Stromsperren beleuchtet
(16. September 2016) Licht in das Dunkel der über 300.000 jährlichen Stromsperren bringt eine neue Studie im Auftrag der Landesregierung NRW. Die Studie diskutiert im Detail, welche Prozesse bei einer Sperre ablaufen (siehe Grafik), wie die Rechtslage ist und wie zum Beispiel mit Prepaid-Zählern oder Smart-Metern mit zusätzlicher Fernabschaltvorrichtung Sperren vermieden werden könnten.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Leben schließt auch das Recht auf Stromversorgung ein. Unter welchen Umständen eine Sperre dennoch zulässig ist, untersucht die Studie im Detail. Stromsperren müssen verhältnismäßig sein.
Ein besonderer Schutz vor Stromsperren ist für „verletzliche Verbraucher“ vorgeschrieben.
Studie stellt zusammen, welche Aktionen und Programme in den einzelnen Mitgliedsstaaten ergriffen wurden.
Energiearmut auf EU-Ebene
(1. April 2016) Eine Untersuchung des Forschungsinstituts InsightE im Auftrag der EU-Kommission hat sich mit Energiearmut und schutzbedürftigen Verbrauchern befasst. Die Studie (http://bit.ly/1QXH3Fz) wurde im Mai 2015 fertiggestellt und im Internet veröffentlicht. Die Studie stellt zusammen, welche Aktionen und Programme in den einzelnen Mitgliedsstaaten ergriffen wurden.
Folgende Empfehlungen werden aus der Analyse abgeleitet: Es sollte unterschieden werden zwischen Energiearmut – ein besonders hoher Einkommensanteil muss zur Energieversorgung eingesetzt werden – und besonders schutzbedürftigen Verbrauchern, die beispielsweise wegen Krankheit, Alter, im Haushalt lebenden Kleinkindern oder dem Vorliegen einer Behinderung im Falle einer Versorgungssperre besonders schwer betroffen wären. Für beide Problemkreise gibt es unterschiedliche Definitionen, Gruppen von Betroffenen und geeigneten Politikmaßnahmen.
Den einzelnen Mitgliedsstaaten wird empfohlen, für beide Problemkreise Definitionen zu treffen und entsprechende statistische Daten zu erarbeiten. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sollten gezielt zur Bekämpfung von Energiearmut eingesetzt werden. Im Anhang der Analyse werden zahlreiche Forschungsprojekte zur Energiearmut in Euro dargestellt.
NRW bekämpft Energiearmut
(31. März 2016) Was Energiearmut bedeutet – und wie man ihr wirksam entgegentreten kann – zeigt das Landesprojekt „NRW bekämpft Energiearmut“. Die Verbraucherzentrale NRW, die örtlichen Grundversorger sowie die Caritas informieren und beraten betroffene Verbraucher und versuchen seit 2012 in ausgewählten Städten die Energieversorgung einkommensschwacher Haushalte zu sichern.

Die Projektarbeit gibt Aufschluss über die Ursachen von Stromschulden und Energiesperren. Das Ungleichgewicht zwischen geringen Einnahmen und hohen Energiekosten führt in vielen Fällen erst in Kombination mit weiteren Faktoren zu einer prekären Situation: unzureichende Finanz- und Planungskompetenz, kritische familiäre Lebensumstände, Krankheit und Arbeitslosigkeit. Zahlungsschwache Haushalte können oft nicht in einen günstigeren Tarif wechseln, weil die Versorger diese Verbraucher zurückweisen. Auch treibt das Heizen mit Strom die Rechnung in die Höhe: Es ist dreimal teurer als das Heizen mit Gas.
Oftmals reagieren Verbraucher in schwierigen Situationen auch falsch oder unangemessen: Sie melden sich nach einem Umzug nicht beim Versorger an, reagieren nicht auf Rechnungen oder Mahnschreiben oder nehmen Hilfsangebote erst sehr spät in Anspruch.
Die Projekterfahrungen zeigen, dass verletzliche Verbraucher gezielt vor den bedrohlichen Auswirkungen einer Stromsperre geschützt werden müssen. Zwar sind die Versorger gesetzlich dazu verpflichtet, die Versorgungsunterbrechung zu unterlassen, wenn die Folgen außer Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlung, also der Zahlungspflichtverletzung, stehen (§ 19 Abs. 2 StromGVV). Dies erfordert aber eine Abwägung im Einzelfall, die seitens der Energieversorger höchst unterschiedlich gehandhabt wird oder zum Teil aufgrund vollautomatischer Prozesse gar nicht erfolgt. Vor einer Versorgungssperre müssen die Versorger folglich mildere Mittel wie eine Ratenzahlung, Stundung oder Zahlung per Vorkasse zwingend prüfen. Allerdings kann der Versorger eine adäquate Abwägung nur vornehmen, wenn er über die jeweiligen Umstände des Verbrauchers informiert worden ist. Bei Sperrandrohungen sollte die Ankündigung an die Verbraucher klar und verständlich formuliert sein. Ein kostenloses und flächendeckendes Beratungsangebot zur Sicherstellung einer rechtlichen Beratung auch für ärmere Zielgruppen ist unerlässlich.
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V. am 08.12.2014
Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Gas- und Stromsperren im Winter verbieten
(8. Dezember 2014) Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert die Politik auf, Gas- und Stromsperren in der Winterzeit auszusetzen. "Es ist für einen Sozialstaat in Europa unakzeptabel, dass im Jahr 2013 45.890 Haushalten das Gas und 344.798 Haushalten der Strom abgestellt wurde. Wenigstens im Winter zwischen 1. November und 15. März sollten diese Sperren vom Gesetzgeber untersagt werden" fordert Dr. Aribert Peters, der Vorsitzende des Bund der Energieverbraucher e.V. "Energiesperren im Winter sind eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen und daher mit dem Sozialstaatsprinzip unvereinbar".
Im Frankreich wurde am 27. Februar 2014 ein Gesetz in Kraft gesetzt, das Energiesperren im Winter untersagt. In England gibt es bei kalter Witterung Unterstützungszahlungen für finanziell schwache Haushalte. In Deutschland hat die Bundestagsfraktion der Linken beantragt, Stromsperren gesetzlich zu verbieten (Bundestagsdrucksache 18/3408). "Es stände den übrigen Parteien auch gut zu Gesicht, das Thema nicht länger zu ignorieren", meint der Bund der Energieverbraucher e.V.
Immer mehr Sperrungen
(7. Dezember 2014) Nach Daten der Bundesnetzagentur wurde 2013 zeitweise bei 344.798 Privathaushalten der Strom abgestellt, weil sie ihre Rechnungen nicht bezahlt hatten. Das sind 23.000 Sperrungen mehr als 2012 und 33.000 mehr als 2011.
Die Zahl der Haushalte, die Schwierigkeiten haben, ihre Stromrechnung zu bezahlen, ist weitaus höher: 2013 gab es knapp sieben Millionen Mahnverfahren, bei denen eine Sperrung angedroht wurde, das ist eine Million mehr als 2012.
Wachsendes Problem Energiearmut: 4,5 Millionen Betroffene
Erschreckende Zahlen brachte der Monitoringbericht vom 19. Dezember 2013 der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes zutage: 321.539 Stromsperren im Jahr 2012. Diese unglaubliche Zahl wurde von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dahinter verbergen sich rund 800.000 Einzelschicksale. Die Betroffenen schweigen schamhaft.
(15. September 2014) Ein Fernsehfilm der Redakteurin Anne Hinder von Report München hat erstmals eines der vielen Hundertausende Einzelschicksale öffentlich sichtbar gemacht.
Der Monitoringbericht der Bundesnetzagentur zeigt die unakzeptabel hohe Zahl von Stromsperren. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der durchgeführten Stromsperren sogar angestiegen: von 312.059 im Jahr 2011 auf 321.539 Sperren im Jahr 2012. Die den Verbrauchern berechneten Sperrkosten lagen zwischen 0 und 155 Euro, durchschnittlich bei 31 Euro. Im Schnitt wurde die Sperre bei einem Rückstand von 114 Euro angedroht. Die Zahl der Sperrandrohungen lag sogar bei 5,7 Millionen.
Expertenstatement
Auch das Expertenstatement zur Energiewende untersuchte das Problem der Energiearmut: Derzeit sind demnach fast fünf Millionen Haushalte (entspricht zehn bis zwölf Prozent) in Deutschland von Energiearmut bedroht. Schwierig stellt sich die Situation vor allem in Haushalten dar, die keine Grundsicherung beziehen, aber über geringes Einkommen verfügen. Etwa ein Fünftel der Beschäftigten arbeitete 2010 in Deutschland für einen Niedriglohn mit in den vergangenen Jahren stark steigender Zahl. Die Energiepreissteigerungen werden im Niedriglohnsektor über steigende Löhne und Gehälter nicht vollständig ausgeglichen. Auch über die Sozialsysteme findet für Niedriglohnempfänger keine signifikante Kompensation statt. Der Situation ärmerer Haushalte und allgemeiner sozialer Folgen sollte bei der Ausgestaltung der Energiewende zukünftig größere Aufmerksamkeit zukommen.
Messung der Energiearmut: 4,5 Millionen Betroffene
16 Prozent der Haushalte in Deutschland fallen laut dem vierten Armuts- und Reichtumsbericht unter die Armutsrisikoschwelle. Die ärmsten Haushalte wenden einen gut doppelt so hohen Anteil ihres Einkommens für Strom auf wie wohlhabende Haushalte. Aufgrund einer am ZEW-Institut durchgeführten Analyse (Peter Heindl, Disc. Paper Nr. 013-046) diskutieren die Experten die unterschiedlichen Messverfahren für Energiearmut. Favorisiert wird der von Hills in Großbritannien entwickelte HCLI-Ansatz: Ein Haushalt ist danach von Energiearmut gefährdet, wenn seine Ausgaben für Energie überdurchschnittlich hoch sind, während sein Einkommen unter der Armutsgrenze liegt. Nach diesem Maßstab sind in Deutschland 4,5 Millionen Haushalte (rund elf Prozent) von Energiearmut betroffen.
Das üblicherweise verwendete Zehn-Prozent-Maß (mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens müssen für die Energieversorgung aufgewendet werden) überschätzt nach Meinung der Experten die Energiearmut: sie liegt nach diesem Maß bei knapp 25 Prozent oder 10,1 Millionen Haushalten. Besonders betroffen von Energiearmut sind Alleinerziehende (Anteil energiearmer Haushalte in dieser Gruppe 20,7 Prozent), gefolgt von Paarhaushalten mit Kindern.
Sozialtarif in Frankreich
In Frankreich zahlen 1,2 Millionen Einwohner einen um 94 Euro verringerten Strompreis und einen um 109 Euro verringerten Gaspreis, getragen vom Staat. Unter einem bestimmten Einkommensniveau erhalten die Betroffenen automatisch diese Vergünstigung. Die Finanzverwaltung übermittelt allen Versorgern in einem Gebiet die Namen der Personen, die aufgrund ihres geringen Einkommens den Sozialtarif erhalten. Die seit 2013 bestehende Regelung zu Sozialtarifen wurde durch eine Verordnung im April 2014 ausgeweitet, so dass künftig vier Millionen Haushalte davon profitieren können. Ein Gesetz von 2013 verbietet Strom- und Gassperren zwischen dem 1. November und dem 15. März.
Weitere Informationen enthält der Bericht der französischen Schlichtungsstelle Energie.
Enercity: Der Härtefonds wirkt
(25. Juni 2014) Der im April 2011 von der Stadt Hannover und enercity gegründete enercity-Härtefonds erweist sich als effektiver Helfer in der Not, so die Stadtwerke Hannover AG, die den Fonds finanziert. In den letzten drei Jahren sind im Netzgebiet über 3.000 Sperrfälle in sozialen Notsituationen vermieden geworden. enercity stellt dem Verein 150.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Diese Mittel wurden in den letzten beiden Jahren nur zur Hälfte ausgeschöpft.
Das Engagement richtet sich an unverschuldet in finanzielle Not geratene private Energie- und Wasserkunden von enercity, die zur Abwendung oder Aufhebung von Versorgungsunterbrechungen von Strom, Gas und Wasser unterstützt werden, wenn sie dafür keine Leistungen vom Jobcenter oder dem Fachbereich Soziales erhalten.
Studie über Energiearmut in Österreich
(18. November 2013) Energiearmut ist seit einigen Jahren ein viel diskutiertes Thema in Österreich. Allerdings fehlte es bislang an einer klaren und einheitlichen Definition von Energiearmut. „Es gab bisher kein einheitliches Verständnis davon, wer tatsächlich als energiearm bezeichnet werden kann“, erläuterte Walter Boltz, Vorstand der Strom- und Gasregulierungsbehörde E-Control, heute, Donnerstag, im Vorfeld einer Fachtagung der E-Control zu Energiearmut. „Zu wissen, wer wirklich von Energiearmut betroffen ist, ist aber unerlässlich, um den richtigen Personen zielgerichtet helfen zu können.“ Die bislang vorliegenden Zahlen zu Energiearmut in Österreich sind aus Sicht der E-Control unzureichend und lassen keine eindeutigen Schlüsse zu. Die E-Control hat daher eine Studie zu Energiearmut in Auftrag gegeben und erstmalig eine Definition von Energiearmut in Österreich ausgearbeitet.
Wer arm ist, muss nicht gleichzeitig auch energiearm sein
Die neue Definition der E-Control macht deutlich, dass es zwischen Energiearmut und Armut einen Unterschied gibt. Energiearm können demnach nur Haushalte sein, die bei geringem Einkommen relativ hohe Energiekosten aufweisen. „Können sich einkommensschwache Haushalte selbst geringe bzw. durchschnittliche Energiekosten nicht leisten, sollte dies nicht unter dem Deckmantel Energiearmut, wohl aber unter allgemeiner Armut, diskutiert werden“, so Walter Boltz. Dort wo es allgemein um Armut gehe, sei das Sozialsystem gefordert. Dort wo es wirklich um Energiearmut geht, brauche es dagegen zielgerichtete Maßnahmen gegen die hohen Energiekosten.
Neue Studie: Rund 90.000 Haushalte von Energiearmut betroffen
Nach einer repräsentativen Studie von IFES im Auftrag der E-Control für die 931 Haushalte befragt wurden, sind hochgerechnet rund 2,5 Prozent der österreichischen Haushalte energiearm, das sind rund 90.000 Haushalte (rund 170.000 Personen). Die Studie zeigt, dass andere Personen als bisher angenommen von Energiearmut betroffen sind. Typische energiearme Haushalte sind alleinstehende Pensionistinnen mit geringem Einkommen in einer übergroßen Wohnung, die in Tirol oder Salzburg leben. Diese Personen geben im Schnitt monatlich 163 Euro für Energie aus, das ist knapp ein Fünftel (ca. 19 Prozent) ihres Einkommens und viermal so viel wie im österreichischen Durchschnitt. „Die Ergebnisse der Umfrage deuten darauf hin, dass die betroffenen Personen über diese Kosten aber nicht viel jammern. Die meisten nehmen diese Belastung stillschweigend hin. Es würde ihnen nicht einfallen, sich darüber zu beschweren“, erklärte Walter Boltz.
Bisher galten junge Alleinstehende in Wien als typisch energiearm.
Die IFES-Studie zeigt, dass nach den Kriterien von EU-SILC ebenfalls rund 2,5 Prozent der Haushalte energiearm sind. „Es handelt sich aber um ganz andere Haushalte“, erläuterte Boltz. Jene, die angeben, es sich nicht leisten zu können, die Wohnung angemessen warm zu halten, sind übermäßig viele alleinstehende, junge und arbeitslose Männer und Personen mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft. Im Schnitt wenden diese Personen pro Monat 78 Euro für Energie aus, das sind acht Prozent ihres verfügbaren Einkommens. „78 Euro sind an sich nicht viel für Strom und Wärme. Hier geht es mehr um die subjektive Wahrnehmung des Betroffenen. Dieser fühlt sich durch die Energieausgaben stark belastet – auch wenn diese in der Realität eigentlich gar nicht so hoch sind.“
Neue Definition für Energiearmut
Wurde in Österreich über Energiearmut diskutiert, wurde bislang vor allem auf Daten von EU-SILC (European Union Statistics on Income and Living Conditions) verwiesen. 2011 waren laut EU-SILC 219.000 Personen (rund 100.000 Haushalte bzw. ca. 2,6 Prozent der österreichischen Bevölkerung) finanziell nicht in der Lage, ihre gesamte Wohnung angemessen warm zu halten. Allerdings sind davon weniger als die Hälfte (95.000 Personen) auch armutsgefährdet. Die E-Control plädiert daher für eine präzisere Bestimmung von Energiearmut und schlägt folgende Definition vor:
Energiearme Haushalte sind jene, die über ein verfügbares Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle verfügen und gleichzeitig überdurchschnittlich hohe Energiekosten haben.
Das verfügbare Einkommen gilt als niedrig, wenn es weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens beträgt. Die Energiekosten sind dann überdurchschnittlich hoch, wenn sie merklich über den Durchschnittsausgaben liegen. Die Schwelle dafür wurde von der E-Control, in Anlehnung an die Armutsforschung, bei 140 der Medianausgaben für Energie festgelegt.
Kosten-effektive Maßnahmen setzen
Im Kampf gegen Energiearmut sollte vor allem auf möglichst kosteneffiziente und zielorientierte Maßnahmen gesetzt werden, erläuterte Walter Boltz. Die in allen Bundesländern außer in Wien angewandten Heizkostenzuschüsse (Einmalzahlungen von bis zu ca. 250 Euro) seien alleine nicht ausreichend. „Sinnvoller ist eine Kombination von Maßnahmen, die auch an Grundproblemen wie mangelndem Wissen über Energiesparen oder energiefressenden Geräten etwas ändert.“ So ist in Wien heuer der Heizkostenzuschuss durch die „Wiener Energieunterstützung“ abgelöst worden, die eine Kombination aus Energieberatung, Gerätetauschaktionen und Einmalgeldleistungen in besonderen Härtefällen vorsieht. Die von der E-Control in Auftrag gegebene IFES-Studie zeigt, dass gerade die wirklich von Energiearmut betroffenen Haushalte ein geringes Bewusstsein für Energiesparen haben. „Hier kann mit zusätzlicher Information, Energieberatung und Gerätetauschaktionen viel bewirkt werden“, meint Boltz, der für nachhaltige Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut plädiert. „Heizkostenschüsse sind nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Mit Einmalzahlungen werden die Symptome vorübergehend gemildert, ohne aber die wahren Ursachen für die hohen Energiekosten zu bekämpfen.“ Auch sei die Treffsicherheit gering. „Die meisten Heizkostenzuschüsse sind wohl besser als Armutszuschüsse zu bezeichnen, da sie häufig an arme, aber nicht zwangsläufig auch energiearme Haushalte gehen.“ Die dafür aufgewandte Summe ist beträchtlich: Alle Bundesländer zusammen geben für Heizkostenzuschüsse rund 25 Millionen Euro pro Jahr aus.
Wohnraumsanierungen
Zur Bekämpfung von Energiearmut sind auch Gebäudesanierungen wichtig. Neue Regelungen im Bereich Energieeffizienz könnten Gebäude- und vor allem Wohnraumsanierungen bevorzugen. Durch eine sozial verträglich gestaltete Vorgehensweise könnten speziell einkommensschwächere Haushalte profitieren, da diesen das notwendige Geld für eine Sanierung fehlt bzw. wenn sie Mieter einer Wohnung sind die Eigentümer sonst wenig Anreiz haben, Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen. Auch im sozialen Wohnbau sollte es eine Pflicht für einen Energieausweis geben (bisher sind solche Wohnungen, die nicht auf dem Markt angeboten werden, von dieser Pflicht ausgenommen). Jenen Personen, die in schlecht isolierten Sozialwohnungen leben, kann dann zielgerichtet geholfen werden.
Weitere von der E-Control vorgeschlagene Maßnahmen gegen Energiearmut im Überblick:
- Eigene Serviceeinheiten bei den Energieunternehmen für Personen mit Zahlungsschwierigkeiten
- Bessere Rückmeldesysteme für Endkunden
- Einrichtung eines Fonds zur Finanzierung von Energieeffizienzberatungen und Einmalinvestitionen finanziert durch Energieversorgungsunternehmen
Über die Studie Energiearmut
Die Studie zu Energiearmut in Österreich wurde im Auftrag der E-Control durch das Institut für Empirische Sozialforschung (IFES) im Juni 2013 durchgeführt. Für die Studie wurden aus einer repräsentativen Stichprobe von 2.000 Haushalten 931 einkommensschwache Haushalte ausgewählt und in persönlichen Interviews befragt. Die Ergebnisse der Studie sind repräsentativ für ganz Österreich.
Über die Erarbeitung der Definition von Energiearmut
Die E-Control erstellte ein wissenschaftliches Papier mit Definitionen und Indikatoren zur Energiearmut in Österreich. Das Dokument wurde von einem Beirat aus drei Wissenschaftlern und einem Statistiker aus Österreich und Deutschland begutachtet. In der Folge wurde das Papier öffentlich konsultiert. Die Anregungen aus der Begutachtung und den insgesamt elf Stellungnahmen sind in die endgültige Version des Papiers eingeflossen.
Wo bleibt die Studie für Deutschland?
Der Bund der Energieverbraucher e.V. vermisst eine Studie über Energiearmut für Deutschland. Die Bundesnetzagentur und auch die Ministerien in Berlin verfügen zu dem Thema Energiearmut in Deutschland kaum über Informationen, vergeben aber auch keine Studien zu dem Thema.
Download einer Präsentation der Studie (Studie selbst ist derzeit nicht im Internet verfügbar)



