visier der Kartellwächter

Die Firmen, die Tanks vermieten, sind im Dachverband Flüssiggas organisiert. Auch die vom Kartellamt mit hohen Bußen belegten Firmen gehören diesem Verband an. Die vertraglichen Bindungen werden vielfach missbraucht, um maßlos überhöhte Flüssiggaspreise zu fordern. Auch der in manchen Mietverträgen enthaltene Passus, dass der Kunde bei fremden Lieferanten bestellen kann, wenn der eigene Versorger den Preis nicht mitgeht, stellt sich in der Regel als leeres Versprechen heraus, da ein freier Anbieter in einen solchen Tank natürlich wegen der Strafandrohung nicht einliefert, solange nicht eine schriftliche Erlaubnis des Tankvermieters vorliegt. Und die wird in der Regel dann nicht erteilt, oder der Kunde wird solange hingehalten, bis er in Notstand gerät und dann doch wieder bei seiner alten Firma den überhöhten, manchmal dann auch leicht reduzierten Preis bezahlt. Da hilft es wenig, wenn Flüssiggasanbieter den Mitgliedern des Bundes der Energieverbraucher Sonderpreise einräumen. Der Bund der Energieverbraucher rät allen Miettankkunden zu harten Preisverhandlungen sowie zur Vertragsbeendigung und Anschaffung eines eigenen Tanks.

250 Millionen Euro Kartellstrafe gegen Vertragshändler

Doch der Missbrauch der Marktstellung geht noch weiter. Elf Flüssiggashändler gerieten 2005 in das Visier der Kartellwächter und Staatsanwälte wegen „Kundenschutzabsprachen“ zwischen 1997 und 2005, bei denen sie sich gegenseitig versicherten, keine Kunden abzuwerben. Sobald wechselwillige Kunden bei einem anderen Unternehmen nachfragten, nannte man ihnen entweder gar keinen Preis oder nur einen überhöhten „Abschreckungspreis“. Das Bundeskartellamt verhängte gegen elf Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von 250 Millionen Euro. Dagegen legten die Betroffenen Berufung ein. Nach drei Jahren Verhandlung verschärfte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Kartellstrafen des Bundeskartellamtes mit Bußgeldern gegen fünf Unternehmen in Höhe von 244 Millionen Euro. Das letzte Wort hat jetzt der Bundesgerichtshof.

An den oftmals überhöhten Preisen der Vertragshändler hat sich seither kaum etwas geändert.

In der Hand des Mittelstandes

Die meisten Flüssiggaslieferanten agieren unabhängig von den großen Mineralölgesellschaften. Diese konzentrierten sich lieber auf das Kerngeschäft mit Treibstoffen sowie Heizöl und haben, so Lehmer, in den 80er Jahren möglicherweise den Trend zum Flüssiggas verschlafen. Dennoch gebe es Beteiligungen, so von Total bei Tyczka Totalgas. Der Energieversorger RWE ist seit der Übernahme des Ölförderers DEA an der Rheingas beteiligt. Dennoch gibt es auch hier Unterschiede. Es gibt Flüssiggashändler mit festen Beziehungen zu Produzenten oder Großhändlern und es gibt unabhängige Händler, die ihre Ware frei am Markt einkaufen. Erstere haben in aller Regel durch die festen Lieferantenbeziehungen einen höheren Preis für die Endkunden. Das liegt zum einen an längerfristigen Lieferverträgen, die eine gewisse Preisstabilität für den Zwischenhändler bedeuten, zum anderen an der etwas aufwändigeren Logistik durch den zwischengeschalteten Großhändler.

Webhinweis zu Flüssiggas: http://fluessiggas.energieverbraucher.de

So funktioniert der Flüssiggas-Einkaufsring Taunus

Der von Gert Gätke vor vielen Jahren gegründete und seit 2012 von Ronald Lehmer geführte Einkaufsring Flüssiggas Taunus garantiert seinen Teilnehmern faire Preise.

Etwa sechs Mal pro Jahr wird gemeinsam eingekauft. Per E-Mail fragt Ronald Lehmer bei den registrierten Mitgliedern an, wer mit tanken möchte und sammelt so die Bedarfsmeldungen. Mit der entsprechenden Menge sowie der Lage und Anzahl der Abladestellen wird bei verschiedenen Lieferanten angefragt. Wer den Zuschlag erhält, entscheiden die Punkte Lieferfähigkeit, aktueller Preis und Erfahrungen bei vorangegangenen Belieferungen.

Der Lieferant bekommt die Unterlagen der Mitglieder (Eigentumsnachweis, Einzugsermächtigung, Tankprüfprotokolle) übermittelt und beliefert jedes Mitglied mit separatem Lieferschein und Rechnung. Bezahlung und Unstimmigkeiten klärt jedes Mitglied direkt mit dem Lieferanten.

Ohrfeigen für Flüssiggas-Stammkunden

Flüssiggasunternehmen ziehen private Verbraucher immer noch mit übelsten Methoden über den Tisch – auch vier Jahre nach dem Aufsehen erregenden Bußgeldbescheid des Kartellamts.

Ohrfeigen für Flüssiggas-Stammkunden

Flüssiggasunternehmen ziehen private Verbraucher immer noch mit übelsten Methoden über den Tisch – auch vier Jahre nach dem Aufsehen erregenden Bußgeldbescheid des Kartellamts.
Ein Bericht von Gerd Gätke

(9. Januar 2013) Die Gier nach dem schnellen Geld dominiert heutzutage viele Geschäfte. Der Flüssiggas-Markt ist da keine Ausnahme: Wer in diesem Bereich glaubt, er bekäme für gutes Geld noch gute Leistung, erlebt häufig eine herbe Enttäuschung.

84 2164 Gert Gätke am Flüssiggastank

Gerd Gätke hat den Flüssiggas-Einkaufsring Taunus aus der Taufe gehoben und viele Jahre organisiert.

Treue wird bestraft

Ein ganz einfaches Beispiel zeigt das sehr deutlich: Ein Verbraucher bindet sich an einen Lieferanten und verspricht ihm, seinen Bedarf nur bei ihm zu decken. Der Lieferant kann für die Laufzeit eines solchen Vertrags fest mit einem Abnehmer rechnen und entsprechend kalkulieren, langfristig günstiger einkaufen und Vertriebskosten einsparen. Logisch wäre es, wenn er diesen Vorteil zu einem gewissen Teil an seinen Kunden weiterreicht, also seinem treuen Stammkunden  einen Vorzugspreis oder Rabatt einräumt. In jedem Fall sollte der Stammkunde einen geringeren Tarif zahlen, als ein gelegentlich einkaufender Kunde.

Beim Flüssiggas ist genau das Gegenteil der Fall: Der Endverbraucher, der sich an den Lieferanten bindet, wird sehr oft bestraft! Der treue Stammkunde muss häufig zu deutlich schlechteren Preisen einkaufen als die Gelegenheitskunden. Für seine Freundlichkeit, dem Lieferanten Sicherheit zu geben, wird er gnadenlos abgezockt. Er kann sich ja nicht wehren, weil er vertraglich gebunden ist.

Querulanten tanken günstiger

Dabei wissen viele Flüssiggas-Unternehmen durchaus zu unterscheiden, ob es sich bei ihrer Stammklientel um ältere Menschen handelt oder Kunden, die aus anderen Gründen eine Auseinandersetzung eher scheuen. Wer sich wehrt, bekommt eher einen günstigeren Preis angeboten. Das zumindest ist meine Erfahrung aus meiner jahrelangen Arbeit in einem von mir gegründeten, privaten Einkaufsring für Flüssiggas.

Die skrupellose Abzocke erreicht zum Teil bizarre Dimensionen: So rief mich eine verzweifelte Tochter an, die um Hilfe bat: Ihre 81-jährige Mutter sollte 81 Cent für den Liter Flüssiggas bezahlen. Ich war erschüttert, denn zum gleichen Zeitpunkt hatte ich eine Bestellung für den Einkaufsring abgewickelt. Dank einer Abnahme von über 50.000 Litern durch Sammelbestellungen war es mir gelungen, Flüssiggas für einen Preis von 26 Cent je Liter zu erhalten – 55 Cent weniger als die ältere, hilflose, aber vertraglich gebundene Dame.

Bei meiner Tätigkeit für den Einkaufsring bin ich sehr oft auf derartige Fälle gestoßen. Leider kann man den völlig übervorteilten Endverbrauchern nicht sofort helfen. Es liegt an ihnen, sich aus diesen Verträgen zu lösen und sich einen eigenen Tank anzuschaffen.

Eigener Tank ist Gold wert

Wer mit Flüssiggas heizt oder eine Flüssiggas-Anlage einbauen möchte, sollte sich über ein paar Punkte Gedanken machen:

  • Bei Öltanks ist es gar nicht üblich, Tanks zu vermieten. Man kann sich also zu Recht die Frage stellen, warum Flüssiggas-Unternehmen auf diese Idee gekommen sind. Im Zweifel nur, weil es sich dabei um ein lukratives Zusatzgeschäft für sie handelt.
  • Ein eigener Tank ist sinnvoller als ein gemieteter: Die Mietkosten summieren sich während der Tanknutzungszeit rasch zu einem Vielfachen des Kaufpreises.
  • Lieber einen oberirdischen als einen erdgedeckten Tank.
  • Lieber einen etwas größeren als einen zu kleinen Tank.
  • Es spricht nichts gegen einen gebrauchten Tank.

Wer nicht umhin kommt, einen Tank zu mieten, sollte auf folgende Punkte achten:

  • Der Mietvertrag sollte nur ein Jahr dauern und sich anschließend nur um ein Jahr verlängern.
  • Der Vertrag sollte eine Klausel enthalten, wonach man bei besseren Preisen am Markt dort auch einkaufen kann.
  • Vereinbaren Sie am besten ein fixes Datum zur Vertragsbeendigung. Achten Sie darauf, dass dieser Termin in den Sommermonaten liegt. Sonst kann es passieren, dass ein frustrierter Lieferant Ihnen im Januar – bei Schnee und Kälte – gnadenlos den Tank abholt.
Schwieriger Ausstieg

Wer versucht, aus einem Flüssiggasvertrag auszusteigen, erlebt des Dramas zweiten Teil: Die Lieferanten versuchen, teilweise mit fast allen Mitteln, den Kunden am Ausstieg aus dem Vertrag zu hindern. Viele Kunden werden geradezu schikaniert. So weigern sich manche Unternehmen, ihren Kunden den vermieteten Tank zu verkaufen, selbst wenn dieser schon 20 Jahre alt ist. „Wir handeln mit Gas, nicht mit Tanks“, lautet dann die schnippische Antwort. Das Unternehmen besteht in solchen Fällen gnadenlos auf sein vertraglich verbrieftes Recht, den Tank zurückzubekommen – selbst wenn dies bedeutet, dass die Gartenanlage zerstört werden muss, wenn der Tank unterirdisch liegt. Selbstverständlich hat der Tank am Straßenrand zur Abholung bereit zu stehen. Und gern addiert der Lieferant zu horrend hohen Abholungskosten Reinigungskosten vor Ort, nochmalige Reinigung sowie Instandsetzung des Tanks. Angesichts dieses Drucks ziehen viele Verbraucher ihren Kündigungswunsch schnell zurück. Das habe ich am eigenen Leib erfahren: Ich musste in vielen Gesprächen meiner Frau die Angst nehmen, plötzlich mit hohen Kosten und ohne Heizung dazustehen. Unser Lieferant hatte völlig willkürlich einen Termin zur Abholung des Tanks vorgegeben. Der vertraglich vereinbarte Zeitpunkt (August) wurde einfach auf Anfang Februar zu einem Zeitpunkt verschoben, wo bei uns im Taunus Kälte herrscht und meterhoher Schnee liegt.

Schutz vor Wucher

Laut Gesetzgeber braucht niemand Wucherpreise zu bezahlen. Der pfiffige Kunde bittet deshalb seinen Lieferanten, ihm eine sogenannte „Freigabe“ zu erteilen: Er gestattet dem Kunden, bei einem anderen, günstigeren Lieferanten Flüssiggas zu kaufen. Dazu benötigt er ein schriftliches, ordnungsgemäßes Angebot, das nachweist, dass ein Konkurrent einen besseren Preis macht. Und genau da liegt das Problem: Kaum ein Lieferant gibt einem diese Zusage schriftlich. 2008 stellte das Kartellamt fest, dass die großen Player auf dem Flüssiggas-Markt untereinander vereinbart hatten, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben – die Kunden waren den Preisen also schutzlos ausgeliefert, weil sie de facto den Lieferanten gar nicht wechseln konnten.

 

Gelingt es einem Kunden doch, an das Angebot zu kommen, geht der Lieferant in der Regel auf den günstigeren Preis ein, bevor er das Geschäft ganz verliert. In manchen Fällen erteilte der Lieferant auch die Freigabe – doch musste sich der Verbraucher den Preisvorteil mit reichlich Zeitaufwand und Nerven „erkaufen“.

Angst vor Klagen

Leider gibt es aber auch Fälle, in denen der Lieferant weder seinen Preis senkt noch eine Freigabe erteilt. Dann ist wochenlanges Streiten angesagt, und kein Lieferant befüllt während dieses Streits den Tank. Ohne die Zustimmung des Tankeigentümers liefert kein anderes Unternehmen Flüssiggas, denn die Lieferanten trauen sich auch gegenseitig nicht über den Weg. Wer einen Tank illegal befüllt, muss mit einer Klage rechnen. Angeblich gab es dafür schon Strafzahlungen von bis zu 20.000 Euro. In der Zwischenzeit steht der Verbraucher ohne Heizung da.

Ein Beispiel: Ein junges Ehepaar hatte ein Haus gekauft. Der Lieferant, der auch Eigentümer des Tanks war, wollte die neuen Besitzer dazu zwingen, in den alten Vertrag des Vorbesitzers einzusteigen – was die neuen Besitzer angesichts der schlechten Vertragsbedingungen jedoch ablehnten. Ein wochenlanger Streit entbrannte mitten in der kalten Jahreszeit, während der die jungen Leute ohne Heizung und Warmwasser da standen. Sie retteten sich mit einem Kamin über die Zeit. Dabei war die Sachlage völlig klar. Im letzten Augenblick, bevor der Fall vor Gericht ging, lenkte der Lieferant ein und stimmte dem Verkauf des Tanks zu.

Die Mär vom Service

Etablierte, marktbeherrschende Lieferanten reklamieren, dass sie höhere Preise haben, um den Service rund um den Tank anbieten zu können.

Der ehemalige Vorsitzende des Deutschen Verbands Flüssiggas e. V., Richard Hareiner, bezifferte mir gegenüber einmal bei einem Gespräch diese Kosten auf rund drei bis vier Cent je Liter. Ich musste schmunzeln, denn ich hatte noch die 55 Cent Preisaufschlag für die 81-jährige Dame in Erinnerung.

84 2130 Flüssiggastank

Tatsächlich preisen die Lieferanten ihren Service gern als toll und aufwendig an. Doch davon kann keine Rede sein: Der Tank unterliegt der gesetzlichen Pflicht, alle zwei Jahre äußerlich und alle zehn Jahre grundlegend auch von innen überprüft zu werden. Die äußere Überprüfung muss eine sogenannte „befähigte Person“ durchführen. Dazu zählen fast alle Lieferanten. Tankbesitzer zahlen dafür in der Regel 30 bis 50 Euro, die Überprüfung wird durch eine Plakette dokumentiert. Einige Lieferanten machen das sogar im Rahmen einer Gas-Lieferung kostenlos.

Die innere Prüfung muss durch den TÜV abgenommen werden und wird ebenfalls mit einer Plakette dokumentiert. Diese Prüfung ist allerdings teurer und schlägt je nach Tank mit 500 bis 1.000 Euro zu Buche. Muss das Sicherheitsventil ausgetauscht werden, zahlt der Kunde die Kosten – und zwar auch dann, wenn er bereits pro Monat eine Tankmiete entrichtet, die 20 bis 30 Euro beträgt.

Dazu sollte man wissen, dass ein Tank eine Lebensdauer von 40 bis 50 Jahren hat. Zahlt man pro Monat 20 Euro Miete, so kommen in 40 Jahren gut und gerne fast 10.000 Euro zusammen – dabei kostet ein neuer 2.750-Liter-Tank inklusive Transport und Aufstellung nur rund 1.500 Euro. Ganz offensichtlich ist die Tankvermietung neben den ohnehin hochpreisigen Gasverkäufen ein lohnendes Nebengeschäft ohne größere finanzielle Aufwendungen für den Lieferanten.

Bei meinen Recherchen zu den gesetzlichen Vorschriften für die Tankprüfungen bin ich in ein für mich als Endverbraucher undurchdringliches Dickicht geraten. Das zuständige Arbeitsministerium(!!!) hat mich an die Ministerien der Länder verwiesen. Von dort erhielt ich teilweise Unmengen an Papier, aber auch Antworten wie „Wir sind keine Auskunftei“. Ich habe resigniert und meinen Ringmitgliedern empfohlen, sich im Falle einer Prüfung an ein privates, bundesweit tätiges Prüfunternehmen zu wenden. Dieses Unternehmen hat sich als seriös und bezahlbar erwiesen.

Illegale Preisabsprachen

Das Bundeskartellamt hat gegen etliche Unternehmen der Flüssiggasbranche sowie deren Geschäftsführer Bußgelder in Höhe von insgesamt knapp 208 Millionen Euro verhängt. Grund waren sogenannte „Kundenschutzabsprachen“ sowie Elemente von Preisabsprachen: Seit mindestens 1997 hatten sich die führenden Flüssiggasanbieter darauf verständigt, sich gegenseitig keine Kunden abzuwerben. Sobald wechselwillige Kunden bei einem anderen Unternehmen nachfragten, nannte man ihnen entweder gar keinen Preis oder nur einen überhöhten „Abschreckungspreis“. Um dieses System zu sichern, informierten sich die Unternehmen gegenseitig über Kundenanfragen.

Schmieriges Geschäft

Während meiner Zeit im Flüssiggas-Einkaufsring erlebte ich selbst, wie schmierig das Geschäft ist: Ein Lieferant stellte mir eine Belohnung in Aussicht, wenn ich die Bestellungen für den Einkaufsring künftig ausschließlich an diese eine Firma vergeben würde. Selbstverständlich lehnte ich das durchaus verlockende Angebot ab und sorgte dafür, dass das betroffene Unternehmen bei allen Bestellungen leer ausging. Doch immer wieder stieß ich auf das skrupellose Geschäftsgebaren: So warnten mich manche Lieferanten vor ihrer Konkurrenz, etwa vor der mangelnden Gas-Qualität („das Verhältnis Propan/Butan stimmt bei denen nicht“) oder vor Praktiken bei der Lieferung, bei denen ein zweiter Schlauch zwischen Kesselwagen und Tank liegen sollte. Ein anderes Mal zweifelte ein Unternehmen daran, ob der Konkurrent wirklich versteuertes Gas lieferte („sonst könnte der doch nicht solche Preise machen“).

Selbstverständlich gab es nicht nur schwarze Schafe, sondern auch seriöse Unternehmen mit fairen Mitarbeitern. Doch insgesamt hat mich die Branche zum Schluss nur noch angeekelt, und ich legte die Betreuung des von mir aufgebauten privaten Einkaufrings in andere Hände. Am liebsten hätte ich mit der Branche nichts mehr zu tun gehabt – doch dann wurde ich als Zeuge im Prozess um das Bußgeld des Bundeskartellamts vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf befragt (Aktenzeichen: VI- 4 Kart 2-6/10 Owi). Dort versuchten die Anwälte mit aller Gewalt, mich als unglaubwürdig hinzustellen. Schließlich wurde es sogar dem Richter zu viel, der die Anwälte maßregelte.

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letzte Änderung: 24.08.2026