EnBW abgemahnt
(22. September 2010) Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart, hat die EnBW abgemahnt. Ihr Argument: Das Unternehmen habe Gaskunden getäuscht, indem es in Kundenbriefen behauptet habe, das Landgericht Stuttgart halte die EnBW-Gaspreise für gerechtfertigt.
Diese Aussage sei unzulässig, so der Verband. Das Gericht habe nur einen Kunden dazu verurteilt, offene Gasrechnungen zu begleichen, und dabei festgestellt, dass das vorinstanzliche Amtsgericht korrekt gearbeitet habe.
Die Frage, ob die Gaspreise zu hoch seien oder nicht, sei nicht Gegenstand gewesen. Der Versorger verstoße damit gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, so die Verbraucherzentrale.