Tyczka Totalgaz GmbH unterliegt vor Gericht
Urteil des Landgerichts Leipzig vom 6.10.2006, Az: 10 O 1649/06
(17. Oktober 2006, geändert 22. Januar 2007) Der Bund der Energieverbraucher hat eine neuen Sieg gegen einen Flüssiggasoligopolisten errungen. Das Landgericht Leipzig hat dem Anbieter die Verwendung einer vom Bund der Energieverbraucher kritisierten Preisformel untersagt.
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Gegen das Urteil hatte Tyczka zunächst Berufung vor dem Oberlandesgericht Dresden eingereicht. Die Berufung wurde aber mittlerweile zurückgenommen, man hatte wohl die Aussichtlosigkeit eingesehen. Damit ist das Urteil rechtskräftig. Das Oberlandesgericht hat am 11.01.2007 beschlossen, dass keine weitere Berufung zulässig ist (Az: 8 U 2077/06).