ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Wettbewerbsverfahren EU

EU: Strompreise überhöht

(23.04.07) EU-Kommisssion sieht Ergebnisse von Sektorenuntersuchung bestätigt

EU: Strompreise überhöht

(23. April 2007) Die EU-Kommission sieht die Ergebnisse ihrer so genannten Sektorenuntersuchung vom Januar 07 durch eine von ihr bei London Economics in Auftrag gegebene Studie bestätigt: Danach haben zwar seit 2003 die Brennstoffkosten zum Anstieg der Strompreise beigetragen, die Großhandelspreise lägen jedoch bedeutend höher, als dies auf einwandfrei funktionierenden wettbewerbsfähigen Märkten zu erwarten wäre. Am größten seien die Unterschiede, wenn lediglich einige wenige Erzeuger mit verfügbarer Kapazität benötigt werden, um die Nachfrage zu decken. Die konstatiert auch, dass Erzeugungskapazitäten zurückgehalten wurden.

In Deutschland liegen die Strompreise lt. VEA um rd. 27% über der Schwelle des voraussichtlichen Preises bei einem Markt mit funktionierendem Wettbewerb.

Brüssel will eigentumsrechtliche Entflechtung

(02.10.06) EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes geht die aktuelle Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb in den Energiekonzernen nicht weit genug.

Brüssel will eigentumsrechtliche Entflechtung

(2. Oktober 2006) EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes geht die aktuelle Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb in den Energiekonzernen nicht weit genug. Sie will diese Frage auf die Tagesordnung der Kommission setzen. Sie habe Informationen, dass die gesellschaftsrechtliche Entflechtung es nicht verhindert habe, dass zwischen Netzgesellschaft und Versorgereinheit Informationen fließen, so Kroes. Deswegen müsse es in Richtung eigentumsrechtliche Entflechtung gehen. Transparenz alleine sei nicht genug, so Kroes.

Eine stärkere Entflechtung sei notwendig, um Interessenkonflikte innerhalb integrierter Unternehmen effektiv zu beseitigen. Netzwerkgesellschaften sollten nicht ihre eigene Vertriebseinheit oder Stromerzeuger auf Kosten unabhängiger Unternehmen bevorzugen. Auch schafften die aktuellen Strukturen keine ausreichenden Investitionsanreize. Investitionen sollten getätigt werden, wenn es gut fürs Netz ist und nicht nur, wenn es gut für die integrierte Gesellschaft ist, so Kroes. Auch bei der Offenlegung von Informationen zu Energieflüssen könne eine staatliche Regulierung nötig sein.

EU-Kommission kritisiert

(21.11.05) Europas Strom- und Gasmärkte seien noch weit entfernt von einem funktionierenden freien Wettbewerb, so das Fazit zweier Berichte der EU-Kommission zum Stand der Marktöffnung und zum Wettbewerbsverhalten der Energieversorger

EU-Kommission kritisiert

(21. November 2005) Europas Strom- und Gasmärkte seien noch weit entfernt von einem funktionierenden freien Wettbewerb, so das Fazit zweier Berichte der EU-Kommission zum Stand der Marktöffnung und zum Wettbewerbsverhalten der Energieversorger.

 Download EU-Sector Inquiry Issues Paper Non confidential Version 15.Nov 2005 (2.23 MB) 

Sowohl Energiekommissar Andris Piebalgs als auch Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes sehen den Wettbewerb ernsthaft gestört und weisen auf die immer stärker werdende Marktdominanz von Ex-Monopolisten hin.

Sollten die EU-Staaten keine Gegenmaßnahmen treffen, droht Piebalgs mit rechtlichen Schritten oder schärferen Gesetzen.

Kroes sieht die Marktstruktur im Vergleich zu der vor der Energieliberalisierung unverändert: Die ehemaligen staatlichen Versorger hätten ihre Macht beibehalten oder sogar ausgebaut. Mit einigen wenigen Ausnahmen hätten die drei größten nationalen Unternehmen einen Marktanteil von über 75% sowohl bei Strom als auch bei Gas. Neue Konkurrenten könnten daher nur schwer Fuß fassen, die etablierten Konzerne die Preise beeinflussen.

Die Argumente wie steigende Kosten und technische Ursachen für die starken Preiserhöhungen im laufenden Jahr weist die Kommission zurück: Diese erklärten die Preisanstiege nicht vollständig, die Gründe dafür lägen in Wettbewerbshindernissen.

Kroes kündigte an, das EU-Fusionsrecht konsequent anzuwenden: Sie droht mit Wettbewerbsverfahren, Subventionsprüfungen und erweiterten Kompetenzen Brüssels. Große Firmenfusionen sollen künftig auch dann in Brüssel geprüft werden, wenn die Unternehmen den Löwenanteil der Umsätze in ihren Heimatländern machen.

Als Negativbeispiele führte Kroes die spanische Energiefusion Gas Natural/Endesa an, den Zusammenschluss von E.ON und Ruhrgas in 2003 und das Verhalten von E.ON Ruhrgas bei den Verhandlungen mit dem Bundeskartellamt zur Öffnung des deutschen Gasmarktes.

Schwere Bedenken haben die Wettbewerbshüter auch bei der bis Januar laufenden Untersuchung des E.ON-Einstiegs bei der ungarischen Gas-Gruppe Mol. Anlass für die Untersuchung des Energiemarktes, die im Juni startete, waren Beschwerden industrieller Großkunden.

Kroes will ihren Zwischenbericht den EU-Ministern vorlegen, die im Dezember über das weitere Vorgehen beraten sollen. Energiekommissar Piebalgs kündigte einen endgültigen Bericht über die Marktöffnung Ende 2006 an.

Vierter Benchmarking-Bericht der EU-Kommission veröffentlicht

(05.01.05) Überhöhung deutscher Strom- und Gaspreise beziffert

Vierter Benchmarking-Bericht der EU-Kommission veröffentlicht

Überhöhung deutscher Strom- und Gaspreise beziffert
Verbraucher sollten Preise selbst senken.

(5. Januar 2005) - Die EU-Kommission hat dem Europaparlament und dem Rat heute ihren vierten Bericht zum Strom- und Gasmarkt übermittelt. Die deutsche Kurzfassung und der englische Materialband sind veröffentlicht unter:

http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/legislation/benchmarking_reports_en.htm

Richtlinien nicht umgesetzt und nicht ausreichend

Die Umsetzung der neuen Binnenmarkt-Richtlinien wird vom Bericht als enttäuschend bezeichnet. Dieser Zustand wird als unbefriedigend bezeichnet, zumal jetzt klar sei, dass diese Richtlinien nicht ausreichend waren, um das Ziel des Wettbewerbs zu erreichen: "Ein unabhängiger Betreiber des Übertragungsnetzes ist wesentlich für einen funktionierenden Strommarkt. Quersubventionierungen müssen entfernt werden…Die Unabhängigkeit der Regulierer ist von entscheidender Bedeutung, um einen fairen Netzzugang zu gewährleisten."

Netznutzungsentgelte in Deutschland rund zwei Cent je kWh überhöht

Die Netznutzungsentgelte für Strom liegen nach der Analyse der EU-Kommission in Deutschland höher als in allen anderen EU-Staaten. Die Netznutzungsentgelte für Haushalte liegen um 53 Prozent oder rund zwei Cent je Kilowattstunde über dem Durchschnitt aller EU-Länder.

2292 Endverbrauchergaspreise Juli 2004 im EU-Vergleich

Strom- und Gaspreise in Deutschland zu hoch

Der Bericht vergleicht auch die Strom- und Gaspreise innerhalb der EU und deren Entwicklung. Die deutschen Strom- und Gaspreise für Haushalte und auch für Gewerbe und Industrie sind höher als in den meisten anderen EU-Ländern. Deutschland ist das einzige EU-Land mit sowohl hohen Strom- als auch Gaspreisen. Die Strompreise für kleinere Gewerbebetriebe sind in Deutschland höher als in allen anderen EU-Staaten.

2292 Gaspreisentwicklung für Haushaltskunden

Verbraucher sollen selbst regulieren

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters kommentiert den Bericht:

"Der EU-Bericht bestätigt, dass die deutschen Verbraucher weit über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Und er beziffert, in welcher Größenordnung die Preise in Deutschland überhöht sind.

Deutlich wird auch, dass die jüngsten Strom- und Gaspreiserhöhungen eine deutsche Spezialität sind.

Nicht die Kosten sondern die Gewinne der Versorger sind in Deutschland zu hoch. Das ist Folge der bis heute fehlenden Preisregulierung in Deutschland. Die Beziehungen zwischen Versorgungswirtschaft und Politik sind nirgendwo so eng wie in Deutschland, quer durch alle Parteien und politischen Ebenen. Das Nachsehen haben Wirtschaft und Verbraucher.

Nirgendwo sonst zahlt die Wirtschaft so hohe Energiepreise. Und nirgendwo sonst wird die private Kaufkraft durch überhöhte Energiepreise so stark gebremst. Ich sehe da einen direkten Zusammenhang mit der Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft im europäischen Vergleich. Denn Monat für Monat zahlen Wirtschaft und Verbraucher in Deutschland für Strom und Gas etwa eine Millarde Euro zuviel. Das sind überhöhte Kosten und verlorene Kaufkraft gleichermassen. Die Politik will daran bis zum Jahr 2008 nichts ändern.

Genau darauf zielt die Kritik des Benchmarking-Berichts.

Statt bis zum Jahr 2008 auf das Greifen der Regulierung zu warten, sollten Verbraucher und Gewerbebetriebe ihre Energiekosten sofort selbst auf ein angemessenes Niveau senken. Das Zivilrecht gibt dazu oft eine bessere Grundlage als das überaus komplizierte und in Überarbeitung begriffene Energierecht."

2292 Endverbraucherstrompreise Juli 2004 im EU-Vergleich

Rechte der Haushaltskunden

Die EU-Richtlinien verpflichten alle Mitgliedsstaaten zu besonderen Maßnahmen zum Verbraucherschutz. Der Bericht vergleicht das erreichte Verbraucherschutzniveau. Besondere Tarife für sozial schwache Verbraucher gibt es in Belgien, Frankreich, Irland, Malta, Polen, Portugal und Finnland. In Deutschland gibt es solche Tarife nicht. Wichtig ist auch die Wahlfreiheit und die Information der Verbraucher sowie die Beschwerdebearbeitung durch Versorgungsunternehmen. In vielen EU-Ländern gibt es Vorgaben für die Höchstzeit, innerhalb derer Versorgungsunternehmen auf Verbraucherbeschwerden zu antworten haben. In Irland sind 10 Tage vorgeschrieben, in Italien 20 Tage, in Letland 30 Tage, in Ungarn 30 Tage, in den Niederlanden 4 Monate, in Österreich 7 Wochen, in Polen 30 Tage, in Portugal 20 Tage, in Großbritannien 17 Wochen. In Deutschland gibt es keinerlei verbindliche Regelungen dazu.

EU-Wettbewerbsbehörde filzt deutsche Strompreise

(30.06.05) Deutsche Netzbetreiber müssen Farbe bekennen - Harte Geldbußen drohen

EU-Wettbewerbsbehörde filzt deutsche Strompreise

(30. Juni 2005) Die Untersuchung der Europäischen Kommission gegen mögliche Wettbewerbsverstöße im Energiemarkt läuft auf Hochtouren. Inzwischen sind auch bei den ersten deutschen Netzbetreibern Fragebögen der Behörde eingetroffen.

Die so genannte sector inquiry untersucht Netznutzungsentgelte auf potenziellen Preismissbrauch, wobei die EU-Kommission offiziell keine Auskunft zu Adressaten und Inhalte der Fragebögen gibt.

Für den Strombereich liegt energate ein Fragebogen an einen deutschen Netzbetreiber vor. Daraus geht hervor, dass lediglich Netzbetreiber mit mehr als 100.000 angeschlossenen Kunden (Stand Januar 2005) angeschrieben werden.

Für die Beantwortung des umfangreichen Fragekatalogs wird den Unternehmen nur etwa ein Monat Zeit zugestanden. Bei vorsätzlich oder fahrlässigen Beantwortung können auf betroffene Unternehmen Geldbußen in Höhe von bis zu einem Prozent des Gesamtumsatzes zukommen. Sogar bei einer Fristüberschreitung können Strafzahlungen fällig werden. Pro überzogenem Tag können maximal fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verlangt werden, heißt es in dem Anschreiben.

Mehrere Fragen beziehen sich auf die Unternehmensstruktur inklusive Beteiligungen und der Unbundling-Umsetzung. Genaue Auskunft verlangt die Kommission über die Handhabung von Netzanschlüssen (von Erzeugungskapazitäten ab 50 MW) und Lieferantenwechseln. Dabei wird auch die Verfahrensdauer abgefragt und ob es einen Unterschied macht, ob der Lieferant zur Unternehmensgruppe gehört oder nicht.

Mit den ersten Ergebnissen der Branchenuntersuchung wird bereits in 2006 gerechnet, erfuhr energate aus dem Umfeld der Kommission.

Bei schwerwiegenden Verstößen könne es zu Einzelverfahren kommen, wobei auch die Regulierungsbehörden mithelfen können. Dies wurde bereits in der Telekommunikations-Branche bei einer entsprechenden "sector inquiry" so gehandhabt. Generell weist die Kommission im Anschreiben aber auch auf die Möglichkeit hin, dass neue Richtlinien auf Basis des Artikels 86 folgen können.

Quelle: Energate

EU drängelt

(05.07.04) Die EU-Kommission verstärkt den Druck für eine grenzüberschreitende Öffnung der Strom- und Gasmärkte für Industriekunden.

EU drängelt

(5. Juli 2004) - Die EU-Kommission verstärkt den Druck für eine grenzüberschreitende Öffnung der Strom- und Gasmärkte für Industriekunden. Sie drohte den Mitgliedstaaten, die mit der Umsetzung in nationales Recht hinterherhinken, Vertragsverletzungsverfahren an.

Nach Angaben des Sprechers von Energiekommissarin Loyola de Palacio wird die Kommission in der kommenden Woche entscheiden, gegen welche Staaten Verfahren eröffnet werden, die in letzter Konsequenz zu Geldbußen führen können. Bisher hätten nur fünf EU-Staaten alle Vorschriften ganz oder zum ganz großen Teil umgesetzt, die Niederlande, Slowenien, Ungarn, Dänemark und Litauen.

EU-Parlament beschließt verschärfte Richtlinie zur Liberalisierung der Energiemärkte

(04.06.03) Nach zehnjährigem Tauziehen ist der Weg frei für die vollständige Liberalisierung...

EU-Parlament beschließt verschärfte Richtlinie zur Liberalisierung der Energiemärkte

Nach zehnjährigem Tauziehen ist der Weg frei für die vollständige Liberalisierung der Energiemärkte in der EU.

(4. Juni 2003) - Einem entsprechenden Richtlinienpaket stimmte das Europaparlament in abschließender Lesung zu. Demnach wird die Versorgung mit Strom und Gas in der Europäischen Union bis spätestens Mitte 2007 vollständig für den Wettbewerb geöffnet.

Der Zeitplan schreibt vor, dass der Markt spätestens ab 1. Juli 2004 für gewerbliche Abnehmer freigegeben werden muss. Drei Jahre später sollen dann auch alle privaten Haushalte ihren Stromlieferanten frei wählen können. Die Liberalisierung werde "allen zu Gute kommen", da die Auswahl an Anbietern deutlich größer werde, betonte die EU-Kommissarin für Energie und Verkehr, Loyolo de Palacio.

Das Maßnahmenpaket ergänzt Richtlinien aus dem Jahr 1996 und 1998, die es bereits großen industriellen Abnehmern ermöglichen, ihre Lieferanten für Strom und Gas über EU-Grenzen hinweg zu wählen. Die Kommission wollte ursprünglich die völlige Liberalisierung bis 2005 erreichen. Dies scheiterte vor allem am Widerstand Frankreichs, wo die Staatsunternehmen EdF und GdF bisher das Monopol für die Strom- und Gasversorgung haben.

De Palacio kündigte an, die Kommission werde auf eine zügige Umsetzung der Liberalisierungs-Vorschriften durch die Mitgliedsstaaten achten, gerade bei den Privathaushalten. Derzeit gebe es unterschiedliche Bestimmungen in den Mitgliedsländern, von denen einige die Energiemärkte bereits der Konkurrenz freigegeben hätten.

Der Kommission zufolge haben Deutschland, Großbritannien und Schweden die Richtlinien von 1996 und 1998 vollständig umgesetzt, die übrigen EU-Länder nur teilweise. Die Liberalisierung werde zurzeit noch durch das Fehlen ausreichender grenzüberschreitender Netze und Tarif-Strukturen behindert.

Mehr zur Beschleunigungsrichtlinie:

Download Entschließung 1229/2003 des EU-Parlaments v. 26.06.03 30.01.2004 (124.76 kB)

EU-Kommission bemängelt ungleichmäßige Öffnung der Energiemärkte

(01.10.02) Die Privathaushalte und kleinen Unternehmen sind von den Vorteilen durch die Liberalisierung der Energiemärkte ausgeschlossen.

EU-Kommission bemängelt ungleichmäßige Öffnung der Energiemärkte

(01. Oktober 2002) Die Privathaushalte und kleinen Unternehmen sind von den Vorteilen durch die Liberalisierung der Energiemärkte ausgeschlossen. Das stellt der zweite Benchmarking-Bericht der EU-Kommission fest.

Download Zweiter Benchmarkingbericht über die Vollendung des Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktes (01.10.2002)

letzte Änderung: 26.06.2017