ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)

Archiv-News zum Thema Sonnenstrom 2016 und 2017

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PV-Strom: Net-Metering

Solange die Vergütung für die Einspeisung von PV-Strom über den Strombezugskosten lag, war der Eigenverbrauch von PV-Strom nicht wirtschaftlich.

Net-Metering

(5. November 2017) Solange die Vergütung für die Einspeisung von PV-Strom über den Strombezugskosten lag, war der Eigenverbrauch von PV-Strom nicht wirtschaftlich. Doch dies ist schon lange Geschichte. Wer aktuell den eigenerzeugten Strom einspeist, erhält rund 12 Cent je Kilowattstunde, statt für rund 30 Cent Strom aus dem Netz beziehen zu müssen.

Doch die Erfassung der einzelnen Strommengen mit einem Erzeugungszähler, einem Einspeisezählwerk und einem Strombezugszählwerk ist aufwendig und teuer. Bei kleinen Anlagen auf Einfamilienhäusern sind die Nebenkosten für Messung, Abrechnung und Buchführung für das Finanzamt derart hoch, dass diese Kosten inzwischen häufig die eigentlichen Erzeugungskosten übersteigen.

Die Lösung für diese Problematik ist einfach und wird „Net-Metering“ genannt. Übersteigt die Eigenproduktion den eigenen Strombedarf, wird Strom eingespeist. Dabei läuft der normale Strombezugszähler einfach rückwärts. Eine verbraucherfreundliche Lösung, die ohne Bürokratie auskommt, kleine dezentrale Eigenerzeugungen belohnt und anreizt.

Allerdings machen dabei die Stromversorger, Netzbetreiber und der Staat keine Geschäfte. Netzentgelte, Steuern, Konzessionsabgaben und Umlagen werden nicht erfasst. Deshalb wurde ein ganzer Dschungel von Verordnungen und Gesetzen erlassen, um genau diese einfache Lösung zu verhindern. Aus diesem Grund kann und sollte Net-Metering auch nur für ganz kleine Anlagen gestattet werden.

Johannes Lackmann, Vereinsmitglied und intimer Kenner der Energiebranche, hat einen Vorschlag für das Net-Metering in Deutschland gemacht, der auch den berechtigten Interessen der Netzbetreiber gerecht wird.

Er schlägt folgendes vor:

  • Dachanlagen für Eigenstromnutzung werden aus dem EEG herausgenommen.
  • Der Netzbetreiber bekommt vom Anlagenbetreiber eine Grundgebühr von 80 Euro sowie einen Netzkostenbeitrag von 5 Euro je kWp.
  • Der Betreiber speist nicht verbrauchten Strom ins Netz – der Zähler dreht rückwärts – und kann zu anderen Zeiten dieselbe Strommenge aufgrund des Net-Metering-Prinzips kostenfrei wieder aus dem Netz beziehen.

Das Net-Metering wird in vielen Ländern bereits erfolgreich praktiziert, obwohl sich die Stromwirtschaft auch dort vehement dagegen gewehrt hat. So in Dänemark, den Niederlanden, Slowenien, Italien, Belgien sowie teilweise in den USA und einigen Provinzen Kanadas. Auch in Österreich und der Schweiz gibt es bereits stark vereinfachte Regelungen für die Einspeisung aus kleinen PV-Anlagen bis 0,6 kWp.

Der Bund der Energieverbraucher fordert, das einfache Net-Metering mit nur einem rückwärts drehenden Zähler endlich auch in Deutschland einzuführen. Zumindest Einfamilienhausbesitzer sollten damit von den bisher notwendigen zusätzlichen Messungen, komplizierten Ablesungen, Meldungen, Abrechnungen und Steuererklärungen befreit werden. Dies wäre ein echter Schritt zum Gelingen der Energiewende und zum Abbau unnötiger Bürokratie.

Gebrauchthandel

PV-Anlagen aus zweiter Hand

Gebrauchthandel: PV-Anlagen aus zweiter Hand

(3. November 2017) Es gibt viele Gründe, die einen Verkauf von PV-Anlagen erforderlich machen: Umzug, kurzfristiger Geldbedarf oder Verschattung durch einen Neubau auf dem Nachbargrundstück.

Auf dem Internet-Marktplatz www.milkthesun.com kommen Kaufinteressenten und Verkäufer zusammen. Dort werden echte Anlagen gehandelt, aber auch Rechte für Anlagen oder Dach- und Freiflächen zur Miete.

Aber Achtung: Die PV-Anlage auf dem Dach ist Bestandteil des Gebäudes (LG Passau, Az. 2 T 22/12). Wird ein Haus verkauft, dann wechselt auch die Anlage den Eigentümer mitsamt des Vergütungsanspruchs nach dem EEG. Ebenso sind PV-Anlagen daher bei Wertgutachten von Gebäuden mit einzubeziehen. Nur wenn die Anlage im Kaufvertrag eines Hauses ausdrücklich ausgeschlossen wird, kann sie beim Auszug mitgenommen werden. Dann zieht auch der Vergütungsanspruch um.

Für den Verkauf einer Anlage, aber auch bei Auseinandersetzung um Erbschaft oder Ehetrennung, ist es wichtig, den Wert einer PV-Anlage zu ermitteln. Dafür gibt es keine genormten Verfahren. Wird die Anlage tatsächlich verkauft, dann ist im Nachhinein der erzielte Preis der wirkliche Wert. Diesen vor dem Verkauf zu ermitteln, ist eine Aufgabe von Sachverständigen.

Auch mit dem kostenpflichtigen Computerprogramm pv@now lassen sich Verkehrswerte für PV-Anlagen abschätzen. Dafür sind der technische Zustand der Anlage, der Vergütungsanspruch, der Ertrag und das Alter der Anlage von Bedeutung. Anhand dieser Daten kann bei kleinen Einfamilienhausanlagen aber auch selbst überschlagsweise ein Wert ermittelt werden.

Anlagenregister

PV-Anlagen anmelden!

Anlagenregister: PV-Anlagen anmelden!

(28. Oktober 2017) Wer PV-Strom ins Netz einspeist und Vergütungszahlungen nach dem EEG erhält, muss seine Anlage rechtzeitig bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wird dies versäumt, muss ein Teil oder sogar die ganze EEG-Vergütung zurückgezahlt werden. Das schreibt das aktuelle EEG vor. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass diese Regelung gültig ist. Ein Landwirt muss nun 45.000 Euro Vergütung zurückzahlen (BGH, Az. VIII ZR 147/16).

Vermutlich sind auch viele Tausend weitere Anlagenbetreiber betroffen. In einigen Fällen dürfte der Rückzahlungsanspruch auch schon teilweise verjährt sein. Ob eine solch drastische Bestrafung angemessen ist, muss bezweifelt werden. Denn durch das Versäumnis wurde niemand geschädigt und keiner hat sich einen Vorteil verschafft.

Die Meldepflicht wurde 2009 eingeführt und ab 2012 mit Sanktionen belegt, die 2014 verschärft und 2017 wieder leicht abgeschwächt wurden. Maßgeblich sind jeweils die Regelungen aus dem Jahr der betreffenden Einspeisung.

Das öffentliche Register aller gemeldeten Erzeugungsanlagen: bdev.de/anlagenregister

Provisionsgeschäfte

PV-Anlagen vom Stromversorger

PV-Anlagen vom Stromversorger

(24. Oktober 2017) Die Errichtung einer PV-Anlage ist heute wegen stark gesunkener Anlagenpreise höchst rentabel und attraktiv. Aber die Planung und der Bau sind nicht einfach. Viele technisch nicht versierte Verbraucher scheuen deshalb den Einstieg ins eigene Solarzeitalter. Der Bund der Energieverbraucher hat deshalb mit dem Prosumerzentrum ein besonderes Beratungsangebot für seine Mitglieder bereitgestellt.

Selbst die Stromversorger, die früher PV-Anlagen verhindern wollten, sind inzwischen in das Geschäft eingestiegen. Sie bieten selbst PV-Anlagen an und helfen ihren Kunden gegen Honorar beim Bau solcher Anlagen. Selbst die vier großen Stromkonzerne mischen dabei mit. Denn auch mit dieser Dienstleistung lässt sich kräftig Geld verdienen. Die Stromversorger kooperieren dabei mangels eigener Kompetenz oftmals mit externen Unternehmen, die für die Stromversorger diesen Service anbieten. Beispielsweise die IBC Solar aus Bad Staffelstein, die vor Jahren auch Kooper-ationspartner des Vereins bei der Lieferung von Phönix-Solaranlagen war, oder die EWS aus Handewitt (nicht zu verwechseln mit der EWS Schönau).

Die Versorger bauen jedoch keine eigene Kompetenz auf, sondern stellen gegen Provisionszahlung ihre Kundenbasis zur Verfügung. Die Arbeit wird von spezialisierten Fachfirmen gemacht. Dadurch werden die PV-Anlagen nicht billiger! Im Gegenteil, der längere Vertriebsweg verteuert die Anlagen, die dadurch im oberen Preissegment rangieren.

Mühelos lässt sich also ein Angebot finden, das günstiger ist als das vom Stromversorger. Mitunter legen die Versorger jedoch noch eine Schippe drauf und verlängern die Garantiezeit, bieten eine Versicherung oder eine Ertragskontrolle zusätzlich an. Einige Versorger verknüpfen auch die Stromlieferung mit dem PV-Geschäft.

PV-Mängel

Verjährung nach fünf Jahren

Verjährung nach fünf Jahren

(14. Oktober 2017) Verjähren die Mängel an einer PV-Anlage auf dem Dach nach zwei Jahren, wie bei kleinen Elektrogeräten aus dem Elektronikmarkt? Oder erst nach fünf Jahren, wie bei Bauwerken?

Der Bundesgerichtshof hat sich für fünf Jahre entschieden, weil die PV-Anlage ein Bestandteil des Gebäudes ist (BGH, Az. VIII 348/13). Dennoch sollte ein Mangel so früh als möglich gerügt werden und gegebenenfalls die Abnahme einer neuen Anlage verweigert werden, da sich mit der Abnahme die Beweislast umkehrt. Die Verjährung wird allerdings nicht schon durch eine Reklamation unterbrochen, sondern erst durch die Einreichung einer gerichtlichen Klage.

Prävention

PV-Anlagen versichern

PV-Anlagen versichern

(9. Oktober 2017) Die Stiftung Warentest hat Versicherungen für PV-Anlagen getestet und darüber in der Zeitschrift Finanztest berichtet (Heft 3/2017). Es gibt die Möglichkeit, beim Gebäudeversicherer eine zusätzliche Versicherung für PV-Anlagen abzuschließen.

Die Stiftung hat getestet, ob ein Mindestschutz geboten wird, der folgendes umfasst: Brand, Blitzschlag, Sturm und Hagel, grobe Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Überspannung und Kurzschluss, Diebstahl, Schneedruck und Lawinen sowie Ertragsausfall. Nicht alle Zusatzangebote bieten diesen Schutz. Die Kosten der Zusatzversicherungen liegen zwischen 28 und 132 Euro im Jahr. Die zweitbeste Lösung ist eine PV-Versicherung unabhängig von der Gebäudeversicherung. Die Kosten liegen zwischen 70 und 250 Euro.

Der Testbericht nimmt die wichtigsten Angebote auf dem Markt unter die Lupe. Am teuersten, aber auch am seltensten sind Feuerschäden. Von den 1,5 Millionen Anlagen gerieten jährlich lediglich rund 50 in Brand. Unbegründet ist die Angst, die Feuerwehr könnte sich wegen einer PV-Anlage weigern, das Haus zu löschen. Die Feuerwehr kann inzwischen auch mit derartigen Problemen umgehen.

E.on verkauft Solaranlagen

Der Energiekonzern nutzt dabei die Satellitendatenbasis von Google Sunroof

E.on verkauft Solaranlagen

(26. Juni 2017) Wer eine PV-Anlage plant, braucht Informationen über die Dachneigung und zu erwartende Erträge. Zwar gibt es zahlreiche Ertragsrechner im Internet, die Ermittlung von Dachausrichtung und die Vermessung der Dachneigung wäre prinzipiell aber auch anhand von Satellitenbildern möglich.

Der Energiekonzern E.on nutzt jetzt die Satellitendatenbasis von Google-Maps und zeigt anschaulich gute Dachflächen auf einer „Sunroof“-Karte an: www.eon-solar.de

Abgedeckt von Google sind derzeit rund sieben Millionen Gebäude in Deutschland. Vor allem in ländlichen Gebieten, aber auch für so manche Landeshauptstadt, gibt es noch merkliche Lücken. Bei näherem Interesse kann ein Ertragsrechner gestartet werden, der aber wieder auf die händische Eingabe von Dachausrichtung und Neigung angewiesen ist. Bei näherer Betrachtung scheint dieser „Rechner“ nur Adressdaten für den Vertrieb der konzerneigenen PV-Sparte sammeln zu wollen. Eine nicht ganz so schicke – aber dafür frei zugängliche – Alternative ist das Tool „PVGIS“ der EU: bdev.de/pvrechner

Weltgrößte Solaranlage in Indien

Im indischen Kamuthi ist 2016 die weltgrößte Solaranlage in Betrieb gegangen.

Weltgrößte Solaranlage in Indien

(27. März 2017) Im indischen Kamuthi ist 2016 die weltgrößte Solaranlage in Betrieb gegangen. Die installierte Leistung beträgt 648 Megawatt-Peak (MWp). Zuvor hatte diese Position der in den USA liegende Solarpark „Solar Star“ mit 579 MWp inne.

Errichtet wurde die Anlage auf einer Fläche von circa zehn Quadratkilometern, die Bauzeit betrug acht Monate. Verbaut wurden circa 2,5 Millionen einzelne Solarmodule. Ebenfalls errichtet wurde eine robotergestützte Reinigungsanlage, welche die Module regelmäßig säubert. Die Baukosten des Solarparks betrugen umgerechnet circa 679 Millionen US-Dollar.

Der Anschluss an das indische Stromnetz erfolgt über insgesamt fünf Umspannwerke.

Aktueller Preissturz bei PV-Modulen

Innerhalb der letzten drei Monate sind die Preise für Solarmodule um rund ein Viertel gesunken

Aktueller Preissturz bei PV-Modulen

(12. Januar 2017) Innerhalb der letzten drei Monate sind die Preise für Solarmodule um rund ein Viertel gesunken: auf nur noch rund 46 Cent pro Wattpeak. Das schreibt die Fachzeitschrift Photon. Das aktuelle Überangebot macht den PV-Markt wieder zu einem Käufermarkt.

Ursache ist ein Markteinbruch in China und hohe Überkapazitäten bei den Modulherstellern. Eine Komplettanlage mit einer Leistung von einem kWp ist also bald schon für 1.000 Euro (netto) zu haben. Freilandanlagen haben bereits Baukosten von 600 Euro/kWp, eine kleine Anlage liegt einschließlich Zubehör derzeit noch bei 1.200 Euro/kWp. Durch Eigenverbrauch erhöht sich die Rendite, weil die Vergütungen für die Einspeisung weit unter dem Strombezugspreis aus dem öffentlichen Netz liegen.

Anne Kreutzmann, Photon-Chefredakteurin, erzählt von einem Gespräch im Hotelfahrstuhl, das sie mit einem Frankfurter Hotelier führte. Er war davon überzeugt, dass sich PV-Anlagen nicht mehr lohnen. Dabei hatte er eine eigene Dachfläche von 400 Quadratmeter und könnte einen Großteil des Stroms im eigenen Hotel verbrauchen, ohne komplizierte Verträge. Das Bauchgefühl „das lohnt sich nicht“ ist spätestens mit diesem Preisrutsch deutlich überholt. In Deutschland sind mindestens 80 Prozent aller privaten Häuser noch ohne Solaranlage.

Solaranlagen: Hochrentable Ladenhüter

Ein hoch wirtschaftliches, hoch angesehenes Technologieprodukt lässt sich nicht verkaufen.

Solaranlagen: Hochrentable Ladenhüter

Ein hoch wirtschaftliches, hoch angesehenes Technologieprodukt lässt sich nicht verkaufen. Der Vergleich zwischen den Solarmärkten in den USA und in Deutschland deckt die Schwachstellen auf. PV-Anlagen rechnen sich sehr gut.

(10. Januar 2017) In den USA gab es im Unterschied zu Deutschland zwar keine als Staatsdoktrin verordnete und dann doch verratene Energiewende. Dennoch findet die Energiewende dort in vielen Bundesstaaten einfach statt. In Kalifornien wird es noch im Jahr 2016 mehr als eine Million PV-Anlagen geben, bei nur 39 Millionen Einwohnern. In Kalifornien werden derzeit je Einwohner mehr als zwölfmal mehr PV-Anlagen installiert, als in Deutschland. Schlimmer noch: In Deutschland wird derzeit vielerorts die Dezentralität nicht weiter gestaltet, sondern ausgebremst und zurückgedreht. Das ist in den USA völlig anders.

PV und Solarthermie in Deutschland

Bei Privatanlagen ist die Solarthermie wesentlich erfolgreicher als die Photovoltaik. Ende 2015 waren in Deutschland etwa 2 Millionen Solarthermieanlagen und etwa 1,5 Millionen Solarstromanlagen in Betrieb. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland mehr als doppelt so viele solarthermische Anlagen in Betrieb genommen, wie PV-Anlagen. Eine Erklärung dafür liefert Karl-Heinz Remmers von Agora Energiewende in einem Aufsatz: „Die Solarthermie wurde zu keinem Zeitpunkt derart massiv angegriffen wie die Photovoltaik. Diese Negativkampagne gegen das EEG und damit gegen die darin geförderten Zukunftstechniken dürfte weltweit einzigartig sein. Aber: Seit dem Spitzenjahr 2008 mit 210.000 neuen PV-Anlagen haben sich die Absatzzahlen halbiert. Auch in der Thermie gab es etliche Insolvenzen. Die Unternehmen beklagen die kleinen Förderbeiträge und das inkonsequente Wärme-EEG.“ (ET, Heft 10/2016, Seiten 98 ff.)

Einbruch bei PV

PV-Anlagen im Dachsegment sind laut Remmers ein Misserfolg. Nie wurden hier mehr Anlagen verkauft als in der Solarthermie. Bereits 2013 waren es nur halb so viele. 2015 kamen auf jede verkaufte PV-Anlage drei Solarthermieanlagen. 2015 wurden nur noch 275 MWp neu installiert. Das entspricht 0,05 Prozent des gesamten Stromverbrauchs. In diesem Tempo können die staatlich verkündeten Ausbauziele keinesfalls erreicht werden.

Förderung in den USA

Solaranlagen werden in den USA bundesweit mit einer Steuerrückerstattung von 30 Prozent gefördert. Regional gibt es Kaufzuschüsse oder Net-Metering, also einen rückwärtslaufenden Zähler, der Einspeisung und Verbrauch direkt verrechnet und praktisch eine Einspeisevergütung zum Strombezugstarif darstellt. Obwohl in den USA PV-Anlagen doppelt so teuer sind, machen die höhere Sonneneinstrahlung und stark vereinfachte Meldeprozesse die Solartechnik attraktiv. Es gibt in Kalifornien von Seiten der Energieversorger auch keine Kampagnen gegen die Solarenergie. Der Vertrieb der Anlagen läuft in den USA weniger über Elektriker oder Heizungsbauer, sondern über große spezialisierte Firmen wie SolarCity (von Tesla-Gründer Elon Musk), Sunrun oder Vivent. Solarcity hat im ersten Quartal 2016 Anlagen mit einer Leistung von 214 MWp verkauft. Anders als derzeit in Deutschland gelten Elektromobilität und Solartechnik in den USA weithin als Gewinnerthema.

Solarvertrieb in Deutschland

In Deutschland gibt es keine Unternehmen in der Größenordnung von SolarCity oder Sunrun. Die meisten klassischen Handwerksbetriebe, Remmers schätzt 80 Prozent, tun sich mit dem Verkauf moderner und aufwendiger Haustechnik schwer. Die zusätzlichen damit verbundenen Absatzchancen werden nicht gesehen. Und es gibt Krach vor Ort: nämlich zwischen den Stadtwerken und dem örtlichen Handwerk. Die vollintegrierten Vertriebs- und Handwerksketten werden, so Remmers, auch in Deutschland kommen. Startups wie thermondo oder beegy sind schon im Rennen.

Für Solarthermie gibt es in Deutschland Investitionszuschüsse, die im besten Fall 30 Prozent der Kosten decken. Die Förderung verlief im Stop-and-Go-Rhythmus und wurde häufig geändert. Öl- und Gaswirtschaft und Heizungsindustrie verkaufen Solarthermie nur auf Nachfrage.

Für PV-Anlagen gibt es seit 2002 die leicht berechenbare und planbare EEG-Förderung. Seit drei Jahren ist der selbst erzeugte PV-Strom oft günstiger als der Stromkauf aus dem Netz. Damit kann man den Strom auch im Objekt wirtschaftlich nutzen. Die 2014 eingeführte EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom hat trotz einer Ausnahme für Kleinstanlagen bis zehn kWp schweren Schaden angerichtet.

Mit dem Ende des PV-Booms sind die meisten Strukturen zusammengebrochen. Viele Elektriker und Installateure kehrten der Technik den Rücken zu. Zahlreiche Unternehmen haben die Insolvenzwelle nicht überstanden, die durch die erste Fallbeilnovelle des EEG im Februar 2012 ausgelöst wurde.

Stadtwerke und Versorger haben PV meist nur als Marketingaktion im Angebot. Ernst gemeinte Kampagnen blieben oft im Clinch mit dem örtlichen Handwerk stecken. Trotz aller Anstrengungen von Herstellern und engagierten Energieverbrauchern zeigen die Zahlen, dass sich bei einer Blockade durch Politik und Energiewirtschaft kein Wachstum erzielen lässt.

Frankreich

Straße als Solaranlage

Frankreich: Straße als Solaranlage

(12. Dezember 2016) Frankreichs Energieministerin Ségolène Royal hat in der Normandie den ersten Bauabschnitt einer Solarstraße eingeweiht. Das Pilotprojekt in der Kleinstadt Tourouvre soll zunächst einen Kilometer Länge umfassen. Bei einer Straßenbreite von zwei Metern werden rund 2.800 Quadratmeter der nur sieben Millimeter dicken „Wattway“-Paneele der französischen Firma Colas verbaut. Mitte Dezember soll die Solarstraße fertig sein. Insgesamt sollen 1.000 Straßenkilometer mit den befahrbaren Solarmodulen entstehen. Royals Ministerium finanziert das Projekt mit fünf Millionen Euro.

So sieht die Straße laut Firmenwerbung dann aus. Schwere Fahrzeuge können auch drauf fahren, betont das Unternehmen.

Nach Angaben des Unternehmens können vier Straßenmeter beziehungsweise 20 Quadratmeter Solarstraße rein rechnerisch den Strombedarf eines Haushalts decken. Dabei ist die für Frankreich durchschnittliche Sonnenscheindauer von 1.000 Stunden jährlich zugrunde gelegt. 1.000 „Wattway“-Meter könnten nach dieser Rechnung die komplette Straßenbeleuchtung einer 5.000-Einwohner-Stadt übernehmen. Auch bei den Ladestationen für Elektrofahrzeuge sieht die Firma Möglichkeiten: 100 Quadratmeter Solarstraße liefern laut Colas genug Strom, damit ein E-Auto 100.000 Kilometer im Jahr fahren kann.

Auch in Deutschland, den Niederlanden und den USA tüfteln Entwickler an Solarstraßen-Projekten – für Autos, aber auch für Fahrräder. Das Unternehmen Solmove beispielsweise schätzt das Potenzial der Idee als gewaltig ein: „Rund 1,4 Milliarden Quadratmeter könnten theoretisch in Deutschland auf diese Weise ausgestattet werden und damit beispielsweise 20 Millionen Elektroautos mit Strom versorgen.“

Materialforscher hatten sich in der Vergangenheit meist zurückhaltend geäußert. Dreck, Staub, Sand und Steine würden die Oberfläche der Module nach und nach zerkratzen, somit sinke der Wirkungsgrad der Zellen. Zudem ist es höchst fraglich, inwieweit es wirtschaftlich ist, Straßen mit aufwändigen Unterkonstruktionen für die Solarpaneele auszustatten, wenn auf den Dächern von Gebäuden wesentlich leichter zu erschließende Flächen noch weitestgehend brach liegen. Der Praxistest wird die offenen technischen und wirtschaftlichen Fragen wohl bald beantworten können.

Erzeugungsleistung der erneuerbaren Energien übersteigt erstmals Höchstlast der Stromnachfrage

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. vom 15. Januar 2016

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Erzeugungsleistung der erneuerbaren Energien übersteigt erstmals Höchstlast der Stromnachfrage

(15. Januar 2016) Die erneuerbaren Energien haben erstmals 2014 eine höhere Erzeugungsleistung, als im Jahresmaximum an Leistung von allen Verbrauchern nachgefragt wird. Das ergibt aus dem aktuellen Monitoring-Bericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Natürlich steht die Erzeugungsleistung der Erneuerbaren nie zeitgleich zur Verfügung. Auch fällt die Jahreshöchstlast der Stromnachfrage von 82,8 GW (laut Monitoringbericht der Bundesnetzagentur 2015, Seite 77) in dunkle Winterwochenenden. Dafür gab es 2014 konventionelle Erzeugungsleistung von 105 GW in Bereitschaft, also fast ein Viertel mehr als zur Abdeckung der Höchstlast maximal gebraucht werden.

Im Jahr 2014 waren 85,3 GW Stromerzeugungsleistung aus erneuerbaren Energien installiert, die auch vergütungsfähig nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind. Insgesamt lag die Erzeugungsleistung aus erneuerbaren Energien bei 94 GW.

Der Monitoringbericht belegt, dass auch die hohe Versorgungsleistung aus erneuerbare Energien durchaus mit den konventionellen Kraftwerken gemeinsam einsetzbar sind, ohne dass die Sicherheit der Versorgung gefährdet wird. Es waren zwar umfangreiche zusätzliche Steuerungsmaßnahmen notwendig. Im Ergebnis mussten nur 1,2 Prozent der regenerativen Stromerzeugung zur Sicherung der Stabilität abgeregelt werden (Monitoring Bericht Seite 110).

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert den weiteren zügigen Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten. Die mit dem EEG 2016 vorgesehenen Ausbaubremsen dürfen nicht beschlossen werden. Der Verbraucherverein schließt sich der diesbezüglichen Forderung zahlreicher Bundesländer an.

Preisverfall: Photovoltaik von vorgestern

Nach aktuellen Preisen für PV-Systeme befragte Endkunden verschätzen sich.

Preisverfall: Photovoltaik von vorgestern

(6. Januar 2016) Nach aktuellen Preisen für PV-Systeme befragte Endkunden verschätzen sich um den Faktor 1,7 und liegen damit beim Preisniveau von vor vier Jahren. Das geht aus einer aktuellen Endkundenstudie von EuPD Research hervor. Auch bei der Rendite und der Installationsdauer zeigen sich erhebliche Wissenslücken. Dass durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms heute noch Renditen deutlich über dem aktuellen Zinsniveau erwirtschaftet werden können, war einem Großteil der Befragten nicht bekannt.

Für die Studie hatte das Bonner Marktforschungsinstitut 500 Hausbesitzer nach ihrer Einstellung zu PV befragt. Die Mehrheit der Befragten wünschte stärker informiert zu werden, so das Institut. Dabei seien Energieversorger und Handwerker die gefragtesten Quellen.

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letzte Änderung: 09.09.2021