Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main

Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main: Eprimo: Weitergabe von Kundendaten untersagt

Von Michael Herte und Aribert Peters

(29. September 2023) Das Landgericht Frankfurt am Main hat dem Energieversorger Eprimo verboten, in seinen Geschäftsbedingungen eine grundlose Weitergabe von Kundendaten an Auskunfteien wie die Schufa zuzulassen. Dies erfolgte aufgrund einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Die Regelung erlaubte Eprimo, Daten über Kundenbeziehungen zu teilen, selbst wenn es keinen Grund zur Beanstandung gab. Das Gericht befand, dass diese Klausel gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoße, da jede Datenverarbeitung einen berechtigten Grund erfordere und die Weitergabe in diesem Fall nicht notwendig sei.

 ED 03/2023 Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main: Eprimo: Weitergabe von Kundendaten untersagt (S. 9) 

Tipp: Nach der Datenschutz-Grundverordnung haben Kunden das Recht, Auskunft über die personenbezogenen Daten zu erhalten, die Unternehmen und sonstige Organisationen (sogenannte Verantwortliche) von ihnen speichern und verarbeiten. Die Auskunft ist nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage zu erteilen. Sie hat nach Art. 15 Abs. 3 DSGVO kostenlos zu erfolgen.

Einen Musterbrief zur Datenauskunft bieten die Verbraucherzentralen:  bdev.de/datenauskunft

letzte Änderung: 25.06.2013