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EEG-Umlage gedeckelt
Von Louis-F. Stahl
(24. November 2020) Im Zuge der umfangreichen Konjunkturpakete zur Abmilderung der Folgen durch die Coronavirus-Pandemie hat der Bundestag eine Deckelung der EEG-Umlage auf Stromlieferungen beschlossen.
Im laufenden Jahr 2020 zahlen Haushalte über ihren Strompreis eine EEG-Umlage in Höhe von 6,756 Cent je Kilowattstunde. Mittels dieser Umlage werden die Differenzen zwischen den Einspeisevergütungen für Erneuerbare und dem an den Börsen erzielten Marktpreisen für Strom finanziert. Die Last tragen insbesondere Haushaltskunden, da viele Stromgroßverbraucher von der Umlage teilweise befreit sind. Aufgrund der durch die Corona-Krise dramatisch einbrechenden Preisentwicklung an der Strombörse in Leipzig wäre die EEG-Umlage für Haushaltskunden im kommenden Jahr 2021 Prognosen zu Folge auf bis zu 8,5 Cent/kWh angestiegen.
Über das Corona-Konjunkturpaket werden Bundesmittel bereitgestellt, die in den EEG-Umlagetopf eingezahlt werden, um eine Deckelung der EEG-Umlage auf 6,5 Cent/kWh im Jahr 2021 sowie 6 Cent im Jahr 2022 zu bewirken. Die Entlastung gegenüber der aktuellen EEG-Umlage summiert sich für einen Haushalt mit einem Verbrauch in Höhe von 3.500 kWh im Jahr 2021 auf etwa 10 Euro sowie rund 26 Euro im Jahr 2022.
Segment-ID: 18372EEG-Umlage sinkt 2018
(18. Dezember 2018) Im Jahr 2018 sinkt die EEG-Umlage von bisher 6,880 Cent je Kilowattstunde auf 6,792 Cent je Kilowattstunde. Die Umlage wurde für das kommende Jahr auf der Basis von folgenden Prognosen festgelegt: Die PV-Leistung soll um 2 GW wachsen, On-shore-Windkraft um 4,8 GW sowie Offshore-Windkraft um 1 GW und Biomasse um 0,265 GW zunehmen. 97 Prozent der Umlage entfallen jedoch auf die Vergütung der Stromerzeugung in bereits bestehenden Anlagen.
Auch der für 2018 erwartete Börsenstrompreis beeinflusst die Umlagenhöhe. Etwa ein Viertel der Strommenge wird von Industriebetrieben verbraucht, die ganz oder teilweise von der Zahlung der Umlage befreit sind. Dadurch fehlen rund 5 Milliarden Euro in der EEG-Kasse, die von nicht privilegierten Verbrauchern zusätzlich aufzubringen sind, etwa privaten Haushalten oder mittelständischen Unternehmen. Gäbe es diese Ausnahmen nicht, bräuchten die Verbraucher nur etwa 5 Cent je Kilowattstunde für die EEG-Umlage zahlen. Viele Verbände und Organisationen fordern, dass diese Industriesubventionen aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind. Sie konnten sich aber gegen die Lobby der Großindustrie bisher nicht durchsetzen. Die Prognose rechnet damit, dass die Industriebefreiungen auf dem Vorjahresniveau verbleiben.
Die genaue Prognose ist unter www.netztransparenz.de nachzulesen.
Für einen Durchschnittshaushalt mit einem Jahresverbrauch von 4.000 kWh ergeben sich 2018 folgende Änderungen: | ||
EEG-Umlage: | 6,792 ct/kWh | - 3,52 Euro |
Die KWKG-Umlage: | 0,345 ct/kWh | - 3,72 Euro |
Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV: | 0,370 ct/kWh | - 0,72 Euro |
Offshore-Haftungsumlage: | 0,037 ct/kWh | + 2,60 Euro |
Umlage für abschaltbare Lasten: | 0,011 ct/kWh | + 0,20 Euro |
Stromsteuer: | 2,050 ct/kWh | 0,00 Euro |
Insgesamt ergibt sich durch die gesunkenen Umlagen für 2018 eine Entlastung von 5,16 Euro. Um diesen Preis müssten die Strompreise für Verbraucher gesenkt werden. |
Strom wird teurer
(18. Dezember 2015) Bis Mitte November mussten die Stromanbieter ihre Kunden informieren, wenn sie ihre Preise zum Jahreswechsel ändern wollen. Laut dem Vergleichsportal Verivox erhöhen 103 Grundversorger ihre Preise um durchschnittlich 2,8%. Rund 5,8 Mio Haushalte sind davon betroffen. Für einen Haushalt mit 4.000 kWh Jahresverbrauch ergeben sich Mehrkosten von 32 Euro im Jahr. Gleichzeitig haben 35 Stromversorger mitgeteilt, die Preise um durchschnittlich 2,3% zu senken. Für die Preiserhöhungen sorgten Anstiege bei der EEG-Umlage, der Offshore-Haftungsumlage, der KWKG-Umlage und der §19-NEV-Umlage, so Verivox. Hinzu kämen steigenden Netzkosten.
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Versorger sahnen in der Grundversorgung schamlos ab
Die Grundversorger verdienen nicht nur fürstlich an ihren Kunden, sie weiten auch ihre Margen Jahr für Jahr aus und verschleiern ihre Gewinnzuwächse gegenüber den Kunden, denen sie einen Wechsel in günstigere Tarife oftmals verweigern. Dieses unrühmliche Bild zeichnen übereinstimmend eine Reihe von Untersuchungen. Nur die Kartellbehörde im Bundesland NRW verweigert sich.
(12. Dezember 2014) Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat die Strompreise der Grundversorger im Bundesland NRW untersucht. Das Ergebnis ist schockierend: Die Kosten für Vertrieb und Margen erhöhten sich durchschnittlich zwischen 2011 und 2015 von 3,82 auf 4,79 Cent je Kilowattstunde und somit um 46 Prozent. Die Versorger reden sich mit der gestiegenen EEG-Umlage heraus und verschweigen ihren Kunden meist, dass sich ihre Bezugskosten drastisch verringert haben. Das hat mit fairer oder billiger Preisgestaltung nichts mehr zu tun.
Zu einem ganz ähnlichen Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der LBD-Beratungsgesellschaft Berlin (Explorer Vertrieb, Oktober 2014) für die gesamte Bundesrepublik. Sie beziffert die Vertriebsmarge in der Grundversorgung – andere sagen Gewinnmarge dazu – mit 4,51 Cent je Kilowattstunde Strom beziehungsweise 158 Euro je Kunde im Jahr. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Vertriebsmarge um 23 Euro. Nahezu 15 Prozent des Strompreises verbuchen die Grundversorger als Gewinn! Bei Gas sind es sogar fast 18 Prozent oder 1,3 Cent je Kilowattstunde, die laut LBD als Vertriebsmarge bei den Grundversorgern abfällt. Andere Branchen können von solchen Umsatzrenditen, noch dazu in einem quasi Monopolbereich, nur träumen.
2,1 Milliarden Euro Gewinn
Bei Strom und Gas zusammen verdient der Grundversorger je Kunde jährlich 421 Euro, 62 Prozent davon im Gasverkauf. Die Vertriebsmargen sind laut LBD in Teilen Thüringens, Sachsens und Niedersachsens überdurchschnittlich hoch. Die Gewinne der Grundversorger summieren sich bei 13,5 Millionen Verbrauchern allein in der Stromgrundversorgung jährlich auf 2,1 Milliarden Euro: Deutlich zu viel, meint der Bund der Energieverbraucher e. V.
Die Untersuchung der Verbraucherzentrale NRW und von LBD bestätigen einen Befund, auf den schon Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt in ihren Jahresberichten 2012 und 2013 hingewiesen hatten. Ausgerechnet in der Grundversorgung mit der schon höchsten Unternehmensmarge „steigen die Einnahmen für den Preisbestandteil Vertrieb plus Marge sprunghaft“, so die Verbraucherzentrale.
Die Verbraucherzentrale hat ihre Ergebnisse für das Bundesland NRW unternehmensgenau veröffentlicht. Die Ergebnisse unterscheiden sich sehr stark zwischen einzelnen Unternehmen: Am 1. Dezember 2010 hatten die Stadtwerke Gronau die niedrigste Spanne (Endkundenpreis abzüglich Steuern, Abgaben und Netzentgelte) mit 5,97 Ct/kWh. Die höchste Spanne hatte RWE (Tarifgebiet Mettmann) mit 10,98 Ct/kWh. Das erstaunt auch deshalb, weil RWE direkten Zugriff auf die Stromerzeugung im eigenen Konzern hat und dennoch die höchste Spanne beansprucht. Fünf Unternehmen hatten am 1. Juni 2014 eine um mehr als 25 Prozent über dem Landesmittelwert liegende Unternehmensspanne.
Kunden werden falsch informiert
Gegenüber ihren Kunden begründeten die Versorger die Preiserhöhungen mit höheren Umlagen für erneuerbare Energien. Im laufenden Jahr haben 68 Prozent der Unternehmen auch auf gesunkene Bezugskosten hingewiesen. Dennoch stellt die Verbraucherzentrale NRW fest: „Die Schreiben an die Kunden dienen in der Regel dazu, steigende Stromkosten in der Grundversorgung allein den staatlich induzierten Preisbestandteilen anzulasten“.
Konsequenzen
Die Verbraucherzentrale fordert als Korrekturmaßnahmen sowohl Aufsichtsmaßnahmen zur Durchsetzung bestehender Regelungen, als auch gesetzliche Änderungen, um dem Gebot der kostengünstigen Versorgung des Energieversorgungsgesetzes sowie dem Gebot der Kostenorientierung gerecht zu werden. Der § 29 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erlaubt den Kartellbehörden eine Kosten- und Gewinnkontrolle.
Die Untersuchungen der Verbraucherzentrale liefern einen Anfangsverdacht für ein missbräuchliches Verhalten der Unternehmen und wurden deshalb von der Verbraucherzentrale den Kartellbehörden übergeben. Die Kartellbehörde NRW beabsichtigt jedoch über Gespräche mit den Versorgern hinaus keine konkreten Schritte gegen die betroffenen Unternehmen. Das wurde dem Bund der Energieverbraucher e. V. auf Anfrage hin mitgeteilt.
Alternativen für Verbraucher
„Die Verbraucherzentrale NRW macht darauf aufmerksam, dass es in der Grundversorgung auch Kunden gibt, die schlechterdings nicht in der Lage sind, einen Anbieter- oder Vertragswechsel umzusetzen. Eine negative Bonitätsauskunft kann ein unüberwindliches Hindernis darstellen und das Fehlen technischer Hilfsmittel etwa in Form eines Internetzugangs eine schwer zu nehmende Hürde. So kann ein Anbieter- oder Vertragswechsel ohne persönliche Unterstützung faktisch unmöglich sein. Daraus folgt ein erhöhter Schutzbedarf grundversorgter Kunden vor missbräuchlich angewendeter Marktmacht der Anbieterseite. Es darf aus der Sicht der Verbraucherzentrale NRW nicht sein, dass die Protektion, die die Grundversorgung besonders schutzbedürftigen Haushaltskunden gewähren soll, auf den Kopf gestellt wird, indem ausgerechnet den Kunden in der Grundversorgung ein Großteil der finanziellen Nachteile aufgebürdet wird, die aus der politisch gestalteten Energiewende im Strombereich resultieren“.
Praxis ist laut Recherche der VZ NRW, dass Verbraucher ohne positive Bonitätsauskunft von den Grundversorgern oftmals nicht als Vertragspartner für den zumeist wesentlich preisgünstigeren Sonderkundentarif angenommen werden. Dieses Verhalten betrachtet der Bund der Energieverbraucher mit Sorge, insbesondere da ein Bonitätsscoring zumeist auf Grundlage nicht nachvollziehbarer Faktoren wie der Zahlungstreue der Nachbarn erfolgt.
Zu diesen Versorgern kann jeder ohne Bonitätsprüfung wechseln:
- 24/7 Energie & Kommunikation GmbH mit den Marken: elißa Strom und Kaiser Strom
- EWS
- Greenpeace Energy
- meckpommSTROM
- MONTANA Erdgas GmbH & Co. KG
- Naturstrom
Diese Versorger verdienen besondere Aufmerksamkeit durch Verbraucher, weil sie mit ihrem Vorgehen Verbrauchern Schutz vor überhöhten Preisen in der Grundversorgung bieten.
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