Sieg vor dem Landgericht Leipzig gegen Tyczka Totalgaz GmbH
(15. Dezember 2006) Das Landgericht Leipzig hat am 7.11.2006 ein Teilanerkenntnisurteil gegen Tyczka Totalgaz gefällt (Az 10 O 3342/06) gefällt:
Die Beklagte hat es ....zu unterlassen, ....sich auf folgende Formel zu berufen: "Das Lieferabkommen verlängert sich jeweils 24 Monate, wenn es nicht durch eine der Parteien spätestens 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird".
Geklagt hatte der Bund der Energieverbraucher e.V.