ED 01/13 Die 1.000-Watt Lösung von Köln (S.17)
ED 04/13 Zählertausch: Großbritannien wird smart (S.23)

Archiv: Energierechtsnovelle 2004/2005: Teil 2

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Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes verstößt gegen EU-Recht

Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (C-439/06).

Regelung des Energiewirtschaftsgesetzes verstößt gegen EU-Recht

(24. Mai 2008) Eine Regelung des deutschen Energiewirtschaftsgesetzes über Ausnahmen zum freien Netzzugang verstößt gegen EU-Recht. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (C-439/06).

Hintergrund war eine Klage des Versorgers citiworks, um Zugang zum Stromnetz des Flughafens Leipzig/Halle zu bekommen. Wie es hieß, hatte das sächsische Wirtschaftsministerium den Flughafen von der Verpflichtung befreit, anderen Anbieter die Leitungen zur Verfügung zu stellen.

Das Oberlandesgericht Dresden hatte den EuGH angerufen zu prüfen, ob der Passus im Gesetz mit der europäischen Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie vereinbar sei. Die deutsche Regelung erlaubt nach den Angaben eine Ausnahme, wenn ein Stromnetz auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet liegt und überwiegend der Versorgung innerhalb eines Unternehmens und verbundener Betriebe dient.

"Aus diesen Gründen hat der Gerichtshof (Dritte Kammer) für Recht erkannt:

Art. 20 Abs. 1 der Richtlinie 2003/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/92/EG ist dahin auszulegen, dass er einer Bestimmung wie § 110 Abs. 1 Nr. 1 Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 7. Juli 2005 entgegensteht, nach der bestimmte Betreiber von Energieversorgungsnetzen von der Verpflichtung, Dritten freien Netzzugang zu gewähren, ausgenommen sind, weil sich diese Netze auf einem zusammengehörenden Betriebsgebiet befinden und überwiegend dem Transport von Energie innerhalb des eigenen Unternehmens und zu verbundenen Unternehmen dienen."

Verbraucher begrüßen NRW-Vorstoß zur Strompreisgenehmigung

Der Bund der Energieverbraucher hat den Vorstoß als sachgerecht begrüßt.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucher begrüßen NRW-Vorstoß zur Strompreisgenehmigung

(29. August 2006) NRW-Wirtschaftsministerin Christa Thoben will die Stromtarifaufsicht für Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe durch die Wirtschaftsministerien der Länder über den 30. Juni 2007 hinaus verlängern. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz entfällt die Genehmigungspflicht für die Stromtarife ab 30. Juni 2007. Das will NRW durch eine Bundesratsinitiative so schnell wie möglich ändern.

Der Bund der Energieverbraucher hat den Vorstoß als sachgerecht begrüßt. Es sei allerdings erforderlich, das Genehmigungsverfahren wesentlich zu verschärfen. "Nicht nur Erhöhungen gehören auf den Prüfstand, sondern auch die bereits derzeit weit überhöhten Strompreise", sagte Aribert Peters, der Vorsitzende des Vereins. "Die neuen Preiserhöhungsanträge dürfen nicht davon ablenken, dass bereits die Strompreiserhöhungen der vergangenen Jahre unberechtigt waren und zurückzunehmen sind".

Bisher (Stand: 28.08.2006) haben beim NRW-Wirtschaftsministerium 111 von insgesamt 119 Energieversorgungsunternehmen im Lande Anträge auf Strompreiserhöhung für Haushaltskunden und kleine Gewerbebetriebe zum 1. Januar 2007 gestellt. Die angestrebten Preiserhöhungen liegen für einen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von rund 3.500 Kilowattstunden bei rund 45 Euro pro Jahr (rund 8 Prozent).

OLG Düsseldorf: Kartellsenat neu besetzt

Das neue Energiewirtschaftsgesetz überträgt erstaunlichviele Entscheidungsbefugnisse dem Kartellsenat desOberlandesgerichts Düsseldorf.

OLG Düsseldorf: Kartellsenat neu besetzt

(3. Januar 2006) - Das neue Energiewirtschaftsgesetz überträgt erstaunlich viele Entscheidungsbefugnisse dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Möglicherweise fühlte sich die Versorgungswirtschaft dort bislang besonders gut aufgehoben.

Dort hatte Jörg-Winfried Belker den unabhängigen Richter Jäger abgelöst. Vor seiner Pensionierung hatte dieser zum Beispiel die Fusion von E.ON und Ruhrgas untersagt - ein Urteil, das allerdings nie rechtskräftig wurde, da am Tag der Urteilsverkündung die Kläger ausgekauft wurden. Belker machte sich bei den Versorgern beliebt, da er zum Beispiel die TEAG-Entscheidung des Bundeskartellamtes aufhob.

Doch nun weht wieder ein anderer Wind in Düsseldorf: Der unabhängige Richter Heinz-Peter Dicks (2. Vorsitzender im Kartellsenat) löste den umstrittenen Belker ab.

Bundesnetzagentur startet (neue Fassung)

Details des neuen Energierechts

Bundesnetzagentur startet Regulierung

(26. Juli 2005) "Transparenz statt nicht nachvollziehbarer Preissteigerungen" fordert der Präsident der Bundesnetzagentur Matthias Kurth bei der ersten öffentlichen Vorstellung seiner Behörde am 20. Juli 2005 in Bonn. Die Vertrauenskrise bei den privaten Verbrauchern zeige die Wichtigkeit eines unabhängigen und neutralen Regulierers. Es gebe die einmalige Chance, durch Optimierung der Netzstrukturen die Netzkosten auf ein europäisches Niveau abzusenken. Kurth nannte als Beispiel Schweden und England -Wales, wo die Netztarife nur etwa halb so hoch wie in Deutschland liegen. Die Netzkosten für Strom- und Gasnetze werden ab sofort von der Bundesnetzagentur kontrolliert, nach dem sich die "freiwillige Selbstkontrolle" durch die Energieversorger als Irrweg herausgestellt hat. Grundlage ist das neue Energiewirtschaftsgesetz, das am 13. Juli 2005 in Kraft getreten ist.

Strom- und Gasnetze müssen allen Marktteilnehmern zu gleichen Konditionen zur Verfügung stehen. Dadurch wird es mehr Wettbewerb und letztlich auch niedrigere Preise sowohl bei der Stromerzeugung als auch beim Vertrieb geben.

1248 Matthias Kurth

Präsident Matthias Kurth, Vizepräsidentin Iris Henseler-Unger und Vizepräsident für Energiefragen Martin Cronenberg.

Unbundling

Die Energieversorgungsunternehmen betreiben derzeit oft gleichzeitig Produktion, Netzgeschäft und Vertrieb. Das kann dazu führen, dass der eigene Vertrieb gegenüber Dritten bevorzugt wird. Um das künftig zu verhindern, schreibt das neue Energiewirtschaftsgesetz eine Trennung des Netzgeschäfts von Produktion und Vertrieb vor, das sogenannte Unbundling - unter Kontrolle der Bundesnetzagentur.

Die Bundesnetzagentur ist aus der früheren Regulierungsbehörde für Post und Telekom hervorgegangen. Sie wird sich künftig auch um Energienetze und die Bahnnetze kümmern. Die Behörde hat sich durch die erfolgreiche Senkung der Telefontarife bereits einen guten Namen bei Verbrauchern gemacht.

Die Bundesnetzagentur hat eine Web-Seite (http://www.bundesnetzagentur.de) und eine Hotline für Verbraucher eingerichtet, erreichbar zwischen 9 und 15 Uhr: 030 22 48 0500 oder 01805 10 1000. Verbraucher können sich mit Fragen und Problemen an die Hotline wenden. Die Verbraucherbeschwerden werden von der Bundesnetzagentur kostenlos bearbeitet, soweit nichts anderes von der Bundesnetzagentur mitgeteilt wird.

Alle Netzentgelte auf dem Prüfstand

Alle derzeitigen Durchleitungsentgelte kommen nun auf den Prüfstand der Regulierungsbehörde. Die Behörde wird die Kalkulation der Netzbetreiber nicht nur bei Entgelterhöhungen prüfen, sondern generell alle Netztarife und damit auch die dabei angesetzten Kosten kontrollieren. Die von der Union über den Bundesrat durchgesetzte Einführung der Vorabgenehmigung (Ex-ante-Regulierung) der Entgelte der Strom- und Gasdurchleitung ist der Kern des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Bis zu letzt haben Bundesregierung und die grossen Netzbetreiber versucht, diesen Mechanismus zu umgehen.

Alle rund 900 Stromnetzbetreiber müssen nun innerhalb der kommenden drei Monate Anträge auf Genehmigung ihre Netztarife stellen. Die Bundesnetzagentur muss sechs Monate nach Antragseingang entscheiden. Somit wird es ab Mai 2006 nur noch genehmigte Stromnetztarife geben. Die etwa 700 Gasnetzbetreiber müssen innerhalb der nächsten sechs Monaten entsprechende Anträge stellen.

Nettosubstanzerhaltung

Die Kalkulationsmethode für die Netztarife war und ist Gegenstand heftiger Kontroversen. Insgesamt zahlen die Stromkunden jährlich für die Netznutzung etwa 18 bis 20 Millarden Euro. Die Kapitalkosten der Netze werden von den Versorgern mit etwa acht bis zehn Milliarden Euro beziffert. Dabei handelt es sich aber nicht um tatsächlich entstehende und nachweisbare Kosten, sondern um fiktiv angesetzte Kosten, wenn das Netz auf dem neusten Stand erhalten würde. Diese Methode der sogenannten "Nettosubstanzerhaltung" setzt sogar die Steuern als Kosten an, die auf diese Zusatzgewinne entfallen. Die Bundesnetzagentur genehmigt die Netztarife auf der Grundlage einer Netzentgeltverordnungen Strom bzw. Gas. In diesen Verordnungen wurden größtenteils die vom Selbstbedienungsgedanken geleiteten Prinzipien der früheren Verbändevereinbarung festgeschrieben.

Vergleichsverfahren

Parallel zur Kostenprüfung wird ein Vergleichsverfahren durchgeführt. Die Netzbetreiber werden in sechs Strukturklassen eingeteilt und die Netzentgelte innerhalb der Strukturklasse verglichen. Derzeit gibt es erhebliche Unterschiede der Netztarife um bis zu fast 100 Prozent und auch erhebliche Unterschiede innerhalb der Strukturklassen. Neben der Absatzdichte (hoch, mittel, niedrig) wird zwischen alten und neuen Ländern unterschieden. Diese "Klassengesellschaft" wird vom Bund der Energieverbraucher kritisiert, weil sie ohne nachvollziehbare Begründung die überhöhten Netztarife in den neuen Ländern in die Zukunft fortschreibt. Die derzeitig hohen Stromkosten in strukturschwachen Gebieten werden zementiert und auf Dauer dem Wettbewerb entzogen.

Anreizregulierung

Ab 2007 werden die Netzentgelte voraussichtlich von der Nettosubstanzerhaltung auf eine Anreizregulierung umgestellt. Dadurch werden Netzbetreiber zur Weitergabe von Kostensenkungen an die Netznutzer angehalten. Die Bundesnetzagentur wird dazu einen Vorschlag erarbeiten, der dann politisch diskutiert und beschlossen wird.

Die Regelungen des neuen Energiewirtschaftsgesetzes

Mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz und den jüngsten BGH-Entscheidungen zur Regulierung hat sich für Matthias Kurth ein "Paradigmenwechsel" der materiellen rechtlichen Regelungen vollzogen.

Die Durchleitung von Gas durch fremde Netze wird erleichtert. Dadurch wird der Wettbewerb auf dem Gasmarkt erleichtert, so dass Haushaltskunden auch den Gasanbieter wechseln können.

Die bisherige Genehmigung der Stromtarife für Haushalte durch die Länderwirtschaftsminister entfällt ab 1. Juli 2007 ersatzlos. Danach wird es nur noch eine Kontrolle der Netztarife geben, die heute etwa ein Drittel der Preis ausmachen. Die Stromtarife in ihrer Gesamthöhe unterliegen dann keiner Genehmigung mehr.

Die bisher geltenden "Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom- und Gaskunden", kurz AVBElt und AVBGas sind durch das neue Gesetz nicht außer Kraft gesetzt worden. Das neue Gesetz (EnWG § 39 und 41) sieht jedoch den Erlaß neuer Verordnungen vor. Sie sind vom Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Verbraucherschutzministerium mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Zwar wird mit Hochdruck an den Verordnungen gearbeitet. Aufgrund des politisch turbulenten Herbstes 2005 könnte noch einige Zeit vergehen, bis neue Verordnungen in Kraft gesetzt werden.

Ab 15. Dezember 2005 müssen die Stromrechnungen für Letztverbraucher das Netzentgelt gesondert ausweisen. Auf der Rechnung muss dann auch der Anteil der einzelnen Energieträger am Gesamtmix des Lieferanten angegeben werden (EnWG § 42).

Das neue EnWG legt in § 102 fest, dass für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Gesetz ergeben, die Landgerichte zuständig sind, unabhängig vom Streitwert. Nachteilig ist der damit verbundene Anwaltszwang sowie die höheren Gerichts- und Anwaltskosten.

Fazit:
  • Die Aufsicht der Länder über die Strompreise von Tarifkunden wird am 1. Juli 2007 abgeschafft.
  • Gaspreisgenehmigungen wird es auch künftig nicht geben.
  • Die bisherigen Allgemeinen Versorgungsbedingungen für Strom und Gas bleiben bis zum Erlass der neuen Verordnung in Kraft.
  • Ab 15. Dezember 2005 muss auf der Stromrechnung der Anteil von Atomkraft, Kohle und Wasser an der Stromerzeugung und die Höhe der Durchleitungsentgelte angegeben werden.
  • Das Monopol des Netzbetreibers auf die Messung des Strom- und Gasverbrauchs wird aufgehoben (EnWG § 21b). Der Verbraucher kann künftig auch private Firmen mit der Messung beauftragen. Dadurch können Kosten gesenkt werden.

Kommentar:

Worauf dürfen Verbraucher hoffen?

Ganz offensichtlich sind die Strom- und Gaspreise in Deutschland überhöht - gemessen am übrigen Europa und den üppigen Gewinnen der deutschen Versorgungswirtschaft. Auf Brüsseler Druck hat man sich in Deutschland mit grosser zeitlicher Verzögerung auf eine Kontrolle der Netztarife einlassen müssen. Ob es aber zum beschworenen Paradigmenwechsel kommen wird, ist derzeit nur schwer absehbar. Zu groß ist und bleibt die Macht der vier Energieriesen. Und zu groß war auch deren Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren über die Bundesregierung, Ministerien und das Parlament. Die Börsenkurse von E.ON und RWE sind nach Inkrafttreten des Gesetzes folgerichtig angestiegen.

Eine Kostensenkung wie durch die Liberalisierung des Telefonmarktes kann man nicht erwarten. Denn die neue Regulierungsbehörde kann nur auf die Höhe der Netzentgelte Einfluss nehmen. Diese machen bei Strom und Gas nur etwa ein Drittel des Gesamtpreises aus.

Selbst eine Senkung der Netztarife von 20 Prozent würde den Strom- oder Gaspreis nur um sieben Prozent reduzieren. Und die neuen Verordnungen legen fest, dass die bisherigen Kalkulationsverfahren der Versorger auch durch die Regulierungsbehörde anzuerkennen sind. Eine zwanzigprozentige Senkung dürfte unter diesen Umständen nur sehr mühsam zu erringen sein.

Während die Regulierung sich auf die Senkung der Netztarife beschränken muss, setzte die Stromwirtschaft ungestört von jeglicher Kontrolle die Kosten der Strombeschaffung. Denn wer über 90 Prozent der Erzeugungskapazität verfügt, wie das bei den vier Stromkonzernen der Fall ist, kann die Höhe des Erzeugungskosten diktieren, sei es über die Börse oder auch außerhalb.

Der Regulierer wird mit dem Absenken der Netztarife gar nicht so schnell sein können, wie die Erzeugungskosten derzeit angehoben werden. Allein im Juni 2005 sind die Preise an der Leipziger Strombörse um über 20 Prozent gestiegen. Unter dem Strich wird also der Verbraucher mehr und nicht weniger für Strom und Gas zu bezahlen haben, Regulierung hin oder her. Und der Verdienst der Energiefirmen wird unter Berufung auf den freien Energiemarkt weiter steigen.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz kann also nur der Anfang einer strengeren Regulierung sein, die insbesondere die Versorgungssicherheit, die Verbraucherbelange und die Marktchancen neuer unabhängiger Anbieter im Visier haben muss.

Das Gesetz schützt also Verbraucher künftig leider nicht vor überhöhten Strom- und Gaspreisen. Den Verbrauchern bleibt die Möglichkeit, die Zahlung überhöhter Strom- und Gaspreise zu verweigern, gestützt auf das Bürgerliche Gesetzbuch § 315. Angesichts steigender Strom- und Gaspreise und dem offenkundigen Versagen und der geplanten Abschaffung staatlicher Preiskontrollen gewinnt diese Möglichkeit an Bedeutung und an Attraktivität. Die Gerichte gestehen den Verbrauchern dieses Recht in einer Reihe von aktuellen Urteilen ausdrücklich zu.

Neues Energiewirtschaftsgesetz tritt in Kraft

Tricksereien der Stromwirtschaft blieben erfolglos

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Neues Energiewirtschaftsgesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet

Tricksereien der Stromwirtschaft blieben erfolglos

(11. Juli 2005) Am 13. Juli 2005 wird das neue Energiewirtschaftsgesetz nun endgültig in Kraft treten ( Download EnWG v. 07. Juli 2005). Das Energiewirschaftsgesetz und die vier ersten Verordnungen dazu sind damit in trockenen Tüchern.

Die Versuche der Stromwirtschaft, in letzter Minute noch den Vermittlungskompromiss zwischen Bundestag und Bundesrat durch einen Bundesratsbeschluss nachträglich zu kippen, sind gescheitert. Allein der Versuch einer derartigen Einflussnahme ist eine Ungeheuerlichkeit, kommentiert der Bund der Energieverbraucher.

Das sind die wichtigsten Änderungen des neuen Gesetzes:

Die Aufsicht der Länder über die Stromtarife für Stromtarifkunden wird in zwei Jahren ersatzlos aufgehoben.

Die Bundesnetzagentur, die frühere Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, muss ab sofort alle Netzentgelte für Strom- und Gas genehmigen. Grundlage sind die ebenfalls beschlossenen Verordnungen, die aber leider die überhöhten Kalkulationsansätze der Stromwirtschaft übernommen haben ("Nettosubstanzerhaltung").

Ab 2007 werden die Netzentgelte voraussichtlich von der Nettosubstanzerhaltung auf eine Anreizregulierung umgestellt. Dadurch werden Netzbetreiber zur Weitergabe von Kostensenkungen an die Netznutzer angehalten.

Die Durchleitung von Gas durch fremde Netze wird erleichtert. Dadurch wird der Wettbewerb auf dem Gasmarkt erleichtert, so dass Haushaltskunden auch den Gasanbieter wechseln können.

Künftig muss auf der Stromrechnung der Anteil von Atomkraft, Kohle und Wasser an der Stromerzeugung angegeben werden.

Das Monopol des Netzbetreibers auf die Messung des Strom- und Gasverbrauchs wird aufgehoben. Der Verbraucher kann künftig auch private Firmen mit der Messung beauftragen. Dadurch können Kosten gesenkt werden.

Der Bund der Energieverbraucher kommentiert das neue Gesetz: "Die lange Verzögerung des Gesetzes hat die Verbraucher Milliarden Euro gekostet. Deshalb begrüßen die Verbraucher das Inkrafttreten des Gesetzes. Die Einflussnahme des Bundesrates hat wichtige Korrekturen erzwungen. Nun kommt es darauf an, dass die zahlreichen Verordnungen das Interesse der Verbraucher an günstigen und effizienten Lösungen berücksichtigen. Die Verbraucherfreundlichkeit ist neben der Zuverlässigkeit, der Umweltfreundlichkeit, der Kostengünstigkeit und der Effizienz künftig die oberste Maxime für die Strom- und Gasversorgung.

Eine Kostensenkung wie durch die Liberalisierung des Telefonmarktes kann man allerdings nicht erwarten.

Das Gesetz schützt Verbraucher keinesfalls vor überhöhten Strom- und Gaspreisen.

Alle Verbraucher sollten die Zahlung überhöhter Strom- und Gaspreise mit Verweis auf die fehlende Billigkeit verweigern. Im Unterschied zum neuen Energierecht und dem Kartellrecht kann sich jeder Verbraucher damit sofort und erfolgreich zur Wehr setzen", so Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher.

Strom- und Gasverordnungen wie vom Bundesrat beschlossen

Endgültige Fassungen

Energiewirtschaftsgesetz tritt nicht am 1. Juli in Kraft

Verzögerungen kosten Verbraucher Milliarden von Euro.

Energiewirtschaftsgesetz tritt nicht am 1. Juli in Kraft

"D-Day" nochmals verschoben

(1. Juli 2005) Anders als angekündigt tritt das neue Energiewirtschaftsgesetz nicht am heutigen Tag in Kraft. Das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz muss noch vom Bundeskabinett unterzeichnet werden, wird dann dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt, wird dann im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt Tags darauf in Kraft.

Derzeit liegt das Gesetz dem Bundeswirtschaftsminister zur Unterschrift vor.

Mit Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes geht eine unrühmliche Kette von Verzögerungen und Verschleppungen zu Ende. Verbraucher wurden dadurch mit Milliarden von Euro überhöhten Strom- und Gaspreisen belastet.

Das Gesetz setzt die von der EU-Kommission am 26. Juni 2003 beschlossenen Richtlinien für den Strom- und Gasmarkt in deutsches Recht um. Auf diese Richtlinien hatte sich der EU-Ministerrat am 25. 11.2002 geeinigt. Die Richtlinien schreiben eine Umsetzung in nationales Recht bis spätestens 1. Juli 2004 vor. 

Die vorangegangenen EU-Stromrichtlinie aus dem Jahr 1996 war in Deutschland durch das Energiewirtschaftsgesetz vom 24. April 1998 umgesetzt worden. Die EU-Gasrichtlinie aus dem Jahr 1998 wurde von Deutschland durch Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 23. Mai 2003 mit zwei Jahren Verspätung umgesetzt.

Obwohl der Richtlinieninhalt bereits seit 2002 bekannt war, beschloss das Bundeskabinett erst am 28. Juli 2004 einen Gesetzentwurf und leitete ihn an den Bundestag weiter.

Am 16. Juli 2004 legte der Bund der Energieverbraucher Beschwerde bei der EU-Kommission gegen die Verschleppung der Richtlinie in Deutschland ein, die Verbraucher monatlich mit Mehrkosten von 500 Mio. bis 1. Mrd. Euro belaste. Die EU-Kommission leitete gegen Deutschland in der Folge ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Richtlinie ein.

Der Bundestag beschloss das Gesetz dann am 15. April 2005. Am 13. Juni 2005 einigte sich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat auf eine Kompromis, dem inzwischen sowohl Bundestag als auch Bundesrat zugestimmt haben. 

Details der EnWG-Einigung

Verbraucherfreundlichkeit und Effizienz an erster Stelle

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Die Einigung im Detail

Verbraucherfreundlichkeit und Effizienz an erster Stelle

(16. Juni 2005) Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 15. Juni 2005 den Kompromiss zum Energiewirtschaftsgesetz gebilligt. Noch in dieser Woche soll der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Damit kann das Energiewirtschaftsgesetz zum 1. Juli in Kraft treten, nachdem es im Bundesanzeiger veröffentlicht und vom Bundespräsidenten unterzeichnet worden ist.

Zum Vermittlungsergebnis gehören auch Änderungen an den vier zugehörigen Verordnungen. Über diese Änderungen wird der Bundesrat am 8. Juli abstimmen, nachdem sie am 23. Juni im zuständigen Bundesratsausschuss behandelt werden. Wenn das Bundeskabinett den geändert beschlossenen Verordnungen zustimmt, können auch diese Anfang August in Kraft treten.

Der Bund der Energieverbraucher hat das Vermittlungsergebnis begrüsst: Das Gesetz komme zwar der Versorgungswirtschaft entgegen und gefährde die Versorgungssicherheit. Jedoch sei auch ein schlechtes Gesetz besser als kein Gesetz.

Als grossen Erfolg sieht der Bund der Energieverbraucher die Festlegung des Gesetzes auf eine möglichst verbraucherfreundliche und effiziente Energieversorgung (EnWG § 1 Abs. 1). Diese Formulierung hat auf Vorschlag des Bundes der Energieverbraucher Eingang in das Gesetz gefunden. Diese Vorgabe gelte es nun zu verwirklichen.

Download EnWG Einigungspapier des Vermittlungsauschusses Download Energiewirtschaftsrecht Beschluss

Beschlusstext des Bundestages vom 15. April 2005 (BR 248/05), auf den sich die Änderungen beziehen Download EnWG v. 07. Juli 2005

Vom VIK konsolidierte Gesamtfassung EnWG vom 21. Juni 2005 Download EnWG Fassung vom 21. Juni 2005

Die Verordnungen:

 Download GasNZV Stand 14. Juni 2005

 Download GasNEV Stand 14. Juni 2005

Download Strom NZV Stand 14.06.2005

Download Strom NEV Stand 14. Juni 2005

Einigung im Vermittlungsausschuss

Kompromisse beschlossen

EnWG: Regierung und Opposition einig - neues Gesetz ab 1. Juli

Einigung im Vermittlungsausschuss: Kompromisse beschlossen

(10. Juni 2005) Einer Presseerklärung des hessischen Wirtschaftsministers Dr. Alois Rhiel (CDU) zufolge hat sich der Vermittlungsausschusses auf ein neues Energiewirtschaftsgesetz geeinigt. Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie umsetzen und für mehr Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt sorgen. Unter anderem ist vorgesehen, dass die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation künftig als Bundesnetzagentur die Strom- und Gasnetze reguliert und den Netzbetreibern Höchstpreise vorschreibt. "Das neue Energiewirtschaftsgesetz bietet gute Chancen zur Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen durch niedrigere Energiepreise. Das Gesetz verbessert die Produktionsbedingungen am Standort Deutschland" kommentiert Riehl die Einigung.

Rhiel, der für die unionsgeführten Länder und für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Verhandlungsführer im Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag ist, zeigte sich mit dem nach wochenlangen Verhandlungen erreichten Kompromiss zufrieden und sagte: "Ab 1. Juli 2005 kann eine wirksame Regulierung der Stromnetze und Gasleitungen in Deutschland starten, die Schluss macht mit den überhöhten Monopolgewinnen der Netzbetreiber. Die Gewinner des neuen Energiewirtschaftsrechts sind die Verbraucher und der Wettbewerb."

Rhiel stellte fest: "SPD und Grüne haben die meisten Unionsforderungen akzeptiert, vor allem die durchgängige Vorab-Genehmigungspflicht für alle Durchleitungsentgelte. Wir haben erreicht, dass nicht nur künftige Erhöhungen genehmigt werden müssen, sondern auch alle derzeitigen Durchleitungsentgelte auf den Prüfstand der Regulierungsbehörde kommen. Die von der Union geforderte Einführung der Vorabgenehmigung (Ex-ante-Regulierung) der Entgelte der Strom- und Gasdurchleitung ist der Kern des neuen Energiewirtschaftsgesetzes. Bis zu letzt haben Bundesregierung und die grossen Netzbetreiber versucht, diesen Mechanismus zu umgehen."

Ferner sagte Rhiel: "Mit dem Instrument der Anreizregulierung werden die Netzbetreiber motiviert, ihre technische Effizienz bei der Durchleitung von Strom und Gas fortlaufend zu verbessern. Es wurde das einzig vernünftige Kalkulationsprinzip vereinbart, das überall in der Wirtschaft gilt: Es darf nur das abgeschrieben werden, was auch zuvor investiert wurde."

Erfreulich sei aus Ländersicht laut Dr. Rhiel zudem: "Die Beteiligung der Länder an der Regulierung minimiert die Regulierungsbürokratie. Vorhandene Kompetenzen und Erfahrungen der Länder bei der Festsetzung von Entgelten bei Strom und Gas werden kundenorientiert genutzt. Dies ist echter Verbraucherschutz und hilft den ortsansässigen Unternehmen. Substanzielle Verbesserungen wurden auch beim Zugang zu Gasnetzen geschaffen. Für Privathaushalte und Unternehmen entsteht Angebotsvielfalt und dadurch eine echte Wahlmöglichkeit bei der Gasversorgung."

Quelle: Verivox

EnWG: 50 Änderungsvorschläge

Kalkulationsprinzip umstritten

50 Änderungsvorschläge im Vermittlungsausschuss

(2. Juni 2005) Laut "Handelsblatt" haben die Vertreter von CDU/CSU gestern in der zuständigen Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses des Bundesrates, der sich derzeit mit der EnWG-Novelle beschäftigt, einen Forderungskatalog vorgestellt, der knapp 50 Änderungen vorsieht.

Jetzt müssen sich die Fachpolitiker "nur" noch einigen. Nach Informationen des "Handelsblatts" handelt es sich bei etwa der Hälfte der Forderungen um technische Details ohne politische Tragweite.

Von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die Branche sei dagegen der A nsatz zur Kalkulation der Netznutzungsentgelte.

Im Gegensatz zu früheren Forderungen will die Union laut "Handelsblatt" nun nur noch für zukünftige Investitionen ins Netz das Prinzip der Realkapitalerhaltung einführen.

Für alle bereits bestehenden Netze soll es hingegen beim Kalkulationsprinzip der Nettosubstanzerhaltung bleiben. Zudem soll der Saldierungsabgleich, ein Korrekturmechanismus zu Lasten der Netzbetreiber, aus dem Gesetz gestrichen werden.

Während Energiehändler und -abnehmer nun befürchten, dass die Union den Netzbetreibern damit auf Jahre hinaus zusätzliche Preiserhöhungsspielräume gebe, argumentiert die Union laut "Handelsblatt" mit einer verstärkten Aufsicht durch die Regulierungsbehörde. Die Behörde soll nämlich die Kalkulation der Netzbetreiber nicht nur bei Entgelterhöhungen prüfen, sondern generell alle Netztarife und damit auch die dabei angesetzten Kosten kontrollieren.

Morgen befasst sich erstmals die gesamte Ausschuss-Arbeitsgruppe mit dem EnWG. Ob es aber gelingt, die neuen Paragraphen bis 15. Juni zu formulieren, bleibt unklar. Nur dann nämlich kann das neue Gesetz noch vor der neuen Bundestagswahl in Kraft treten.

Energiewirtschaftsgesetz kippt

Verbraucher werden durch Mehrkosten stark belastet

Verzögerung absehbar

(25. Mai 2005) Das vollmundig angekündigte Inkrafttreten des Energiewirtschaftsgesetzes zum 1. Juli 2005 erweist sich, wie so oft vorher schon, als reines Wunschdenken. Der Vermittlungsausschuss wird für eine Einigung selbst im besten Fall mehr Zeit benötigen, als dem gegenwärtigen Bundestag zur Zustimmung verbleibt. Ob der Vermittlungsausschuss angesichts der komplexen Materie und der Fülle strittiger und ungelöster Fragen bis zur nächsten und letzten Sitzung des Bundesrates vor der letzten Sitzung des Bundestages am 17. Juni eine Zustimmungsfähigen Kompromissvorschlag finden und schriftlich fixieren kann, wird von Experten für unwahrscheinlich gehalten.

Eine Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten ist damit praktisch in dieser Legislaturperiode unmöglich.

Ein neu gewählter Bundestag muss jedoch das Gesetz völlig neu einbringen, diskutieren und beschliessen.

Es ist zu hoffen, dass zum 1. Juli 2006 das Gesetz schließlich in Kraft tritt. Jede Verzögerung des Regulierungsbeginns kostet die Verbraucher monatlich mindestens 500 Millionen Euro höhere Kosten für Strom und Gas.

Bundesrat: Energiewirtschaftsrecht grundlegend überarbeiten

Gesetzentwurf ist unzureichend

Bundesrat will eine grundlegende Überarbeitung des Energiewirtschaftsrechts

(29. April 2005) - Zum Energiewirtschaftsrecht hat der Bundesrat heute den Vermittlungsausschuss mit dem Ziel der grundlegenden Überarbeitung angerufen. Das vom Deutschen Bundestag vorgelegte Gesetz genügt nach Ansicht des Bundesrates nicht seiner Zielsetzung, einen funktionierenden Wettbewerb auf dem Strom- und Gasmarkt zu gewährleisten. Einer Überarbeitung bedürfe das Gesetz insbesondere in folgenden Themenbereichen:

  • Entgeltgenehmigung "ex ante",
  • Ausgestaltung der Anreizregulierung,
  • Netzentgeltbildung und Kalkulationskriterien,
  • Entflechtungsregeln (inklusive steuerlicher Aspekte),
  • Netzzugang, * Berichtspflichten, Stromkennzeichnungspflicht,
  • Finanzierung der Regulierungskosten,
  • Liberalisierung des Zähl- und Messwesens,
  • Systemverantwortung der Netzbetreiber,
  • Beteiligung der Länder an der Regulierung (einschließlich der Regelung der Gebühren),
  • Erhalt des Aufkommens der Konzessionsabgaben.

Dabei soll auch eine Vielzahl bürokratischer Regeln, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen stark belasten, reduziert werden.

Drucksache 248/05 (Beschluss)

Wichtige Texte zum neuen Energierecht

Beratungsprotokoll des Bundesrats- Wirtschaftsausschusses vom 21.April 2005

Wichtige Texte

(1. Mai 2005)

Der vom Bundestag am 15. April 2005 beschlossene Gesetzestext Download EnWG wie vom BT am 15.April 05 beschlossen, BR-Drs. 248/05

Beratungsprotokoll des Bundesrats- Wirtschaftsausschusses vom 21. April 2005 download Beratungsprotokoll WiAusschuss BR v. 21.04.05

Energieverbraucher fordern vom Bundesrat Härte

Bund der Energieverbraucher schreibt an dieLänderwirtschaftsminister

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher fordern vom Bundesrat Härte

Bund der Energieverbraucher schreibt an die Länderwirtschaftsminister

(18. April 2005) In einem Schreiben an alle Länderwirtschaftsminister hat der Bund der Energieverbraucher den Bundesrat zu einer harten Verhandlungsposition aufgefordert. Der Verbraucherverband warnt vor einer Zustimmung zu dem vom Bundestag beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz. Nachteile für Verbraucher und Versorgungssicherheit seien sonst unausweichlich.

In dem Schreiben heißt es: "Mit dem vom Bundestag am 15. April 2005 beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz könnten viele für die Verbraucher und die Versorgungssicherheit äußerst nachteilige Regelungen Gesetzeskraft erlangen. Ich bitte Sie deshalb, diesem Gesetz im Bundesrat Ihre Zustimmung zu versagen, solange das Gesetz nicht entsprechend geändert ist.

In folgenden Punkten hält der Bund der Energieverbraucher eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes für unabdingbar:

  • Die Netztarife müssen sich an den von den Netzbetreibern erbrachten Leistungen orientieren: Der Sicherheit der Stromnetze oder den investierten Geldmitteln. Das Gesetz verfolgt weder das eine noch das andere Prinzip. Vielmehr geht das Gesetz nach dem Prinzip Hoffnung vor: Den Netzbetreibern werden die Tagesneuwerte als Kalkulationsgrundlage zugestanden unabhängig von den tatsächlichen Netzinvestitionen (Prinzip der Nettosubstanzerhaltung, § 21). Bundestag und Bundesregierung hoffen, dass diese üppigen Entgelte auch zu Investitionen in die Netzerhaltung führen würden. Das Gesetz enthält aber keinerlei Vorschrift, dass die Netze funktionstüchtig zu erhalten sind. Die Versorgungssicherheit wird auch nicht definiert. Weder die Netzentgelte noch die Gewinne werden an die erzielte Versorgungssicherheit geknüpft. Das österreichische ElWOG schreibt z.B. vor (§23), dass die Netze sicher und leistungsfähig zu betreiben sind und der Netzbetreiber die entsprechenden technischen Voraussetzungen sicherzustellen hat.
  • Bei Netzausfällen müssen die Netzbetreiber für die Schäden mit ihrem Gewinn geradestehen. Die Folgen unterlassener Investitionen in die Netzsicherheit werden andernfalls auf die Netznutzer abgewälzt.
  • Der Rechtsweg muss analog dem erfolgreichen Telekommunikationsgesetz gestaltet werden. Die jetzt vorgesehene Lösung ist untauglich.
  • Der Schutz der Tarifkunden einschließlich kleiner Gewerbekunden fehlt im Gesetz. Die Grundsätze der Versorgungsbedingungen für Tarifkunden müssen im Gesetz festgeschrieben werden. "
Energiewirtschaftsgesetz: Regierungskoalition hat versagt

Kritik von Verbraucherseite

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energiewirtschaftsgesetz: Regierungskoalition hat versagt

(21. März 2005) Die rot-grüne Regierungsmehrheit hat sich am 10. März auf Änderungen am Regierungsentwurf des Energiewirtschaftsgesetzes geeinigt. Das Ergebnis ist enttäuschend: Die zahlreichen Kritikpunkte und Änderungsvorschläge von Seiten der Verbände und des Bundesrates blieben meist unberücksichtigt. Der Gesetzentwurf sichert statt der Versorgungssicherheit die Erträge der Energiewirtschaft. Das Gesetzesungetüm ist unnötig komplex. Wesentliche Inhalte sind Gegenstand von Verordnungen, die noch nicht einmal im Entwurf vorliegen und dem Bundeswirtschaftsministerium weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten einräumen.

Stichwort: Zielbestimmung

In § 1 des Gesetzentwurfs wird eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Strom- und Gasversorgung als Gesetzesziel festgelegt. Neu von der Regierungskoalition eingefügt wurde das Ziel der Effizienz. Das ist richtig und daran muß auch festgehalten werden.

Stichwort: Versorgungssicherheit

Die von der Regierungskoalition neu eingeführte Berichtspflicht zur Versorgungssicherheit (§12) reicht nicht aus, um die künftige Leistungsfähigkeit der Versorgungsnetze zu sichern. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Erhaltung und Ausbau der Netze in versorgungssicherndem Umfang enthält das Gesetz nicht. Darin unterscheidet sich das Gesetz vom bis 1998 geltenden Energiewirtschaftsgesetz, das eine solche Verpflichtung enthielt.

Stichwort: Anreizregulierung

Die Nettosubstanzerhaltung wird in § 21 des Gesetzentwurfs festgeschrieben. Daran hält die Regierungskoalition fest. Damit findet der zentrale Bestandteil der bisherigen Entgeltkalkulation der Verbändevereinbarung Eingang in das künftige Gesetz. Gerade diese Regelung hat zu den derzeit weit überhöhten Netznutzungsentgelten geführt. Sie garantiert nicht nur, dass sämtliche Kosten der Netzbetreiber über die Netznutzungsentgelte von den Verbraucher aufzubringen sind, sondern dass auch fiktive Kosten umgelegt werden dürfen. Die von der Regierungskoalition neu eingeführte Anreizregulierung in § 22 garantiert den Unternehmen die Nettosubstanzerhaltung als Untergrenze der Anreizregulierung. Damit wird die Anreizregulierung zur Farce.

Stichwort: Liberalisierung des Messwesens

Hier bringt der Koaltionsentwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Vorlage des Wirtschaftsministeriums: Das Meßwesen wird dadurch dem Wettbewerb geöffnet. An dieser Verbesserung muss festgehalten werden.

Stichwort: Unabhängigkeit von den Interessen der Versorgungswirtschaft und Gestaltung des Rechtswegs

Unverändert handelt es sich um ein Gesetz, dass durch die zahlreichen Rechtsverordnungen und die Aufsicht über die Regulierungsbehörde sehr stark vom Bundeswirtschaftsministerium abhängt, das bekanntermaßen der Versorgungswirtschaft nahe steht. Die Gestaltung des Rechtsweges ist mit gutem Grund kritisiert worden. Hier wurde der Gesetzentwurf nicht geändert und weist nach wie vor gravierende und nicht akzeptable Mängel auf.

Stichwort: Tarife für Haushaltskunden

Die Tarifaufsicht der Bundesländer wurde von der Regierungskoalition ersatzlos gestrichen. Die Tarife für Haushalte sollen entsprechend einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums gebildet werden, die noch nicht einmal im Entwurf vorliegt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Schutzregelung für kleinere Gewerbekunden wurde nicht aufgegriffen. Die Versorgungsbedingungen für Haushaltskunden sollen in einer Verordnung des Bundeswirtschaftsministeriums festgelegt werden, für die ebenfalls noch nicht einmal ein Entwurf vorliegt. Die Grundsätze dieser Verordnung wurden nicht wie von den Verbraucherverbänden gefordert in das Gesetz eingefügt.

Stichwort Stromkennzeichnung

Die Stromkennzeichnung bleibt Sache jedes Versorgers. Die geforderte unabhängige Überprüfung der Versorgerangaben wurde in den Gesetzentwurf eingefügt.

Fazit:

Der Gesetzentwurf enthält gravierende Mängel. Der Bund der Energieverbraucher sieht in dem Gesetzentwurf deshalb keine geeignete Basis für die künftige Strom- und Gasversorgung. Er empfiehlt die Einsetzung einer gemeinsamen Expertengruppe von Bundestag und Bundesrat, die das Gesetz vor allem vereinfachen, die künftige Netzqualität sichern und durch die Regulierung eine nachhaltige Senkung der Netznutzungsentgelte bewirken muss. Die Entwürfe der Regierungskoalition können von den Internetseiten von energieverbraucher.de heruntergeladen werden. (www.energieverbraucher.de/seite1248.html)

Gesetz- und Verordungsentwürfe vom 15. März 2005

stehen zum Download bereit

Gesetz- und Verordungsentwürfe vom 15. März 2005 stehen zum Download bereit

(19. März 2005) Die Entwürfe des neuen Energiewirtschaftsgesetzes und von vier Verordnungen stehen auf den Internetseiten von Energieverbraucher.de zum Download.

download EnWG v. 15.03.2005 Drs. 15(9)1811

 

Download Netzzugangsverordnung Strom StromNZV 15.03.05 Drs. 15(9)1814

Download Stromnetzentgeltverordnung StromNEV v. 15.03.05 Drs. 15(9)1813

Download Gasnetzzugangsverordnung GasNZV v. 15.03.05 Drs. 15(9)1812

Download Gasnetzentgeltverordnung GasNEV v. 15.03.05 Drs. 15(9)1815

Dreht SPD auf Kurs der Energiewirtschaft?

Rot-Grünen Koalitionsgespräche

Dreht SPD auf Kurs der Energiewirtschaft?

(17. Februar 2005) - Die Rot-Grünen Koalitionsgespräche über das neue Energiewirtschaftsgesetz auf der Ebene der Fraktionsspitzen sind ergebnislos abgebrochen worden. Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion herrscht noch keine Einigkeit über wichtige Grundsatzfragen, wie zum Beispiel die Einbeziehung der Körperschaftssteuer in die Netzentgelte oder die Vergünstigungen für stromintensive Betriebe. Auch ist das Wirtschaftsministerium den Arbeitsaufträgen aus der Fraktion noch nicht nachgekommen.

Kräftig die Hände im Spiel hat nach wie vor die Energiewirtschaft. Wichtige Schlüsselfragen wie die Nettosubstanzerhaltung entscheidet der Bundeskanzler und die Fraktionsspitze ohne die Abgeordneten einzubeziehen. Bei anderen Fragen beraten unter anderem der energiepolitische Sprecher der SPD Fraktion Rolf Hempelmann, Präsident des RWE-finanzierten Fußballvereins Rot-Weiß-Essen, mit dem Abteilungsleiter im Wirtschaftsministerium Georg Wilhelm Adamowitsch, früher Leiter des Büros des NRW-Ministerpräsdenten, dann Beautragter beim Energiekonzern VEW, später RWE. Von einer Beteiligung von Verbrauchervertretern ist bisher noch nichts bekannt geworden.

Bis zu 15 Mrd. € Mehrkosten zulasten der Netznutzer durchNettosubstanzerhalt und Körperschaftssteuer

zulasten der Netznutzer durch Nettosubstanzerhalt undKörperschaftssteuer

Bis zu 15 Mrd. € Mehrkosten zulasten der Netznutzer durch Nettosubstanzerhalt und Körperschaftssteuer

(15. Februar 2005) - Als Gegenleistung des Gesetzgebers für die bis 2010 in Aussicht gestellten 9,3 Mrd. € Netzinvestitionen verlangen die vier großen Stromversorger die Verankerung des Kalkulationsprinzips der Nettosubstanzerhaltung und der als Kostenfaktor anrechenbaren Körperschaftssteuer in der EnWG-Novelle.

Mit diesen Forderungen seien - sogar auf Basis von VDEW-Daten ‑ bis zu 15 Mrd. € Mehrkosten bis 2010 für die Netznutzer bzw. Mehrerlöse für die Netzbetreiber verbunden, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft.

(Quelle: VIK)

Schelte für Clement

"Die Zeit" rügt Clement

Schelte für Clement

(5. Februar 2005) - "Mehr Markt, Herr Minister!" fordert "Die Zeit" und kritisiert, Wirtschaftsminister Wolfgang Clement bevorzuge Stromkonzerne und Großverbraucher. In der Energiepolitik fehle der marktwirtschaftliche Kompass, Clement betreibe Industrie- statt Ordnungspolitik.

Beim EnWG gehe es um die Neutralisierung des Leitungsnetzmonopols, so die Zeitung, die Entgelte seien mit rund einem Drittel des Strompreises viel zu hoch. Clement habe, fixiert aufs Ziel, nationale Energiechampions zu züchten, darauf verzichtet, die richtigen Rahmenbedingungen für Wettbewerb zu setzen. Er habe sich zur untauglichen Verbändevereinbarung bekannt und nur auf Druck der EU Regulierung zugelassen.

Auch bei der Frage der Vorabgenehmigung der Entgelte sei er dem Druck der Bundesländer gewichen. Nun wollten die Exmonopolisten bei der Kalkulation ihrer Netzgebühren die Körperschaftsteuer als Kosten anrechnen und für Großkunden wie Aluminium- und Kupferhütten Entgeltrabatte bis zu 50%, so die Zeitung.

Zwar sei es gutes Recht von Lobbyisten, Gesetzgebungsprozesse mit Vorschlägen zu begleiten, fragwürdig sei aber der fruchtbare Nährboden dafür im Hause Clement. Der Minister habe sich die Wettbewerbsaversion von E.ON, RWE & Co zu Eigen gemacht und halte bei der Abschreibung der Netzinfrastruktur am Nettosubstanzerhalt fest, womit Netzbetreiber Gewinne als Kosten deklarieren könnten.

Wenn sie obendrein die Körperschaftsteuer bei ihrer Kalkulation ansetzen dürften, sei das entschieden zu viel, so die Zeitung. Mit den Rabatten auf überhöhte Entgelte wollten die Netzbetreiber nur die Großkundschaft besänftigen und deren Wettbewerbsdrang schwächen. Das Dilemma, dass scharfer Wettbewerb die Investitionslust in Netze bremse und lascher Wettbewerb die großen Energieverbraucher vertreibe, löse der Wirtschaftsminister durch Bonbons für die Champions beider Seiten.

Es fehle generell der Nachweis, dass Wettbewerb, der zum effizienten Einsatz knapper Mittel zwingen soll, die Sicherheit der Energieversorgung wirklich beeinträchtige. Blackouts seien nur die fadenscheinige Begründung für Clements Deal zulasten der Haushalte, der Handwerksbetriebe und des Mittelstandes.

Firmenrabatte ausgekungelt?

nur noch die Hälfte der Netznutzungsentgelte zahlen

Firmenrabatte ausgekungelt?

(26. Januar 2005) - Die vier Großen, RWE, E.ON, Vattenfall und EnBW, wollen laut einem internen Papier, das dem Bund der Energieverbraucher vorliegt, im neuen EnWG festschreiben, dass Unternehmenskunden mit mehr als 100 GWh Jahresverbrauch und Betriebe, deren Stromkosten mehr als 20% der Bruttowertschöpfung beträgt, nur noch die Hälfte der Netznutzungsentgelte zahlen. Davon würden vor allem Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie die Stahlherstellung profitieren. Den Einnahmeausfall sollen per Umlage alle anderen Stromverbraucher zahlen, vor allem die Privatkunden.

Den Rabattvorschlag machten die Konzernchefs beim Gespräch mit Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement am Freitag letzter Woche. Clement zeigte sich aufgeschlossen. Die Regulierungsbehörde müsse die Stromleitungsgebühren für stromintensive Betriebe etwa aus der Aluminium- und Kupferindustrie halbieren, wenn "das Ausmaß der Netznutzung eines Letztverbrauchers oder dessen kontinuierliche Netzauslastung dies rechtfertigt", so ein entsprechender Formulierungsentwurf des Ministeriums fürs EnWG. Halbiert werden sollten die Kosten auch, wenn die gleichmäßige Abnahme von Strommengen zu einer Senkung der Netzkosten führe.

Die Union sprach sich gegen Rabatte für Großverbraucher aus. Die Grünen meinten, die Subventionierung werde von der EU nicht gebilligt. Bei der gleichmäßigen Abnahme von Strom, die die Netzkosten reduziere, könne man aber Nachlässe gewähren. Allerdings dürfe es keine festgeschriebene Halbierung geben.

Grundsätzlicher ist die Kritik des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer (VEA), Hannover: Geheime Absprachen mit den Monopolisten seien keine gute Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb.

Energieverbraucher warnen vor maroden Stromnetzen

Gesetzliche Regelung erforderlich.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher warnen vor maroden Stromnetzen: Gesetzliche Regelung erforderlich.

(26. Januar 2005, aktualisiert 16:22) Der Bund der Energieverbraucher hat in einem Schreiben an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vor einer fahrlässigen Vernachlässigung der Versorgungsqualität im geplanten neuen Energiewirtschaftsgesetz gewarnt.

Der Verein sieht die Sicherheit und Preiswürdigkeit der Stromversorgung in Deutschland durch das neue Energiewirtschaftsgesetz gefährdet.

Vor der Energiemarktliberalisierung im Jahr 1998 haben die Versorgungsunternehmen alle Kosten für das Stromnetz auf die Strompreise aufgeschlagen. Das hat die Strompreise nach oben getrieben, aber auch die Netze gut und sicher gemacht.

Seit 1998 sind die Kosten für die Netznutzung um das Dreifache gestiegen, die Investitionen in die Netze sind jedoch drastisch teilweise auf ein Drittel zurückgegangen (vgl. Ausschuss für Wirtschaft u. Arbeit, Ausschussdrucksache 15(9)1511, S. 218).

Derzeit werden Netzkosten geltend gemacht werden, unabhängig davon, wieviel in die Netze investiert wird. Von den Netznutzungsentgelte in Höhe von ca. 18 Mrd. Euro jährlich wird nur ein geringer Teil in die Netze investiert worden (ca. 2 Mrd. Euro). Die Verbraucher zahlen also heute mehr für die Netze und bekommen weniger Sicherheit dafür. Das ist die Folge der fehlenden Regulierung. Deshalb ist die Netzqualität und die Versorgungssicherheit in Deutschland drastisch gesunken. Mehrstündige regionale Stromausfälle (Region Trier am 2.9.2004) sind möglich, ohne dass der Netzbetreiber (RWE) selbst nach monatelangen Untersuchungen die Ursache dafür finden kann.

Eine unabhängige Untersuchung (SAG) hat den gefährlich schlechten Zustand deutscher Netze bestätigt (vgl. www.energieverbraucher.de/seite1293.html).

Auch der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird diesen Zustand nicht ändern. Denn er regelt an keiner Stelle, wie sicher denn die Leitungsnetze künftig sein müssen. Es gibt dafür auch keine annähernd befriedigende technische Norm.

Der Gesetzentwurf regelt auch nicht, was die Folge unzureichender Netzqualität für die Versorger ist, die für die Erhaltung dieser Netze jahrelang bezahlt worden sind. Der Gesetzentwurf ist fahrlässig einäugig in Bezug auf die Versorgungsqualität.

Die Abgeordneten werden aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Versorgungsqualität im Gesetz klar definiert wird und die Netzbetreiber zu deren Einhaltung verpflichtet werden. Andernfalls lassen sich Netzentgelte nicht festlegen, weil die zu erbringende Leistung unbestimmt bleibt. Anders als derzeit müssten künftig die Netzbetreiber finanziell für die Folgen schlechter Netzqualität haften und nicht die Verbraucher.

Investitionen in die Stromnetze wird es nicht geben, wenn man den Netzbetreibern noch höhere Netznutzungsentgelte zubilligt. Auch eine Bemessung der Netzentgelte an den tatsächlichen Investitionen führen zu überhöhten und überflüssigen Ausgaben. Vielmehr muss die Netzqualität klar definiert werden. Und die Netzbetreiber müssen für deren Nichteinhaltung mit ihrem Gewinn haften und dürfen die Ausfallkosten nicht auf die Verbraucher umwälzen.

Ein internes Papier der Energiekonzerne bestätigen die Befürchtungen und verdeutlicht den dringenden gesetzgeberische Handlungsbedarf. In einem internen Grundsatzpapier von EnBW, E.on, RWE und Vattenfall Europe vom 9. November konkretisieren die Vorstandsvorsitzenden die Forderungen, die sie am 6. November 2004 mit Wirtschaftsminister Clement besprochen haben. Dabei wird klar ausgesprochen, dass man bei unzureichender Rendite Risiken für die Versorgungssicherheit inkaufnehmen wird.

Die unterlassenen Investitionen der vergangenen sieben Jahre werden zum politischen Druckmittel umfunktioniert: Nur bei guter Rendite investieren wir ausreichend!

Höchst aufschlussreich dürfte die Rendite sein, die diese Firmen mit dem Netzbetrieb derzeit erzielen.

Wir zitieren wörtlich aus dem uns vorliegenden Papier:

"1. Investitionen Von den vier beteiligten Unternehmen EnBW: E.ON, RWE und Vattenfall Europe sind bis 2010 Investitionen in die Stromnetze in der Größenordnung von € 9,3 Mrd. geplant.

Bei einem Drittel der Investitionen handelt es sich um Investitionen aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, die unabhängig von der Rentabilität durchgeführt werden müssen, beispielsweise für den Netzanschluss von Neukunden bzw. Investitionen für ausgefallene Betriebsmittel.

Zwei Drittel des heutigen Investitionsvolumens sind damit disponibel und vom Rentabilitätsgrad abhängig, den das zukünftige Regulierungsregime zulässt.

Bei einem Drittel dieser Investitionen handelt es sich um Modernisierungs- und Erneuerungsinvestitionen zur Erhöhung/Beibehaltung der Versorgungssicherheit, die bei unzureichender Rentabilität (verglichen mit dem vom Kapitalmarkt vorgegebenen Renditenniveau) nicht vorgenommen würden, sondern unter Inkaufnahme von Risiken für die Versorgungssicherheit gestrichen oder verschoben würden."

Gasnetzentgeltverordnung stößt auf Kritik

Mit heisser Nadel gestrickt

Gasnetzentgeltverordnung stößt auf Kritik

(3. Dezember 2004) Mit sehr heißer Nadel ist die Download Gasnetzentgeltverordnung Dez 04gestrickt. Gerade zwei Tage Zeit gab man den Verbänden, sich die Verordnung für die heute im Wirtschaftsministerium anberaumte Anhörung anzusehen und dazu sich eine Meinung zu bilden. Von den geladenen 22 Verbänden sahen sich daher nur rund die Hälfte in der Lage, die Verordnung zu kommentieren. Entsprechend kurz, aber heftig fielen besonders die Statements der Netznutzer aus. Der Bundesverband neuer Energieanbieter kritisierte die Verordnung und fordert folgende Änderungen:

  1. Einbeziehung der Ferngasebene in das System der kostenorientierten Entgeltregulierung. Der Entwurf sieht vor, dass die Netznutzungsentgelte der Ferngasebene nicht kostenorientiert, sondern auf Basis eines Vergleichsmarktkonzeptes zu bilden sind, nennt aber keine Kriterien für die Anwendung des Vergleichsmarktkonzeptes. Offensichtlich sollen Ferngasunternehmen aus dem Markt herauszuholen, was dieser hergibt. Konkret fordert der bne die ersatzlose Streichung von § 3 Abs. 2 und § 19.
  2. Mit dem vorliegenden Entwurf soll den Gasversorgungsunternehmen eine Eigenkapitalverzinsung von 7,8 % real gewährt werden. Unter Berücksichtigung einer Inflationsrate ergibt sich eine Nominalverzinsung von ca. 10%. Derartige Verzinsungsansprüche werden auf den Kapitalmärkten augenblicklich nicht einmal Investoren gewährt, die in Schwellenländern investieren. Diese Ansprüche sind unter Berücksichtigung der tatsächlichen Risiken des Netzgeschäftes in der Gaswirtschaft völlig unangemessen. Ein Risikozuschlag auf den Marktzinssatz von 0,5 % ist vollkommen ausreichend.
  3. Kritische Themen wie die Bepreisung von Systemdienstleistungen oder von Dienstleistungen im Bereich Zählerwesen bleiben im Gegensatz zur Stromnetzentgeltverordnung außen vor.
  4. Weiterhin führt die Verankerung des Prinzips der Nettosubstanzerhaltung zu Intransparenz und überflüssiger Regulierungsbürokratie. Sie ist durch die Verankerung der Realkapitalerhaltung abzulösen. Die Gaswirtschaft hat ohnehin nie auf Basis der Nettosubstanzerhaltung kalkuliert. Insofern dürften sich mögliche Umstellungsprobleme erübrigen.
  5. In der Verordnung sollten Prinzipien und Termine für die Einführung einer Anreizregulierung verankert werden.
Öffentliche Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss desBundestages

Geringes öffentliches Interesse

Öffentliche Anhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages

(30. November 2004) Am 29. November 2004 fand eine Expertenanhörung vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. Nur wenige Abgeordnete nahmen daran teil. Kein einziges Fernsehteam war zu sehen.

Wirtschaftsausschuss

Bundeskartellamt, Monopolkommission und private und industrielle Energieverbraucher setzten sich für schärfere Regulierung und Entflechtung ein. Die Stromwirtschaft einschließlich der kommunalen Versorgungswirtschaft wollen sich die bisherigen Pfründe nicht wegnehmen lassen. Die äußerst interessanten schriftlichen Stellungnahmen sind in der Ausschussdrucksache 15(9) 1511 zusammengestellt.

Kernregelungen zum EnWG aus Verbrauchersicht

(15. November 2004) Hier können Sie das Papier des vzbv zu den aus Verbrauchersicht geforderten Kernregelungen eines neuen EnWG herunterladen:

 Download Kernregelungen zum EnWG aus Verbrauchersicht 

Gesetz in den Bundestag eingebracht

Es ist jetzt ein Dreistufenmodell geplant:

Gesetz in den Bundestag eingebracht

(02. November 2004) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde am 14.10.2004 in den Bundestag eingebracht (Bundestagsdrucksache 15/3917Download Gesetzentwurf Bundesregierung v. 14.10.04 BT 15/3917). Anlage des Gesetzentwurfs ist die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz (Bundesratsdrucksache 613/04).

Die Bundesregierung hat aufgrund der Bundesratsstellungnahme den Entwurf deutlich verschärft.

Es ist jetzt ein Dreistufenmodell geplant:

  • Die erste Stufe sieht vor, dass Unternehmen, die die Preise bereits erhöht haben, von der Regulierungsbehörde mit besonderer Aufmerksam keit betrachtet werden.
  • Im Zentrum der zweiten Stufe soll eine Ex-ante-Prüfung stehen.
  • Die dritte Stufe enthält Anreizmechanismen. Damit sind Prozesse ständigen Lernens und ständigen Monitorings gewährleistet, da wir eine Anreizregulierung nur erreichen werden, wenn wir die Prozesse permanent auswerten, auf ihre Wirkungen hin kontrollieren und effizienter machen.

Der Entwurf wurde im Bundestag am 28.10.2004 diskutiert (Protokoll 15/135, S. 12400 bis 12415

Download BT Sitzungsprotokoll 28oktober 04 15/135).

Der Bundestag hat beschlossen: "Interfraktionell wird Überweisung der Vorlagen auf den Drucksachen 15/3917, 15/3998, 15/3923 und 15/4069 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Die Vorlage auf Drucksache 15/4037 soll federführend an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit und zur Mitberatung an den Innenaus-schuss, den Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union überwiesen werden. Sind Sie damit einverstanden? -Das ist der Fall. Dann sind die Überweisungen so beschlossen".

Verbrauchererwartungen an das neue Energierecht

Die wichtigsten Punkte im Überblick.

Verbrauchererwartungen an das neue Energierecht

(25. Oktober 2004) Wichtigste Punkte sind:

  • Netztarife nicht an historische Kosten sondern an effizienter Leistungserbringung ausrichten.
  • Haftung des Netzbetreibers für Spannungsausfälle ist unabdingbar.
  • Für die Anzahl und Dauer von Netzausfällen muss eine Obergrenze gesetzlich vorgegeben werden.
  • Befugnisse des BMWA einschränken und Rechtsweg analog zur Telekommunikation ausgestalten.
  • Dezentrale Erzeugung darf nicht benachteiligt werden.

Download Verbrauchererwartungen an das neue EnWG 16.10.04

Zum besseren Verständnis eine kleine Geschichte:

Am 2. September 04 fällt im Raum Trier Luxemburg für drei Stunden der Strom großflächig aus. Ampeln fallen aus, Fahrstühle bleiben stecken, Personen müssen aus Achterbahnen gerettet werden usw.

Was in Deutschland keiner für möglich hielt, ist einfach passiert. Nach dem n-1 Prinzip hätte das garnicht passieren dürfen. Denn der Ausfall eines Betriebsmittels muss durch andere ersetzbar sein.

Aber dann: Die verantwortliche RWE sind nicht in der Lage, den Fehler zu finden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt, aber nur auf Anzeige des RWE gegen einen vermuteten Terroristen. Gegen RWE selbst wird nicht ermittelt. Das Wirtschaftsministerium des Landes interessiert sich nicht für den Fall und stellt keine eigenen Untersuchungen an. So wird die Ursache des Fehlers ungeklärt bleiben, bzw. wird die Darstellung der RWE ohne kritische Prüfung bleiben.

Die Fernsehsendung ARD Kontraste am 28. Oktober 2004 griff das Thema auf.

Offensichtlich war in die Netzsicherheit von RWE zu wenig investiert worden, Schalter waren nicht erneuert worden usw.

Die Geschichte lehrt uns folgendes:

  • Der Zustand der deutschen Netze ist schlechter, als wir bisher angenommen haben.
  • Die Netzbetreiber weigern sich, einen angemessenen Teil der vereinnahmten Netzentgelte in die Netz zu investieren (18 Mrd. werden vereinnahmt, 2 Mrd. investiert)
  • Eine staatliche unabhängige Kontrolle der Versorgungssicherheit gibt es nicht.

Was ist daraus für das neue Energiewirtschaftsgesetz zu lernen?

  • Die Versorger müssen künftig für die Schäden aus Versorgungsunterbrechnungen wirtschaftlich geradestehen, damit sie ein Eigeninteresse an einer sicheren Versorgung entwickeln. Nach derzeitigem Recht haben Versorgungsstörungen für Netzbetreiber keinerlei wirtschaftliche Folgen. Auch das neue Energierecht will diesen Zustand beibehalten!!!!!!!
  • Die maximale Dauer von Versorgungsunterbrechnungen muss gesetzlich festgelegt werden. Denn die Höhe der Netzentgelte ist nur sinnvoll festzulegen, wenn die dafür zu erbringende Leistung auch klar definiert wird: Als Norm für die Zuverlässigkeit der Versorgung. Die bestehenden Normen geben das nicht her. Überschreitungen müssen wirtschaftliche Sanktionen nach sich ziehen!
  • Die geschädigten Kunden und Betriebe müssen entschädigt werden. Sie erreichen mich wieder ab dem 31. Oktober 2004.
Verbände werden konkret

Die vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entgelt- undZugangsverordnungen für Strom seien nichtwettbewerbsfördernd, sagen verschiedene Verbände.

Verbände werden konkret

(11. Oktober 2004) - Die vom Wirtschaftsministerium vorgelegten Entgelt- und Zugangsverordnungen für Strom seien nicht wettbewerbsfördernd, so der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie, der Bundesverband Neuer Energieanbieter, der Bundesverband der Energieabnehmer, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks in einer Stellungnahme.

Notwendig sei ein lernendes System, das dem Regulierer Freiheiten zur Ausgestaltung und Weiterentwicklung seiner Instrumente gegenüber den Netzbetreibern gewährt. Bei der Entgeltverordnung sei ein starkes Vergleichsmarktkonzept in Kombination mit einer Anreizregulierung der Kostenorientierung entgegen zu stellen.

Die Entgelte müssten sich an den günstigsten orientieren. Die Realkapitalerhaltung müsse die Nettosubstanzerhaltung ersetzen, da sie bessere Kontrollen ermögliche. Die "elektrizitätswirtschaftlich rationelle Betriebsführung" solle durch eine "effiziente Leistungserstellung" ersetzt werden. Der Wagniszuschlag für den Netzbetrieb sei deutlich zu reduzieren.

Auch bei der Netzzugangsverordnung besteht nach Ansicht der Verbände Änderungsbedarf: Strom für Netzverluste müsse am Markt beschafft werden und Netzengpässe seien unverzüglich bekannt zu machen. Außerdem müsse es einheitliche und möglichst automatisierte Abstimmungsstandards zwischen Lieferanten/Netzbetreibern und Gasanbietern geben. Beim Messwesen schließlich müssten alle Unternehmen zugelassen werden.

Energierecht und Watchdogs

Am 27. September 2004 wurde in Berlin auf einer Fachtagungüber das neue Energierecht und das britische Modell derWatchdogs diskutiert. Wir berichten über interessanteStatements.

Energierecht und Watchdogs

Am 27. September 2004 wurde in Berlin auf einer Fachtagung über das neue Energierecht und das britische Modell der Watchdogs diskutiert. Wir berichten über interessante Statements.

(06. Oktober 2004)

Dr. Alois Rhiel, hess. Wirtschaftsminister: Nicht reden sondern handeln ist jetzt angesagt. Das Energiewirtschaftsgesetz wäre noch vor ein paar Wochen ohne Probleme durch den Bundesrat gegangen. Wir wurden vom Verbraucherprotest aufgeweckt. Vielen Dank!

1248 Dr. Alois Rhiel

Wir wollen drei Änderungen.

Wann wird reguliert? Das ex-Post-Prinzip reduziert die Mitwirkungsbereitschaft der Firmen. Die Verrechtlichung der Verbändevereinbarung hat Gerichtsverfahren verunmöglicht!

Wie wird reguliert? Die Verbändevereinbarung kann nicht übernommen werden mit ihrem Prinzip der Nettosubstanzerhaltung. Bei den derzeitigen Preiserhöhungen will man sich die Kraftwerke im voraus finanzieren zu lassen. Das ist unsinnig. Für etwas, was man in der Zukunft investieren möchte, kann man nicht schon heute die Preise erhöhen. Der Durchschnitt kann kein Vergleichsmaßstab sein. Niedrige Energiepreise stärken die private Kaufkraft.

Wer reguliert? Die Länder sollen mitwirken. Sie kennen bereits aus den Preisgenehmigungen die Kostenstrukturen der Versorger.

Allen  Asher, Energy Watchdog, Großbritannien: Vor der Einführung der strikten Regulierung hatten wir in Großbritannien eskalierende Gewinne bis auf 25 Prozent. Man hatte zwei Fehler gemacht: Man hatte die Regulierung den Versorgungsunternehmen selbst überlassen und man hatte keine Sanktionen vorgesehen. Die Preise stiegen und die Servicequalität sank. Besonders für die Armen war das eine Katastrophe. 7.000 Familien wurden vom Netz getrennt, jeden Winter gab es 3.000 Kältetote. Das war die Folge falscher Liberalisierung. Die Armen hatten mehr zu zahlen.

Wettbewerb ist nur mit starken Verbrauchern möglich. Dazu wurde Energywatch gegründet. Jeden Monat werden alle Konditionen und Preise ins Internet gestellt. Über ein Callcenter kann jeder Verbraucher auch telefonisch eine Preisauskunft anfordern. Die Hälfte aller Privatkunden haben den Stromversorger gewechselt. Beschwerden sind eine strategische Waffe der Verbraucher. Der Markt braucht feste Spielregeln. Wir haben einen Fonds aufgelegt, um die Energierechnung für die Armen zu begleichen. Firmen haben in diesen Fonds eingezahlt und konnten damit werben. Früher gaben mehr als fünf Millionen Haushalte mehr als zehn Prozent ihres Geldes für Energie aus, heute sind es nur noch 1,5 Millionen.

Für die Zukunft brauchen wir ein Netzwerk von Verbrauchern quer durch Europa. Wir brauchen selbstbewußte Energieverbraucher. Der Regulierer darf sich nicht von den großen Energiefirmen, deren Charme und deren Geld einwickeln lassen. Das müssen die Vertreter der Energieverbraucher verhindern.

Michael Müller, SPD-Bundestagsfraktion: Mehr Verbrauchermacht ist besser als mehr Verbraucherschutz. Es wird künftig keine billige Energie mehr geben. Die Preisregulierung greift zu kurz. Die Einsparpotentiale liegen auf der Nachfrageseite. Eine nachfrageorientierte Sichtweise ist erforderlich. Eine andere Logik ist notwendig, das geht nicht ohne die Verbraucher. Die Verbraucher müssen in die Gremien einbezogen werden. Das Parlament wird auch über die Durchführungsverordnungen beraten.

1248 Michael Müller

Aktuelle Statements zur Energierechtsnovelle

Parlamentarischer Abend am 20. September 2004 in Berlin.

Aktuelle Statements von Parteien, Ländern und Anderen zur Energierechtsnovelle

Parlamentarischer Abend am 20. September 2004 in Berlin.

(26. September 2004)

1248 Parlamentarischer Abend am 20. September 2004 in Berlin

Dr. Peter Becker, Rechtsanwalt: "Im Entwurf der Bundesregierung kann man die Handschrift der Energieversorgungsbranche deutlich erkennen. Die vorgeschriebene Unabhängigkeit ist nicht gegeben. Achten Sie sorgfältig darauf, welche Vorschläge von woher kommen. Über dieses Gesetz sollte nicht zu schnell entschieden werden".

Michaele Hustedt, energiepolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen: "Die aktuelle Diskussion hat zu neuen Einsichten geführt. Sachgerecht ist eine ex-ante Anreizregulierung. Für den Gasmarkt eignet sich das BEB-Modell für die weitere Diskussion. Eine Anreizregulierung ist besser, als das Durchschnittspreiskonzept. Die Durchleitungsentgelte enthalten derzeit noch Monopolgewinne. Die bei der dezentralen Erzeugung vermiedenen Netznutzungsentgelte sind nie umgesetzt worden. Da werde ich nun besonders genau hinsehen. Auch die Kosten für das Meß- und Zählwesen sind ein Thema. Schnelle Änderungen der Gesetzesvorlage sind notwendig. Der Gesetzgeber berät über die Verordnungen mit. Wir erwarten ein echtes Vermittlungsverfahren zwischen Bundestag und Bundesrat".

1248 Rolf Hempelmann

Rolf Hempelmann, energiepolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion: "Verbraucher können sich am wenigsten wehren und stehen dem Gemeinwohl am nächsten. Der Gesetzgeber muss Vorgaben für die Regulierung machen. Der Bundestag fühlt sich auch für die Verordnungen zuständig und will dort das letzte Wort haben. Wir bearbeiten die Materie zügig. Aber ich lasse mich nicht antreiben. Andere haben sich viel mehr Zeit gelassen. Wir sind leider erst sehr spät eingeschaltet worden. Wir sind dabei, Dinge hinter den Kulissen zu klären. Wir sind dabei weiter, als allgemein bekannt ist. Es wird ein gutes Ergebnis geben."

Joachim Pfeiffer, energiepolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: "Es gibt kein Patentrezept. Eine einheitliche Position von Bundestag und Bundesrat zeichnet sich ab. Wie hoch die Einsparungen durch die Regulierung sein werden, vermag ich nicht zu beziffern. Die Zahl von fünf Milliarden Euro halte ich für zu hoch. Die Einsparung wird sich aber in erklecklicher Größenordnung bewegen. Im Gasmarkt herrscht mittlerweile Konsens über das Entry/Exit-Modell, das vor sechs Monaten von der Gaswirtschaft noch als technisch unmöglich zurückgewiesen worden ist. Für die Regulierungsbehörde ist eine ähnliche Unabhängigkeit wie für das Bundeskartellamt oder die Bundesbank notwendig. Wir müssen vom Prinzip der Kostendeckung weg hin zu Höchstpreisen für Cluster von Unternehmen. Dadurch gibt es nicht 1.600 sondern nur sehr wenige ex-ante-Festlegungen".

1248 Wilfried Voigt

Staatssekretär Wilfried Voigt, Schleswig-Holstein: "Die qualifiziertesten Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen kamen von der Verbraucherzentrale Bundesverband und dem Bund der Energieverbraucher. Es ist noch viel Luft in den Netzentgelten. Minister Clement selbst hat diese mit 1,2 Cent/kWh beziffert. Nun wurden Strompreiserhöhungen in gleicher Größenordnung angekündigt. Den öffentlichen Protest dagegen verdanken verdanken wir ganz wesentlich Frau Edda Müller und Aribert Peters. Am 30.9.04 stellen wir ein Gutachten zur Realkapitalverzinsung vor. Für mich stellt sich die Frage: Was ist wichtiger: Die Interessen einer Handvoll Versorgungsunternehmen oder die von Millionen von Verbrauchern. Die Verbraucherinteressen gehören in das Zentrum der Debatte. Die Monopolrendite muss aus den Stadtwerkepreise raus. Das Kartellrecht ist dafür ungeeignet: Diese Verfahren dauern bis zu acht Jahre lang und bringen kein Ergebnis".

Michael Siebert, Sächsisches Wirtschaftsministerium: "Die Regulierung muss den Markt für Strom und Gas erst schaffen, denn diesen Markt gibt es derzeit noch nicht. Wir kennen die zum Gesetz gehörenden Verordnungen nicht. Die brauchen wir aber, um das Gesetz zu verstehen. Deshalb warten wir auf diese Verordnungen".

EnWG kommt langsam voran

Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat am 2. September 2004über 53 Änderungsanträge beraten. Am 24. Septemberwird das Bundesrats-Plenum über dieseÄnderungsanträge beschließen.

EnWG kommt langsam voran

(13. September 2004) - Der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates hat am Download BR-Niederschrift UA Wirtsch. 02.09.04 2. September 2004 über 53 Änderungsanträge beraten. Am 24. September wird das Bundesrats-Plenum über diese Änderungsanträge beschliessen.

Der Bundestag wird das Gesetz am 21. Oktober in erster Lesung behandeln. Am 27. Oktober wird der Wirtschaftsausschuss des Bundestages sich mit dem Gesetz befassen. Ende November ist eine Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Bundestages geplant.

Noch für die 38. Kalenderwoche hat das Bundeswirtschaftsministerium die Vorlage der wichtigsten Verordnungen zugesagt.

Politiker der Koalitionsfraktion haben bereits geäußert, das Gesetz nicht einfach passieren zu lassen sondern ausführlich inhaltlich darüber zu beraten.

Archiv: Energierechtsnovelle 2004/2005

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letzte Änderung: 27.03.2015