Archiv

Archiv: News aus 2006

Hier finden Sie ältere News zum Thema energiepreise-runter

Archiv2-web

Zu den aktuellen Meldungen

Kündigung unwirksam: swb erneut unter Beschuss

Die Kanzlei Dr. Wambach hat am 27. Oktober 2006 eine Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, um für vorerst 65 Kläger, darunter zwei Rechtsanwälte der Kanzlei, folgende Fragen klären zu lassen.

Kündigung unwirksam: swb erneut unter Beschuss

(28. Oktober 2006) - Die Kanzlei Dr. Wambach hat am 27. Oktober 2006 eine Klage beim Landgericht Bremen eingereicht, um für vorerst 65 Kläger, darunter zwei Rechtsanwälte der Kanzlei, folgende Fragen klären zu lassen;

Die swb hat bekanntermaßen über 100.000 Gaskunden die alten Verträge zum 30.09.06 gekündigt und zum 01.10.2006 unter der Strafandrohung des teureren Grundversorgungstarifs neue Verträge aufgezwungen.

Unabhängig davon, daß die swb die Kündigungsfristen für die jeweiligen Verträge nicht eingehalten hat, ist ihre Kündigung auch aus einem anderen Grunde unwirksam.

Die swb beruft sich nämlich stets darauf, daß sie lediglich das für Gaslieferungen in Deutschland geltende Gesetz - die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) - angewandt hat, insbesondere hinsichtlich ihrer neuen Preisanpassungsklausel. Wenn die AVBGasV für alle Kunden das richtige Gesetz ist (auch eine Verordnung ist ein Gesetz), hat die swb übersehen, daß dieses Gesetz vorsieht, daß eine Kündigung der Schriftform bedarf (§ 32 Abs. 7 AVBGasV). Die von der swb verschickten Kündigungen sind nicht eigenhändig unterschrieben worden. Der Verstoß gegen ein gesetzliches Schriftformerfordernis führt zur Nichtigkeit und damit zur Unwirksamkeit aller Kündigungen.

Damit ist auch die Erhöhung zum 01.10.2006 hinfällig.

Ergo. Die swb muß sich der Hoffnung hingeben, daß sie nicht Recht hat.

Wenn sie aber nicht Recht hat, sieht die Rechtslage für sie in demselben Maße finster aus. Die swb hat nämlich ihre neuen Preiserhöhungsklausel auf folgende Überlegung gestützt: Wenn die Klausel auf die gesetzliche Regelung verweist, muß sie wirksam sein. Ist aber die AVBGasV nicht die zutreffende gesetzliche Regelung, dann hat die swb nämlich nicht, wie von ihr angenommen, eine gesetzliche Bestimmung als Vertragsgrundlage ihrer Preiserhöhungsklausel, sondern allein eine Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB). Als Allgemeine Geschäftsbedingung mit Verweis auf die zusätzliche AGB der AVBGasV wiederum ist die neue Erhöhungsklausel - anders als ein Gesetz - rechtlich nach den §§ 3O5ff. BGB überprüfbar. Gerade wegen ihrer Bezugnahme auf die "gesetzliche Regelung" des § 4 Abs. 2 der AVBGasV "Änderungen der allgemeinen Tarife und Bedingungen werden erst nach öffentlicher Bekanntgabe wirksam" ist sie unschlagbar intransparent. Daß auf eine intransparente Klausel keine Preiserhöhung gestützt werden kann, hat das Landgericht Bremen - unter Berufung auf den Bundesgerichtshof - bereits im Mai entschieden.

Die swb hat durch die Vertragsumstellung nichts gewonnen. Sie steht schlechter da als vorher. Sie wird durch ihr Verhalten zusätzlich eine Klageflut ihr bisher unbekannten Ausmaßes heraufbeschwören. Beim Amtsgericht sind einige Klagen von Verbrauchern anhängig, die - unter Berufung auf das Urteil des Landgerichts vom 24.05.2006 - wegen der Unwirksamkeit der Preiserhöhungsklausel ihr zu Unrecht gezahltes Geld zurückfordern. Die swb hat angeregt, das Verfahren ruhen zu lassen, bis das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen über die erste Sammelklage entschieden haben wird; dies unter anderem mit folgender Begründung: "Eine amtsgerichtliche Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit würde aufgrund der Medienwirksamkeit des Themas unzählige weitere Parallelklagen provozieren. Damit würde zum einen der Charakter der vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht anhängigen Sammelklage als Musterverfahren konterkariert [...]." Dazu müssen wir feststellen, daß dies schlichtweg nicht stimmt. Die swb selber hat die ursprüngliche Intention der Sammelklage konterkariert. Weil die swb ihr zunächst gegebenes Versprechen, das Ergebnis der Sammelklage zu akzeptieren und alle Gaskunden gleich zu behandeln, öffentlich wieder zurückgenommen hat, wirkt das Urteil zunächst nur für die 58 Kunden, die auch tatsächlich vor Gericht gezogen sind.

Alle anderen Widerständler, welche die Erhöhungsbeträge nicht gekürzt haben, müssen, damit ihre Ansprüche nicht verjähren, selbst noch einmal eine Klage erheben; es sei denn, daß die swb in Zukunft schriftlich die Rücknahme der Rücknahme ihrer Zusicherung erklären wird.

Neue Verordnungen ermöglichen Kürzung der Strom- und Gasrechnung

Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben.

Neue Verordnungen ermöglichen Kürzung der Strom- und Gasrechnung

(25. Oktober 2006) - Verbraucher, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt wegen zu hoher Preise kürzen, brauchen künftig keine Angst mehr vor Strom- oder Gassperren zu haben. Bundesrat und Bundesregierung haben dazu neue Verordnungen beschlossen (StromGVV und GasGVV, also Strom- und Gasgrundversorgungsverordnung). Sie regeln die Versorgungsbedingungen für Strom und Gas und treten in wenigen Tagen mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Auch gegenüber Verbrauchern, die ihre Rechnung wegen fehlender Billigkeit kürzen, besteht danach eine eindeutige Versorgungspflicht.

Das Bundeskartellamt hatte vor wenigen Tagen die Strom- und Gassperren gegenüber Protestkunden als mißbräuchlich und rechtswidrig kritisiert. ( Download Schreiben Bundeskartellamt 19.Okt 2006)  Damit setzt sich die Auffassung des Bundesgerichtshofes in dieser Frage durch.

Der Bund der Energieverbraucher rät allen Verbrauchern, die überhöhten Strom- und Gaspreise um ein Viertel zu kürzen und nicht die geforderten überhöhten Preise zu zahlen. Informationen dazu auf www.energiepreise-runter.de. Die neuen Verordnungen und weitere Informationen sind hier zu finden.

Energieverbraucher protestieren gegen neue Gaspreiserhöhungen

Ungeachtet sinkender Gasbezugspreise heben viele Gasversorger ihre Gaspreise an. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher protestiert.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Energieverbraucher protestieren gegen neue Gaspreiserhöhungen

(13. Oktober 2006) - Ungeachtet sinkender Gasbezugspreise heben viele Gasversorger ihre Gaspreise an. Dagegen hat der Bund der Energieverbraucher protestiert. Verbandschef Dr. Aribert Peters: "Mit den aktuellen Gaspreiserhöhungen verspielen die Gasversorger den letzten Rest an Glaubwürdigkeit".

Bis zum Mai 2007 sinken die Einkaufspreise der Versorger: Im Schnitt um etwa 0,2 Cent je Kilowattstunde. "Wer dies zum Anlass zu neuen Preissteigerungen nimmt, wie z.B. die EWE in Oldenburg, dokumentiert überdeutlich, was ihm seine Kunden und seine eigenen Argumente wert sind", so Peters.

Verbraucher sollten nun noch entschiedener die Gaspreise angekündigt kürzen. Nach einer neuen Verordnung gilt die Versorgungspflicht auch gegenüber Kunden, die ihre Strom- oder Gasrechnung angekündigt kürzen. Hilfestellung bieten die örtlichen Initiativen, die unbezahlt ganz hervorragende Aufklärungsarbeit für Verbraucher leisten.

Neues Missbrauchsverfahren des Kartellamts

Wegen wiederholter Drohung, einem Stromkunden die Versorgung zukappen, hat Kartellamtschef Ulf Böge ein Missbrauchsverfahrengegen einen der vier großen Stromlieferanten eingeleitet.

Neues Missbrauchsverfahren des Kartellamts

(25. September 2006) - Wegen wiederholter Drohung, einem Stromkunden die Versorgung zu kappen, hat Kartellamtschef Ulf Böge ein Missbrauchsverfahren gegen einen der vier großen Stromlieferanten eingeleitet. Das meldet die Nachrichtenagentur DPA. Der Kunde hatte von seinem Versorger den Billigkeitsnachweis des Stromtarifs verlangt und Geld zurückbehalten. Mit der Sperrdrohung werde "die einseitige Preisbestimmungsmacht durch den Monopolisten missbraucht", sagte Böge in einem Interview des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel".

Das Kartellamt schritt damit erstmals wegen der sich häufenden Zahlungskonflikte zwischen Verbrauchern und Versorgern ein. "Wir wollen mit diesem Schritt die Sperrandrohungen von vornherein unmöglich machen", sagte Böge. Auf die Frage, welcher Energieversorger betroffen sei, sagte Böge: "Das können wir nicht sagen." Und er antwortete mit "Ja" auf die Frage: "Es war einer der vier großen Energieversorger Vattenfall, EnBW, RWE oder E.ON?"

Bundesrat besiegelt Verbraucherrecht auf billige Strom- undGaspreise

Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 neueVerordnungen für die Versorgung von Haushaltskundenbeschlossen. Die neuen Verordnungen schreiben dieVersorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihreRechnung wegen

Bundesrat besiegelt Verbraucherrecht auf billige Strom- und Gaspreise

(22. September 2006) - Der Bundesrat hat in seiner 825. Sitzung am 22. September 2006 neue Verordnungen für die Versorgung von Haushaltskunden beschlossen. Die neuen Verordnungen schreiben die Versorgungspflicht auch gegenüber Verbrauchern vor, die ihre Rechnung wegen vermuteter Unbilligkeit nicht vollständig begleichen. Damit schreibt der Bundesrat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes fest: Versorgungseinstellungen gegenüber Protestkunden, die fehlende Billigkeit bemängeln, sind unzulässig. Aufgrund massiver und flächendeckender Verbraucherproteste hat der Bundesrat diese Regelung nun völlig unmissverständlich klargestellt. Auch an weiteren Stellen hat der Bundesrat verbraucherfreundlichere Regelungen beschlossen, als sie von der Bundesregierung gewollt waren. So müssen Preisänderungen allen Kunden vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Der Bund der Energieverbraucher hat den Bundesratsbeschluss begrüsst. "Das ist ein historischer Moment. Verbraucher haben das Recht auf Zahlungsverweigerung aufgrund nicht nachvollziehbarer Billigkeit, ohne dass sie künftig eine Versorgungseinstellung befürchten müssen. Wir raten allen Verbrauchern, von diesem neuen nunmehr verbrieften Recht Gebrauch zu machen, um die überhöhten Strom- und Gasrechnungen zu mindern" kommentierte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters. Ganz zufrieden sind die Verbraucherschützer dennoch nicht: "Die nun beschlossene Verordnung verstößt zum Nachteil der Verbraucher gegen geltendes EU-Recht: Haftungsbeschränkung und Aufrechnungsverbot sind unzulässig nach EU-Richtlinie 93/13/EWG. Verpasst wurde auch die Chance, monatliche Abrechnungen vorzuschreiben wie beim Telefon. Das hätte gewaltige Anstöße zum Energiesparen gegeben" bemängelt Peters.

Im Detail:

Grundversorgungsverordnungen: Von Drucksache 306/1/06 wurden abgelehnt die Ziffern 2, 14, 21, die übrigen Punkte wurden angenommen und auch die beiden Länderanträge dazu.

Netzanschlussverordnungen: Von der Drucksache 367/1/06 wurden abgelehnt die Punkte 4, 6, 11, 16 und 18, die übrigen Punkte wurden angenommen.

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen RWE

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Klage gegen die RWEWestfalen-Weser-Ems AG eingereicht. 40 Verbraucher hatten derVerbraucherzentrale ihre Rechte auf zuviel bezahlten Gasrechnungenabgetreten.

Verbraucherzentrale NRW klagt gegen RWE

(9. September 2006) - Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Klage gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG eingereicht. 40 Verbraucher hatten der Verbraucherzentrale ihre Rechte auf zuviel bezahlten Gasrechnungen abgetreten.

In dem Verfahren beim Landgericht Dortmund sollen die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich überprüft werden. Bei einem Erfolg der Klage gebe es erstmals auch für Kunden, die Preiserhöhungen nur unter Vorbehalt gezahlt haben, rückwirkend aus Jahresrechnungen seit 2004 Geld zurück,so die Verbraucherschützer.

Mit der Musterklage solle gerichtlich geklärt werden, ob RWE Westfalen-Weser-Ems Preisänderungen allein mit der allgemeinen Rechtsverordnung begründen darf oder ob es hierzu nicht vielmehr wirksamer Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.

Versorger muss überhöhte Gaspreise erstatten

Erstmals hat eine Landeskartellbehörde von einem Versorgerverlangt, überhöhte Gaspreise zurückzuzahlen. DasEnde der Fahnenstange sei erreicht, warnte SachsensWirtschaftsminister Jurk nach einem Bericht der Netzzeitung.

Versorger muss überhöhte Gaspreise erstatten

(22. August 2006) - Erstmals hat eine Landeskartellbehörde von einem Versorger verlangt, überhöhte Gaspreise zurückzuzahlen. Das Ende der Fahnenstange sei erreicht, warnte Sachsens Wirtschaftsminister Jurk nach einem Bericht der Netzzeitung.

Die Stadtwerke Riesa müssen an ihre Gaskunden insgesamt rund 166.000 Euro erstatten. Das teilte das sächsische Wirtschaftsministerium am Montag in Dresden mit. Vom 1. November vergangenen Jahres bis zum 31. März 2006 habe der Versorger seine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt und überhöhte Preise verlangt.

«Wir haben deutlich gezeigt, hier ist das Ende der Fahnenstange», betonte Wirtschaftsminister Thomas Jurk (SPD). Es handele sich deutschlandweit um das erste kartellrechtliche Verfahren, in dem ein Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet werde.

Schutz der Verbraucher

Die Verbraucher müssten vor überhöhten Preisen geschützt werden. Wenn es einen funktionierenden Wettbewerb gäbe und die Kunden zwischen mehreren Anbietern wählen könnten, wären diese Preise nie zu Stande gekommen, kritisierte der SPD-Politiker. Die Landesregulierungsbehörde prüfe derzeit 37 Anträge von Gasnetzbetreibern auf Durchleitungsentgelte.

Das Bundeskartellamt und die Landeskartellbehörden hatten zum Stichtag 1. November 2005 die Preise bundesweit abgefragt. Dabei lagen die Stadtwerke Riesa im Jahresverbrauch zum Teil deutlich über dem Durchschnitt der sächsischen und bundesweiten Versorger. Zum Beispiel forderten sie für ein Einfamilienreihenhaus mehr als ein Drittel über dem günstigsten deutschen Anbieter und nahezu ein Viertel über den bundesweiten Vergleichsunternehmen. (nz)

Bund der Energieverbraucher wirft Rot-Grün Versagen vor

Vorsitzender Aribert Peters: Bräuchten einenUntersuchungsausschuss

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bund der Energieverbraucher wirft Rot-Grün Versagen vor

Vorsitzender Aribert Peters: Bräuchten einen Untersuchungsausschuss

(22. August 2006) - Der Bund der Energieverbraucher hat der ehemaligen Koalition von SPD und Grünen mit Blick auf die drohenden Strompreiserhöhungen schweres Versagen vorgeworfen. Nach dem von Rot-Grün beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz stehe der "Gesetzgeber jetzt nackt da", sagte der Vorsitzende des Energieverbraucherbundes, Aribert Peters, im Deutschlandradio Kultur.

Die Energiewirtschaft habe sich das Gesetz selbst schreiben dürfen. Peters merkte an, dass der Vorgang um den Beschluss des Energiewirtschaftsgesetzes eigentlich nach einem Untersuchungsausschuss verlange. Er räumte aber ein, dass ein solcher Ausschuss nicht die Lösung sei: "Die Lösung müsste sein, dass man sich überlegt, dass das Gesetz einfach falsch war und viel schärfere gesetzliche Maßnahmen erforderlich sind, um diese Preistreiberei zu bremsen."

Peters, der die Stromkunden bereits zu einer Verweigerung der Zahlung überhöhter Stromrechnungen aufgerufen hatte, riet den Verbrauchern erneut, ihre Rechte wahrzunehmen: "Die Versorger werden sich dagegen wehren, aber wir raten dazu, dass die Verbraucher von diesem gesetzlichen Recht einfach konsequent gebrauch machen."

Verbraucherproteste vor Gerichten erfolgreich

Erfreuliche Urteile vom Oberlandesgericht Karlsruhe, LandgerichtKoblenz und Amtsgericht Delmenhorst

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherproteste vor Gerichten erfolgreich

Erfreuliche Urteile vom Oberlandesgericht Karlsruhe, Landgericht Koblenz und Amtsgericht Delmenhorst

(18. August 2006) In einer ganzen Reihe von Urteilen haben sich Verbraucher gegen ihren Versorger durchgesetzt. Es zeigt sich Folgendes: Unbillige Strom- und Gaspreise sind unverbindlich und nicht zur Zahlung fällig. Genauso steht es in § 315 des BGB. Drei ganz neue Urteile dazu veröffentlichte heute der Bund der Energieverbraucher im Internet.

Dazu erklärt Dr. Aribert Peters, der Vereinsvorsitzende: "Allen Verbrauchern steht das Recht zu, die Zahlung von überhöhten Preise zu verweigern. Dieses Recht wird vom Bundesgerichtshof und zahlreichen Instanzgerichten immer wieder bestätigt. Selbst eine Armada bestbezahlter Anwälte kann daran nichts ändern. Immer mehr Verbraucher sollten den Mut zum Widerstand, zur Zahlungsverweigerung fassen, unterstützt vom Bund der Energieverbraucher und den Verbraucherzentralen. Die jüngsten Ankündigungen von Strom- und Gaspreiserhöhungen zeigen, dass es keinen anderen wirksamen Schutz für Verbraucher gibt."

Urteil Nr. 1: Oberlandesgericht Karlsruhe

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.06.2006 - 7 U 194/04 das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04 bestätigt. Die Zahlungsklage eines Gasversorgers wurde abgewiesen, weil dieser nicht rechtzeitig und nicht umfangreich genug seine Preiskalkulation offen gelegt hatte. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Damit hat sich der Verbraucher gegen seinen Versorger durchgesetzt. Der Abnehmer hatte seine Gasrechnungen unter Berufung auf § 315 BGB (Billigkeitseinrede) anteilig gekürzt. Der Vorlieferant klagte daraufhin den Kürzungsbetrag ein. Mit dieser Klage ist der Vorlieferant nunmehr zweitinstanzlich gescheitert und der Verbraucher muss die Kürzungsbeträge nicht nachzahlen. Der Gasversorger hatte im Gerichtsverfahren darauf hingewiesen, dass seine Preise unter dem Durchschnitt lägen. Das genügt nach Ansicht der Richter nicht, "da es denkbar ist, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprechen".

Urteil 2: Landgericht Koblenz

Der Frankfurter Stromversorger SÜWAG darf den Strom nicht abschalten, wenn der Kunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislang vergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet. Das entschied das Landgericht Koblenz, indem es eine einstweilige Verfügung erließ und damit dem Antrag eines Stromkunden stattgab. Der Kunde hatte seine Stromrechnung nur auf der Grundlage des alten Preises beglichen, die Erhöhung aber nicht gezahlt. Er forderte den Stromversorger SÜWAG auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Billigkeit und Angemessenheit der neu festgesetzten Preise zu beweisen. Der Antragsteller bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte. Daraufhin drohte das Unternehmen damit, keinen Strom mehr zu liefern.

Das Gericht untersagte mit Beschluss vom 14. Juli 2006 (Az: 4 HK O 113/06) dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen, bis es den Nachweis der Angemessenheit seiner Gebührenerhöhung dem Verbraucher offen gelegt hat.

Claus Richter von der Regionalgruppe Bad Homburg des Bundes der Energieverbraucher hat die Strompreisforderung der SÜWAG unter Berufung auf die fehlende Billigkeit zurückgewiesen (Schreiben von Claus Richter an die SÜWAG Download Schreiben Fam. Richter an SÜWAG). Er hatte die zuviel bezahlten Strompreise der vergangenen drei Jahre mit den künftigen Abschlagszahlungen verrechnet. Die SÜWAG nahm ihre zunächst angedrohte Versorgungssperre nun zurück. In dem Schreiben der SÜWAG vom 8. August 2006 Download Schreiben Richter an Süwagheisst es: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rücknahme der Sperrandrohung. Wir akzeptieren Ihre Entscheidung, den strittigen Differenzbetrag vorerst nicht zu zahlen. Sobald ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil zu den Stromlieferpreisen ergeht, melden wir uns wieder bei Ihnen.

Urteil 3: Amtsgericht Delmenhorst

Der Klage zweier Verbraucher auf Nichtigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2004 hat jetzt das Amtsgericht Delmenhorst stattgegeben. Die Gaspreiserhöhungen sind nichtig und unwirksam (Urteil Amtsgericht Delmenhorst vom 4. August 2006, Az: 4A C 4063/06 IV).

Auch bei Strom die Rechnung kürzen: keine Sperrung!

Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn derKunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislangvergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet.

Auch bei Strom die Rechnung kürzen: keine Sperrung!

(16. August 2006) - Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn der Kunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislang vergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet.

Das entschied das Landgericht Koblenz, indem es eine einstweilige Verfügung erließ und damit dem Antrag eines Stromkunden stattgab. Der Kunde hatte seine Stromrechnung nur auf der Grundlage des alten Preises beglichen, die Erhöhung aber nicht gezahlt. Er forderte den Stromversorger SÜWAG auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Billigkeit und Angemessenheit der neu festgesetzten Preise zu beweisen. Der Antragsteller bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte.

Daraufhin drohte das Unternehmen damit, keinen Strom mehr zu liefern. Das Gericht untersagte mit Beschluss vom 14. Juli 2006 (Az.: 4 HK.O 113/06) dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen, bis es den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhöhung dem Verbraucher offen gelegt hat.

Claus Richter von der Regionalgruppe Bad Homburg des Bundes der Energieverbraucher hat die Strompreisforderung der süwag unter Berufung auf die fehlende Billigkeit zurückgewiesen (Schreiben von Richter an Süwag Download Schreiben Fam. Richter an SÜWAG). Er hatte die zuviel bezahlten Strompreise der vergangenen drei Jahre mit den künftigen Abschlagszahlungen verrechnet.

Die süwag nahm ihre zunächst angedrohte Versorgungssperre nun zurück. In dem Schreiben der süwag vom 8. August 2006 heisst es: "Hiermit bestätigen wir Ihnen die Rücknahme der Sperrandrohung. Wir akzeptieren Ihre Entscheidung, den strittigen Differenzbetrag vorerst nicht zu zahlen. Sobald ein endgültiges und rechtskräftiges Urteil zu den Stromlieferpreisen ergeht, melden wir uns wieder bei Ihnen."Download Schreiben Richter an Süwag

Amtsgericht Delmenhorst erklärt Gaspreiserhöhungenfür nichtig und unwirksam

Der Klage zweier Verbraucher auf Nichtigkeit derGaspreiserhöhungen seit 2004 hat jetzt das AmtsgerichtDelmenhorst stattgegeben.

Amtsgericht Delmenhorst erklärt Gaspreiserhöhungen für nichtig und unwirksam

(14. August 2006) - Der Klage zweier Verbraucher auf Nichtigkeit der Gaspreiserhöhungen seit 2004 hat jetzt das Amtsgericht Delmenhorst stattgegeben. Die Gaspreiserhöhungen sind nichtig und unwirksam (Urteil Amtsgericht Delmenhorst vom 4. August 2006, Az: 4A C 4036/06 IV). Download des Urteils.

Das Urteil steht in einer Linie mit den Urteilen KG Berlin vom 15.02.2005 (WuM 2005, 257), LG Mannheim vom 16.08.2004 (NJOZ 2005, 3541), LG Mönchengladbach vom 10.11.2005 und OLG Karlsruhe vom 28.06.2006. Es liegt auch auf der aktuellen Linie des BGH (Urteil vom 7.2.2006). Fortgeführt wird auch die Rechtsprechung des AG Heilbronn:

Die zugelassene Berufung hat deshalb wenig Aussicht auf Erfolg.

Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Verbraucherposition imStreit um billige Gaspreise

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.06.2006 - 7 U194/04 das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O41/04 bestätigt.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Verbraucherposition im Streit um billige Gaspreise

(31. Juli 2006) - Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit Urteil vom 28.06.2006 - 7 U 194/04 das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16.08.2004 - 24 O 41/04 bestätigt. Die Zahlungsklage des Gasversorgers wurde abgewiesen, weil dieser nicht rechtzeitig und nicht umfangreich genug seine Preiskalkulation offen gelegt hatte. Revision wurde nicht zugelassen.

Damit hat sich der Gasabnehmer gegenüber seinem Versorger durchgesetzt. Der Abnehmer hatte seine Gasrechnungen unter Berufung auf § 315 BGB (Billigkeitseinrede) anteilig gekürzt. Der Vorlieferant klagte daraufhin den Kürzungsbetrag ein. Mit dieser Klage ist der Vorlieferant nunmehr zweitinstanzlich gescheitert und der Verbraucher muss die Kürzungsbeträge nicht nachzahlen. Download des Urteils .

Der Gasversorger hatte im Gerichtsverfahren darauf hingewiesen, dass seine Preise unter dem Durchschnitt lägen. Das genügt nach Ansicht der Richter nicht, "da es denkbar ist, dass sämtliche Preise nicht der Billigkeit entsprechen".

Damit hat erstmals ein Obergericht in einem Urteil zur Billigkeitskontrolle der Gaspreise über die Darlegungs- und Beweispflicht entschieden. Somit ist auch die anderslautende Entscheidungen des Landgerichts Karlsruhe obsolet geworden. Ebenso wie das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte das Amtsgericht Karlsruhe im Urteil vom 27.05.2005 entschieden. Diese Entscheidung war vom Landgericht Karlsruhe aufgehoben worden. In dieser Sache hat nun der Bundesgerichtshof das letzte Wort.

Anzumerken bleibt noch, dass es nach BGH NJW 2006, 684 sowie BGH, Urt. v. 07.02.2006 - KZR 8/05 und KZR 9/05 für die Anwendbarkeit des § 315 BGB nicht auf eine Monopolstellung oder Angewiesenheitslage ankommt, sondern allein darauf, dass die Entgelte im Vertragsverhältnis von einem Vertragsteil einseitig bestimmt werden.

Der Vorsitzende des Vereins Aribert Peters kommentiert das Urteil: "Das korrupte Energierecht ist unfähig, den derzeitigen unmoralischen weil unbegründeten Energiepreisanstieg zu bremsen. Allein das Zivilrecht bietet wirksamen Verbraucherschutz - gestützt auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Rechtssystem schützt damit Verbraucher vor räuberisch überhöhten Energiepreisen. Das hat Tradition: Bereits in den neuen Küren in der friesischen Landschaft an der Unterweser hieß es vor dem Jahr 1250: "§1 Wenn ein armer Mann vor Gericht klagt, soll man ihm eher Recht sprechen als dem Reichen. § 2 Wenn ein Richter, und sei er noch so hoch, einen Armen benachteiligt, soll er seines Amtes enthoben werden". Verbraucher sollten die Möglichkeit zur Energiekostenminderung durch die Billigkeitsrüge nutzen. Dafür ist Zivilcourage erforderlich, die aber durch geringere Energiekosten belohnt wird. Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt."

Der Bund der Energieverbraucher hat Urteile zur Billigkeitskontrolle im Internet zusammengestellt.

Gericht: Unternehmen darf nicht mit Stromsperrung drohen

Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn derKunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislangvergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet.

Gericht: Unternehmen darf nicht mit Stromsperrung drohen

(23. Juli 2006) - Ein Energieunternehmen darf den Strom nicht abschalten, wenn der Kunde einen höheren Preis nicht zahlen will und bislang vergeblich auf eine Erklärung für die Verteuerung wartet. Das entschied das Landgericht Koblenz nach eigenen Angaben vom Dienstag, indem es eine einstweilige Verfügung erließ und damit dem Antrag eines Stromkunden stattgab.

Der Kunde hatte seine Stromrechnung nur auf der Grundlage des alten Preises beglichen, die Erhöhung aber nicht gezahlt. Er forderte die Firma auf, die Kalkulation offen zu legen, um die Billigkeit und Angemessenheit der neu festgesetzten Preise zu beweisen.

Der Antragsteller bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und verschiedener anderer Gerichte. Daraufhin drohte das Unternehmen damit, keinen Strom mehr zu liefern. Das Gericht untersagte dem Unternehmen, den Strom abzuschalten oder damit zu drohen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig (Az.: 4 HK.O 113/06).

Der Bund der Energieverbraucher begrüßte das Urteil, weil es die Rechte der Verbraucher gegen ungerechtfertigte Strompreise stärkt. Das Urteil orient sich an der Rechtsprechung des BGH.

Landgericht Dresden: Gaspreiserhöhung von Anbieter ENSOunwirksam

Das Dresdner Landgericht hat einer Klage von rund 160 Kunden derENSO Erdgas GmbH (Dresden) stattgegeben und Preiserhöhungenfür unwirksam erklärt.

Landgericht Dresden: Gaspreiserhöhung von Anbieter ENSO unwirksam

(3. Juli 2006) - Das Dresdner Landgericht hat einer Klage von rund 160 Kunden der ENSO Erdgas GmbH (Dresden) stattgegeben und Preiserhöhungen für unwirksam erklärt. Die Versorgungsverträge müssten über den 31. Mai 2005 zu den ab 1. Oktober 2004 geltenden Preisen fortbestehen, teilte das Landgericht am Freitag mit (Az: 10 O 3613/05).

Begründet wurde das mit einer Benachteilung der Kunden durch Vertragsklauseln, die einseitige Preiserhöhungen zulassen. Sachsens Verbraucherschützer hatten die Klage der Kunden koordiniert. Nach Ansicht der Kammer erfordern Erhöhungsklauseln strengere Anforderungen.

Allein der Hinweis, dass der Preis geändert werden könne, wenn sich auch die Preise beim Vorlieferanten änderten, sei unwirksam. Der Verbraucher könne das nicht überprüfen, teilte das Landgericht mit.

Nach der Klausel wäre es sogar möglich, die Preise bei Senkung der Zulieferpreise zu erhöhen.

Die Preiserhöhung der Stadtwerke Dresden waren vom Landgericht Dresden für unzulässig erklärt worden. Ähnlich hatten kurz zuvor die Landgerichte Bremen und Berlin entschieden.

Die sächsische Verbraucherzentrale hatte im vergangenen Jahr zum Widerstand gegen überhöhte Gaspreise aufgerufen und koordiniert die Klagen von insgesamt 500 Sachsen. Nach dem Urteil gegen Enso steht noch der Rechtsstreit gegen Erdgas Südwestsachsen GmbH (Chemnitz) aus. Die mündliche Verhandlung ist am 12. September. Dabei geht es um die Zulässigkeit der Gaspreiserhöhungen zum 1. Juli 2005.

Versorgungssperre bei Protestkunden unzulässig, auch inMünchen

Der Bund der Energieverbraucher hat die eigenmächtigenGaspreiserhöhungen der Stadtwerke München kritisiert.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Versorgungssperre bei Protestkunden unzulässig, auch in München

(3. Juli 2006) - Der Bund der Energieverbraucher hat die eigenmächtigen Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke München kritisiert. "Die verlangten Gaspreise sind solange unverbindlich, bis deren Billigkeit durch ein rechtskräftiges Urteil feststeht. Dies gilt zumindest für die Protestkunden, die gegen die fehlende Billigkeit schriftlich protestiert haben" sagte der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters.

Der Beschluss des Landgerichts München I vom 9.6.2006 Az 30 T 9871/06, der eine Versorgungssperre für zulässig erklärt hatte, stehe in klarem Widerspruch zur langjährig gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: "Nach der bisherigen Rechtsprechung des BGH kann das Versorgungsunternehmen jedoch nicht erzwingen, dass der Kunde zunächst einmal zahlt", fasst die Richterin am BGH Barbara Ambrosius die Meinung des BGH dazu zusammen (in: "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitskontrolle", erweiterte Fassung eines auf dem Dt. Mietrechtstag 2006 gehaltenen Vortrags, S. 16).

So schreibt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 30. April 2003 (Az: VIII ZR 279/02): "Den Belangen des Kunden, der die Preisbestimmung für unbillig hält und ein schutzwürdiges Interesse daran hat, lediglich den tatsächlich geschuldeten Preis zahlen zu müssen, kann nur dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, daß es ihm gestattet wird, sich gegenüber dem Leistungsverlangen des Versorgungsunternehmens entsprechend dem in § 315 Abs. 3 BGB enthaltenen Schutzgedanken auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen und diesen Einwand im Rahmen der Leistungsklage zur Entscheidung des Gerichts zu stellen".

Auch die Bayerische Landeskartellbehörde hält die Androhung einer Versorgungssperre nach dem Unbilligkeitseinwand für unzulässig (http://www.energieverbraucher.de/itid__1717/). Das Amtsgericht München hatte in einem anderen Fall am 12.1.2006 (Az 131 C 797/06) entschieden, dass die Versorgungssperre oder auch die Androhung einer Versorgungssperre unzulässig sei, solange die Stadtwerke den Beweis für die Billigkeit nicht erbracht haben (http://www.energieverbraucher.de/de/Allgemein/Service/Container_Urteilssammlung/site__1730/).

Die Stadtwerke München interpretieren fälschlicherweise den Beschluss des Landgerichts München als ein Urteil über die Billigkeit der Gaspreises. Dazu stellt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters fest: "Bei dem Urteil ging es nicht um die Billigkeit der Gaspreise, sondern um die Zulässigkeit einer Versorgungssperre. Über die Billigkeit der Gaspreise kann nur in einem ordentlichen Gerichtsverfahren entschieden werden und nicht in einem einstweiligen Verfügungsverfahren". Über die Billigkeit der Gaspreisgestaltung sage das Urteil des Landgerichts München nichts aus, weil die Billigkeit nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei, führte Peters weiter aus.

Den Gaskunden in München rät Peters, die Gaspreiserhöhung seit September 2004 nicht zu zahlen, bis die Stadtwerke München in einem ordentlichen Gerichtsverfahren die Billigkeit der Preiserhöhung bewiesen hätten. Das im Auftrag der Stadtwerke erstellte Gutachten sage über die Billigkeit nichts aus. Denn sie erlauben weder den Kunden, noch den Gerichten eine Beurteilung der Billigkeit. Die Kosten für die Belieferung, die Höhe der Gewinne und der Rücklagen werden nicht offengelegt und sind auch weder nachprüfbar noch nachvollziehbar. Die Billigkeitsprüfung beziehe sich auch stets auf den gesamten Gaspreis, nicht nur auf eine Preiserhöhung.

Die SWM hätten in keinem einzigen bekannten Fall eine Klage auf Zahlung des vollen Gaspreises gegen einen Kunden erhoben. Offenbar seien die SWM selbst nicht von ihren Preisen überzeugt. Zahlreiche Klagen von Verbrauchern hätten in jüngster Zeit ergeben, dass die Versorger zu einer Preiserhöhung gar nicht berechtigt seien, so die noch nicht rechtskräftigen Urteile der Landgerichte Bremen, Berlin und Dresden. Der Bund der Energieverbraucher erwägt derzeit eine entsprechende Klage gegen die SWM.

Kampf auf vielen Feldern

Niedrigere Gas- und Strompreise für die Haushalte - das istdas Ziel von Verbraucherschützern, Wettbewerbshütern undMarktaufsichtsbehörden. Sie haben deshalb derzeit vieleKonflikte mit der Gaswirtschaft - hier eine Übersicht.

Kampf auf vielen Feldern

(23. Juni 2006) - Niedrigere Gas- und Strompreise für die Haushalte - das ist das Ziel von Verbraucherschützern, Wettbewerbshütern und Marktaufsichtsbehörden. Sie haben deshalb derzeit viele Konflikte mit der Gaswirtschaft.

Langfristverträge

Unternehmen importieren Gas aus dem Ausland und verkaufen dies dann an Stadtwerke weiter. Dafür wurden bislang Langfristverträge abgeschlossen, die die Stadtwerke dauerhaft an den Anbieter binden. Dies behindert nach Meinung des Bundeskartellamts den Wettbewerb und hält die Preise künstlich hoch. Die Energieunternehmen verweisen dagegen auf die Lieferabkommen mit den ausländischen Gasproduzenten und warnen vor einer Schwächung der Versorgungssicherheit. In einer Art Musterverfahren gegen Eon Ruhrgas hat das Kartellamt nun einen Etappensieg errungen. In welchem Ausmaß bei kürzeren Verträgen auch die Verbraucherpreise sinken würden, ist aber unklar.

Gebühren für Netzdurchleitung

Für mehr Wettbewerb auf dem Gasmarkt soll auch die Bundesnetzagentur sorgen. Die Bonner Behörde prüft in staatlichem Auftrag seit Monaten die Gebühren, die Netzbetreiber für die Durchleitung von fremdem Gas nehmen. Im August stehen erste Entscheidungen an, welche Preise genehmigt werden. Die Netzentgelte machen rund ein Drittel der Endpreise aus.

Freie Anbieterwahl

Wie bei Telefon und Strom wird auch auf dem deutschen Gasmarkt die freie Wahl des Anbieters möglich. Für Millionen Kunden war der gesetzlich vorgeschriebene Stichtag bereits der 1. Februar 2006. Doch wegen noch unübersichtlicher und unattraktiver Bedingungen wurde daraus nicht viel. Ab Oktober gilt aber ein verbessertes System - und das bundesweit für alle Verbraucher. Und dann soll nach dem Willen der zuständigen Bundesnetzagentur echter Wettbewerb den Kunden besseren Service und niedrigere Preise garantieren.

Ölpreisbindung

Viele Gasunternehmen rechtfertigten ihre zum Teil drastischen Preiserhöhungen zuletzt mit Verweis auf den hohen Ölpreis. Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern beruht auf einer 40 Jahre alten Branchenabsprache. Kartellamtschef Ulf Böge will sie am liebsten loswerden - ein förmliches Verfahren läuft aber zum Ärger der Verbraucherschützer nicht.

Verbraucherprozesse

Viele Verbraucher setzen sich inzwischen vor Gericht gegen Gaspreiserhöhungen zur Wehr. In vielen Bundesländern - so in Hamburg, Bremen und Berlin - waren sie erfolgreich. Zumindest konnten sie durchsetzen, dass die Anbieter höhere Preise besser begründen oder Kalkulationen offen legen müssen.

Verbandsklagen

Verbraucherverbände mahnen Gas- und Stromversorger wegen unzulässiger Preiserhöhungsklauseln ab. Sie haben bisher in allen Verfahren obsiegt, so vor dem Bundesgerichtshof gegen den Flüssiggasanbieter Scharr KG, gegen die Bremer SWB und gegen die Stadtwerke Dresden. Eine Reihe von Verfahren laufen noch.

Missbrauchsverfahren

Gegen zahlreiche Anbieter sind von den jeweils zuständigen Kartellbehörden Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts erheblich überhöhter Preisanhebungen eingeleitet worden. Teils wurden sie nach Zugeständnissen der Anbieter wieder beendet - teils ist der Ausgang noch offen.

Berliner Gaspreiserhöhung unwirksam

Das Landgericht Berlin hat eine Gaspreiserhöhung der Gasagfür unwirksam erklärt und damit einer Sammelklage vonBerliner Verbrauchern Recht gegeben.

Berliner Gaspreiserhöhung unwirksam

(23. Juni 2006) - Das Landgericht Berlin hat eine Gaspreiserhöhung der Gasag für unwirksam erklärt und damit einer Sammelklage von Berliner Verbrauchern Recht gegeben (Az.: 34 O 611/05). Das Gericht beschäftigte sich dabei nicht mit Kalkulationsgrundlagen des Versorgers. Kernpunkt waren die Tarife Vario, Aktiv und Fix, die nach Angaben des Versorgers für 300 000 "ganz normale Haushaltskunden" gelten, nach Ansicht des Gerichts aber als Sondertarife einzuordnen seien.

Die entsprechenden Preiserhöhungsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen seien intransparent und damit unwirksam, urteilte das Landgericht. Nicht betroffen vom Urteil sind Kunden, die nach den Allgemeinen Versorgungsbedingungen versorgt werden. Gasag will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Wenige Tage zuvor hatte die Landgerichte Bremen und Dresden mit dem gleichen Argument die Preiserhöhungen jeweils für unwirksam erklärt.

Niederlagen der Versorger

Vor dem OLG Düsseldorf nahmen die Niederrheinwerke Viersen am12. April 2006 vor dem Kartellsenat ihre Berufung gegen eineeinstweilige Verfügung des LG Mönchengladbach zurück

Niederlagen der Versorger

(4. Juni 2006) - Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nahmen die Niederrheinwerke Viersen nach einer mündlichen Verhandlung am 12. April 2006 vor dem Kartellsenat (Az VI - 2 U 16/05 (Kart)) ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach zurück (Az: 7 O 116/05).

Der Fall: Ein Verbraucher hatte seine Gasrechnung wegen fehlender Billigkeit gekürzt, nachdem er zuvor schriftlich die fehlende Billigkeit bemängelt hatte. Der Versorger hatte ihm darauf hin den Versorgungsvertrag gekündigt. Durch eine einstweilige Verfügung verpflichtete das Landgericht auf Antrag des Verbrauchers die Niederrheinwerke zur weiteren Versorgung. Gegen diese einstweilige Verfügung hatte der Versorger Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung darauf hin durch ein ausführliches Urteil bestätigt.

Gegen dieses Urteil hatten die Niederrheinwerke Berufung eingelegt und nach mündlicher Verhandlung zurückgenommen. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat den Niederrheinwerken eine Pflichtverletzung vorgeworfen, weil diese ihrerseits nicht gegen die überhöhten Preise des Vorlieferanten vorgegangen seien. Das sei durchaus möglich gewesen, wie das "Lichtblick-Urteil" des BGH vom 18. Oktober 2005 gezeigt habe. Der Versorger sei zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet, weil der § 315 BGB hier direkt anwendbar sei. Das Landgericht konnte die Gaspreise nicht prüfen, da das Unternehmen die Kalkulation nicht offengelegt hatte. Das Unternehmen sei als Grundversorger nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz zur Versorgung verpflichtet.

Stadtwerke Ratingen erleiden Schiffbruch mit ihrer Klage gegen Verbraucher

Die Stadtwerke Ratingen dürfen ihren Verbrauchern den Gas- und Stromhahn nicht zudrehen

Stadtwerke Ratingen erleiden Schiffbruch mit ihrer Klage gegen Verbraucher

Die Stadtwerke Ratingen dürfen ihren Verbrauchern den Gas- und Stromhahn nicht zudrehen

(4. Juni 2006) - Im vergangenen Herbst erließ das Landgericht Düsseldorf eine entsprechende einstweilige Verfügung gegen die Stadtwerke. Daraufhin erhoben die Stadtwerke umgehend genau gegen die betroffenen Verbraucher Zahlungsklage. Die Verfahren sind anhängig bei der 14.c Zivilkammer des Landgerichtes Düsseldorf.

Bereits in der ersten mündlichen Verhandlung im März 2006 wies die vorsitzende Richterin darauf hin, dass die Stadtwerke zum Nachweis der Fälligkeit des geforderten Gaspreises ihre Kalkulation offen zu legen haben. Hierbei müsste auch ein längerer Zeitraum betrachtet werden, um die Preiserhöhung zu rechtfertigen. Ein Hinweis auf erhöhte Beschaffungskosten reiche nicht aus. Auf Bitten der Stadtwerke verkündete das Gericht einen Hinweisbeschluss, der die Eckdaten der Kalkulationsgrundlage aufzeigt. Während die Verbraucher innerhalb der gewährten Schriftsatzfrist zu dem Beschluss bereits Stellung genommen haben, liegt eine Reaktion der Stadtwerke bisher nicht vor.

Die Zahlungsklage der Stadtwerke Ratingen gegen die Verbraucher war also bisher nicht erfolgreich. Die Stadtwerke haben erst dann eine Chance vor Gericht, wenn sie durch Offenlegung ihrer Kalkulation für einen längeren Zeitraum das Gericht davon überzeugen können, dass die geforderten Preise der Billigkeit entsprechen. Bisher hat noch kein Gasversorger seine Kalkulation so weit offengelegt, dass daraus ein Rückschluss auf die Billigkeit möglich gewesen wäre.

Der "billige" Preis

Der Haushaltskunde schuldet seinem Versorger wegen der einseitigen Preisfestsetzung nur den "billigen" Preis (§ 315 BGB). Aber was heißt "billig"?

Der "billige" Preis

(4. Juni 2006) - Der Haushaltskunde schuldet seinem Versorger wegen der einseitigen Preisfestsetzung nur den "billigen" Preis (§ 315 BGB). Aber was heißt "billig"? Die Verbraucher zweifeln zu Recht daran, ob die einseitige Preisfestsetzung ihrer Energieversorger korrekt ist. Die Kunden sind jedoch genauso wenig wie der Versorger dazu berechtigt, den billigen Gas- oder Strompreis zu bestimmen. Der Verbraucher ist dazu auch gar nicht in der Lage. Rechtlich gesehen ist der in Rechnung gestellte Preis bis zu einer gerichtlichen Festsetzung unverbindlich und damit nicht fällig. Faktisch verbraucht der Kunde aber jedoch Energie. Deshalb empfiehlt der Bund der Energieverbraucher, lediglich den Preis von September 2004 zu bezahlen. Eine völlige Zahlungsverweigerung würden auch die Gerichte nicht akzeptieren.

Diagramm Aufschlag der Gasversorger steigt

Dreifach überhöhter Preisanstieg

Es gibt zahlreiche Anhaltspunkte dafür, dass die Gaspreissteigerungen überzogen sind. Der Preisanstieg des Erdgasimports zwischen April 2003 und Februar 2006 betrug 0,78 Cent pro Kilowattstunde. Da 20 Prozent des Erdgases im Inland gefördert werden, fällt diese Preissteigerung nur für 80 Prozent des Gases an. Rechnerisch ergibt sich so eine zulässige Preiserhöhung von durchschnittlich 0,62 Cent pro Kilowattstunde. Laut Statistischen Bundesamt sind die Haushaltsgaspreise in diesem Zeitraum aber um 1,82 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, also das Dreifache. Wenn die Gasverteilungsunternehmen höhere Einkaufspreise ihres Vorlieferanten akzeptiert haben, dürfen sie die Kosten dieser überteuerten Beschaffung nicht auf den Kunden abwälzen. Zwischen Januar 2005 und 2006 sind die Haushaltsgaspreise um 1,1 Cent pro Kilowattstunde gestiegen, die Importpreise jedoch nur um 0,56 Cent pro Kilowattstunde. Die Haushaltsgaspreise sind damit um satte 67 Prozent stärker gestiegen als Importpreise!

100 Prozent Aufschlag

Beim Strom ist unumstritten, dass die Stromerzeugung 2,5 Cent pro Kilowattstunde kostet, die Verbraucher jedoch mit über fünf Cent pro Kilowattstunde für die Strombeschaffung zur Kasse gebeten werden. Auch die Netzentgelte für Strom liegen um etwa zwei bis drei Cent je Kilowattstunde zu hoch.

Verbrauchersieg vor dem Landgericht Bremen

Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln der swb unter Berufung auf das vom Bund der Energieverbraucher erstrittene Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs vom 21.09.05 (VIII ZR 38/05) wegen Intransparenz für unwirksam erklärt

Verbrauchersieg vor dem Landgericht Bremen

(24. Mai 2006) - Das Landgericht Bremen hat die Preiserhöhungsklauseln der swb unter Berufung auf das vom Bund der Energieverbraucher erstrittene Flüssiggasurteil des Bundesgerichtshofs vom 21.09.05 (VIII ZR 38/05) wegen Intransparenz für unwirksam erklärt. Die Erhöhungsklauseln benachteiligen die Gaskunden unangemessen, weil der vereinbarte Gaspreis unter nicht vorhersehbaren und nicht nachvollziehbaren oder nachprüfbaren Voraussetzungen geändert werden kann. Die unterlegene swb hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Letztinstanzlich wird dann der BGH zu entscheiden haben. Eine weitere Klage vom Bund der Energieverbrauch gegen unzulässige Preisgleitklauseln gegen die Propan Rheingas liegt dem BGH zur Entscheidung vor.

Das Urteil des Landgericht Bremen: Urteil Landgericht Bremen vom 24. Mai 2006 - Az: 8- O-1065/05

Der Bremer Anwalt Dr. Lovis Wambach, der die klagenden Verbraucher vertritt, kommentiert das Urteil so:

Das Urteil des Landgerichts hat bundesweite Bedeutung, denn die Mehrzahl der Gasversorger in Deutschland hat ähnliche oder sogar gar keine Preiserhöhungsklauseln. Das Urteil gilt jedoch erst einmal unmittelbar für Bremer Gaskunden.

Fehlt die vertragliche Grundlage für die Preiserhöhungen, kommt es auf die Einlegung eines Widerspruchs nicht an. Alle Gaskunden können die zu viel gezahlten Beträge nach den Grundsätzen der Ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812ff. BGB) zurückfordern. Zurückverlangen kann man die Erhöhungsbeträge innerhalb der gesetzlichen Regelverjährung von drei Jahren; also: weiter zurück als die Sammelklage reicht.

Als Resümee des Widerstandes der Verbraucher, der in der Sammelklage seine "Speerspitze" (so die swb) gefunden hat, möchten wir festhalten:

Wenn der Staat seine Daseinsvorsorgeleistungen nicht mehr selbst erbringt, sondern zu Fremdleistungen übergeht, muss er dafür sorgen, dass die Allgemeinwohlbindung der Daseinsfürsorge erhalten bleibt. Eine Preisregulierung ist jedoch ein schwieriges Unterfangen: Die Daseinsvorsorge und ihre neoliberale Privatisierung müssen ebenso berücksichtigt werden, wie das Energiewirtschaftsrecht und letztlich die wirtschaftstheoretische Frage, ob der Energiemarkt mit Hilfe staatlicher Lenkung oder am Besten im freien Spiel der Marktkräfte funktioniert. Die Anrufung der Zivilgerichte für derlei komplexe Fragen ist unausweichliche Folge der politischen Entscheidung, Daseinsvorsorge auf private Leistungserbringer zu verlagern.

Verbraucherzentrale NRW will gegen RWE klagen

Mit einem Musterverfahren im Sommer gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG vor dem Landgericht Dortmund will die Verbraucherzentrale NRW die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich prüfen lassen.

Verbraucherzentrale NRW will gegen RWE klagen

(18. Mai 2006) - Mit einem Musterverfahren im Sommer gegen die RWE Westfalen-Weser-Ems AG vor dem Landgericht Dortmund will die Verbraucherzentrale NRW die Grundlagen für Gaspreiserhöhungen rechtlich prüfen lassen. Es soll geklärt werden, ob Preisänderungen allein mit der allgemeinen Rechtsverordnung begründet werden können oder ob es dazu gesonderter Klauseln in den Geschäftsbedingungen bedarf.

Die Düsseldorfer Verbraucherschützer wollen erreichen, dass auch für Gasversorger "nachvollziehbare und plausible Begründungen für Preisanhebungen sowie wirksame Rechtsgrundlagen zu selbstverständlichen Spielregeln im Wettbewerb" gelten. Man wolle saubere, transparente Bedingungen für Preiserhöhungen.

Bei einem Erfolg könnten Kunden, die ihre Gaspreiserhöhungen unter Vorbehalt bezahlt haben, auf Rückzahlung von einigen hundert Euro hoffen, so die Verbraucherzentrale, denn sie könnten Geld aus Jahresrechnungen seit 2004 zurückverlangen. Bislang hat die Verbraucherzentrale mehr als zwei Dutzend Verträge von RWE-Gaskunden überprüft. In keinem dieser Fälle hätten die Verträge Preisanpassungsklauseln enthalten. Offenbar stütze sich RWE auf die geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV). Diese gilt nach Auffassung der Verbraucherschützer jedoch nicht automatisch auch für Haushaltskunden und enthalte zudem keine Rechtsgrundlage für Preisänderungen.

Drewag-Klausel beim Landgericht durchgefallen

Das Landgericht Dresden hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadtwerke Dresden GmbH (Drewag) entschieden, dass die Preisklausel in deren Sonderverträgen unzulässig ist.

Drewag-Klausel beim Landgericht durchgefallen

(18. Mai 2006) - Das Landgericht Dresden hat in einem Verfahren der Verbraucherzentrale Sachsen gegen die Stadtwerke Dresden GmbH (Drewag) entschieden, dass die Preisklausel in deren Sonderverträgen, nach der "die Preise mit Wirkung ab Oktober eines jeden Jahres den zugrunde liegenden wirtschaftlichen oder technischen Verhältnissen" angepasst werden können, unzulässig ist (AZ: 6 O 3611/05). Die Verbraucherzentrale prüft in insgesamt vier Gerichtsverfahren, ob die Preiserhöhungen der letzten Monate gerechtfertigt waren.

Erfolge vor Gericht in Lingen und München

In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die Abschlagszahlungen für Strom und Wasser

Gasstreit: Erfolge vor Gericht in Lingen, Delmenhorst und München

(26. April 2006) - In München haben die Stadtwerke München heute vor dem Amtsgericht zu Protokoll gegeben, dass sie das Gas nicht sperren, ohne vorher dafür einen Gerichtsbeschluss erhalten zu haben und dass sie die Abschlagszahlungen für Strom und Wasser nicht mit Gasforderungen verrechnen. Damit hatte der Verbraucher, der gegen die Sperrandrohung der Stadtwerke eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte, sein Ziel erreicht und deshalb seine Klage gegen die Stadtwerke zurückgenommen. Der Richter sah nach dieser Erklärung auch keine Dringlichlichkeit mehr. Die Stadtwerke haben dies wohl als Bestätigung ihrer Position mißverstanden und allen Protestkunden erneut schriftlich eine Gassperrung angedroht. Der Bund der Energieverbraucher prüft dagegen rechtliche Schritte einzuleiten.

In Lingen hat das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Den Stadtwerken wird die Sperrung der Versorgung oder die Drohung der Sperrung untersagt, bis sie den Nachweis der Angemessenheit ihrer Preisanhebung erbracht haben.

In Delmenhorst hat das Amtsgericht die Klage zweier Verbraucher gegen die Gaspreise der Stadtwerke für zulässig erklärt (Beschluss vom 4.4.2006, Az. 4 A c 4063/06(IV)). Das Gericht hat die Stadtwerke aufgefordert, binnen vier Wochen substantiiert zur Kalkulation der Gaspreise vorzutragen.

Stand der Dinge

(13. April 2006) Zum Stand der Gaspreisproteste bei den einzelnen Initiativen.

Stand der Dinge

(13. April 2006)

Freiburg-Offenburg

Die Initiative "Gasprotest Südwest" entstand im September 2005 und richtet sich gegen die nach unserer Auffassung überhöhten Gaspreise der Badenova, den grössten Versorger im südwestdeutschen Raum mit etwa 600000 Erdgasverbrauchern. Zu 47% Miteigentümer bei der Badenova ist die Thüga (München), ein Grosskonzern mit 22000 Mitarbeitern, der finanziell und logistisch an 120 Unternehmen in Deutschland beteiligt ist und sich auf der eigenen homepage ganz klar der Profitmaximierung verschrieben hat. Die Badenova hat erheblich höhere Preise als die GDF im wenige Kilometer benachbarten Elsass (vor Steuern) und fährt seit Jahren eine Eigenkapitalrendite zwischen 20% und 30% ein. Aus dieser Initiative ging eine weitere Protestgruppe im Raum Offenburg hervor, beide Gruppen haben sich vor kurzem vereinigt und streben eine Sammelklage vor dem Landgericht Freiburg an. Wir haben etwa 130 Sympathisanten und Kombatanten in unserem email-Verteiler. Weitere, laufend aktualisierte Informationen finden Sie unter http://bioinfo.tg.fh-giessen.de/energieprotest.

Bremen

Von den 300 000 Gaskunden der SWB Bremen haben bis dato ca. 17 000 Haushalte die Gaspreiserhöhung mit Hilfe des Widerspruchs verweigert , das sind ca. 5,6 %. Allein bei den letzten beiden Bürgertreffen am 6,02,06 waren es 40 Personen , und am 14,02,06 haben sich 50 Personen der Protestnote angeschlossen . Diese Bürgertreffen veranstalten wir alle 14 Tage , zudem sind Veranstaltungen mit den Bremer Stadtteilvereinen terminiert , zum anderen sind Termine in Aussicht mit den Betriebsräten in der Bremer Handelskammer. Erster Gerichtstermin der Sammelklage am 24. März 06.

Weilerswist

Unsere Bürgerinitiative GasPreise-Widerstand-Weilerswist hat mittlerweile 100 Mitglieder. Wir haben es mit etwa 78000 Haushalten zu tun, die von der belgischen Grenze bis zum Rhein runter verteilt sind. Durch etliche Infoveranstaltungen, einem Bericht in der ARD Plusminus, WDR Lokalzeit, sowie unzähligen Zeitungsberichten haben wir so auf uns aufmerksam gemacht, dass wir in unserer Region mehr wie bekannt sind. Auf unserer Homepage haben wir in 6 Monaten mehr als 25000 Zugriffe gehabt, was vermuten läßt, dass wir ca. 1/3 der Verbraucher aktiviert haben. Desweiteren haben wir mit Hilfe unserer Anwälte drei einstweilige Verfügungen gegen "Einstellung der Versorgung" mit Erfolg vor dem Landgericht Bonn erstritten. Anhängig ist auch noch die Klage eines Ehepaares gegen Regionalgas Euskirchen vor dem Landgericht Bonn. Hier muß der Versorger sein Lieferverträge und Kalkulation aufdecken. Die Nachfrage der Verbraucher ist nach wie vor groß, und wird sich sicher zum April hin weiter verstärken, wenn nämlich die nächste Gaspreiserhöhung folgt.

Emsdetten

Obwohl von Seiten der Stadtwerke mehrere Einschüchterungsversuche erfolgt sind kommen zu unserem regelmäßigen Treffen - immer Montags vor dem Einzahltag an die Stadtwerke - zwischen 30 und 50 Personen. Unsere Internetseite www.st-sn.de/gaskunden wird für unsere Verhältnisse gut besucht. - pro Monat ca. 10.000 Hits - Z.B. der Musterbrief zur Jahresabrechnung und zur Berechnung der zukünftigen Abschläge der Stadtwerke Emsdetten, wurde in den selbstrechnenden Versionen im Februar 06 bisher 196 mal abgerufen. Pressemitteilungen werden fast immer veröffentlicht, obwohl wir nur eine Lokalzeitung haben. Die Aussagen des Geschäftsführers der Stadtwerke Emsdetten hinsichtlich der Anzahl der Gas-Protestler sind sehr unterschiedlich. Die Zahl schwankt zwischen 40 und 200 bei 6800 angeschlossenen Haushalten. Ich persönlich kenne mehr als 50 Verweigerer.

Main-Kinzig-Kreis

Die Regionalgruppe Main Kinzig im Bund der Energieverbraucher hat sich im September 2005 gegründet. In der Kartei finden sich ca. 60 Mitglieder. Aktiv sind ca.10. Preiserhöhungen des lokalen Gasversorgers zum 1.11.05 wurden von uns mit zwei Versammlungen, einer Pressekampagne und dem Aufruf, die Preiserhöhung zu bestreiken, beantwortet. Dazu gab es Hinweise auf die Webseite des Bundes mit dem entsprechenden Musterschreiben zum Widerspruch gegen die Erhöhung. Im November räumte der Gasversorger in einem Gespräch ein, dass bereits ca. 700 Kunden die Preiserhöhung bestreikten. Zum Jahresende 2005 wurde eine eigene Webseite eingerichtet - www.energieverbraucher-mkk.de - mit einem downloadbereich für Musterbriefe (Preistreik Gas und Strom) sowie einer Anleitung zur Korrektur der Gasjahresabrechnung,Pressemeldungen und Hinweisen auf eigene Aktionen. Die Seite wurde innerhalb von 2 Monaten von über 2.100 Interessenten besucht. Auf der Basis heruntergeladener Musterbriefe (Widersprüche zur Gaspreiserhöhung) und telefonischer Kontakte gehen wir sicher davon aus, dass inzwischen über 1.000 Kunden die Gaspreiserhöhung bestreiken Ende Januar wurde in vier Beratungsveranstaltungen erläutert, wie die Jahresabrechnungen zu korrigieren sind (120 Besucher). Dort wurde auch für eine "Sammelklage" gegen den Gasversorger geworben (Feststellung des angemessenen Preises). 25 Kunden haben Ende Februar beschlossen einer solchen Klage beizutreten. Ein dazu veranstaltetes Mediengespräch ist auf eine sehr lebhafte Resonanz im Rhein Main Gebiet gestoßen (1. Klage in Hessen). Die Klägergemeinschaft wird von Rechtsanwältin Holling,Düsseldorf, vertreten.Die Klage soll bis Ende März eingereicht werden.

Lindlar

In Lindlar (Oberbergischer Kreis) haben mindestens 100 (wahrscheinlich mehr) Kunden von ca. 4.000 die Unbilligkeit erklärt und die Abschläge gekürzt. Der Kreis wächst ständig. Ein monatlicher Arbeitskreis von ca. 10-12 Bürgern plant neue Aktionen und steht für Bürgerfragen zur Verfügung. Mehrere Veranstaltungen mit bis zu 160 Teilnehmern haben in den letzten sechs Monaten bereits stattgefunden. Das Interesse ist insgesamt recht groß. Leider gibt es noch zu wenig Informierte vor allem unter den jüngeren Familien, die das Geld eigentlich besonders nötig haben. Eine weitere Gruppe (Oberberg) ist in den Städten und Gemeinden Wiehl, Gummersbach, Waldbröl, Engelskirchen, tätig und veranstaltet ebenfalls Informationsabende, bei denen sich regelmäßig bis zu 220 Interessierte zusammenfinden. Hier versorgt die Gasgesellschaft Aggertal ca. 62.000 Kunden. Die Zahl der aktiven Protestler (mit Abschlagskürzung) ist nicht bekannt.

Eckernförde

In Eckernförde stehen wir noch am Anfang einer organisierten und koordinierten Protestgruppe. Dennoch beabsichtigen wir im März/April eine Bürgerinitiative "FEE" (faire Energiepreise Eckernförde) mit einer Informationsveranstaltung für Bürger von Bürgern zu gründen. Wir wollen somit für alle Gaspreis- /Energiepreis-Rebellen ein zusätzliches, lokales Forum schaffen, um Wissensstände, Erfahrungen und Maßnahmen abzustimmen und somit effektiver gegen den örtlichen Versorger SWE aufzutreten.

Gütersloh

Bei unseren Veranstaltungen hier im Kreis in verschiedenen Orten waren zwischen 7 und 70 Interessenten. Info-Stände an den Markttagen wurden sehr gut angenommen. Wir haben viele Widerspruch-Musterbriefe ausgegeben. Nach unseren Erfahrungen legen die Bürger -auch Vermieter- Widerspruch ein und bezahlen unter Vorbehalt. Zahlungskürzungen sind eher die Ausnahme. Wir haben es hier mit sechs Versorgen zu tuen und noch von keinen ernstlichen Drohungen gehört. In Bezug auf die Gesamtzahl der Erdgas-Kunden verweigern noch viel zu wenig! WIR MACHEN WEITER! Neuste Infos unter: http://www.bitel.net/wjwc9792ia/index.html Vielen Dank dem "Bund der Energieverbaucher" für seine Unterstützung.

Brandenburg

Neuigkeiten in Bezug auf die drei Sammelklagen gibt es keine; Klagen sind eingereicht, wir warten jetzt auf die Termine. Die Klagen sind - beim LG Potsdam gegen die EMB Az.: 2 O 19/06; - beim LG Cottbus gegen die Spreegas Az: 4 O 25/06 und - beim LG Frankfurt/Oder gegen die EWE Az: 14 O 23/06 eingereicht. Am Sonntag, den 19.02 fand in Neuenhagen (bei Berlin) ein gut besuchtes Energieforum statt und hat weitere Menschen aktiviert. Am 22.03.06 machen wir ein großes Forum im Land. Neben betroffenen Verbrauchern sind das Wirtschaftsministerium, das verbraucherschutzmministerium, der BGW, der Berlin- Brandenburgische Verband der Wohnungsunternehmen, alle Versorger im Land sowie Bundestags- und Landtagsabgeordnete eingeladen.

Dresden

Seit Anfang Oktober 2005 haben wir an Ständen und in Versammlungen viele Dresdner über die Ursachen und Hintergründe der Preiserhöhungen für Strom und Gas, über das Monopolverhalten des örtlichen Versogers DREWAG und die Möglichkeiten des Widerspruchs informiert. Das Aktionsbündnis mit der Verbraucherzentrale, dem Verein Haus & Grund, der Handwerkskammer, dem Mieterbund, dem Sächsischen Siedlerverein und dem VDGN hat für diese Probleme eine wichtige Plattform zur Landespolitik und zu den Medien geschaffen. Dadurch können unsere Forderungen an die DREWAG entsprechend gut der Öffentlichkeit präsentiert werden. Das Echo der Dresdner auf unsere Aktionen ist sehr positiv.
Kontakt: Otto Neels, Tel.: 0351 281 57 49, Fax: 0351 206 19 27, Mail: otto.neels@sz-onlins.de

Flotwedel/Celle

Herr von Bodenhausen konnte am 21.02.2006 in Wathingen 276 gleichgesinnte Mitstreiter begrüßen. Insgesamt sind jetzt 436 Mitstreiter bei uns aufgenommen. Weitere 40 kommen hinzu. Das ist ein sehr großer Erfolg von den engsten Mitarbeitern, aber zunehmend gewonnenen Mitstreitern, die fleißig in ihren Wohnorten werben. Unser Ziel, 1.000 Mitstreiter zu gewinnen, rückt immer näher. Wir versuchen auch, alle Organisationen und Verbände mit den bundesweiten Protestbewegungen unter einen Hut zu bekommen. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

Erlangen:

BI mit ca. 30 Mitgliedern Außer ÖDP alle Stadtratsfraktionen gegen uns ("unsere armen Stadtwerke") diese sind aber leider clever und soft: keine "Verfolgung" der Nichtzahler bei gleichzeitiger "Nachrichtensperre" in der örtlichen Zeitung ( die DDR hat auch so funktioniert in den letzten Jahren) BI macht aber weiter und überlegt neue Kampfformen!

Gruß Reinhard Lehnen 09131 / 34795

Schorten (Ostfriesland)

Die Wählergruppe "Bürger für Bürger" (BfB) Schortens hat gegen alle drei Gaspreiserhöhungen der EWE Oldenburg seit September 2004 massenhaft Zahlungsvorbehalte aus der Bevölkerung organisiert. Auf unsere Anregung hin haben viele Kommunen in Friesland und darüber hinaus der EWE erklärt, dass sie die Gaspreiserhöhungen ohne Offenlegung einer nachvollziehbaren Kalkulation nicht anerkennen.

Die Stadt Schortens verweigert die Zahlung der Preiserhöhungen und will sich stellvertretend für ihre Bürger von der EWE zwecks gerichtlicher Klärung verklagen lassen. Im Bürgerservice des Rathauses und auf ihrer Internet-Seite hat die Stadt gegen alle drei Gaspreiserhöhungen Formulare für einen Zahlungsvorbehalt bereit gestellt, mit dem sich die Bürger an einen positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens anhängen können. Wir arbeiten nach einer Anregung von Eva Sassen aus Delmenhorst jetzt an der Gründung einer Einkaufsgemeinschaft für preiswerten Energiebezug (Gas, Strom, Heizöl, Kaminholz, Brikett usw.) - Stichwort "Energiegenossenschaft".

Ansprechpartner bei BfB Schortens: Dr. Almut Eickelberg (DrEickelberg@aol.com) und Janto Just (janto.just@t-online.de).

Hamburg

Es gibt eine neue Kraft, es geht voran, der Mieterverband hat den "wichtigen" Brief begrüßt, er will an einem "Energieprotestgipfel" teilnehmen. Er kritisiert die "unseligen Folgen der Privatisierung von monopolistischen Versorgungsunternehmen". Der Grundeigentümerverein hat einen Termin mit uns (im April) abgemacht. Bundestagsabgeordnete haben unsere Wünsche weitergegeben und wollen in Verbindung bleiben. Trotz Streik im ÖD, der uns die Genehmigungen unmöglich macht, werden wir präsent sein. Wir machens einfach.

Helau!!! Delmenhorst

Wiedersprüche etc. liegen vor der Haustüre. Zu unseren Info-Veranstaltungen kommen rund 300 Personen. In vier Arbeitsgruppen wird eine Genossenschaft mit Vorbildcharakter für alle Nachfolger entwickelt. Unser Ziel: Aus dem Gaspreiswiderstand dezentrale Energiegenossenschaften an vielen Orten gründen und einen gemeinsamen Einkauf aufbauen (ggf auch als Genossenschaft).

Gaspreisforum Delmenhorst und Forum zur Vorbereitung einer Energiegenossenschaft Eva Sassen, Lessingstr. 136. 27753 DEL. Tel. 04221 - 490 390, Fax: 04221-59 00 451, e-mail: evasassen@web.de Mittwochs feste Bürozeit von 14 - 17 Uhr Nächste Infoveranstaltungen: Fr. 17.- So. 19. 3. Stand auf der Delmenhorster Leistungsschau (Graftwiesen) zur Energiegenossenschaft So. 19. 3. 06 um 14 Uhr Informationsveranstaltung zur Energiegenossenschaft auf der Delmenhorster Leistungsschau (Graftwiesen) im Hauptzelt.

Haselünne

50 Mitglieder (steigend) einer Initiative - schlägt sich zur Zeit mit den Abrechnungen für 2005 rum. EWE rechnet stur nach ihren Preisen ab. Wir schicken gleichlautende Korrekturschreiben. Fügen jedoch keine Einzelrechnungen bei. Erste "binnen-Mahnung" ist da. Seltsamerweise sucht sich EWE dafür Frauen als Empfänger aus, in der Hoffnung, dass diese einknicken. Anwalt sagt, nix machen - abwarten.

Am 23. 03 ist Versammlung in Haselünne. Wer kommen will ? 05961 955416

Ingolstadt

Rund 2000 Ingolstädter Gaspreiskunden hatten anfangs Widerspruch eingelegt. "Heute ist der harte Kern da, der sich von den Stadtwerken nicht weich kochen lässt", stellte Haunschild fest. "Wir möchten nichts pushen oder powern, wir wollen in fairer Runde nur wissen, wer mitmacht", gab er als Ziel dieses Abends vor. "Nicht abwarten, bis die einzelnen Kunden abgeschlachtet werden", wurde er aus der Zuhörerschaft unterstützt. Der anwesende Stadtrat Ulrich Bannert (Republikaner) konstatierte: "Ich halte diese Gaspreiserhöhung für eine Sauerei." In Würzburg und in anderen Städten, so Haunschild, würden sich die Gasversorger zurückhalten, nur in Ingolstadt würde der von der MVV Mannheim inthronisierte neue Stadtwerke-Geschäftsführer Andreas Springer enormen Druck auf die Gaskunden ausüben.

Bad Kreuznach

Bürgerinitiative für faire Energiepreise, Mitglieder zur Zeit 45 Keine Aktivität mit Amtsgericht Mitglieder haben die Jahresrechnung zum 1.1.2006 gekürzt, Abschläge 2006 gekürzt Vermutlich Klageerhebung der SW gegen mich, da ich 650 € Differenz habe. Der Geschäftsführer erklärte er würde ab 600 € klagen da revisionsfähig. Zur Zeit keine öffentliche PR geplant.

Dormagen

Der Grevenbroicher Rechtsanwalt Ingo Hamecher hat am Mittwoch eine Sammelklage von 31 Bürgern gegen die Energieversorgung Dormagen GmbH (evd) beim Landgericht in Düsseldorf eingereicht. Die Bürger fordern, dass das städtische Versorgungsunternehmen (51 Prozent Stadt, 49 Prozent RheinEnergie Köln) seine Kostenkalkulation offen legt. Grund sind die Erhöhungen der Gaspreise, die der Aufsichtsrat der evd im vergangenen Jahr beschlossen hatte.
"Meine Mandanten können nicht beurteilen, ob diese Erhöhungen und der Preis, den sie zahlen müssen, angemessen sind", sagt Hamecher. Die evd weigere sich bislang, ihre Kalkulation offen zu legen, deshalb hätten sich einige Dormagener jetzt zu einer Sammelklage entschlossen. "Wir wollen das Unternehmen zwingen, die Zahlen zu präsentieren, damit die Kunden sehen können, wie der Gaspreis zustande kommt", erklärt Hamecher. Das Ergebnis könne dann auch sein, dass der aktuelle Gaspreis und die Erhöhungen der vergangenen Monate in Ordnung seien.

Die am Mittwoch eingereichte Klage sei sofort an das Landgericht in Düsseldorf gestellt worden, weil der Streitwert auf eine Höhe von rund 25 000 Euro geschätzt werde. "In Hackenbroich formiert sich zurzeit eine weitere Klägergemeinschaft, die prüft, ob sie diesem Beispiel folgen will", so der UWG-Vorsitzende Löchelt. Unterdessen hätten viele Dormagener bei der evd beantragt und durchgesetzt, dass ihr monatlicher Abschlag auf das Niveau des Kilowattpreises von 2004 abgesenkt wird.

Ravensburg

Bürger demonstrieren gegen Gaspreis. Die drastische Erhöhung der Gaspreise zum Jahreswechsel hat im Schussental für Verärgerung bei vielen Kunden gesorgt. Nun soll dem Ärger nicht mehr nur in Leserbriefspalten Luft gemacht werden: Für Freitag, den 03.03. um 14 Uhr ist vor dem Rathaus eine Demonstration angekündigt.

Obwohl die Technischen Werke Schussental für ihre rund 15 000 Kunden bereits zum 1. Januar 2006 die Gaspreise um durchschnittlich 21 Prozent angehoben haben, ist die deutliche Erhöhung bei vielen Bürgern bis heute nicht verdaut. Nun soll morgen in einer Demonstration in der Ravensburger Innenstadt dem Ärger Ausdruck verliehen werden. Initiator ist der Ravensburger Frederik Weinert. Der 24-Jährige will mit der Demo nicht bloß zeigen, dass "die Leute nicht alles hinnehmen" und darauf hinweisen, dass "die Erhöhung viele, die nicht so viel Geld haben, hart trifft". Der PH-Student, der auch als Einzelbewerber für den Landtag kandidiert, stört sich vor allem daran, dass die Gestaltung des Gaspreises "nicht transparent abläuft."

"Die gewählten Volksvertreter segnen diese Preiserhöhungen ab", ärgert sich Weinert. Für den 24-Jährigen ist daher klar: "Man sollte nicht nur mit dem Finger auf die TWS zeigen, sondern fragen, wie die Stadträte, die diese Erhöhung mitgetragen haben, zu ihrer Entscheidung stehen."

Die Demonstration beginnt am morgigen Freitag, 3. März, um 14 Uhr mit einer kurzen Kundgebung vor dem Rathaus. Anschließend geht der Demonstrationszug zur TWS-Geschäftsstelle in der Georgstraße.

Ludwigslust/Grabow

Gaspreis sorgt für miese Stimmung - Die angekündigte Erhöhung durch Stadtwerke bringt Kunden in Harnisch.

Mit ihrer Ankündigung, zum 1. April die Gaspreise anheben zu wollen, haben die Stadtwerke/Ludwigslust/Grabow für erheblichen Unmut unter den Verbrauchern gesorgt.

Stadtwerke-Kunde Norbert Stahr hat ausgerechnet, dass er dieses Jahr über 600 Euro mehr für Gas berappen muss. Rita Lösche meint: "Es ist nicht zu fassen! Nach der Erhöhung der Erdgaspreise ab 1. Januar um ca. 12 Prozent und haben die Stadtwerke Ludwigslust nun eine weitere Erhöhung zum 1. April nochmals um weitere gut 12 Prozent vorgesehen. Das bedeutet zum Beispiel für uns Mehrkosten von über 200 Euro pro Jahr", hat sie ausgerechnet und macht ihrem Ärger Luft: "Angeblich ist der Erdgasmarkt durch langfristige Verträge mit den ausländischen Erdgasproduzenten für die kommenden Jahre gesichert - aber eben nicht zu den niedrigen Priesen der Vergangenheit. Die Nachfrage nach Erdgas habe sich in unserem Versorgungsgebiet erhöht. Scheinbar werden wir indirekt aufgefordert, auf Öl umzusteigen. Wir können uns dem Schreiben (der Stadtwerke, d. Red.) nach glücklich schätzen, dass wir eine Ölpreisbindung haben. Diese Begründung ist doch sehr dünn. Wir fordern die Stadtwerke auf, die Erforderlichkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige Offenlegung ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen."
. . .
Bei den Stadtwerken ist der Stapel der Widersprüche in den letzten Monaten angewachsen. 80 sind es mittlerweile, sagt Geschäftsführer Wulf-Peter Bosecke.
. . .
Was die Aufforderung der Verbraucherschützer betrifft, Preiserhöhungen nicht zu bezahlen, zeigt sich Bosecke gelassen: Wer die Preiserhöhung nicht bezahle, müsse nicht mit sofortiger Reaktion rechnen. Wer aber überhaupt nicht zahle, werde sehr schnell Ärger bekommen.

Gerichte in Düsseldorf, Bremen, Karlsruhe und Hamburg entscheiden für Verbraucherrechte

Das Oberlandesgericht in Düsseldorf und das Landgericht Hamburg haben in aktuellen Entscheidungen das Verbraucherrecht auf billige Gaspreise bestätigt.

Gerichte in Düsseldorf, Bremen, Karlsruhe und Hamburg entscheiden für Verbraucherrechte

(13. April 2006) - Das Oberlandesgericht in Düsseldorf und das Landgericht Hamburg haben in aktuellen Entscheidungen das Verbraucherrecht auf billige Gaspreise bestätigt.

Der Bund der Energieverbraucher hat dies ebenso begrüßt, wie die vorausgegangenen Entscheidungen in Bremen und Karlsruhe.

Verbraucher sollten sich dadurch ermutigt fühlen, ihre Rechte wahrzunehmen und sich wirksame gegen überhöhte Preise zu wehren.

Viele Versorger schüchtern derzeit die Verbraucher durch Schreiben von Anwaltsbüros oder Drohung mit einem Gerichtsverfahren ein. Weil die Versorger ihre schlechten Aussichten vor Gericht kennen, bleibt es bei der Drohung mit einer Klage.

Der Bund der Energieverbraucher bezeichnet es als ein Gipfel der Feigheit, mit Klagen zu drohen und dann doch nicht zu klagen. In den letzten Wochen wurden keine neuen Klagen gegen Protestkunden bekannt. Bei einer Klage müssen Versorger ihre Kalkulation offenlegen. Erst dann kann überhaupt beurteilt werden, ob die verlangten Preise der Billigkeit entsprechen.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf nahmen die Niederrheinwerke Viersen nach einer mündlichen Verhandlung am 12. April 2006 vor dem Kartellsenat (Az VI - 2 U 16/05 (Kart)) ihre Berufung gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mönchengladbach zurück (Az: 7 O 116/05).

Der Fall: Ein Verbraucher hatte seine Gasrechnung wegen fehlender Billigkeit gekürzt, nachdem er zuvor schriftlich die fehlende Billigkeit gerügt hatte. Der Versorger hatte ihm daraufhin den Versorgungsvertrag gekündigt. Durch eine einstweilige Verfügung verpflichtete das Landgericht auf Antrag des Verbrauchers die Niederrheinwerke zur weiteren Versorgung. Gegen diese einstweilige Verfügung hatte der Versorger Berufung eingelegt. Das Landgericht hatte die einstweilige Verfügung daraufhin durch ein ausführliches Urteil bestätigt.

Gegen dieses Urteil hatten die Niederrheinwerke Berufung eingelegt und nach mündlicher Verhandlung zurückgenommen. Der Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat den Niederrheinwerken eine Pflichtverletzung vorgeworfen, weil diese ihrerseits nicht gegen die überhöhten Preise des Vorlieferanten vorgegangen seien. Das sei durchaus möglich gewesen, wie das "Lichtblick-Urteil" des BGH vom 18. Oktober.2005 gezeigt habe.

Der Versorger sei zur Offenlegung seiner Kalkulation verpflichtet, weil der § 315 BGB hier direkt anwendbar sei. Das Landgericht konnte die Gaspreise nicht prüfen, da die Kalkulation nicht offengelegt wurde. Das Unternehmen sei als Grundversorger nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz zur Versorgung verpflichtet.

In Hamburg nahm das Landgericht erstmals Stellung zur Bewertung der sogenannten Offenlegung der Kalkulation durch E.ON Hanse (Beschluss vom 5. April 2006, Az: 301 O 32/05). Die klagenden Verbraucher hatten die von E.ON Hanse vorgelegten Daten als absolut unzureichend kritisiert und in einem Gutachten von Prof. Leprich zusammengestellt, welche Daten zur Prüfung der Billigkeit notwendig sind.

 Download Leprich Gutachten Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprü­fung  

Das Landgericht will die gesamten Preise auf ihre Billigkeit überprüfen und nicht nur die Preiserhöhung. Denn die Preise könnten bereits vor der Erhöhung unbillig hoch gewesen sein und wären sie dann auch nach der Erhöhung. Dabei beruft sich das Landgericht auf das sog. "Lichtblick-Urteil" des BGH-Urteil, wonach Preiserhöhungen nur dann zulässig seien, wenn sie nicht durch rückläufige Kosten in anderen Bereichen ausgeglichen werden. Auch sei nicht der Marktpreis maßgeblich für die Billigkeit, weil es einen Wettbewerb nicht gebe und auch die Preise anderer Gasversorger keine Wettbewerbspreise seien. Die fachkundige Auswertung beigebrachter Tatsachen durch den Versorger sei kein Ersatz dafür, diese Tatsachen selbst offenzulegen. E.ON Hanse muss sich zu diesem Beschluss nun innerhalb von vier Wochen äußern.

Vor dem Landgericht Bremen hatten 59 Gaskunden Klage gegen die letzten vier Preiserhöhungen erhoben. Beim ersten Verhandlungstermin am 24. März 2006 brachte es die Richterin Britta Gustafsson auf einen einfachen Satz "Das führt im Ergebnis zur Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der Beklagten". Die Voraussetzungen für eine Preiserhöhung hätten nicht vorgelegen. Das Landgericht berief sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21.September 2005, das der Bund der Energieverbraucher erstritten hatte.

Zusätzliche Unterstützung erhielten die Verbraucher auch vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Dort liegen derzeit zwei Klagen von Verbrauchern gegen Gaspreiserhöhungen zur Entscheidung, die von den Amtsgerichten Heilbronn und Karlsruhe zunächst positiv und von den jeweiligen Landgerichten dann abschlägig beschieden wurden. In einem Urteil vom 15.02.2006 - VIII ZR 138/05 entschied der Bundesgerichtshof unlängst, dass die Billigkeitsprüfung auch greift, wenn keine Monopolsituation vorliegt.

Eine Richterin des Bundesgerichtshofs, Frau Barbara Ambrosius, hat sich in einem Vortrag vor dem Deutschen Mietrechtstag ausführlich zur Billigkeitsprüfung geäußert. Die Beweislast für die Billigkeit liege eindeutig beim Versorgungsunternehmen. Der Verbraucher braucht dagegen seine Zweifel an der Billigkeit nicht zu begründen. Der verlangte Preis habe sich nach einer Entscheidung aus dem Jahr 1991 an den Kosten zu orientieren. Preise, die auf eine schlechte Betriebsführung zurückgingen, seien schon deshalb unbillig. Aus der Privatisierung der Energieversorgung folge zwangsläufig die Zuständigkeit der Zivilgerichte.

Immer mehr Gas- und auch Stromkunden wehren sich bundesweit gegen die Preiserhöhungen. Der Bund der Energieverbraucher hat zur Aufklärung und Ermutigung der Verbraucher zwei Broschüren erstellt. Sie können auch in größeren Stückzahlen kostenlos beim Bund der Energieverbraucher abgerufen werden. Sie sind im Internet abrufbar.

Gaspreissenkungen

gab es bei den Stadtwerken Uelzen zum 01.01.2006, der STAWAG Aachen, der NVV, den Stadtwerken Munster und den Stadtwerken Lingen zum 01.04.2006.

Gaspreissenkungen

(11. April 2006) - Gaspreissenkungen gab es bei den Stadtwerken Uelzen zum 01.01.2006, der STAWAG Aachen, der NVV, den Stadtwerken Munster und den Stadtwerken Lingen zum 01.04.2006. Die Senkung wurde mit ölpreisbedingten gesunkenen Beschaffungskosten begründet.

Viele andere Versorger halten die Gaspreise zum 01.04.2006 stabil wie die Stadtwerke Leipzigund Salzuflen, aber auch die E.ON- Regionalversorger wie etwa E.ON Hanse.

Schwer nachvollziehbar sind in dieser Situation die Gaspreiserhöhungen zum 1.4.2006 einiger Versorger wie z.B. der Stadtwerke München. Denn die Beschaffungskosten entwickeln sind bundesweit etwa einheitlich.

Verhandlung in Dortmund schwierig

Gegen 15 Verbraucher klagt die E.ON-Weser-Ems vor dem Landgericht Dortmund Az. 13 O 66/05 auf Zahlung des vollen Gaspreises. Es handelt sich bei diesem Verfahren um den äußerst seltenen Fall einer Klage eines Versorgers.

Verhandlung in Dortmund schwierig

(11. April 2006) - Gegen 15 Verbraucher klagt die E.ON-Weser-Ems vor dem Landgericht Dortmund Az. 13 O 66/05 auf Zahlung des vollen Gaspreises. Es handelt sich bei diesem Verfahren um den äußerst seltenen Fall einer Klage eines Versorgers. Die Klage wurde beim Kartellsenat des Gerichts eingereicht und argumentiert ausschließlich auf der Basis des Kartellrechts, gegen das der Versorger nicht verstoßen zu haben glaubt.

Im Gütetermin am 6. April 2006 ließ das Gericht folgende Meinung erkennen:

  • Das Gericht hält sich für zuständig.
  • § 315 BGB ist für das Verfahren anwendbar, ebenso aber auch § 19 GWB
  • Der Streit bezieht sich nur auf die Preiserhöhung und nicht die Höhe des Gesamtpreises.
  • Die Vorlage von Gutachten ist zur Beurteilung der Sachlage nicht ausreichend.
  • Ob § 30 AVB zur Anwendung kommt, blieb offen.

Am 11. Mai 2006 wird das Gericht eine Entscheidung verkünden.

BGH-Richterin zum § 315

Auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2006 in Dortmund am 01.04.2006 referierte Frau Barbara Ambrosius

BGH-Richterin zum § 315

(6. April 2006) Auf dem Deutschen Mietgerichtstag 2006 in Dortmund am 01.04.2006 referierte Frau Barbara Ambrosius, Richterin am Bundesgerichtshof Ambrosius (X.Zivilsenat) zur Billigkeitskontrolle der Tarife von Versorgungsunternehmen gem. § 315 BGB.

Gas bald billiger?

Der Anstieg der Gaspreise in Deutschland sei vorläufig gestoppt, so der Energie-Informationsdienst (EID), Hamburg.

Gas bald billiger?

(29. März 2006) - Der Anstieg der Gaspreise in Deutschland sei vorläufig gestoppt, so der Energie-Informationsdienst (EID), Hamburg. Nur noch drei von 16 befragten größeren Gasversorgern wollten im April ihre Preise erhöhen. Innerhalb eines Jahres hätten diese Firmen ihre Endpreise um durchschnittlich 21% angehoben. Die Bezugskosten der Gasversorger dürften nicht mehr steigen, da sie an die Ölpreise gebunden seien, so der EID. Sogar leichte Preissenkungen seien möglich. Ob diese auch die Kunden erreichen würden, sei allerdings offen.

Landgericht Bremen: Gaspreiserhöhungen nicht gerichtsfest.

Ein Bericht von der Gerichtsverhandlung am Landgericht Bremen.

Landgericht Bremen: Gaspreiserhöhungen nicht gerichtsfest

(24. März 2006) - Fast eine Stunde hat sie gesprochen. Hat das verworrene Geflecht von Vorlieferanten-Verträgen, Gas-Sondertarifen und Ölpreis-Reinschienennotierung aufgedröselt, zerlegt, analysiert. Und auf einen einfachen Satz reduziert. "Das führt im Ergebnis zur Unwirksamkeit der Preiserhöhungen der Beklagten." Britta Gustafsson, Vorsitzende Richterin am Landgericht, hat ihren Vortrag beendet. swb-Vorstand Andreas Gonschor, gewissermaßen der Beklagte, sitzt mit gefalteten Händen am Pult. Den vollbesetzten Schwurgerichtssaal im Bremer Landgericht erfüllt minutenlanges Schweigen.

59 GaskundInnen der swb haben Sammelklage gegen dessen letzte vier Preiserhöhungen erhoben. Von 4,01 auf 5,55 Cent ist der Preis für die Kilowattstunde seit Oktober 2004 gestiegen - ein Plus von 38 Prozent.

Drei Rechtsanwälte bot die swb auf, um diesen Anstieg zu rechtfertigen. Gustafsson zog ihnen den Boden unter den Füßen weg. Welchen Preis die swb der eon ruhrgas, ihrer Vorlieferantin zahle, und ob der an den Ölpreis oder an Personalkosten gebunden sei, brauche die KundInnen der swb nicht interessieren. Für die sei einzig und allein die in ihren Verträgen enthaltene Preisanpassungsklausel entscheidend. Die müsse "so konkret ausgestaltet sein, dass der Kunde Preisveränderungen nachprüfen und beurteilen kann" und es müsse "nachvollziehbare Begrenzungen" für Preiserhöhungen geben. Für die Verträge, die die swb mit ihren GaskundInnen abgeschlossen hat, bedeutet das, so Gustafsson knapp: "durchgefallen".

Explizit nahm das Landgericht in seinen Ausführungen auf das sechs Monate alte so genannte Flüssiggas-Urteil des Bundesgerichtshofs Bezug. Auf Klage des Bundes der Energieverbraucher hatten die Richter sinngemäße Klauseln für unwirksam erklärt, weil die KundInnen die Kosten, die darin als möglicher Grund für eine Anpassung der Preise genannt werden, weder kennen noch in Erfahrung bringen könnten. Für die Verträge der swb gilt nach Auffassung der Bremer RichterInnen dasselbe.

Preiserhöhungen würden hier mit höheren Bezugskosten begründet, der entsprechende Vertrag zwischen swb und Eon Ruhrgas sei allerdings "unbekannt", weswegen es hier "erst recht an einer realistischen Möglichkeit des Kunden fehlt, die Preisgestaltung zu überprüfen". Die allgemeine Regelung des BGB, wonach Preise "im Zweifel" einseitig "nach billigem Ermessen" festzulegen seien, kommt nach Auffassung des Bremer Landgerichts nicht zum Tragen, weil sie für die VerbraucherInnen noch ungünstiger als die vertragliche Regelung wäre. Sollten die Bremer RichterInnen bei ihrer Auffassung bleiben, hätte dies bundesweite Bedeutung. Preisanpassungsklauseln, die dem Transparenzgebot widersprechen, finden sich nicht nur in den AGB der swb. "Diese Art von Klauseln ist absolut branchenüblich", stellte der Rechtsanwalt der swb fest. Deswegen dürfte wohl davon auszugehen sein, dass der Bremer Energieversorger mit Rückendeckung der Branche im Zweifelsfall alle Rechtsmittel ausschöpfen wird. Vertreter der Bremer Verbraucherzentrale, auf deren Initiative hin sich der Widerstand gegen die Gaspreiserhöhungen formiert hatte, sprach gestern dennoch von einem "Erfolg auf der ganzen Linie".

Ein Urteil will das Gericht am 19. Mai verkünden. Bleibt es bei seiner Auffassung, wären damit eigentlich alle Preiserhöhungen der swb hinfällig. Geld zurück gäbe es aber nur für die, denen auch widersprochen wurde - im Fall der KlägerInnen also für die letzten vier. Alle vorherigen Preissteigerungen dürften, juristisch gesehen, als akzeptiert gelten. Ob auch diejenigen KundInnen Geld zurückerhalten, die den vier Erhöhungen seit Oktober 2004 nicht widersprochen haben, ließ die swb gestern. (taz)

EWE räumt Abrechnungsfehler ein

Die Oldenburger EWE AG räumt Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung vor dem LG Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte.

EWE räumt Abrechnungsfehler ein

(17. März 2006) - Die Oldenburger EWE AG räumt Fehler bei der internen Prüfung des Falls einer Kundin zu, die gegen eine Sperrandrohung vor dem LG Oldenburg eine einstweilige Verfügung erwirkt hatte. Die Aussage, die Kundin habe Außenstände über ihre Weigerung, die Erdgaspreiserhöhung zu zahlen, hinaus, sei falsch und wegen einer falschen Berechnung entstanden. Die EWE wolle weiter gegen die einstweilige Verfügung vorgehen, die ihr untersagt, Außenstände aus der Nichtzahlung der Erdgaspreiserhöhungen per Sperrung einzufordern. In erster Instanz war die einstweilige Verfügung vom Amtsgericht Oldenburg zurückgewiesen worden.

 Download Vortrag Peters "Die Zukunft unserer Energieversorgung" 08.12.2006 (4.41 MB)

 Download Vortrag Harms "Gas- und Strompreise in Deutschland vom 18./19.11.2006 

Offenlegung der Kosten und Nachweis billiger Preise

Immer mehr Versorger gehen dazu über, ihre Kostenstrukturen "offen zu legen", um die Notwendigkeit von Preiserhöhungen für Verbraucher und Gerichte nachvollziehbar zu belegen.

Offenlegung der Kosten und Nachweis billiger Preise

Immer mehr Versorger gehen dazu über, ihre Kostenstrukturen "offen zu legen", um die Notwendigkeit von Preiserhöhungen für Verbraucher und Gerichte nachvollziehbar zu belegen. Dabei werden bislang jedoch meist nur allgemeine, wenig aussagefähige Daten preisgegeben, die den Anforderungen zum Nachweis der Angemessenheit und Erforderlichkeit der Preise nicht genügen.

(15. März 2006) - So hat der Versorger E.ON edis "freiwillig" die Struktur seiner Kosten offen gelegt. Im Internet veröffentlicht das Unternehmen seitdem Diagramme mit der Kostenstruktur für die Jahre 2004 und 2005. Es handelt sich dabei um grafische Präsentationen statistischer Informationen. Verbraucherschützer stellt dieser Schritt nicht zufrieden.

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 1991 ausgeführt, was der Versorger darzulegen hat, um eine Prüfung der Billigkeit zu ermöglichen: "Kommt es somit für die Beurteilung, ob die Ermessensentscheidung der Klägerin der Billligkeit entspricht, darauf an, inwiefern der geforderte Strompreis zur Deckung der Kosten der Stromlieferung und zur Erzielung eines im vertretbaren Rahmen bleibenden Gewinns dient, so steht damit zugleich der Umfang der erforderlichen Darlegungen im Prozeß fest. Es oblag der Klägerin, im Einzelnen vorzutragen und gegebenenfalls zu beweisen, welche allgemeinen und besonderen Kosten, die ihr durch die Belieferung der Beklagten mit elektrischer Energie entstehen, abzudecken waren; ferner welchen Gewinn sie zur Bildung von Rücklagen, zur Finanzierung von Investitionen oder zur Verzinsung des aufgenommenen Kapitals bzw. der Einlagen ihrer Aktionäre mit dem der Beklagten berechneten Preis erzielen wollte Gesellschafter mit Ihren Tarifen erzielen will" (Az: VIII ZR 240/90 vgl. Held NZM 2004, S. 175 und die dort angeführte Rechtssprechung).

Darlegungen zur Tarifgruppenbildung sind ebenso notwendig, wie die Aufschlüsselung der Kosten nach Kundengruppen und die dabei verwendeten Kriterien (vgl. LG Neuruppin). Viele Versorger legen nur Gutachten von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vor, um ihrer Offenlegungspflicht zu genügen. Dazu hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. August 2003 BVerwG 20 F 3.03 geäußert: "Ein gerichtliches Sachverständigengutachten ist als Beweismittel unverwertbar, wenn es auf Geschäftsunterlagen beruht, die eine der Parteien nur dem Sachverständigen, nicht dem Gericht und der Gegenpartei zur Verfügung gestellt hat und in dem Verfahren auch nicht offen gelegt werden (vgl. BGH Urteil vom 12. November 1991). Die gerichtliche Verwertung eines solchen Sachverständigengutachtens versagt nicht nur den Beteiligten, die die geheim gehaltenen Tatsachen nicht kennen, das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG). Das Gericht verletzt auch seine Pflicht, ein von ihm eingeholtes Sachverständigengutachten sorgfältig und kritisch zu würdigen, insbesondere auch daraufhin zu prüfen, ob es von zutreffenden tatsächlichen Voraussetzungen ausgeht (…). Dieser Pflicht und dem Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs kann das Gericht nur genügen, wenn der Sachverständige die wesentlichen tatsächlichen Grundlagen seines Gutachtens offen legt."

Gesamtpreis zu prüfen

Gegenstand der Billigkeitsprüfung ist der gesamte geforderte Preis, nicht nur seine Erhöhung. Da es sich um einen Kostenpreis handelt, müssen immer wieder alle Kostenblöcke geprüft werden, denn diese verändern sich ständig. Andernfalls könnte man mit der Notwendigkeit eines zweiten Heizers immer noch die Höhe der Bahntarife begründen.

Dass der Vergleich mit den Preisen anderer Gas- und Stromversorger nicht besonders überzeugend ist, leuchtet unmittelbar ein. Denn aufgrund besonders günstiger Kostenstrukturen (zum Beispiel eigene Gasförderung) kann sich auch hinter einem günstigen Preis ein unbillig überhöhter Gewinn verbergen (vgl. LG Neuruppin, Urteil vom 3. Juni 2005, 2 O 28/05). Denn wenn alle Versorger zeitgleich und im gleichen Maß die Preise anheben, dann können dennoch alle Erhöhungen unbegründet sein. Deshalb räumen die höchstrichterlichen Urteile dem Vergleichsmarktprinzip höchstens die Rolle eines Anhaltspunktes ein. Andere Gesichtspunkte wie die Preisgünstigkeit sind ebenfalls zu berücksichtigen.

E.ON Hanse hat dem Landgericht Hamburg nun einige Kalkulationsunterlagen offen gelegt - ein Novum. Noch nie musste ein Energieunternehmen derartige Einblicke in sein Allerheiligstes, die Gaspreiskalkulation, gewähren. Auf die Analyse dieser Zahlen darf man gespannt sein.

Das Helga-Papier

Besonders peinlich ist ein internes Diskussionspapier aus der Controllingteilung von E.ON Hanse, das als so genanntes "Helga"-Papier an die Öffentlichkeit gelangte. Die Vorsitzende Richterin am Hamburger Landgericht Helga Langenberg wird in dem Papier durchgehend als "Helga" tituliert.

"Helga" ist diejenige, die E.on Hanse offenbar von der "Angemessenheit des Gewinns im Vertrieb" überzeugen muss. Und einfach scheint dies aus Sicht des Autors aus der Controlling-Abteilung offenbar nicht zu sein.

"Selbst der Ansatz mit der Umsatzrendite hinkt, wenn Helga nicht begreifen will, daß 1+1+1=3,2 ist", heißt es auf Seite 40 des Dokumentes. Dass die Zahlen wirklich korrekt offengelegt werden - davon geht der Autor des Papiers offenbar gar nicht aus. "Wir sind jetzt in der Zwickmühle: Wenn wir die Kalkulation offen legen (auch wenn diese nur rudimentär ist), könnten wir eine Größenordnung von zum Beispiel 0,9 Ct/kWh mit nichts begründen …" An anderer Stelle heißt es: "Wir hätten eigentlich die Preise senken können, da die Erdgasbezugskosten zum 1. Januar 2004 um circa 0,2 Ct/kWh günstiger geworden sind". Unter Punkt "7.8 Maximales Risiko" im Kapitel "Betriebswirtschaftliche Risiken" rechnet der Verfasser vor, welche Summe das Gericht beim Privatkundenergebnis des Konzerns möglicherweise anzweifeln könnte: genau 61,3 Millionen Euro. Auf die Gesamtzahl aller E.ON-Hanse-Kunden gerechnet, ergibt sich dabei ein Betrag von 122,6 Euro pro Kunde und Jahr.

E.on Hanse: Billigkeit der Gaspreiserhöhung nicht nachgewiesen

In dem Verfahren über die Sammelklage von 54 Kunden gegen den Gasversorger E.on Hanse hat die Verbraucherseite fristgemäß zum 6. März 2006 beim Landgericht Hamburg ihre Stellungnahme eingereicht.

E.on Hanse: Billigkeit der Gaspreiserhöhung nicht nachgewiesen

(9.03.2006) In dem Verfahren über die Sammelklage von 54 Kunden gegen den Gasversorger E.on Hanse hat die Verbraucherseite fristgemäß zum 6. März 2006 beim Landgericht Hamburg ihre Stellungnahme eingereicht. Darin wird die von E.on Hanse Ende November letzten Jahres vorgelegte Preiskalkulation in Form und Inhalt für unzureichend erklärt.

Nach der Analyse der klagenden Kunden hat der Versorger nicht alle für die gerichtliche Prüfung der Billigkeit nach § 315 BGB erforderlichen Tatsachen vorgetragen. Auch fehle es an den geschuldeten Nachweisen. So genüge es nicht, Wirtschaftsprüferberichte an Stelle von Originaldaten bei Gericht einzureichen.

So fehlten beispielsweise die zur Prüfung der Kosten des Gasbezugs erforderlichen vollständigen Verträge mit den Ferngasgesellschaften und deren Rechnungen. Zu den Anforderungen für den Nachweis der Billigkeit nehmen die Kläger Bezug auf ein Gutachten von Prof. Uwe Leprich, Saarbrücken ( Download Leprich Gutachten Benötigte Unterlagen für eine Billigkeitsprü­fung ) , in dem dargelegt wird, welche Nachweise für eine Billigkeitskontrolle nach § 315 BGB zu erbringen sind. Soweit E.on Hanse Zahlen vorgelegt hat, melden die Kläger Zweifel an deren Richtigkeit an.

So werfe der bereits Ende November im SPIEGEL auszugsweise veröffentlichte und den Klägern vorliegende interne Controllervermerk der E.on Hanse, der nach dem Vornamen der Vorsitzenden der Kammer des Landgerichts als "Helga-Papier" bekannt wurde, den begründeten Verdacht auf, dass Kosten zu dem im Streit stehenden Haushaltskunden-Tarif verschoben wurden. Insgesamt kommen die Kläger zu dem Ergebnis, dass die E.on Hanse AG ihrer Pflicht zur Darlegung und zum Beweis der Billigkeit der Preiserhöhungen nicht nachgekommen ist.

Die Klage betrifft die seit Oktober 2004 viermal erhöhten Preise im Tarif "KlassikGas" der E.on Hanse AG. Die Preiserhöhung in diesem Zeitraum von 15 Monaten beläuft sich auf insgesamt 46,43% auf den Arbeitspreis und 15,83% auf den Grundpreis.

Es handelt sich um die erste Sammelklage gegen einen Energieversorger in Deutschland. Sie wird von der Verbraucherzentrale Hamburg organisiert und koordiniert. Die Verbraucherzentrale Hamburg ruft zu Spenden für die Finanzierung dieses Musterverfahrens auf (Spendenkonto 84 35 100 Bank für Sozialwirtschaft, BLZ 251 205 10). Mit der Klage wurde bereits erreicht, dass erstmals ein Gasversoger zur Vorlage seiner Preiskalkulation gezwungen wurde.

Dem Aufruf zur Zahlungsverweigerung von Gaspreiserhöhungen der Verbraucherzentralen und des Bundes der Energieverbraucher haben sich nach Schätzungen der Verbraucherschützer mehr als 500.000 Gaskunden in Deutschland angeschlossen. Die von E.on für den 1. April angekündigte Öffnung des Gasmarktes hat keinen Einfluss auf das Verfahren, da dieses direkt nur Preiserhöhungen in der Vergangenheit betrifft und im übrigen die Billigkeit der Preisfestsetzung auch in einem Wettbewerbsmarkt nachgewiesen werden müsste.

Bund der Energieverbraucher kämpft für 1,3 Millionen Erdgasverbraucher in Köln

Der Bund der Energieverbraucher hat heute beim Landgericht Köln Klage gegen die Rheinenergie Köln erhoben. Die Rheinenergie versorgt die Domstadt mit Strom und Gas.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Bund der Energieverbraucher kämpft für 1,3 Millionen Erdgasverbraucher in Köln

(1. März 2006) Der Bund der Energieverbraucher hat heute beim Landgericht Köln Klage gegen die Rheinenergie Köln erhoben. Die Rheinenergie versorgt die Domstadt mit Strom und Gas.

Der Verbraucherverein beanstandet die in den Gasversorgungsverträgen fairRegio und im Sondervertrag Gas verwendeten Gaspreisgleitklauseln. Die Klauseln halten nach Ansicht des Vereins den gesetzlichen Anforderungen nicht stand.

Beanstandet wird in erster Linie die Koppelung der Gaspreise an den Preis für leichtes Heizöl sowie die Regelung, dass Rheinenergie berechtigt sein soll, auch außerhalb der beschriebenen Anpassungsformel die Preise zu ändern. Die Klauseln benachteiligen nach Meinung des Vereins die Kunden unangemessen und entsprechen nicht dem gesetzlichen Transparenzgebot und könnten daher unwirksam sein.

Der Bundesgerichtshof hatte am 21. September 2005 in einem vom Bund der Energieverbraucher gewonnenen Verfahren die Anforderungen an Preisgleitklauseln präzisiert (Aktenzeichen VIII ZR 38/05).

Auf die Abmahnung des Verbrauchervereins hin hatte Rheinenergie erklären lassen, dass sie die beanstandeten Klauseln zwar für wirksam hält, sich aber nicht auf sie beruft. Eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben.

Rheinenergie hat zur Abwehr der Klage des Bundes der Energieverbraucher eine der größten amerikanischen Großkanzleien eingeschaltet. Für den Bund der Energieverbraucher kämpft der erfahrene Energierechtsexperte Rechtsanwalt Gerd Rentzmann - laut Focus der Schrecken der Flüssiggasbranche.

Sollten sich die Preisanpassungklauseln als unwirksam herausstellen, dann könnten die Verbraucher von geringeren Erdgaspreisen profitieren.

Jedes neue Mitglied unterstützt den Kampf des nicht staatliche finanzierten gemeinnützigen Bund der Energieverbraucher.

Gericht kassiert Gassperre

Ein Energieversorger darf Preiserhöhungen nicht ohne weiteres mit Liefersperren durchsetzen. Das Unternehmen müsse zunächst die Angemessenheit einer Preisanhebung darlegen, bevor es bei Nichtzahlung Lieferungen unterbricht.

Gericht kassiert Gassperre

(27. Februar 2006) Ein Energieversorger darf Preiserhöhungen nicht ohne weiteres mit Liefersperren durchsetzen. Das Unternehmen müsse zunächst die Angemessenheit einer Preisanhebung darlegen, bevor es bei Nichtzahlung Lieferungen unterbricht, entschied gestern das Landgericht Oldenburg. Das Gericht ordnete damit die Wiederaufnahme unterbrochener Gaslieferungen an eine Kundin der Oldenburger EWE AG an. Die Frau hatte von einer Preiserhöhung von 11 Prozent nur 2 Prozent akzeptiert und auch nur diese 2 Prozent gezahlt. Daraufhin hatte die EWE das Gas abgeklemmt. Die EWE könne die Preise in ihrem Geschäftsgebiet nach eigenem Ermessen festlegen, heißt es nach den Angaben einer Justizsprecherin in dem Beschluss. Daher müsse sie auf Verlangen darlegen und beweisen, dass eine Preisanhebung angemessen ist. In dem Verfahren habe der Energieversorger diesen Nachweis nicht geführt. Für den Fall, dass sich EWE dem Beschluss nicht beugt, setzte das Gericht ein Zwangsgeld von 250.000 Euro fest. AZ: 9 T 137/06

Der Riese hat Hunger - E.on will den spanischen Versorger Endesa kaufen

Die Übernahme des spanischen Konzerns ließe mehr Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt »in weite Ferne rücken«.

Der Riese hat Hunger - E.on will den spanischen versorger Endesa kaufen

Der wies das Angebot zurück. Mit seinen Expansionsversuchen gefährdet der Konzern den Strom-Wettbewerb in Europa.

(22. Februar 2006) Rebecca Harms und Werner Marnette trennen Welten. Normalerweise. Während Harms, die grüne Europaabgeordnete, gegen Atomstrom wettert, ist Marnette, der Vorstandsvorsitzende der Kupferhütte Norddeutsche Affinerie, ein Freund der umstrittenen Energie. Doch dieser Tage kämpfen die Politikerin und der Manager ausnahmsweise mal Seite an Seite: gegen den Plan von E.on, den spanischen Energiekonzern Endesa zu schlucken.

Die EU-Kommission müsse die »Einkaufswut« von E.on unterbinden, fordert Harms - und Marnette sieht in der geplanten Übernahme einen »Fall für die EU-Wettbewerbskommissarin« Neelie Kroes. »Durch überhöhte Strom- und Gaspreise hat E.on seine Kriegskasse randvoll gefüllt«, sagt Marnette. Jetzt sei es offenbar an der Zeit, »die von den deutschen Strom- und Gasverbrauchern eingesammelten Milliarden gewinnbringend anzulegen«. Für die hiesige Industrie habe die Übernahme indes »fatale Folgen«, fürchtet der Manager. E.on kontrolliere bereits Regionalversorger und Stadtwerke im Inland sowie immer mehr Energieversorger im europäischen Ausland. Die Übernahme des spanischen Konzerns ließe mehr Wettbewerb auf dem europäischen Energiemarkt »in weite Ferne rücken«.
. . .
29,1 Milliarden Euro will Bernotat für die Übernahme bezahlen, und das in bar. Für Endesa Grund genug, das Angebot, über das schon seit Monaten verhandelt wird, als freundlich zu beurteilen. Für das Geld bekäme E.on 23 Millionen neue Kunden in Spanien, Italien, Frankreich und in Lateinamerika - vor allem in Brasilien und Chile. Es wäre die größte Operation der Branchengeschichte, sollte sie denn auf Zustimmung bei der spanischen Regierung und der Brüsseler Kartellbehörde stoßen.

den ganzen Artikel lesen . . .

Kampf dem hohen Gaspreis - Ortenauer Initiative lässt nicht locker

»Wir haben das jetzt angefangen. Das ziehen wir jetzt durch«, gibt sich Peter Fien aus Appenweier kampfbereit und unnachgiebig. »Aufhören bringt nichts.«

Kampf dem hohen Gaspreis - Ortenauer Initiative lässt nicht locker

(22. Februar 2006)  »Wir haben das jetzt angefangen. Das ziehen wir jetzt durch«, gibt sich Peter Fien aus Appenweier kampfbereit und unnachgiebig. »Aufhören bringt nichts.«

Fien und rund 33 weitere Mitstreiter aus der ganzen Ortenau haben die Lust daran verloren, Spielball des Energieunternehmens Badenova zu sein. Zum 1. Januar setzte es eine kräftige Gaspreiserhöhung von zehn Prozent. Diese satte Erhöhung wollten die Ortenauer nicht bezahlen und haben deshalb wie schon im vergangenen Jahr ihre Gasrechnung gekürzt.

»Wir wollen, dass Badenova die Kalkulation offen legt«, betont Fien gegenüber der Mittelbadischen Presse. Wenn es nötig sei, so wolle man das auch vor Gericht erstreiten. Am kommenden Freitag trifft sich die Initiative in Appenweier im Restaurant "Patmos" um ihre weitere Vorgehensweise abzustimmen. Auch Interessenten können ab 17 Uhr dazustoßen.

ZDF Frontal21: Überteuertes Gas - Die Macht der Gaskonzerne

In dem gestrigen Beitrag "Überteuertes Gas" des ZDF Magazins FONTAL21 wurde wieder einmal deutlich, wie groß die Macht der Energiekonzerne ist

ZDF Frontal21: Überteuertes Gas - Die Macht der Gaskonzerne

(22. Februar 2006) In dem gestrigen Beitrag "Überteuertes Gas" des ZDF Magazins FONTAL21 wurde wieder einmal deutlich, wie groß die Macht der Energiekonzerne ist.

Nach den FRONTAL21 vorliegenden Dokumenten (interne Mitschriften von Zusammenkünften) wurde ersichtlich, dass die großen Gaskonzerne, allen voran E.on Ruhrgas, der Bundesnetzagentur ihre 'Eckdaten' für einen zukünftigen Gasmarkt aufgezwungen haben. Diese 'Eckdaten' wurden von den führenden Vertretern der Gaswirtschaft auf einer Krisensitzung Anfang des Jahres beschlossen.

In einem späteren Zusammentreffen mit Vertretern der Bundesnetzagentur, hat man diese 'Eckdaten' dann als fixe und nicht diskutierbare Voraussetzungen für eine neue Netzregelung vorgelegt. Unter dem Druck der Gaswirtschaft (u.a. drohte man mit einer Verminderung von Investitionen in die Netze) hat die Bundesnetzagentur dann lediglich ein Kompromissmodell für eine neue Netzregelung erstellt, und es der Öffentlichkeit als 'Meilenstein' präsentiert.

Auf Anfrage von FRONTAL21, wiegelte ein Sprecher der Gaswirtschaft zwar ab, dementierte aber nicht die Echtheit der FRONTAL21 vorliegenden Dokumente. Die Bundesnetzagentur dementierte deren Echtheit ebenfalls nicht, man könne aber nicht erwarten, dass die Agentur nun die politischen Versäumnisse der letzten 20 Jahre innerhalb weniger Monate aufholt.

Diese Versäumnisse sind heute nicht nur offensichtlich, es wurde auch deutlich wie sehr die letzte Regierung die weitere Monopolisierung der Gasriesen, insbesondere durch die zugelassene Fusion von E.on und Ruhrgas, unterstützt hat. Diese Fusion war überhaupt erst durch einen Minister-Erlass möglich. Die Politik hat also den weiteren Machtgewinn der Konzerne ermöglicht und die weitere Monopolisierung gefördert, statt den Markt im Sinne von mehr Wettbewerb zu öffnen.
Interessant und erschreckend war es in diesem Zusammenhang zu erfahren, wie viele ehemalige Mitglieder des Wirtschaftsministeriums, der alten Regierung, heute einen neuen Job in der Gaswirtschaft erhalten haben. ... wer Böses dabei denkt ...

So bezweifeln heute nicht nur Verbraucherschützer, dass es auf dem Gasmarkt zu mehr Wettbewerb kommen wird. "Das ist ein PR-Gag", sagte Günter Hörmann von der Hamburger Verbraucherzentrale dem ZDF-Magazin Frontal21. "Einen Wettbewerb auf dem Gasmarkt wird es erst geben, wenn die Netzentgelte drastisch sinken, wenn sie etwa halbiert werden."

Neue Anbieter auf dem Markt werden derzeit noch völlig ausgeblockt. Die Vergangenheit zeigt: Weder von der Politik noch von der Gaswirtschaft selbst ist in absehbarer Zukunft Hilfe zu erwarten.

Die Verbraucher müssen also ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen! Mit dem Billigkeitseinwand nach § 315 BGB kann sich jeder Verbraucher gegen die dreiste Abzocke durch das Zusammenspiel zwischen Politik und Gaswirtschaft wehren.

Gottlob gib es in Deutschland nämlich noch eine nicht korrumpierbare Jurispondenz.

Streit um Gaspreise - Kartellamt plant weitere Schritte

"Noch funktioniert der Wettbewerb nicht. Das können die Verbraucher an ihren Gasrechnungen ablesen. Wir sind noch nicht durch."

Streit um Gaspreise - Kartellamt plant weitere Schritte

(20. Februar 2006) Bei der Liberalisierung des Gasmarktes fordert das Bundeskartellamt weitere Zugeständnisse von den Energieversorgern. Das bisherige Entgegenkommen reicht der Behörde noch nicht, um tatsächlich Wettbewerb zu gewährleisten.

Auf Druck des Kartellamtes hatten sich sieben große Gasversorger verpflichtet, ihren Kunden schon zum 1. April den Wechsel des Anbieters zu ermöglichen. "Dieser Schritt reicht nicht aus, um Preise zu etablieren, die einem funktionierenden Wettbewerb entsprechen", betonte der Präsident der Wettbewerbsbehörde, Ulf Böge, in der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". "Noch funktioniert der Wettbewerb nicht. Das können die Verbraucher an ihren Gasrechnungen ablesen. Wir sind noch nicht durch."

Das Bundeskartellamt plant deshalb weitere Schritte gegen die Energieversorger RWE und E.ON. sowie weitere Unternehmen.

Böge sagte, das Bundeskartellamt wolle noch in diesem Jahr die langfristigen Verträge zwischen den großen Gasimporteuren und den Stadtwerken knacken. In einem Musterverfahren gehen die Wettbewerbshüter vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen den Marktführer E.ON-Ruhrgas vor. "Wir erhoffen uns von einem Verbot der langfristigen Verträge einen Meilenstein auf dem Weg zu mehr Wettbewerb", sagte Böge.

Öffnung auf dem Gasmarkt - Druck schafft Wettbewerb

Die Gaspreise werden mit Sicherheit nicht binnen weniger Monate spürbar sinken. Dafür sind die Strukturen immer noch viel zu fest gefügt.

Öffnung auf dem Gasmarkt - Druck schafft Wettbewerb

(16. Februar 2006) "Viele Gaskunden in Deutschland können zum 1. April ihren Lieferanten wechseln. Dieses Zugeständnis von führenden regionalen Gasversorgern ist eine gute Nachricht - doch für Jubel besteht bei weitem kein Anlass.

Die Gaspreise werden mit Sicherheit nicht binnen weniger Monate spürbar sinken. Dafür sind die Strukturen immer noch viel zu fest gefügt, schließlich haben die Konzerne über Jahrzehnte den Markt fast monopolartig abgeschottet.
. . .
Weitere Veränderungen im Sinne des Verbrauchers brauchen Zeit. Die jüngste Entwicklung aber hat eines gezeigt: Je stärker der Druck ist, desto mehr Wettbewerb entsteht.

den ganzen Artikel lesen . . .

Gasmarkt - Niedrigere Preise sind noch Zukunftsmusik

Das Nordkurier-Interview mit Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW)

Gasmarkt - Niedrigere Preise sind noch Zukunftsmusik

(15. Februar 2006) Zur angekündigten Möglichkeit, den Gasversorger ab 1. April 2006 zu wechseln, sprach Rasmus Buchsteiner mit Professor Claudia Kemfert, Energieexpertin des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW).

"Ab 1. April sollen Gaskunden ihren Anbieter wechseln können. Wie beurteilen Sie die Einigung zwischen Kartellamt und Konzernen?

"Es ist ein erster Schritt in Richtung zu mehr Wettbewerb in diesem Bereich und eine gute Nachricht für alle Gaskunden. Aber das wird nicht reichen. Derzeit haben wir zu wenig Wettbewerb durch zu wenig Anbieter und zu lange Lieferverträge. Es müssen endlich die Voraussetzungen geschaffen werden, damit auch neue Anbieter Zugang zum Markt erhalten."

Sind sinkende Preise in Sicht?

" Kurz und mittelfristig wird sich an der Höhe der Preise für die Verbraucher sicherlich nichts ändern. Der Gaspreis bleibt ja an den Ölpreis gekoppelt. Diese Verknüpfung ist überholt und sollte aus den Lieferverträgen herausgenommen werden. Ohne Ölpreisbindung und mit mehr Wettbewerb im Markt würde der Gaspreis deutlich niedriger sein. Aber das ist Zukunftsmusik." . . .  "

das ganze Interview lesen . . .

Gasmarktliberalisierung als Aprilscherz

Das Bundeskartellamt will die Verfahren gegen sieben Gasversorger einstellen, weil diese Versorger ihre Netze für freie Anbieter bereits am 1. April 2006 öffnen wollen.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gasmarktliberalisierung als Aprilscherz

(14. Februar 2006) Das Bundeskartellamt will die Verfahren gegen sieben Gasversorger einstellen, weil diese Versorger ihre Netze für freie Anbieter bereits am 1. April 2006 öffnen wollen.

Diese Entscheidung ist ein wichtiger Sieg für die Verbraucher. Denn damit bestätigt das Kartellamt die von Verbraucherseite geäußerte Vermutung, dass die Gaspreise derzeit deutlich überhöht sind. Überhöhte Preise brauchen aber Verbraucher nicht zu zahlen.

Für alle laufenden gerichtlichen Verfahren zur Billigkeit von Gaspreisen ist diese Entscheidung deshalb äußert vorteilhaft.

Auf dem Gasmarkt wird sich nur etwas bewegen, wenn Verbraucher deutlich machen, dass sie die überhöhten Preise nicht mehr akzeptieren.

Die Gasversorger hätten nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz ihre Netze bereits zum 1. Februar 2006 öffnen müssen. Sie haben diesen Termin nicht eingehalten und damit gegen geltendes Recht verstossen. Bereits seit 1998 hätten die Gasnetze dem Wettbewerb geöffnet werden müssen. Seit acht Jahren verweigern sich die Gasversorger erfolgreich dem Wettbewerb.

Wie viel die angekündigte Netzöffnung praktisch bringt, kann erst beurteilt werden, wenn die konkreten Konditionen bekannt werden. Möglicherweise hat das Kartellamt mit heißer Luft gehandelt, wenn die Zugangsbedingungen für freie Gasanbieter nicht akzeptabel sind.

Auch im Strommarkt haben die Netzbetreiber viele unliebsame Konkurrenten mit wenig feinen Mitteln vom Markt vertrieben. Die Marktöffnung zum 1. April könnte sich als termingerechter Scherz herausstellen, wenn es keine neuen Anbieter gibt.

Wer als Verbraucher niedrigere Gaspreise haben will, der kann selbst etwas dafür tun, in dem er die Zahlung derzeitiger überhöhter Gaspreise verweigert. Zahlreiche örtliche Protestgruppen leisten dabei Hilfestellen, zu finden unter www.energiepreise-runter.de

Flucht nach Vorn - E.on gibt Startschuss für Gas-Wettbewerb

Den imageträchtigen Schachzug hat das Unternehmen auch bitter nötig.

Flucht nach Vorn - E.on gibt Startschuss für Gas-Wettbewerb

(14. Februar 2006) Bis Oktober will die Bundesnetzagentur gründlich durchgreifen auf dem von großen Konzernen beherrschten Gasmarkt. Jetzt hat der Energieversorger E.on seinen Kunden angekündigt, sie könnten schon ab April den Versorger wechseln.

"E.on-Vorstandsmitglied Burckhard Bergmann erklärte, sein Unternehmen sei damit ein "Vorreiter für den Wettbewerb auf dem Gasmarkt". Den imageträchtigen Schachzug hat das Unternehmen auch bitter nötig. Zuletzt war der Konzern stark unter Beschuss geraten, wegen Reisen, die E.on für Aufsichtsräte und Mitarbeiter von 28 kommunalen Versorgern in Nordrhein-Westfalen bezahlt haben soll, um sie wohlwollend für Lieferverträge zu stimmen.

Die Bezeichnung 'als Vorreiter' trifft die Sachlage aber insofern ziemlich genau, als andere Gasanbieter dem werbeträchtigen Beispiel von E.on schon bald gezwungenermaßen folgen werden. Die zuständige Bundesnetzagentur will bis Oktober den Markt neu ordnen und es allen Verbrauchern ermöglichen, ihre Gasanbieter frei zu wählen. Ende Januar hatten die Aufsichtsbehörde und die Gaswirtschaft mit einer Grundsatzvereinbarung die Weichen dafür gestellt.
. . .
Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge kann sich jeder zweite Deutsche vorstellen, den Gasanbieter zu wechseln."

den ganzen Artikel lesen . . .

Gasmarkt - Versorger knicken vor Kartellamt ein

Auf Druck des Bundeskartellamtes haben sich sieben große Versorger jetzt verpflichtet, ihren Privatkunden den Wechsel zu anderen Anbietern zu gestatten.

Gasmarkt - Versorger knicken vor Kartellamt ein

(14. Februar 2006) In den deutschen Gasmarkt kommt Bewegung: Auf Druck des Bundeskartellamtes haben sich sieben große Versorger jetzt verpflichtet, ihren Privatkunden den Wechsel zu anderen Anbietern zu gestatten.

"Bonn - Das Bundeskartellamt hat sieben überregionale deutsche Gasversorgungsunternehmen gezwungen, den Privatkunden zum 1. April in ihren Versorgungsgebieten einen Wechsel zu anderen Lieferanten zu ermöglichen. Die betroffen Unternehmen hätten sich dazu nun schriftlich verpflichtet, erklärte die Behörde heute. Das Bundeskartellamt habe daraufhin die Verfahren gegen die Firmen eingestellt.

Betroffen sind die E.on Thüringer Energie AG, die E.on Avacon AG (Sachsen Anhalt), die RWE Westfalen-Weser-Ems AG, die MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH, die SpreeGas GmbH, die ENTEGA Vertrieb GmbH & Co.KG und ein Eigenbetrieb der Thüga AG. Die Wettbewerbshüter hatte gegen die sieben Gasversorger Ende Januar Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gasendkundenpreise eingeleitet. Der Energiekonzern E.on hatte bereits gestern angekündigt, in anderthalb Monaten in den Gebieten seiner Regionalversorger anderen Gasanbietern den Zugang zu den Kunden ermöglichen zu wollen.
. . .
"Sicher gibt es mit dieser Lösung noch keinen Anlass zur Euphorie", räumte Kartellamtspräsident Böge ein. Das Modell diene nur als Zwischenlösung, bis ein wirksames System in Kraft sei, das Gasversorgern eine Durchleitung durch das Netz örtlicher Firmen bis zum Endkunden ermögliche. Die Bundesnetzagentur erwarte aber, dass ein solches System zum 1. Oktober 2006 an den Start gehen werde.

"Bessere Wechselmöglichkeiten sollten sich letztlich auch in einem niedrigeren Preis niederschlagen", prognostizierte Böge." "

den ganzen Artikel lesen . . .

offizielle Pressemeldung des Bundeskartellamts . . .

Land Sachsen-Anhalt zählt Gasversorger an

Zu hohe Preise: Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke eingeleitet

Land Sachsen-Anhalt zählt Gasversorger an

Zu hohe Preise: Kartellverfahren gegen sechs Stadtwerke eingeleitet

(13. Februar 2006) Das Wirtschaftsministerium hat gegen sechs Stadtwerke in Sachsen-Anhalt Kartellverfahren wegen überhöhter Gaspreise eingeleitet.
Betroffen sind die Unternehmen in Zeitz, Weißenfels, Naumburg, Köthen, Wittenberg und Burg.
. . .
Die wegen ihrer Preisgestaltung in die Kritik geratenen Stadtwerke reagierten überwiegend erstaunt und bezeichneten ihre Preise als angemessen. Die Stadtwerke Zeitz denken allerdings unabhängig vom Kartellverfahren über eine Preissenkung nach.

den ganzen Artikel lesen . . .

Gaspreis-Protest: Jurist kürzt Rewag die Gas-Rechnung

Der Akademiker ist ein sachlicher Mensch. Ihm geht es um das Prinzip.

Gaspreis-Protest: Jurist kürzt Rewag die Gas-Rechnung

(13. Februar 2006) "Sehen sich Rewag und Rewag-Kunde Prof. Dr. jur. Thorsten Kingreen bald vor Gericht wieder?  Sollte der 40-jährige Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Gesundheitsrecht an der Uni Regensburg seine Rechnungen für Erdgas nicht in voller Höhe bezahlen und weiter regelmäßig 20 Euro einbehalten, wird er verklagt, kündigte Rewag-Pressesprecher Ludwig Bergbauer an.

Der Konflikt zwischen dem aus Bremen stammenden Juristen, verheiratet und Vater dreier Kinder, und dem Energieversorger Rewag mit mehr als 25 000 Erdgaskunden währt schon lange. 
. . .
Der Akademiker ist ein sachlicher Mensch. Ihm geht es, wie 50 anderen Rewag-Kunden in Stadt und Landkreis Regensburg auch, die nur einen Teil ihrer Gasrechnung zahlen, um das Prinzip. Und um die Wirtschaft, Tenor: "Wenn die Energiepreise in Deutschland nicht so hoch wären, hätten wir einen deutlichen Aufschwung!""Wenn die Rewag ihren Gaspreis erhöht, und das hat sie zu Jahresbeginn wieder getan, muss sie ihre detaillierte Kalkulation offen legen", lautet das Credo von Prof. Kingreen. Er bezieht sich auf die Rechtsprechung bzw. das Bürgerliche Gesetzbuch § 315, Absatz 3."

den ganzen Artikel lesen . . .

Gaspreiserhöhung der EWE - Sammelklage gegen Versorger

In dieser Woche haben Kunden der EWE Feststellungsklage erhoben, wobei die im Bezirk Aurich wohnenden Kunden (49) vor dem Landgericht Aurich, die weiteren Kläger (48) vor dem Landgericht Oldenburg die Klage anhängig gemacht haben.

Gaspreiserhöhung der EWE - Sammelklage gegen Versorger

(8. Februar 2006) In dieser Woche haben Kunden der EWE Feststellungsklage erhoben, wobei die im Bezirk Aurich wohnenden Kunden (49) vor dem Landgericht Aurich, die weiteren Kläger (48) vor dem Landgericht Oldenburg die Klage anhängig gemacht haben.

Die Kunden wenden sich gegen die massiven Gaspreiserhöhungen des Jahres 2005 sowie die angekündigten für das Jahr 2006.

Die Kunden sind der Auffassung, daß der Gasversorger bislang seiner Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis nicht nachgekommen ist, sie über die Gründe für die Preiserhöhung zu informieren. Bislang sind alle dahingehend beschieden worden, daß die Weltmarktpreise und die Kopplung an den Ölpreis die Preiserhöhung unumgänglich machen würden.

Die Kunden sind demgegenüber der Auffassung, daß in dieser pauschalierten Form die umfassenden Preiserhöhungen nicht gerechtfertigt sind, so lange der Versorger den Klägern nicht die Möglichkeit gibt ;eine Billigkeitsprüfung im § 315 III BGB zu ermöglichen.

Da der Gasversorger die Kalkulation - Netzleistungskosten etc. - nicht offenlegt, bleibt den Klägern kein anderer Weg, als über eine Feststellungsklage den Versorger zur Offenlegung zu zwingen.

Vieles spricht dafür, daß bei Offenlegung der Kalkulation festgestellt werden wird, daß die Preiserhöhung jedenfalls im bisherigen Umfange nicht gerechtfertigt ist.

Sofern sich noch weitere Kläger den Sammelklagen anschließen möchten, können sie sich direkt an das Rechtsanwaltsbüro Berghaus pp. in Aurich - Dr. Reshöft - wenden.

DIW fordert Entkoppelung von Öl- und Gaspreis

Wirtschaftsforscher kritisieren die hohen Energiekosten

DIW fordert Entkoppelung von Öl- und Gaspreis

Wirtschaftsforscher kritisieren die hohen Energiekosten

(8. Februar 2006) Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat eine Entkoppelung von Öl- und Gaspreis gefordert. Die Preisbindung sollte aufgehoben werden, damit der Gaspreis sinken könne, sagte DIW-Energieexpertin Claudia Kemfert gestern.

Die Iran-Krise könnte zu einem massiven Anstieg des Ölpreises führen, wodurch nach den geltenden Regeln auch der Bezug von Gas teurer werden würde.
"Wenn der Gaspreis weiter an den Ölpreis gekoppelt bleibt, dann wird er weiter steigen", sagte Kemfert. Die Energiepreise seien ein hoher Kostenfaktor, der die Gesamtwirtschaft belaste. Positive Impulse verspricht sich die Expertin von der Regulierung der deutschen Gasnetze durch die Bundesnetzagentur. "Der Verbraucher muss seinen Lieferanten frei wählen können." Durch den Wettbewerb könnte der Preis für Gas fallen. Daher sei auch das Verbot von langfristigen Gaslieferverträgen zu begrüßen.

Ob Preissteigerungen der Gasversorgungsunternehmen im Einzelfall sachlich gerechtfertigt sind, sei Sache kartellrechtlicher Prüfung, betont die Regierung. Das Bundeskartellamt und die Kartellbehörden der Länder prüften zur Zeit, ob Änderungen der Gasbezugskosten aufgrund der Ölpreisbindung gleichermaßen bei steigenden und fallenden Kosten an die Kunden weitergegeben werden.

Stärken Sie den Bund der Energieverbraucher e.V. - Werden Sie Mitglied

Bei uns erhalten Sie u.a. Hilfe beim Kampf um gerechte Strom- und Gaspreise

Stärken Sie den Bund der Energieverbraucher e.V. - Werden Sie Mitglied

(7. Februar 2006) Der Bund der Energieverbraucher e.V. setzt sich für eine umwelt- und verbraucherfreundliche Energiezukunft ein. Wir sind eine gemeinnützige, parteipolitisch neutrale, bundesweit tätige Verbraucherorganisation von privaten Energieverbrauchern in Deutschland.

Bei uns erhalten Sie Hilfe beim Kampf um gerechte Strom- und Gaspreise!

Der Verein macht sich politisch stark für Sie als Privatverbraucher, und erhebt dafür laut und öffentlich seine Stimme. Die öffentliche Diskussion zu den überhöhten Energiepreisen ist dafür ein gutes Beispiel.
Wir helfen unseren Mitgliedern mit geldwerten Informationen weiter.

Warum zögern Sie also noch? Unterstützen Sie unsere Arbeit für alle Energieverbraucher und werden Sie Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich 32 Euro (steuerlich abzugsfähig), ermäßigt 16 Euro.

zum Beitrittsformular

Ihre Vorteile auf einen Blick

Erneuter Sieg der Verbraucher vor Gericht

Die Stadtwerke Hannover müssen die Kalkulation ihres Gaspreises offenlegen

Erneuter Sieg der Verbraucher vor Gericht

Die Stadtwerke Hannover wollen sich der Forderung des Landgerichts zunächst nicht beugen und die Kalkulation ihres Gaspreises nicht offenlegen.

(7. Februar 2006)"Das Unternehmen wolle die Forderung prüfen und gegebenenfalls alle Rechtsmittel bis zum Bundesgerichtshof ausschöpfen, berichtete NDR 1 Niedersachsen am Dienstag. Das Landgericht Hannover hatte den Stadtwerken auferlegt, die Gesamtkalkulation ihrer Gaspreise offenzulegen. Sie haben fünf Wochen Zeit, die Kalkulation "zur Bestimmung der Gaspreise vorzulegen" und die "Parameter für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen", so das Gericht. Auch die Lieferverträge darüber, wie sie ihr Gas erhalten, müssen die Stadtwerke beibringen. Eine Hausbesitzerin hatte wegen einer rund sechsprozentigen Gaspreiserhöhung im Oktober 2004 geklagt, die sie nicht an ihre Mieter weitergeben wollte. Mittlerweile haben die Stadtwerke ihre Preise um weitere 12,7 Prozent erhöht.

Der Rechtsanwalt Kai Gent, der die Vermieterin - sie ist seine Mutter - vertritt, sprach von einem einmaligen Fall in der Bundesrepublik. Der Mieterverein Hannover nannte den Beschluss einen Erfolg für Gaskunden. Der Verein bereitet in Sachen Gaspreisen eine Sammelklage gegen die Stadtwerke vor.

Die Stadtwerke reagierten verhalten. Ein Sprecher begründete die höheren Preise mit gestiegenen Beschaffungskosten. Auch andere Verfahren in Deutschland wollten die Stadtwerke dabei berücksichtigen. Kürzlich hatte der Energieversorger E.ON Hanse seine Kalkulation offen gelegt, nachdem Verbraucher mit einer Sammelklage gegen das Unternehmen vorgegangen waren."

Hinweis des Landgerichts Hannover:

"Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke

Entgegen anders lautenden Berichten ist in einem vor der 1. Kammer für Handelssachen laufenden Verfahren bezüglich der Gaspreiserhöhungen der Stadtwerke weder ein Urteil gesprochen worden noch ein Beschluss ergangen. Der Vorsitzende der 1. Kammer für Handelssachen hat den Stadtwerken in einer prozessleitenden Verfügung aufgegeben, ihre vollständige Kalkulation zur Bestimmung der Gaspreise und die Parameter für die jeweiligen Gaspreiserhöhungen detailliert darzulegen. In diesem Zusammenhang sollen Lieferbeziehungen dargelegt und Lieferverträge vorgelegt werden.

Anhand dieser angeforderten Informationen soll eine Überprüfung dahingehend stattfinden, ob die im streitgegenständlichen Zeitraum 2004/2005 erfolgten Gaspreiserhöhungen angemessen waren, eine Überprüfung des Grundpreises / Ursprungspreises ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens.

Das Verfahren wird zunächst schriftlich weitergeführt, mit einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung ist in den nächsten Monaten nicht zu rechnen."

"Bindung an Ölpreis schränkt Wettbewerb ein"

Monopolkommissionschef Basedow über Gaspreise

"Bindung an Ölpreis schränkt Wettbewerb ein"

Monopolkommissionschef Basedow über Gaspreise

(7. Februar 2006) "Herr Professor Basedow, das Bundeskartellamt hat die Gaskonzerne ins Visier genommen. Behördenchef Ulf Böge verbietet Marktführer Eon Ruhrgas, mit den Stadtwerken langfristige Lieferverträge abzuschließen. Wird das den Wettbewerb ankurbeln und zu sinkenden Preisen führen?

Das Vorgehen des Kartellamts ist insofern Erfolg versprechend, als ein sehr großer Anteil der Gaslieferungen an die Stadtwerke langfristig festgelegt ist. Oft geht es dabei um Zeiträume von 15 oder 20 Jahren. Wenn aber die meisten Nachfrager auf dem Markt für so lange Zeiträume gebunden sind, gibt es faktisch keinen Platz für neue Gas-Lieferanten, die in den Markt hinein wollen. Kürzer laufende Verträge hätten den Effekt, dass sich von Zeit zu Zeit ein Teil der Stadtwerke nach neuen Bezugsquellen umsehen müsste.
. . .
Auch die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis schränkt den Wettbewerb ein. Es wäre an der Zeit, gegen die Kopplung vorzugehen. Jeder Preisanstieg beim Öl - sei es durch Verknappung oder politische Unruhen - führt automatisch zu einer Verteuerung des Gases, obwohl dieser Brennstoff in viel größeren Mengen auf der Welt vorhanden ist als Öl.
. . .
Dabei wäre es wünschenswert, dass die Menschheit mehr umweltfreundliches Gas verbrennt und weniger klimaschädliches Erdöl. Da die Gasvorräte überdies üppiger als die Ölreserven sind, ist anzunehmen, dass bei einer freien Preisbildung der Gaspreis weniger stark steigen würde als der Ölpreis.
. . .
Gerade von russischer Seite wird berichtet, dass ein Teil der Gaslieferungen gar nicht an den Ölpreis gebunden ist."

den ganzen Artikel lesen . . .

Iran-Krise gefährdet Aufschwung - Ölpreisbindung sorgt für doppelte Gefahr

"Weil der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist, handelt es sich sogar um ein doppeltes Risiko", erklärte Bundeswirtschaftsminister Michael Glos

Iran-Krise gefährdet Aufschwung - Ölpreisbindung sorgt für doppelte Gefahr für die Energiepreise

(6. Februar 2006) In Deutschland wächst die Sorge, dass eine Eskalation des Atomstreits mit dem Iran den Spritpreis in die Höhe treiben und den Aufschwung ernsthaft gefährden könnte. Energieexperten befürchten einen Anstieg des Ölpreises von derzeit 60 auf bis zu 80 Dollar pro Barrel innerhalb weniger Wochen.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) zeigte sich am Wochenende alarmiert über die Entwicklung und sprach von einem Risiko für die Energiepreise. Vor diesem Hintergrund warnte der Wirtschaftsweise Peter Bofinger vor den Folgen für die Konjunktur in Deutschland, die nach Expertenschätzungen 2006 um bis zu 2 Prozent wachsen soll.

"Natürlich schafft die Iran-Krise auch ein Risiko für die Energiepreise in Deutschland", sagte Glos der "Bild am Sonntag". "Weil der Gaspreis an den Ölpreis gebunden ist, handelt es sich sogar um ein doppeltes Risiko", erklärte der CSU-Politiker.

Das Bundeskartellamt vertritt schon seit längerer Zeit die Auffassung, dass die Koppelung des Gaspreises an den Ölpreis unsinnig ist, und sogar ökonomisch wie ökologisch falsch.

Der Gaspreis muss endlich runter

Bundeskartellamt: Die Koppelung an Öl ist unsinnig, und sogar ökonomisch wie ökologisch falsch.

Der Gaspreis muss endlich runter

Bundeskartellamt:  Die Koppelung an Öl ist unsinnig, und sogar ökonomisch wie ökologisch falsch.

(6. Februar 2006) Gas zum Heizen ist diesen Winter so teuer wie nie. In Deutschland droht die teuerste Heizperiode seit Ende des zweiten Weltkrieges. Und das nur, weil der Gaspreis seit 40 Jahren direkt an den Ölpreis gekoppelt ist. Kartellamtschef Ulf Böge fordert daher erneut das Ende der Öl-Gaspreis Bindung.

Im "Spiegel" sagte er: "Es gibt keinen Sinn mehr für die Bindung des Gaspreises an den Ölpreis. Ich halte die Kopplung von Öl - und Gaspreis sogar für ökonomisch wie ökologisch falsch."

Seit den 60er Jahren ist der Energiepreis gekoppelt. Damals wurden die Gaslieferverträge mit der Sowjetunion geschlossen. Weil der Rubel aber keine "harte" Währung, die Deutsche Mark aber heiß begehrt war, suchten die damalige Bundesregierung und Moskau nach einem Verfahren, die Bezahlung möglichst "fest" zu machen. So einigte man sich auf die Kopplung mit dem Ölpreis.
Nun gibt es aber die Sowjetunion nicht mehr. Der Sinn für diese Kopplung ist also längst entfallen. Die Energiekonzerne halten aber dran fest. Gas könnte ohne diese Kopplung aber sehr viel billiger sein.

Freie Anbieterwahl - Durchbruch im Gasstreit?

Endlich kommt Bewegung in den lange Zeit verschlossenen Gasmarkt. Für die 17 Millionen Verbraucher, ist die Vereinbarung zur Öffnung der Netze eine positive Nachricht.

Freie Anbieterwahl - Durchbruch im Gasstreit?

(2. Februar 2006) Endlich kommt Bewegung in den lange Zeit verschlossenen Gasmarkt. Für die 17 Millionen Verbraucher, die sich mit immer höheren Preisen konfrontiert sehen, ist die Vereinbarung zur Öffnung der Netze eine positive Nachricht.

Von billigerer Konkurrenz oder Discountangeboten konnten sie bisher nur träumen. Noch in diesem Jahr sollen sie zumindest ihren Gaslieferanten frei wählen können, wie der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Dienstag in Bonn sagte. Das war bisher auf Grund der faktischen Monopol-Anbieterstruktur mit Regionalversorgern und Stadtwerken kaum möglich.

Jeder Anbieter - auch ohne eigenes Netz - wird künftig die Möglichkeit haben, Gas direkt zum Kunden zu liefern. Der Wechsel soll für Verbraucher ähnlich einfach werden wie am Strommarkt. Eine Kopie der letzten Abrechnung an den neuen Versorger, den Rest regelt der. Bis es soweit ist, wird es allerdings noch bis Herbst dauern. Die bisherige Struktur der lokalen Versorger ist nicht auf die Durchleitung von Gas anderer Anbieter ausgerichtet und muss erst umgestellt werden.

Dass dann auch die Preise mit einem Schlag purzeln, ist aber kaum zu erwarten. Auf den Endpreis wirken sich die Netzentgelte, um die es bei der Netznutzung mit der Durchleitung von Gas geht, etwa zu einem Drittel aus. Wenn hier die Preise gedrückt oder günstig gehalten werden könnten, werde das im Wettbewerb auch von den Anbietern an die Kunden weitergereicht werden, sagte Kurth. Mehr Konkurrenz, etwa ein Gashändler, der künftig die Netze für sein Angebot nutzen kann, und Prüfungen der Netzagentur sollen an der Preisfront für mehr Klarsicht und Bewegung sorgen.

"Wenn es international günstiges Gas gibt, dann muss es das Ziel sein, dieses Gas auch möglichst günstig zum Endkunden zu bringen." Erst im Herbst wird zu sehen sein, ob und wie viele neue Anbieter um Gaskunden werben. "Wir schaffen die Chance für mehr Wettbewerb, ob es dann tatsächlich dazu kommt, steht auf einem anderen Blatt", sagte Kurth. "Die Stunde der Wahrheit kommt noch."

Kurth ist aber selbst optimistisch, dass es genügend sein werden. Er erinnert an den Telekom- und den Stromsektor, wo es ebenfalls um die Öffnung der Netzinfrastruktur ging. "Wenn Geld verdient werden kann, wird es auch Anbieter geben." Auf der anderen Seite werde sich der Verbraucher vor allem an preislichen Vorteilen orientieren, wenn er die Option zu einem Wechsel habe.

Auch für die Gasversorger, die in der Öffentlichkeit wegen ihrer Preispolitik stark unter Druck geraten sind, sei eine Kooperation für eine Marktöffnung eine Chance, betonte Kurth. Sie könnten das belastete Klima damit wieder verbessern. So müssten für einen funktionierenden Wettbewerb neue Händler auch die Möglichkeit haben, ausreichende Gasmengen einzukaufen. Die Bundesnetzagentur müsse im Zweifel auch "nachsteuern".

"Gasrebell" Waldeyer-Hartz zieht vor den Bundesgerichtshof

Der juristische Streit um eine Erhöhung der Gaspreise in Heilbronn soll nun doch vor den Karlsruher Bundesgerichtshof kommen.

Heilbronn: "Gasrebell" Waldeyer-Hartz zieht vor den Bundesgerichtshof

(2. Februar 2006) Der juristische Streit um eine Erhöhung der Gaspreise in Heilbronn soll nun doch vor den Karlsruher Bundesgerichtshof kommen. Der Kläger, ein pensionierter Heilbronner Richter, kündigte an, dass er mit seinem Fall in Revision gehen werde.

Nach einer Niederlage vor dem Landgericht hatte der Jurist zunächst angekündigt, dass er das Verfahren nicht weiter vorantreiben wolle.

Der als "Gasrebell" bekannt gewordene 69-Jährige wehrt sich gegen eine Erhöhung der Gastarife. Er fordert vom örtlichen Energieversorger die Offenlegung seiner Preiskalkulation. Unterdessen wird auch die Sammelklage von rund 150 weiteren Heilbronner Gaskunden weiter betrieben. Der Prozess verzögert sich aber voraussichtlich bis zum Frühjahr.

den ganzen Artikel lesen . . .

E.on Ruhrgas klagt gegen Kartellamt

Bundeskartellamt in Bonn verbot deutschen Gasversorgern langfristige Lieferverträge

E.on Ruhrgas klagt gegen Kartellamt

Bundeskartellamt in Bonn verbot deutschen Gasversorgern langfristige Lieferverträge

(2. Februar 2006) "E.on Ruhrgas hat wegen der verbotenen Gasverträge mit Stadtwerken gegen das Bundeskartellamt geklagt. Die Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf richte sich gegen den angeordnete Sofortvollzug wie auch gegen die Untersagung in der Sache, sagte eine Sprecherin des Kartellamts am Mittwoch in Bonn.

Ruhrgas-Chef Burckhard Bergmann hatte die Klage angekündigt. Das Kartellamt hatte dem führenden deutschen Gasversorger langfristige Lieferverträge untersagt, da sie den Wettbewerb behinderten und Stadtwerke sowie andere Weiterverteiler zu stark an Ruhrgas binden würden."

Neue Jahresrechnung an 1.500 Gaspreis-Kritiker

Eon Westfalen Weser wird allen Gaspreis-Verweigerern, die ihre Zahlungen mit Hinweis auf den § 315 BGB schon Ende 2004 selbst gekürzt und den Protest auch schriftlich mitgeteilt haben, automatisch neue Jahresrechnungen für 2005 zuschicken.

Neue Jahresrechnung an 1.500 Gaspreis-Kritiker

Eon Westfalen Weser reagiert auf Bürgerinitiative

(2. Februar 2006) Eon Westfalen Weser wird allen Gaspreis-Verweigerern, die ihre Zahlungen mit Hinweis auf den § 315 BGB schon Ende 2004 selbst gekürzt und den Protest auch schriftlich mitgeteilt haben, automatisch neue Jahresrechnungen für 2005 zuschicken. Und dabei die Restforderungen für 2004 und 2005 gesondert ausweisen. Die bisher verschickten Rechnungen können die Gasrebellen ad acta legen.

Rund 1.500 Haushalte sind davon betroffen, wie Unternehmenssprecher Meinolf Päsch gestern erläuterte.

Damit reagiert der Energieversorger auf den Vorstoß der Bürgerinitiative.

Die hatte dem Unternehmen Anfang der Woche mit einem Strafantrag gedroht, wenn die bisher verschickten Abrechnungen nicht zurück gezogen und zugleich die neuen Rechnungen erheblich transparenter sein würden. Wie berichtet, hatte Eon bei den bisherigen Jahresrechnungen an die Gasrebellen die Restforderung für die Monate Oktober bis Dezember 2004 von den Abschlagszahlungen 2005 abgezogen, dieses allerdings nicht gesondert ausgewiesen.

Das könne sich als "Betrug" oder "Unterschlagung" herausstellen, argwöhnten die Kritiker.

Nun will Eon getrennte Rechnungen ausstellen. "Die entsprechenden Kunden erhalten in den nächsten Tagen eine gesonderte Rechnung, zum einen für Strom und Wasser und zum anderen für Erdgas", betonte Päsch, fügte allerdings hinzu, dass Eon Westfalen Weser den eigentlichen Rechnungsbetrag nach wie vor als "korrekt" ansieht: "Dies gilt deshalb auch für den in der Rechnung ausgewiesenen Forderungssaldo, weil die Preiserhöhung aus unserer Sicht rechtmäßig ist." "

Diese neue Stellungnahme ist ganz offensichtlich eine Reaktion auf unsere Drohung mit dem Strafantrag, und das begrüßen wir sehr", kommentierte Roswitha Köllner, Sprecherin der Bürgerinitiative, in einer ersten Stellungnahme. Der Vorwurf, "klammheimlich Gelder der Kunden einbehalten zu haben" sei mit den neuen getrennten Rechnungen wohl vom Tisch, vermutet Frau Köllner. Außerdem würden die bisher verschickten Rechnungen an all die Gaspreis-Verweigerer storniert, die bereits seit Oktober 2004 ihre Zahlungen gekürzt hätten - damit sei eine weitere Hauptforderung vom Wochenanfang erfüllt.

Gasnetzbetreiber - Kooperation mit der Bundesnetzagentur

Gasnetzbetreiber verpflichten sich gegenüber der Bundesnetzagentur zu zügiger Kooperation - Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Gasnetzbetreiber - Kooperation mit der Bundesnetzagentur

Gasnetzbetreiber verpflichten sich gegenüber der Bundesnetzagentur zu zügiger Kooperation. Kurth: "Meilenstein für mehr Wettbewerb im Gasmarkt ist erreicht"

(1. Februar 2006) Die offizielle Pressemitteilung der Bundesnetzagentur vom 31.01.2006

"Heute ist ein wesentlicher Meilenstein zum Ziel eines transparenten Gasnetzzugangsmodells erreicht. Wir bauen auf klare Zusagen der Gasnetzbetreiberverbände BGW und VKU, ihre aus dem Energiewirtschaftsgesetz folgende Kooperationspflicht zügig umzusetzen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, anlässlich einer Pressekonferenz über den Stand der Gespräche zum Gasnetzzugang. Das bisherige einzelfallbezogene und entfernungsabhängige Transportpfadmodell nach der Verbändevereinbarung Erdgas wird durch ein Zugangssystem abgelöst, welches dem Transportkunden einen einfachen, diskriminierungsfreien Netzzugang auf der Grundlage nur zweier Verträge (eines Einspeise- und eines Ausspeisevertrags) ermöglicht. . . .

die vollständige Textversion . . .

Euskirchen: Ein guter Tag für alle Gaskunden - Verbraucher erringen Sieg vor Gericht

Das Landgericht Bonn hat heute in zweiter Instanz den Gasversorger aufgefordert, seine Kalkulationen und die Verträge mit E.on Ruhrgas und RWE Rhein-Ruhr offen zu legen.

Euskirchen: Ein guter Tag für alle Gaskunden - Verbraucher erringen Sieg vor Gericht

Die Regionalgas Euskirchen muss nachweisen, dass ihre deutlich gestiegenen Gaspreise rechtlich einwandfrei sind.

Das Landgericht Bonn hat heute in zweiter Instanz den Gasversorger aufgefordert, seine Kalkulationen und die Verträge mit E.on Ruhrgas und RWE Rhein-Ruhr offen zu legen.

Die Richter begründeten diesen Schritt mit der Monopolstellung, die das Unternehmen mit 78.000 Kunden im Kreis Euskirchen und dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis besitzt. Ob die Regionalgas Euskirchen ihre Gaspreise wieder senken muss, hat das Gericht noch nicht entschieden.

Alles nur Berliner Luft?

Nach zwei Preiserhöhungen Anfang Oktober und Januar veröffentlichte die Berliner Gasag in ganzseitigen Zeitungsanzeigen die Zusammensetzung ihrer Tarife für Haushaltskunden.

Alles nur Berliner Luft?

(31. Januar 2006) Nach zwei Preiserhöhungen Anfang Oktober und Januar veröffentlichte die Berliner Gasag in ganzseitigen Zeitungsanzeigen die Zusammensetzung ihrer Tarife für Haushaltskunden.

Verbraucherschützer kritisieren, die Daten seien wertlos, da man die Einzelposten nicht nachprüfen könne. Wirkliche Transparenz gebe es nur, wenn das Unternehmen sage, wo und zu welchen Konditionen es Erdgas einkaufe, so der Bund der Energieverbraucher.

Außerdem müsse aufgegliedert werden, wie sich die Netzkosten zusammensetzten und wie das Unternehmen die Kosten auf Haushalts- und Industriekunden verteilt. Sonst könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Gasag Haushalte überdurchschnittlich belaste und Industriekunden schone. Im Geschäft mit Großabnehmern existiere nämlich bereits ein harter Wettbewerb.

Eon-Reisen: Stadträte wollen zahlen

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

Eon-Reisen: Stadträte wollen zahlen

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern an

(30. Januar 2006) Mehrere Stadträte und Energie-Manager haben im Zusammenhang mit den Ermittlungen um die "Politiker-Reisen" freiwillig eine Geldauflage angeboten. Das bestätigte die Kölner Staatsanwaltschaft am Montag.

"Noch steht gar nicht fest, ob der Energie-Versorger Eon-Ruhrgas Politiker mit teuren Reisen dazu gebracht hat, Verträge mit ihm abzuschließen - und wenn ja, welche Entscheidungsträger sich schuldig gemacht haben. Die Ermittlungen, die die Kölner Staatsanwaltschaft im vergangenen Sommer nach einem anonymen Hinweis aufgenommen hatte und die vor zwei Wochen publik wurden, sind noch lange nicht abgeschlossen. Sicher ist nur, dass die sich gegen 159 Politiker und Energie-Manager in 28 Kommunen und mehrere Verantwortliche bei Eon-Ruhrgas richten; der Verdacht: Vorteilsannahme beziehungsweise Vorteilsgewährung.

Nun haben mehrere der Verdächtigten eine Geldauflage angeboten. Das biete sich bei einigen Verfahren an, so Günther Feld, Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Die Höhe variiert in der Regel nach der Höhe dessen, was im Vorteil erlangt worden ist, plus Aufschlag." Dabei können sich die Zahlungen im Einzelfall im vierstelligen Bereich bewegen. Ob die Verfahren mit einer solchen Zahlungen aber erledigt wären, entscheide sich aber erst in den kommenden Monaten. In den anderen Verfahren werde das beschlagnahmte Material noch ausgewertet. Feld: "Weitere Ermittlungen müssen dann ergeben, ob es zu Anklagen kommen wird."

Der Behördensprecher bestätigte auch Meldungen, wonach eine weitere Anzeige eingegangen sei. Der "Spiegel" hatte berichtet, Eon Ruhrgas hätte Politikern üppig Meilen aus dem Vielfliegerprogramm "Miles and More" geschenkt, wenn sie im Aufsichtrat lokaler Energieversorger säßen. Eon Ruhrgas wies die Darstellung aber als "puren Unsinn" zurück.

den ganzen Artikel lesen . . .

Gasag legt Kalkulation teilweise offen

Verbraucherschützer: Daten sind ohne jeden Wert

Gasag legt Kalkulation teilweise offen

Verbraucherschützer: Daten sind ohne jeden Wert

(30. Januar 2006) "Der Berliner Energieversorger Gasag hat Details seiner Gaspreis-Kalkulation veröffentlicht. In Zeitungsanzeigen legte das Unternehmen am Wochenende dar, wie sich der Bezugspreis für einen durchschnittlichen Haushaltskunden in den Jahren 2004 und 2005 zusammensetzte. Demnach stiegen die Beschaffungskosten sowie die staatlichen Abgaben deutlich an. Die Netzkosten bleiben gleich, während Vertriebskosten und Handelsmarge sanken.
. . .
Beim Landgericht Berlin ist eine Sammelklage von Gasag-Kunden gegen die Preispolitik des Unternehmens anhängig.
. . .
Nach Auffassung von Verbraucherschützern geht die Veröffentlichung der Preiskalkulation nicht weit genug. "Die Daten sind ohne jeden Wert. Die Kunden können die einzelnen Posten nicht nachprüfen", sagte der Chef des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, der Berliner Zeitung. Transparenz könne es nur geben, wenn das Unternehmen erläutert, wo und zu welchen Konditionen es Erdgas einkauft. "Es müsste überdies aufgegliedert werden, wie sich die Netzkosten zusammensetzen."

Peters forderte auch Auskunft darüber, wie die Gasag ihre Kosten auf Haushalts- und Industriekunden verteilt. Solange Angaben dazu fehlten, könne nicht ausgeschlossen werden, dass das Unternehmen die Haushalte überdurchschnittliche belastet und die Industriekunden schont."
. . .

den ganzen Artikel lesen . . .

Gasmarkt - Revolution in den Rohren

Am Dienstag könnte sich die Welt der deutschen Gasversorger deutlich ändern - mit neuen Regeln für die Nutzung der Netze.

Gasmarkt - Revolution in den Rohren

Am Dienstag könnte sich die Welt der deutschen Gasversorger deutlich ändern - mit neuen Regeln für die Nutzung der Netze

(30. Januar 2006) "Die Wirklichkeit des deutschen Gasmarktes lässt sich am ehesten mit dem Gasnetz selbst vergleichen: Er liegt, wie Gasrohre, weitgehend im Dustern; er ist ein unendlich kompliziertes, über Jahrzehnte gewachsenes Konstrukt; und es verdienen relativ wenige Unternehmen daran. Das aber tüchtig.

Am Dienstag dürfte sich das alles ändern. Nach monatelangen Beratungen mit Beteiligten und Betroffenen will die Bundesnetzagentur erstmals ein "Gasnetzzugangsmodell" vorstellen, mit klaren Regeln für alle, die in Deutschland Erdgas verkaufen wollen. Es winken sinkende Preise, denn ein wachsender Wettbewerb zwischen alteingesessenen und neuen Anbietern, so hofft die Netzagentur, könnte auch den Abnehmern nützen.

Bislang war Wettbewerb für die Branche eher ein Fremdwort.
. . .
Für Gashändler und alle, die neu auf den Markt kommen wollten, war das deutsche Röhrensystem bislang ein Alptraum.
. . .
"Man musste schon Pfadfinder sein, um sich da zurechtzufinden", sagt Andreas Jahn vom Bundesverband Neuer Energieanbieter. "Der Zusatzaufwand für neue Anbieter", heißt es auch bei den Stadtwerken Aachen, "war einfach zu groß." Das alles könnte leichter werden. Im Gespräch ist nun ein System, das der Preisgestaltung von Nahverkehrsverbünden ähnelt. Wer Gas durch Deutschland transportieren will, löst künftig eine Art Fahrkarte. Je nach Weg und Entfernung muss er eine Tarifzone wählen, die mehr oder weniger teuer ist.
. . .
Klingt einfach. Doch die Verhandlungen der vergangenen Wochen waren, gelinde gesagt, kontrovers. Eine radikale Öffnung der Netze, viele neue Wettbewerber, das schmeckt etablierten Anbietern nicht. Firmen wie Eon Ruhrgas seien "die treibende Kraft, dass ein funktionierender fairer Gaswettbewerb verhindert wurde", wetterte unlängst Dieter Attig, Chef der Stadtwerke Aachen - und trat zusammen mit vier anderen Stadtwerken aus dem Gasversorger-Verband BGW aus.

Vieles deutet auf Kompromisse hin. Doch gleich welches Modell die Netzagentur vorstellen wird: Es kann nur besser werden. Ganze 200-mal, so erhob der BNE, wechselten in Deutschland bislang Kunden ihren Gasanbieter - seit 1998."

den ganzen Artikel lesen . . .

Flugmeilen für die Stadtwerke - Eon weist Vorwürfe zurück

Eon Ruhrgas in Essen wies am Samstag die Darstellung des Magazins 'SPIEGEL', das Unternehmen mache lokalen Energieversorgern üppige Meilengeschenke, als "puren Unsinn" zurück.

Flugmeilen für die Stadtwerke - Eon weist Vorwürfe zurück

(29. Januar 2006) "Eon Ruhrgas in Essen wies am Samstag die Darstellung des Magazins 'SPIEGEL', das Unternehmen mache lokalen Energieversorgern üppige Meilengeschenke, als "puren Unsinn" zurück. In dem Bericht des Magazins wird hingegen eine Sprecherin mit den Worten zitiert, es handele sich bei den Miles & More-Geschenken um ein "Marketing- Instrument".
. . .
Selbst wenn nur die Hälfte der rund 100 deutschen, von E.ON Ruhrgas belieferten lokalen Gasversorger das Meilen-Geschenk nutze, dürfte das den Konzern pro Jahr mehrere Mio. Euro kosten, schreibt das Magazin.

Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt seit einem halben Jahr gegen mehr als 150 Kommunalpolitiker in rund 25 Städten in Nordrhein-Westfalen wegen des Vorwurfs der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Reisen von Eon Ruhrgas. Gegen Mitarbeiter von Eon Ruhrgas wird wegen des Verdachts der Vorteilsgewährung ermittelt. Die Politiker stehen unter dem Verdacht, als Aufsichtsräte ihrer Stadtwerke an Reisen mit "eher touristischem Charakter" teilgenommen zu haben, die der Essener Gasversorger finanziert haben soll. Die Staatsanwaltschaft versucht zu klären, inwieweit es sich tatsächlich um Dienst- oder Privatreisen gehandelt hat."

den ganzen Artikel lesen . . .

Landgericht Heilbronn veröffentlicht Urteil

Das Landgericht Heilbronn hat das Berufungsurteil im umstrittenen Gaspreisprozess veröffentlicht.

Landgericht Heilbronn veröffentlicht Urteil

(28. Januar 2006) Das Landgericht Heilbronn hat das Berufungsurteil im umstrittenen Gaspreisprozess veröffentlicht. Dem Kläger wird zwar sein Klagerecht und auch das Recht auf Zurückbehaltung bestrittener Preisforderungen bestätigt. Weil das Gericht aber den Beweis für die Berechtigung der Preiserhöhung als erbracht ansieht, wird die Klage abgewiesen. RA Fricke hat dazu eine Bewertung abgegeben.

Gabriel erwartet Strompreis-Dämpfung - Verständnis für Sammelklagen

Die Stromverbraucher können nach Einschätzung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) mit Hilfe der Bundesnetzagentur bald mit einer deutlichen Preisdämpfung rechnen.

Gabriel erwartet Strompreis-Dämpfung - Verständnis für Sammelklagen

(28. Januar 2006) Die Stromverbraucher können nach Einschätzung von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) mit Hilfe der Bundesnetzagentur bald mit einer deutlichen Preisdämpfung rechnen. "Es geht darum, dass nicht überhöhte Preise für die Netznutzung kassiert werden", sagte der Minister am Donnerstagabend in der ZDF- Sendung "Berlin Mitte". Die Differenz zwischen überhöhten Nutzungspreisen in Deutschland und denen im europäischen Ausland mache rund 20 Prozent des Strompreises aus. Er rechne damit, "dass wir hier deutlich weiterkommen".

Im Kampf gegen den anhaltenden Energiepreisanstieg äußerte Gabriel Verständnis für Sammelklagen von Verbrauchern gegen Energieversorger. Er finde alles vernünftig, was die Verbraucher stärke. "Da kommt einer und sagt, Du hast das zu zahlen oder Deine Wohnung ist kalt, so geht's nicht", so der Minister. Die Verbraucher wollten die Katze nicht im Sack kaufen, "wie das im Vertragsleben üblich ist". Sie forderten Preistransparenz. "Das ist ein absolut legitimer Anspruch", betonte der Umweltminister.

Verbraucher hatten im vergangenen Jahr mit Sammelklagen Energieunternehmen zur Offenlegung ihrer Preiskalkulationen gezwungen.

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Aribert Peters, rief die Verbraucher erneut auf, sich ungerechtfertigten Preissteigerungen der Energiekonzerne zu verweigern. Sie müssten nur zahlen, wenn die Kalkulation nachvollziehbar sei. "Die Verbraucher werden belogen über die Ursachen der zu hohen Preise", sagte Peters in der Diskussionsrunde. Die aktuellen Preissteigerungen seien genauso unsinnig wie die der vergangenen Jahre. Stadtwerke und Regionalversorger kassierten hierbei genauso ab wie Energieriesen. Die Politik habe sich zu lange den Unternehmensforderungen gebeugt.

Der Präsident des Verbandes der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Werner Brinker, bestritt, dass die deutschen Stromversorger von den Preiserhöhungen profitierten. Sie seien auf teure Importe angewiesen. Auch auf die Preisentwicklung an den Strombörsen, die maßgeblich von ausländischen Unternehmen geprägt werde, habe man keinen Einfluss.

Dem widersprachen die übrigen Teilnehmer der Runde. Gerade die großen Energiekonzerne sorgten für überzogene Strompreise an der Börse.

Werner Marnette, Chef der größten Kupferhütte Europas, der Norddeutschen Affinerie, sagte, die "Fehlentwicklung" bei den Strom- und Gaspreisen in Deutschland führe inzwischen zu einer Mehrbelastung von 20 Milliarden Euro jährlich. "Das frisst uns 0,5 Prozent unseres Wachstums weg." Auch koste das Arbeitsplätze. Um unabhängiger von den Energiefirmen zu werden, will Marnette selbst ein Kraftwerk bauen.

Der Stuttgarter Wirtschaftsminister setzt nach seiner Aussage auf die kartellrechtliche Überprüfung der Energieversorger. Er rechne damit, dass andere Bundesländer dem Beispiel Baden-Württembergs folgen und Vorermittlungen der Kartellbehörden gegen Gasversorger einleiten, sagte Pfister. Zwischen den billigen und teuren Anbietern gebe es Unterschiede, die "überhaupt nicht erklärbar" seien. Soweit dies festgestellt werde, "werden wir die Preise senken können".

Kartellamt hat Stadtwerke im Visier

Neuruppin soll nächste Woche in Potsdam erklären, warum das Gas in der Stadt so teuer ist

Kartellamt hat Stadtwerke im Visier

Neuruppin soll nächste Woche in Potsdam erklären, warum das Gas in der Stadt so teuer ist - "Dieses Gespräch ist für die Stadtwerke die letzte Chance vor einem Gerichtsverfahren"

(27. Januar 2006) "NEURUPPIN Weil der Gaspreis in Neuruppin mehr als fünf Prozent über dem Landesdurchschnitt liegt, sind die Neuruppiner Stadtwerke für nächste Woche nach Potsdam zitiert worden. Die Stadtwerke sollen der Landeskartellbehörde erklären, warum Gas in der Fontanestadt so teuer ist. "Dieses Gespräch ist für die Stadtwerke die letzte Chance vor einem Gerichtsverfahren", betonte gestern Claudia Lippert vom Potsdamer Wirtschaftsministerium. Dem Ministerium untersteht die Landeskartellbehörde.
. . .
"Die verstecken sich einfach hinter irgendwelchen Gesetzen, und auf der Rechnung steht dazu auch nichts." Anneliese Gabel hat deshalb Widerspruch gegen ihre Rechnung eingelegt. Die Neuruppiner Stadtwerke selbst verstehen indes die ganze Aufregung nicht. "Entscheidend ist doch der Endpreis", sagt Vertriebsleiter Horst Zahl. Aber das macht die Neuruppiner nicht reicher: Nach Auskunft der Preisdatenbank des Westdeutschen Rundfunks (WDR) waren die Neuruppiner Stadtwerke Ende 2005 der zweitteuerste Gasanbieter in der Mark. Nur ein Einfamilienhaushalt in der Stadt Brandenburg (Havel) musste für einen Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden noch mehr als in der Fontanestadt bezahlen.
. . .
Während alle Gasversorger die enormen Preiserhöhungen auf die drastisch gestiegenen Rohöl- und Erdgaspreise schieben, haben die Neuruppiner Stadtwerke für den hohen Grundpreis eine andere Erklärung. "Seit vergangenem Juli gilt ein neues Energiewirtschaftsgesetz", sagt Zahl. Demnach müssen die Gaskunden ab sofort an den Kosten für die Leitungen und Anlagen "verursachensgerecht" beteiligt werden. "Diese Netznutzungsentgelte", so Zahl, würden von der Bundesnetzagentur geprüft. Bei den Stadtwerken bleibe durch die Erhöhung nicht mehr Geld hängen. Warum andere Gasversorger nicht so hohe Grundgebühren verlangen? "Ich weiß nicht, wie die anderen kalkulieren", sagt Zahl.

Zum 1. Januar 2006 hatten die Stadtwerke ihren Gaspreis erneut erhöht. Laut WDR verlangt in ganz Deutschland nur ein einziger von 664 Gasanbietern einen noch höheren Grundpreis als Neuruppin. Rechnet man Grund- und Arbeitspreis zusammen, liegen die Neuruppiner auf Platz 49 der Höchstpreisliste."

den ganzen Artikel lesen . . .

Thüringer Eon legt Kalkulation der Gaspreise offen

Thüringer Verbraucherzentrale: Vergleichbarkeit mit den Tarif- und Preismodellen anderer Anbieter ist immer noch nicht möglich

Thüringer Eon legt Kalkulation der Gaspreise offen

(26. Januar 2006) Die Thüringer Verbraucherzentrale warf dem Gasversorger vor, wertlose Informationen vorgelegt zu haben. Eine Vergleichbarkeit mit den Tarif- und Preismodellen anderer Anbieter sei immer noch nicht möglich.

Die EON Thüringer Energie AG hatte eine Kalkulation für ihre Gaspreise offen gelegt. Danach setzt sich der Gaspreis zu rund zwei Dritteln aus den Bezugs- und Netzkosten zusammen. Der Gewinn je Kilowattstunde sank danach in den vergangenen zwei Jahren um über 60 Prozent.

E.on Ruhrgas gerät auch ins Visier der EU Energiekommision

Am 16. Februar wollen die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und der EU-Energiekommissar Andries Piebalgs ein brisantes Dossier veröffentlichen

E.on Ruhrgas gerät auch ins Visier der EU Energiekommision

(25. Januar 2006) Nun wird bekannt, dass auch die EU Energiekommission E.on Ruhrgas im Visier hat.
Am 16. Februar wollen die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes und der EU-Energiekommissar Andries Piebalgs ein brisantes Dossier veröffentlichen
.

"Es ist eine Anklageschrift, die sich gegen Europas größte Gasversorger richtet. Immer mehr Unternehmen beschwerten sich in Brüssel, die ihr Gas den Kunden anbieten wollten, doch von den Energieriesen permanent Barrieren in den Weg gelegt bekämen. Über 3000 Briefe haben Kroes und Piebalgs darum verschicken lassen, darin um Insiderwissen gebeten, und es auch bekommen.

Der Inhalt der Antworten ist brisant: Jahrelang hätten die europäischen Gaskonzerne zum Schaden der privaten Kunden und Haushalte mit aller Macht kleinere Gasanbieter vom Markt abgeschottet, ihnen den Zugang zu den Gasnetzen verwehrt und so billigere Preise verhindert, heißt es darin. In den Briefen finden sich Konzern-Namen, Preise, Kosten, Verträge, Vergehen und Verstöße.
Insbesondere Ruhrgas als größter deutscher Gaslieferant mit einem Volumen von über 60 Prozent des deutschen Gasabsatzes dürfte darum nun ins Brüsseler Visier geraten."

Quelle: Westfälische Rundschau

Verbraucher siegen weiter vor Gericht

In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Gaspreiserhöhungen punkten die Verbraucher weiter.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucher siegen weiter vor Gericht

(24. Januar 2006) In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Gaspreiserhöhungen punkten die Verbraucher weiter.

In drei einstweiligen Verfügungen hat das Landgericht Bonn die Versorgungssperre untersagt, bis der Versorger den Nachweis der Angemessenheit seiner Preiserhöhung dem Verbraucher offengelegt hat (Beschluss vom 19.1.2006, Az: 16 O 5/06). Auch die Drohung mit der Versorgungssperre ist untersagt worden.

Nahezu gleichlautende Urteile gab es bereits vom Amtsgericht Hamburg/Harburg (Beschluss vom 10. November 2005 - Az: 647 C 444/05), vom Amtsgericht Delmenhorst (Beschluss vom 6. Januar 2006 - Az: 4A C 4001/06 (IV)) und vom Amtsgericht München (Beschluss vom 12. Januar 2006 - Az: 131 C 797/06). Auch das Landgericht Heilbronn (Urteil vom 19. Januar 2006, Az 6 S 16/05), das Landgericht Mönchen-Gladbach (Urteil 20. Oktober 2005 - Az: 7 O 116/05 ) und das Landgericht Düsseldorf (Beschluss vom 4. Januar 2006, Az 12 O 544/05) haben das Recht der Kunden auf eine Fortsetzung der Versorgung bis zum Nachweis der Angemessenheit bestätigt.

Der Bund der Energieverbraucher ermutigt Verbraucher, von Ihren Rechten Gebrauch zu machen. Bis zum Nachweis der Angemessenheit brauchen die Gaspreiserhöhungen nicht bezahlt zu werden, wenn man der Erhöhung schriftlich widerspricht und auf die Unverbindlichkeit hinweist. Details dazu unter www.energiepreise-runter.de

Auch die Damen waren mit von der Partie

Es ging recht nobel zu bei einigen Informationsreisen, zu denen die "Regionalgas" die führenden Politiker des Kreises Euskirchen einlud.

Auch die Damen waren mit von der Partie

(24. Januar 2006) Kreis Euskirchen - Es ging recht nobel zu bei einigen Informationsreisen, zu denen die "Regionalgas" die führenden Politiker des Kreises Euskirchen einlud. Besonders in den 90er Jahren scheint es gang und gäbe gewesen zu sein, dass Bürgermeister und Landrat auf Kosten von Energieversorgungsunternehmen durch die Weltgeschichte gondelten.

"Ein bisschen Luxus durfte es schon sein für die Prominenz aus der Provinz. Mal ging es im Flieger zur Champagner-Probe nach Reims, mal reiste man nach Genf, wo die Gruppe direkt am See ein Luxusquartier bezog. Bestandteil der Informationsreise war auch ein Abstecher mit dem Schiff zum französischen Ufer.

"In Frankreich gab es eine hochinteressante Besichtigung einer Champagner-Kellerei. Das war die Nobelmarke schlechthin, eine absolut exklusive Angelegenheit." So erinnerte sich gestern ein Teilnehmer an die Luxus-Tour.

Bei einer Tour ins russische Sankt Petersburg war auch Landrat Günter Rosenke samt Gattin mit von der Partie. Gegenüber dem "Kölner Stadt-Anzeiger" bestätigte der Landrat, dass die "Reiseveranstalter" die Teilnahme seiner Ehefrau nicht in Rechnung gestellt haben.
. . .
Der Geschäftsführer des Kuchenheimer Gasversorgers, Albert Pasch, gab sich gestern sehr zugeknöpft: "Wir wollen jetzt zu den Dingen keine Stellung mehr nehmen. Wir wollen erst mal abwarten wegen der laufenden Ermittlungen . . .
Fotos der Politiker-Touren belegen, dass die Spitzenrepräsentanten der Kommunen und des Kreises fröhlich mitgereist sind. Die Teilnahme der Damen scheint auch nicht unüblich gewesen zu sein." " 

den ganzen Artikel lesen . . .

Über 500.000 Boykotteure

Die Zahl der Boykotteure nimmt zu, die die steigenden Gaspreise nicht mehr zahlen.

Über 500.000 Boykotteure

(23. Januar 2006) Die Zahl der Boykotteure nimmt zu, die die steigenden Gaspreise nicht mehr zahlen. Es seien inzwischen "deutlich mehr als 500.000 Kunden", schätzt Aribert Peters vom Bund der Energieverbraucher.

Am Wochenende haben sich rund 60 Sprecher von örtlichen Gaspreis-Protestgruppen in Bonn getroffen, um ihre Aktivitäten zu koordinieren. Die Boykotteure verweigern die Gasrechnungen nicht komplett - sie akzeptieren nur die jüngsten Preiserhöhungen nicht.

"Wer zahlt, nimmt seine Rechte nicht wahr", sagt Peters, der sich durch die Gerichte bestätigt sieht. Das neueste Urteil erging am vergangenen Donnerstag am Landgericht Heilbronn. Die Richter akzeptierten zwar die 10-prozentige Preiserhöhung des örtlichen Gasversorgers, doch gleichzeitig machten sie deutlich, dass die Kunden nicht zahlen müssen, bis ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Und rechtskräftig ist auch der Spruch aus Heilbronn nicht: Das Urteil wurde zur Revision vor dem Bundesgerichtshof zugelassen. UH taz vom 23.1.2006, S. 8, 35 Z. (TAZ-Bericht), UH

Explodierende Energiepreise offenbaren Politikversagen

70 Bürgerinitiativen und Verbraucherzentralen haben am Wochenende in Bonn auf Einladung des Bundes der Energieverbraucher getagt.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Explodierende Energiepreise offenbaren Politikversagen

(22. Januar 2006) 70 Bürgerinitiativen und Verbraucherzentralen haben am Wochenende in Bonn auf Einladung des Bundes der Energieverbraucher getagt.

Milliardenbeträge fließen derzeit den Energiekonzernen ungerechtfertigt zu und werden von diesen für die Erweiterung ihrer Monopolstrukturen verwendet. Z.B. zahlen die Verbraucher jährlich 18 Milliarden Euro für die Nutzung der Stromnetze. Investiert werden von der gesamten Stromwirtschaft aber nur zwei Milliarden Euro (lt. Angaben des Branchendachverbandes der Stromwirtschaft).

Der Bund der Energieverbraucher schätzt, dass Verbraucher monatlich mindestens eine Milliarde Euro zuviel für Gas und Strom bezahlen. Die Gewinne der Energieversorger wachsen ebenso rasch wie die Energiepreise.

Allein in den vergangenen drei Jahren wurde der Binnenwirtschaft damit Kaufkraft in Höhe von etwa 36 Milliarden Euro entzogen. Das Genshagen-Programm der Bundesregierung nimmt sich dagegen bescheiden aus.

Parlament und Regierung waren bislang unfähig, Bürger und Wirtschaft vor überhöhten Energiepreisen zu schützen.

Zu hohe Energiepreise brauchen Bürger aber nicht zu akzeptieren. Das haben in den vergangenen Monaten hunderttausende von Protestkunden und vielen Gerichten bestätigt, zuletzt das Landgericht Heilbronn. Informationen unter www.energiepreise-runter.de

Die Bundesregierung wird aufgefordert, aus ihrer Lethargie zu erwachen. Die unrechtmäßig bei den Verbrauchern abkassierten Milliarden müssen der deutschen Volkswirtschaft wieder zugeführt werden. Künftige Preiserhöhungen müssen wirksam begrenzt werden. Die Verbraucherinteressen müssen im Zentrum des Energiegipfels im April 2006 stehen. Denn die entfesselte Kaufkraft kann die Wirtschaft nachhaltig nach oben reißen.

E.on Ruhrgas-Affäre - Die Ermittler nennen (noch) keinen Namen

Den Beschuldigten drohen, laut Strafgesetzbuch, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Ganz zu schweigen von einem großen Imageschaden und Vertrauensverlust bei den Verbrauchern.

Die Ermittler nennen (noch) keinen Namen

(22. Januar 2006) Die Namen der (der Vorteilsnahme beschuldigten)  Amtsträger darf Günther Feld, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, aus ermittlungstaktischen Gründen noch nicht nennen.

"Es handelt sich um Amtsträger, die gereist sind. Das können Beamte sein, möglicherweise auch Politiker oder Bürgermeister". Davon sind beispielsweise auch Aufsichtsratsmitglieder der Troisdorfer Stadtwerke und der Bad Honnef AG betroffen. Feld: "Wir haben bereits durchsucht".

Den Beschuldigten drohen, laut Strafgesetzbuch, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Ganz zu schweigen von einem großen Imageschaden und Vertrauensverlust bei den Verbrauchern.

Die Verbraucher fragen sich schon längst:
"Unsere Gasversorger versprachen uns "Mehr Spaß mit Erdgas". Meinten sie damit am Ende nur sich selbst?
Nun ist scheinbar 'Schluß mit lustig', - was kommt nun tatsächlich auf die Vorstände der Stadtwerke und die kommunalen Politiker in den Aufsichtsräten zu?"

Kurztrips in Krisenzeiten

In letzter Konsequenz finanzierten sie die feudalen Ausflugsreisen über ihre Gasabrechnungen

Kurztrips in Krisenzeiten

Nach derzeitigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln soll E.on Ruhrgas für seine treuen Abnehmer eine Art Reisebüro betrieben haben - und dabei zum Teil sehr bereitwillig auf die Wünsche seiner wichtigsten Großkunden eingegangen sein.

(21. Januar 2006) "Eine Praxis, die es offenbar nicht nur bei E.on Ruhrgas gab, sondern auch bei RWE. Inzwischen mehren sich die Hinweise, dass es sich bei den bezahlten Trips um ein Problem der gesamten Energiebranche handeln könnte. Ins Visier der Ermittler geraten ist auch die heute von RWE-Energy betriebene Thyssengas.
. . .
Die Ermittlungen treffen die Energieversorger in einer Phase, die selbst krisenerprobte Manager als "Vorstufe zur Eskalation" umschreiben: Unterstützt von Verbraucherverbänden, gehen in der Republik Interessengemeinschaften gegen die ihrer Meinung nach horrenden Gaspreise vor. Die EU-Kommission fordert eine schnellere Öffnung der Gasmärkte in Europa. Und auch Kartellwächter wollen die Marktmacht des deutschen Oligopols stutzen.
. . .
Angesichts solch massiver Bedrohungen scheint es nicht verwunderlich, dass bei den Unternehmen die Pflege der wichtigsten Großkunden ganz oben auf der Prioritätenliste angesiedelt ist. Um die 100.000 Euro ließ sich E.on Ruhrgas die Gruppenreisen von zehn bis zwölf Personen kosten. Teilweise wurden die lustigen Trips der Stadtwerke-Vertreter sogar von den kommunalen Versorgern selbst organisiert. Solange ein gaswirtschaftlicher Bezug zumindest in den Programmen zu erkennen war, sprang E.on Ruhrgas als großzügiger Finanzier ein und übernahm die Kosten - entweder ganz oder zu großen Teilen.

In letzter Konsequenz finanzierten sie die feudalen Ausflugsreisen über ihre Gasabrechnungen."

den ganzen Artikel lesen . . .

Auch Thyssengas soll Luxusreisen bezahlt haben - Korruptionsskandal um E.on-Ruhrgas weitet sich aus

"Wir haben den Verdacht, daß Thyssengas die überwiegend von E.ON finanzierten Reisen teilweise mitfinanziert hat", sagte Staatsanwalt Feld.

Strenge Regeln für Politiker gefordert - Auch Thyssengas soll Luxusreisen bezahlt haben

Eon Ruhrgas bezahlte Reisen für Ratsvertreter. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 150 Aufsichtsräte. War es Korruption?

(21. Januar 2006) "Die Stadt Stavanger in Norwegen ist bekannt für ihre hübschen Holzhäuser, auch für den malerischen Park mit ruhigem See. Dort gibt es ein kleines Museum, ein Kloster und einen netten Fischmarkt, auf dem die Fischer des Ortes ihren Fang zum Verkauf anbieten. Genau der richtige Ort zur Erholung. Am Mittag des 20. Juni 2002 brachen Kommunalpolitiker aus Leverkusen vom Flughafen Düsseldorf nach Stavanger auf zu einer dreitägigen "Gasfachlichen Informationsreise". Bezahlt wurde die Tour von der Essener Eon Ruhrgas AG.

Die Politiker, alle Mitglieder im Aufsichtsrat der Energieversorgungsgesellschaft Leverkusen (EVL), wurden in zwei Learjets nach Stavanger gebracht, sie übernachteten im Vier-Sterne-Hotel Atlantic. Am ersten Abend gab es Vorträge im Kloster Utstein mit anschließendem Abendessen. Am nächsten Morgen ging es erst ins Museum, dann zum Mittagessen ins Restaurant "Elisabeth". 17 Uhr Abendimbiß im Restaurant "Skagen". 19 Uhr Flug mit dem Helikopter über die Nordsee zur Plattform Heimdal, Rückflug um 22 Uhr. Das Programm liegt der "Welt am Sonntag" vor.

Ein Sprecher von Ruhrgas bestätigte die Reise

.
. . .
Der Gasversorger Eon Ruhrgas flog auf ähnliche Weise Politiker offenbar durch ganz Europa - und geriet darum ins Visier der Kölner Staatsanwaltschaft. Die ermittelt jetzt wegen Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. Allein in Leverkusen durchsuchte die Justiz gemeinsam mit der Kriminalpolizei die Zentrale der EVL sowie die Stadtverwaltung und sie besuchte amtierende und ehemalige Ratsvertreter. Bundesweit werden 150 Aufsichtsräte von Stadtwerken, außerdem Geschäftsführer der Unternehmen und fünf Eon- Mitarbeiter ins Visier genommen. Kölns Polizei hat eigens zur Unterstützung der Staatsanwälte eine zehnköpfige "Sonderkommission Gas" eingerichtet.

Unabhängig vom Ergebnis der Ermittlungen steht seit dem 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetz in NRW fest: ehrenamtlich tätige Lokalpolitiker werden mit einem Sitz in Aufsichtsräten zu "Amtsträgern" - und damit gelten für sie die gleichen strengen Korruptionstatbestände wie für Beamte.
. . .
"Letztlich hat der Einlader sich mit Sicherheit die Investitionen in Reisen mit dem Faktor zwei über die Preise und Lieferverträge zurückgeholt." "

den ganzen Artikel lesen . . .

Korruptionsskandal um E.on-Ruhrgas weitet sich aus

"Die Affäre um bezahlte Vergnügungsreisen von Lokalpolitikern und Aufsichtsräten nordrhein-westfälischer Stadtwerke weitet sich aus. Wie jetzt bekannt wurde, ermittelt die Kölner Staatsanwaltschaft auch gegen Thyssengas. Büroräume des Unternehmens seien schon im vergangenen Jahr durchsucht und Unterlagen beschlagnahmt worden.
. . .
"Wir haben den Verdacht, daß Thyssengas die überwiegend von E.ON finanzierten Reisen teilweise mitfinanziert hat", sagte Feld. Das sei womöglich der Fall gewesen, weil beide Unternehmen in manchen Versorgungsgebieten anteilig das Gas an die örtlichen Stadtwerke lieferten.
. . .
Staatsanwalt Feld erklärte dazu, das beschlagnahmte Beweismaterial sei inzwischen weitgehend ausgewertet: "Wir ermitteln nicht mehr in die Breite, sondern weiter in die Tiefe." Hinweise auf ähnliche Reisen für 50 weitere Lokalpolitiker in Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland würden weiter geprüft."

Landgericht Heilbronn bestätigt Zahlungsprotest

Das Landgericht Heilbronn hat in einem Berufungsurteil zwar den Stadtwerken Heilbronn recht gegeben und damit die Klage des Verbrauchers gegen die Gaspreiserhöhung von 2004 abgewiesen.

Landgericht Heilbronn bestätigt Zahlungsprotest

(20. Januar 2006) Das Landgericht Heilbronn hat in einem Berufungsurteil zwar den Stadtwerken Heilbronn recht gegeben und damit die Klage des Verbrauchers gegen die Gaspreiserhöhung von 2004 abgewiesen (Urteil vom 19. Januar 2006, Az: 6 S 16/05 Ab).

Zugleich bestätigt das Landgericht ausdrücklich das Verbraucherrecht, die Zahlung überhöhter Preise bis zu einer gerichtlichen Entscheidung zu verweigern. Dem stehen auch nicht, wie von den Versorgern behauptet wird, der Wettbewerb auf dem Wärmemarkt oder energierechtliche Vorschriften entgegen.

Das Gericht sah die vom Verbraucher beanstandete zehnprozentige Preiserhöhung von Oktober 2004 als gerechtfertigt an. Anders als der Bundesgerichtshof wollte das Landgericht nur die konkrete Preiserhöhung prüfen und nicht den gesamten Gaspreis.

Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde wegen der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.

Der Bund der Energieverbraucher hat das Urteil grundsätzlich begrüßt. Denn das Recht der Verbraucher auf Verweigerung überhöhter Gaspreisforderung sei im Einklang mit der langjährigen Rechtsprechung des BGH bestätigt worden. Zu klären sei, ob nur die Preiserhöhungen oder der gesamte Preis zu betrachten sind. Eine Entscheidung des BGH würde hier Klarheit schaffen. Der Verein verwies auf die zahlreichen weiteren Verfahren, in denen Verbraucher derzeit gegen die Gaspreiserhöhungen klagen.

Die Spitze des Eisbergs

Es ist sehr problematisch, dass die Aufsichtsräte von kommunalen Unternehmen zumeist mit Politikern und nicht mit Fachleuten besetzt werden

Die Spitze des Eisbergs

(20. Januar 2006) Der Bund der Energieverbraucher sieht in der E.on-Ruhrgas-Affäre nur "die Spitze des Eisberges". Sein Vorsitzender, Aribert Peters, sagte der "Rheinischen Post", derartige Reisen seien "ein Grund dafür, warum die Stadtwerke so zögerlich auf andere, günstigere Bezugsquellen von Gas zurückgreifen".

Der Wirtschaftsrechtler Marcus Lutter hat bereits Konsequenzen aus der E.on-Affäre gefordert. "Es ist sehr problematisch, dass die Aufsichtsräte von kommunalen Unternehmen zumeist mit Politikern und nicht mit Fachleuten besetzt werden", sagte Lutter der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung".

Lutter ist Professor des Bonner Zentrums für europäisches Wirtschaftsrecht und Mitglied der Cromme-Kommission, die im Auftrag der Bundesregierung Regeln für gute Unternehmensführung formuliert hat. Nach seiner Erfahrung werden die Aufsichtsräte von Stadtwerken oder kommunalen Wohnungsgesellschaften oft für ihre politische Treue belohnt und nicht wegen ihrer Fachkenntnis berufen. "An dieser Stelle muss einmal gründlich aufgeräumt werden", sagte Lutter.

E.on Ruhrgas - Staatsanwaltschaft Köln weitet ihre Ermittlungen aus

Dazu habe die Kölner Polizei die Sonderkommission 'Gas' gebildet. Es bestehe der Verdacht, dass zusätzlich bis zu 4 weitere Bundesländer betroffen sein könnten.

E.on Ruhrgas - Staatsanwaltschaft Köln weitet ihre Ermittlungen aus

(19. Januar 2006) Nach einem Bericht des WDR, hat die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen zu den Reise-Geschenken von E.on Ruhrgas ausgeweitet.

Demnach wird nicht nur gegen ca. 100 Kommunalpolitiker, sondern auch gegen die Geschäftsführer von bis zu 28 Stadtwerken des Landes NRW ermittelt. Dazu habe die Kölner Polizei die Sonderkommission 'Gas' gebildet. Es bestehe der Verdacht, dass zusätzlich bis zu 4 weitere Bundesländer betroffen sein könnten.

Scheinbar steht hinter den Aktivitäten des reichen Gasimporteurs ein regelrechtes System-Marketing. Geschäftliche Vergnügungssitzung oder vergnügliche Geschäftsreise - zu klären wird sein, ob sich die politischen Vertreter der Kommunen im Gegenzug für Lieferverträge mit E.on Ruhrgas eingesetzt haben.
Offensichtlich fehlt vielen Politikern die Sensibilität, wann sie eine moralische Grenze überschreiten. Man vermisst das Fingerspitzengefühl von Stadträten, welche Geschenke von Unternehmen unsittlich sind.

Verbraucherprotest formiert sich

Rund 60 Sprecher und Koordinatoren örtlicher Gaspreis-Protestgruppen treffen sich am kommenden Wochenende in Bonn.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherprotest formiert sich

(19. Januar 2006) Rund 60 Sprecher und Koordinatoren örtlicher Gaspreis-Protestgruppen treffen sich am kommenden Wochenende in Bonn. Man wird sich über die regionalen Aktivitäten austauschen und mit den acht teilnehmenden Rechtsanwälten auch ausführlich über die rechtlichen Gesichtspunkte diskutieren.

Sechs Verbraucherzentralen und Mieterverbände nehmen an dem Treffen teil. Die Teilnehmer kommen aus allen Teilen der Bundesrepublik zwischen Kiel und Ingolstadt.

Veranstalter ist der Bund der Energieverbraucher e.V., der die Protestaktionen im September 2004 gestartet hat.

Mieter sollten Gasabrechnung genau prüfen

Zusatzbelastung von mehreren Hundert Euro - Eine warme Wohnung wird immer teurer

Mieter sollten Gasabrechnung genau prüfen

Zusatzbelastung von mehreren Hundert Euro - Eine warme Wohnung wird immer teurer

(19. Januar 2006) Die 22 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland müssen sich wegen der drastisch gestiegenen Energiekosten auf zusätzliche Ausgaben einstellen. "Für den Winter 2005 muß mit spürbaren Nachzahlungen im dreistelligen Bereich gerechnet werden", sagte der Direktor des Deutschen Mieterbunds, Franz-Georg Rips, gestern in Berlin.
Bei einer ölbeheizten 90-Quadratmeter-Wohnung sei ein Aufschlag von rund 300 Euro im Vergleich zum Vorjahr fällig. Mieter mit einer Gasheizung müßten sich im Schnitt auf 100 Euro Zusatzkosten einstellen.
. . .
Mieterorganisationen und Verbraucherschützer raten deshalb, die Heizkostenjahresabrechnung sorgfältig zu prüfen. "Leider schauen viele Mieter nicht genau hin. Wenn ihre monatliche Abschlagszahlung erhöht wurde und sie am Jahresende nur einen geringen Betrag nachzahlen müssen, ist das für viele in Ordnung", sagt Kopff. Dabei lohnt sich laut der Verbraucherzentrale Hamburg genaues Hinschauen. Sie berichtet vom Fall eines aufmerksamen E.on-Hanse-Kunden. Laut der Jahresabrechnung sollte der Gasverbrauch in dem Bezugszeitraum, der in die Heizperiode fiel (Mitte November bis Ende Januar), deutlich geringer gewesen sein als im Restjahr. Daher berechnete ihm E.on Hanse den Großteil des von ihm verbrauchten Gases zu den später erhöhten Preisen. Der Kunde war allerdings genauer als sein Energieversorger. Er notierte täglich den Gaszählerstand. Daraus ergab sich, daß er in der Heizperiode das meiste Gas verbraucht hatte. Er protestierte gegen die Jahresabrechnung und erhielt eine neue Abrechnung mit einer Gutschrift.

"Zumindest sollten Gaskunden bei einer Tariferhöhung den Zählerstand ablesen und diesen ihrem Versorger melden", so Kopff. Denn automatisch würden die Gaslieferanten die Daten nicht abfragen. Bestehen Zweifel am Gasverbrauch, empfehle sich zudem, den Heizkörper oder das Meßgerät von einem Techniker überprüfen zu lassen, sagt Jörg Sprenger von der Verbraucherzentrale Hamburg.

den ganzen Artikel lesen . . .

Verbraucher haben das Recht auf gerichtliche Klärung

Der Vereinsvorsitzende Aribert Peters: "Die Energieversorger missbrauchen ihr Monopol, um die Verbraucher zu plündern und ihre Gewinne zu erhöhen. Verbraucher können sich dagegen wehren, indem sie nur die alten Preise zahlen. Entsprechende Musterschreiben gibt es unter www.energieverbraucher.de/seite1385.html. Besteht der Versorger auf Zahlung des vollen Rechnungsbetrages, so muss er auf Zahlung klagen und trägt dabei die vollständige Darlegungs- und Beweislast. Bis zur Rechtskraft eines Urteils, welches den "billigen Preis" bestimmt, besteht keine fällige Forderung. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden (BGH NJW 2005, 2919)".

Bereits sehr viele Verbraucher haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Es gibt kein einziges rechtskräftiges Urteil, das auch nur einen dieser Verbraucher zur Zahlung des verlangten Preises verpflichtet. Viele Gaspreisrebellen haben sich zu Initiativen zusammengeschlossen und koordinieren so ihren Widerstand. Ein mustergültiges Beispiel finden sie unter http://gwbh.twoday.net/, der Website des 'Gaspreis-Widerstand Bad Honnef' (GWBH)

Umfassende Informationen zum ganzen Themenkomplex finden Sie unter www.energiepreise-runter.de

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen E.on Ruhrgas

Mehr als hundert Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen sind in den Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Wie die Staatsanwaltschaft Köln mitteilte, laufen Ermittlungen gegen den Energieversorger E.on Ruhrgas.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen E.on Ruhrgas

(18. Januar 2006) Mehr als hundert Kommunalpolitiker aus Nordrhein-Westfalen sind in den Verdacht der Vorteilsnahme geraten. Wie die Staatsanwaltschaft Köln mitteilte, laufen Ermittlungen gegen den Energieversorger E.on Ruhrgas. Der Konzern soll Trips nach Frankreich und Spanien bezahlt haben.

"Die Staatsanwaltschaft Köln ermittle gegen fünf Mitarbeiter des Gasversorgers wegen Vorteilsgewährung sowie gegen die Kommunalpolitiker wegen des Verdachts der Vorteilnahme, erklärte Justizsprecher Günther Feld. Das Ermittlungsverfahren, das erst jetzt bekannt wurde, läuft bereits seit über einem halben Jahr.

Ob die Kommunalpolitiker sich im Gegenzug für die Reisen für Lieferverträge mit E.on Ruhrgas einsetzten, ist unklar. Noch gebe es keine Hinweise auf Gegenleistungen, sagte Feld. Nur dann könnte man von Bestechlichkeit sprechen."

den ganzen Artikel lesen . . .

Eine weitere Meldung dazu:

Ruhrgas: Privatreisen für Stadträte bezahlt?

Staatsanwaltschaft ermittelt, Beschuldigte schweigen

"Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln kamen Mitte 2005 durch eine Anzeige in Burscheid in Gang. Es habe unter anderem in der Essener Ruhrgas-Zentrale Durchsuchungen gegeben, sagte Günther Feld, der Sprecher der Kölner Anklagebehörde. Dabei seien Unterlagen sicher gestellt worden, die zu folgendem Schluss führten: Offenbar hat das Unternehmen für die Aufsichtsräte mehrerer Stadtwerke im Rheinland und im Ruhrgebiet Reisen bezahlt, vielleicht auch selbst organisiert. Mehr als 100 Stadträte und andere Lokalpolitiker sollen davon profitiert haben. Ob diese sich im Gegenzug für Lieferverträge mit EON Ruhrgas eingesetzt haben, ist noch ungeklärt.
. . .
"Wir haben den Verdacht, dass es sich bei diesen Reisen nicht um dienstlich veranlasste, sondern überwiegend touristische Aktivitäten handelt", erklärte Feld. Dieser Verdacht ergebe sich besonders dann, wenn die Ehepartner der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder auf Kosten von EON Ruhrgas mitgereisten. Das sei bei einigen Ausflügen, zum Beispiel nach Barcelona, der Fall gewesen.

Mindestens zehn Stadtwerke betroffen

Die Staatsanwaltschaft Köln vermutet, dass EON Ruhrgas die Reisen bezahlt hat, "um sich seine Kunden gewogen zu halten", so Feld. Um wie viele Reisen es sich genau handele, wollte er nicht näher erläutern. Betroffen seien mindestens zehn Stadtwerke, darunter auch die von Burscheid, Gummersbach und Essen. Gegen die Reiseteilnehmer ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Vorteilsannahme, gegen mehrere Mitarbeiter von EON Ruhrgas wegen Vorteilsgewährung. Zur Frage, wie lange die Ermittlungen dauern werden und ob es zu einer Anklage kommen könnte, wollte Feld nichts sagen. Die Kölner Staatsanwaltschaft erwägt, die Verfahren an die Ermittler der betroffenen Kommunen abzugeben."

den ganzen Artikel lesen . . .

Verbraucherschützer erfreut über Gas-Urteil

Die langfristigen Lieferverträge waren ein erhebliches Hemmnis für den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt

Verbraucherschützer erfreut über Gas-Urteil

(18. Januar 2006) Das Verbot von Gasverträgen mit langen Lieferzeiten ist von Verbraucher- und Mieterschützern mit großer Freude aufgenommen worden.

"Das ist eine wunderbare Nachricht", sagte der Energieexperte des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV), Holger Krawinkel, der "Berliner Zeitung". "Die langfristigen Lieferverträge waren ein erhebliches Hemmnis für den Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt."

Krawinkel erwartet nunmehr, dass die Wettbewerbsintensität steigt. "Das dürfte die Gewinnmargen der Versorger und damit auch die Endverbraucherpreise spürbar nach unten drücken."
Auch der Deutsche Mieterbund, Franz-Georg Rips, äußerte sich positiv: "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundeskartellamts. Sie geht in die richtige Richtung. Den Energieversorgern muss bei ihrer Preispolitik genauer auf die Finger oder in die Kalkulation geschaut werden."

Gaspreise - Achtung bei Jahresabrechnungen der Stadtwerke und Gasversorger

Wir empfehlen daher nochmals allen Gaskunden unter Hinweis auf die Unbilligkeit zum Widerspruch gegen die erhöhten Gaspreise

Gaspreise - Achtung bei Jahresabrechnungen der Stadtwerke und Gasversorger

(17. Januar 2006) Verbraucher sind über die Höhe der Nachforderungen Ihrer Stadtwerke schockiert. Nach Erhalt der Jahresabrechnungen fallen viele Kunden aufgrund Nachforderungen im oberen dreistelligen Bereich aus allen Wolken. Viele Verbraucher wenden sich nunmehr ratsuchend an den Bund der Energieverbraucher und die örtlichen Bürgerinitiativen gegen die unbilligen Gaspreise.

Wir empfehlen daher nochmals allen Gaskunden unter Hinweis auf die Unbilligkeit zum Widerspruch gegen die erhöhten Gaspreise.

Sämtliche Gerichtsverfahren, in denen die Verbraucher von den Gasversorgern verklagt wurden, sind zu Gunsten der Verbraucher ausgegangen. Die meisten Stadtwerke haben bis jetzt noch überhaupt keinen Kunden zur Zahlung des erhöhten Gaspreises verklagt.

Auch das Bundeskartellamt hält die Gaspreise aufgrund unzulässiger Langfristverträge zwischen den Gasimporteuren und den kommunalen Gasversorgern für überhöht und geht inzwischen massiv dagegen vor.

Weitere Informationen sowie ein Musterschreiben finden Sie auf unserer Webseite www.gaspreise-runter.de

Stadtwerke scheren im Gasstreit aus

Unter dem Druck des beginnenden Wettbewerbs bröckelt die über Jahrzehnte verfestigte Struktur der Gaswirtschaft. Örtliche Versorger setzen sich an mehreren Stellen von ihren Vorlieferanten ab

Stadtwerke scheren im Gasstreit aus

(17. Januar 2006) Unter dem Druck des beginnenden Wettbewerbs bröckelt die über Jahrzehnte verfestigte Struktur der Gaswirtschaft. Örtliche Versorger setzen sich an mehreren Stellen von ihren Vorlieferanten ab - einer Hand voll großer Ferngasunternehmen.

"Die Stadtwerke Aachen, Unna, Soest, Rosenheim und Ludwigshafen erklärten am Montag ihren Austritt aus dem federführenden Bundesverband der Deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW). Mehrere Städte im Ruhrgebiet planen, ihre Unabhängigkeit durch den Bau einer eigenen Pipeline zu stärken. Zugleich wagen sich Newcomer wie der niederländische Essent-Konzern vor. "Die Öffnung der Gasmärkte wird kommen. Daran ändern Spielchen wie in Monopolzeiten nichts", sagte Paul van Son, Chef der deutschen Tochter.

Der Streit entzündete sich am Rückzug des BGW aus einem Beratungskreis bei der Bundesnetzagentur. Die Behörde nutzt das Gremium, um in Abstimmung mit der Branche Regeln für den fairen Zugang zu den Gasnetzen festzulegen. Dabei steht sie unter Zeitdruck. Nach den gesetzlichen Vorgaben muss das Modell bis 1. Februar stehen.
Die Blockadehaltung des BGW widerspricht massiv den Interessen unabhängiger Stadtwerke. Stattdessen sind es die großen Gaskonzerne, die von der Position des BGW profitieren würden", wetterte Dieter Attig, Chef der Stadtwerke Aachen, am Montag.
. . .
Die rebellierenden Stadtwerke fordern ein Netzmodell nach dem Muster des europäischen Kommunalverbands Geode. Danach wäre der Zugang zu den Leitungen praktisch überall möglich. Rund 150 der 600 kommunalen Gasversorger in Deutschland stehen nach Angaben von Attig hinter dem Geode-Modell. "Stadtwerke könnten sich damit ihr Portfolio am Großhandelsmarkt selbst zusammenstellen und auf längere Sicht niedrigere Preise für den Endverbraucher erzielen", so Attig."
. . .

Erschienen in der FTD

Bad Oeynhausen - Neue Bürgerinitiative gegen Gaspreiserhöhungen gegründet

Der Widerstand formiert sich. Mehr als 120 Gaspreis-Gegner versammelten sich am Donnerstagabend im Begegnungszentrum 'Druckerei'

Bad Oeynhausen - Neue Bürgerinitiative gegen Gaspreiserhöhungen gegründet

(16.01.2006) Bad Oeynhausen (nisi). Der Widerstand formiert sich. Mehr als 120 Gaspreis-Gegner versammelten sich am Donnerstagabend im Begegnungszentrum 'Druckerei'.
. . .
Nicht nur Bad Oeynhausener waren am Donnerstagabend in die 'Druckerei' gekommen, auch Westfalica-Kunden aus Hille und Minden wollten sich informieren. "Wir brauchen den Austausch für Erfolge".
Dafür soll in Kürze ein Internet-Portal dienen, das in zwei Wochen bereitstehen soll.

Weitere Informationen gibt es beim Bund der Energieverbraucher in Rheinbreitbach, Telefon (0 22 24) 9 22 70 und bei der Verbraucherzentrale in Minden.

Verbraucherzentrale NRW
Beratungsstelle Minden
Großer Domhof 3
32423 Minden
Tel.: (0571) 8 41 21
Fax: (0571) 2 48 49
Mail: minden@vz-nrw.de

Internet

Brandenburger klagen gegen Gaspreiserhöhung

432 Kunden reichten an den Landgerichten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus Sammelklagen gegen Preiserhöhungen der drei Gasversorger EWE Gas, Erdgas Mark Brandenburg und Spreegas Cottbus ein.

Brandenburger klagen gegen Gaspreiserhöhung

(16. Januar 2006) 432 Kunden reichten an den Landgerichten Potsdam, Frankfurt/Oder und Cottbus Sammelklagen gegen Preiserhöhungen der drei Gasversorger EWE Gas, Erdgas Mark Brandenburg und Spreegas Cottbus ein. Sie folgen damit ähnlichen Initiativen in Berlin, Hamburg und Heilbronn.

Mit den Klagen reagierten die Kunden auf die Preisanhebungen um bis zu 14%, die bisher nicht nachvollziehbar begründet worden seien, so die koordinierende Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Der bloße Verweis auf die gestiegenen Ölpreise bzw. andere Preiserhöhungen auf dem Energie-Weltmarkt reichten nicht aus. Man habe sich aus Kapazitätsgründen exemplarisch auf 3 der 34 Gasversorger im Land konzentriert.

Im April 2005 hatte das Heilbronner Amtsgericht im bundesweit ersten Gaspreisurteil die Anhebung um 10% vom Oktober 2004 für ungültig erklärt. Gegen das Urteil läuft ein Berufungsverfahren. Das Urteil wird am 19. Januar 2006 verkündet. In Berlin hatten Ende November mehr als 40 Kunden eine Sammelklage gegen die Gasag erhoben. Auch das Amtsgericht Karlsruhe hatte die Preiserhöhung für nichtig erklärt.

Kartellamtschef verspricht Preissenkungen

Den Verbrauchern verspricht er noch in diesem Jahr günstigere Preise

Kartellamtschef verspricht Preissenkungen

(16.01.2006) Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, will die Marktmacht von E.on Ruhrgas begrenzen. Den Verbrauchern verspricht er noch in diesem Jahr günstigere Preise.

Düsseldorf - Böge hatte in den vergangenen Monaten eine Reihe von Verfahren eingeleitet, die die Energiemärkte betreffen.
Besonders die Lieferverträge, mit denen die E.on-Tochter Ruhrgas Stadtwerke und Regionalversorger langfristig an sich gebunden hat, sind dem Kartellamtschef ein Dorn im Auge.
Nun will er das Problem kurzfristig lösen.

"Eine Entscheidung bei den Gaslieferverträgen steht bevor", sagte Böge dem "Handelsblatt". Er sei zuversichtlich, dass es noch bis Ende September im Eilverfahren eine sofort vollziehbare richterliche Entscheidung in seinem Sinne geben werde.

zum ganzen Artikel

Amtsgerichte München und Delmenhorst: Überhöhte Gaspreise nicht fällig

Die Amtsgerichte Delmenhorst und München haben in einstweiligigen Verfügungen den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Amtsgerichte München und Delmenhorst: Überhöhte Gaspreise nicht fällig

(13. Januar 2006) Die Amtsgerichte Delmenhorst (Az. 4A C 4001/06 IV, Beschluss vom 6.1.2006) und München (Az. 131 C 797/06 Beschluss vom 12.1.2006) haben in einstweiligigen Verfügungen den Stadtwerken Delmenhorst bzw. München untersagt, Gasprotestkunden den Gashahn abzudrehen.

Denn nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes sind überhöhte Strom- und Gaspreise nicht zu Zahlung fällig und können deshalb weder angemahnt werden, noch darf eine Liefersperre angedroht oder gar vollzogen werden. Die Beschlüsse der Amtsgerichte lauten in beiden Fällen gleich: "Die Sperre wird untersagt, bis die Stadtwerke den Nachweis der Angemessenheit ihrer Gebührenerhebung dem Antragsteller offengelegt haben..Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 30.4.03 und ständiger Rechtssprechung trifft das Versorgungsunternehmen die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit…"

Der Bund der Energieverbraucher hält die aktuellen Gas- und Strompreiserhöhungen für unbillig und ermutigt alle Verbraucher, von ihren gesetzlichen Rechten auf Zahlungsprotest gebrauch zu machen. Bereits 500.000 Verbraucher verweigern derzeit mit Erfolg die Zahlung der Gaspreiserhöhungen.

Über 60% der Kunden halten nach einer Untersuchung der Bremer trend:research die erneuten Gasverteuerungen für "überhaupt nicht gerechtfertigt". Ein Fünftel der Kunden planen nach der Umfrage eine konkrete Zahlungsverweigerung ihrer Gasrechnung. Das sind über drei Millionen der insgesamt 17 Millionen Haushaltsgaskunden.

Aktuelle Haushaltsgaspreise für Dezember 2005 hat der Bund der Energieverbraucher im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1586.html veröffentlicht.

Weitere Hinweise einschließlich Musterschreiben zur Zahlungsverweigerung finden sich im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1703.html Eine Übersicht über aktuelle Gerichtsurteile findet man im Internet unter http://www.energieverbraucher.de/seite1711.html

Gaspreis-Berechnung bleibt weiter Zankapfel

Der Versorger E. ON edis hat "freiwillig" die Struktur seiner Kosten offen gelegt. Verbraucherschützer stimmt dieser Schritt noch nicht zufrieden.

Gaspreis-Berechnung bleibt weiter Zankapfel

(13. Januar 2006) Der Versorger E. ON edis hat "freiwillig" die Struktur seiner Kosten offen gelegt. Verbraucherschützer stimmt dieser Schritt noch nicht zufrieden.

E.ON Hanse reagierte im November, und kurz vor dem Jahreswechsel zogen weitere Regionalversorger nach, darunter auch E.ON edis mit rund 30 000 Gaskunden in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
. . .
Im Internet veröffentlicht E.ON edis seitdem Diagramme mit der Kostenstruktur für die Jahre 2004 und 2005.
. . .
Informationen für 2006, seit Januar gilt für Erdgas ein Preisanstieg um 10 Prozent, könne E.ON edis vorerst nicht präsentieren.
. . .
Die Rechnung des Energieversorgers stimmt Verbraucherschützer nicht zufrieden. Nach Ansicht von Horst Frank, Energieexperte bei der Neuen Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, "helfen die Veröffentlichungen nicht wirklich" bei der Aufklärung. "Die aufgeführten Positionen werden nicht hinterfragt", kritisiert er. Es sei schon erstaunlich, dass die Quartalsgewinne der Versorger steigen, laut Veröffentlichungen aber sinken, wundert sich Frank.
Nach Ansicht seines Kollegen Hartmut Müller von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam handelt es sich bei den von E.ON präsentierten Informationen nicht um eine Offenlegung nach Paragraph 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches, sondern "um statistische Daten". Diese in der Regel auf "Gefälligkeitsgutachten" von Wirtschaftsprüfern beruhenden Zahlen seien vor Gericht "nicht verwertbar". Notwendig seien unter anderem Auskünfte nicht nur darüber, von wo E.ON edis das Gas bezieht. Entscheidend seien auch Zeitpunkt der Lieferung, Einkaufspreis und weitergereichter Preis oder die Vertragsdauer. Zudem fehlen laut Müller Angaben über die Gewinnmargen in den einzelnen Positionen.
Die Verbraucherzentrale hält an ihrer Empfehlung fest, die Erhöhung der Erdgaspreise nicht widerspruchslos hinzunehmen. "Je mehr Verbraucher sich zur Wehr setzen, desto größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass Preiserhöhungen zurückgenommen werden", glaubt Verbraucherschützer Müller.
. . .
Seit Juli 2003 seien die Gaspreise für Verbraucher um fast einen Cent pro Kilowattstunde erhöht worden: Die Bezugspreise der Gasverteiler gingen laut Müller aber nur um weniger als 0,7 Prozent nach oben.

ganzen Artikel lesen

Stadtwerke München werden Protestkunden nicht sperren

Die Stadtwerke München haben der Landeskartellbehörde zugesagt, die Protestkunden schriftlich zu informieren, dass eine Sperre der Gasversorgung nicht beabsichtigt ist.

Stadtwerke München werden Protestkunden nicht sperren

(12. Januar 2006) Die Stadtwerke München haben der Landeskartellbehörde zugesagt, die Protestkunden schriftlich zu informieren, dass eine Sperre der Gasversorgung nicht beabsichtigt ist. Mit einem entsprechenden Schreiben hatten die Stadtwerke München zahlreiche Gaskunden in Unruhe versetzt.

Die Landeskartellbehörde hat klargestellt, dass sie weder jetzt noch später eine Gassperre für Protestkunden dulden wird.

Betroffene Kunden können sich auch direkt an die Landeskartellbehörde wenden unter Tel. 089 21 62 2596.

Nie mehr Spaß mit Erdgas?

Das Jahr 2006 beginnt vielversprechend. Und: Die Macht der Verbraucher war immer schon stärker als jedes wirtschaftliche Beharren!

Nie mehr Spaß mit Erdgas?

Das Jahr 2006 beginnt vielversprechend.

(07.01.2006) Ein neues Gerichtsurteil setzt ein deutliches Zeichen. Diesmal entschied das Düsseldorfer Amtsgericht im Sinne der sich wehrenden Verbraucher aus Ratingen. Die Vertreter der Ratinger Stadtwerke zeigen sich jedoch nach wie vor uneinsichtigt. So leider auch in vielen anderen Städten.

Aber auch hier wird man bald nicht mehr um eine umfassende Offenlegung der Gaspreis-Kalkulationen herumkommen. Zu viele Gerichtsurteile haben den Verbrauchern schon recht gegeben.
Der Widerstand der Protestgruppen, gegen die Preiserhöhungen, währt nun schon seit Herbst 2004.
Wie viele Stadtwerke-Vorstände kündigten schon damals vollmundig an, dass man sich an zukünftigen Gerichtsurteilen "orientieren" wolle. Was ist aus den damaligen Versprechungen geworden?
Es geht eben nicht nur um den Nachweis der Preis-Billigkeit auf Seiten der großen Gasversorger,- auch alle Stadtwerke stehen auf dem Prüfstand. Sie müssen ebenfalls erst noch nachweisen, dass Ihre ständigen Preiserhöhungen der Billigkeit entsprechen, und keine versteckten Gewinne enthalten.
Das die Verbraucher diesbezüglich das Recht auf ihrer Seite haben, ist längst zweifelsfrei bewiesen und richterlich bestätigt.

Die Fassade aus Werbebotschaften wie "Spaß mit Erdgas" und teuren, bunten Tagespostbeilagen zur Neukunden-Gewinnung, beginnt nicht nur zu bröckeln, sie ist das Geld auch nicht mehr wert, von dem sie finanziert wurde.

Der Widerstand der Verbraucher geht so lange weiter, bis dem Recht genüge getan wurde. Die Koordination der bundesweiten Protestgruppen macht ebenfalls Fortschritte.
Jeder Marketingfachmann weiß: Die Macht der Verbraucher war immer schon stärker als jedes wirtschaftliche Beharren!

Auf geht es mit neuer Kraft ins Jahr 2006. Dazu wünschen wir Ihnen viel Glück, Gesundheit und natürlich Erfolg auf der ganzen Linie!

Wird die Gemeinde Lindlar zum Gaspreisrebell?

Bürgermeister Tebroke bedankte sich für den konstruktiven Vorschlag und versprach, die Sache prüfen zu lassen

Wird die Gemeinde Lindlar zum Gaspreisrebell?

(12. Januar 2006) LINDLAR. Gut 80 Gaspreiskunden aus Lindlar haben die vergangenen Preiserhöhungen ihres Gasversorgers nicht mehr mitgemacht. Als so genannte "Gaspreisrebellen" haben sie per Einspruch die so genannte Billigkeit der Erhöhungen (§ 315 BGB) in Zweifel gezogen und die Überweisungen reduziert. Viele zahlen lediglich den Gaspreis vom September 2004, als der "Bund der Energieversorger" eine deutschlandweite Protestaktion gegen die Preiserhöhungen startete.

"Aus unserer Sicht sind die Gas- und Strompreise um 20 bis 30 Prozent zu hoch", sagte der Vorsitzende des "Bundes der Energieverbraucher", Dr. Aribert Peters, jetzt vor rund 150 Zuhörern einer Protest- und Informationsveranstaltung der Interessengemeinschaft Lindlar "Gaspreise runter". Allein im Saal waren weit mehr als 80 Protestkunden versammel. Die von Versorger genannte Zahl von 80 Protestkunden dürfte also wie so vieles andere einfach falsch sein.

"Wir würden ja mehr für Energie zahlen, wenn mit dem Geld etwas Vernünftiges getan würde, beispielsweise regenerative Energien gefördert", so Peters. Stattdessen, so die Gaspreisrebellen, profitierten von den Preiserhöhungen insbesondere die großen Energieversorger, die immer höhere Gewinne verbuchten. Um 61,49 Prozent sei der Gaspreis im Gebiet der Gasversorgung Lindlar GmbH (GVL) allein seit Ende 2002 gestiegen, rechnete Interessengemeinschafts-Sprecher Ulrich Hippchen vor - und konfrontierte damit bei der Podiumsdiskussion auch die Vertreter der Lindlarer Ratsfraktionen und Bürgermeister Dr. Hermann-Josef Tebroke.
. . .
"Als ich damals zuerst gegen die Gaspreiserhöhung gestimmt habe, hat man mir Paragraphen unter die Nase gehalten und mir gesagt, dass ein Aufsichtsratsmitglied eine Treuepflicht gegenüber dem Unternehmen hat", erklärte SPD-Fraktionschef Jürgen Dreiner-Wirz, der zusammen mit CDU-Fraktionschef Erich Eschbach und Bürgermeister Tebroke die Lindlarer Seite im GVL-Aufsichtsrat vertritt. Auch Tebroke hatte damals zunächst gegen die Gaspreiserhöhung gestimmt.
. . .
Die Gemeinde Lindlar könne sich ja ebenfalls den Gaspreisrebellen anschließen und ihre Gasrechnungen nach den Preiserhöhungen nicht mehr in voller Höhe bezahlen, schlug ein Zuschauer vor. Schließlich hätten die Bürger indirekt auch die Energiekosten der Gemeinde zu finanzieren. Bürgermeister Tebroke bedankte sich für den "konstruktiven Vorschlag" und versprach, die Sache prüfen zu lassen.
. . .
Wie lange der Gasversorger es denn noch hinnehmen wolle, dass die Gaspreisrebellen seit anderthalb Jahren nur einen reduzierten Gaspreis bezahlen, wollte einer der Gaspreisrebellen wissen. Dass bislang niemand von ihnen wegen der reduzierten Zahlungen verklagt worden sei, zeige die Angst des Gasversorgers, in einem Verfahren seine Preiskalkulation offen legen zu müssen, äußerten mehrere Gaspreisrebellen.

ganzen Artikel lesen

E.ON Hanse verschickt falsche Gasabrechnung

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, die Abrechnungen der Versorger sorgfältig zu kontrollieren.

E.ON Hanse verschickt falsche Gasabrechnung

(10. Januar 2006) Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass es unerlässlich ist, die Abrechnungen der Versorger sorgfältig zu kontrollieren.

Ein aufmerksamer E.ON Hanse-Kunde stellte fest, dass ihm rund 250,00 € zuviel berechnet wurden. Er hatte elf Monate sein Gas zu einem Festpreis von 3,584 ct/kWh bezogen. Im zwölften Monat wurde der teurere "Klassik Gas Region" mit 4,184 ct/kWh abgerechnet. In dieser Rechnung teilte E.ON Hanse den Jahresverbrauch fehlerhaft auf. Für den Zeitraum von elf Monaten wurden 37,26% des Gesamtjahresverbrauch zum günstigeren Festpreis abgerechnet. Wohingegen für die letzten drei Wochen des Abrechnungszeitraumes 62,74 % des Jahresverbrauches zum teueren Preis in Rechnung gestellt worden sind.

"Offenkundig wurde diese Rechnung nicht auf Plausibilität überprüft. Wir fragen uns, ob dies ein Einzelfall ist", so Margrit Hintz, Energiereferentin der Verbraucherzentrale.
Nach den Allgemeinen Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden AVBGasV kann der Versorger gemäß § 20 den Verbrauch auf Grundlage der letzten Abrechnung schätzen; die tatsächlichen Verhältnisse sind angemessen zu berücksichtigen. Der Versorger hätte also den Gesamtjahresverbrauch tageweise aufteilen müssen.
Trotz sofortiger Beschwerde des Kunden hat E.ON Hanse den überhöhten Betrag abgebucht. Kunden, denen ähnliches widerfahren ist, können innerhalb von sechs Wochen die unberechtigte Abrechnung widerrufen und sollten anschließend den berechtigten Betrag überweisen.
Da unklar ist, ob es sich um einen Einzelfall handelt, bittet die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ebenfalls betroffene E.ON Hanse-Kunden um Kopien der Abrechnung. Nachrechnen und den Versorger entsprechend informieren muss allerdings jeder Verbraucher selbst.

Kontaktadresse:

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein 
Bergstraße 24 
24103 Kiel 
Telefon 0431-59099-10 
Fax 0431-59099-77 
Mail hintz@verbraucherzentrale-sh.de 
www.verbraucherzentrale-sh.de

Streit zwischen E.ON Ruhrgas und dem Kartellamt spitzt sich zu

Das Unternehmen kündigte an, sich notfalls juristisch gegen eine Verfügung des Amtes zu wehren.

Streit zwischen E.ON Ruhrgas und dem Kartellamt spitzt sich zu

(10. Januar 2006) ESSEN (dpa-AFX) - Der Streit zwischen Bundeskartellamt und dem größten deutschen Gasimporteur E.ON Ruhrgas um kürzere Laufzeiten für Gaslieferverträge hat sich am Montag zugespitzt. Das Unternehmen kündigte an, sich notfalls juristisch gegen eine Verfügung des Amtes zu wehren.

Die Wettbewerbsbehörde hatte angekündigt, den Branchenführer E.ON Ruhrgas als erstes Ferngasunternehmen mit einer Untersagung langfristiger Verträge zu einer Öffnung des Gasmarkts zwingen zu wollen. Dadurch erwarte das Amt einen Druck auf Kosten und Margen, der letztlich auch beim Preis für die Endkunden ankommen werde.

E.ON RUHRGAS BEHARRT AUF SEINER POSITION

In einer dem Kartellamt vorgelegten Erklärung beharrte das Unternehmen nun auf seiner bisherigen Position. Die Wettbewerbsbehörde hatte bereits mehrmals mit dem Erlass einer Verfügung gedroht und E.ON Ruhrgas eine Erklärungsfrist bis zu diesem Montag eingeräumt. Eine Sprecherin des Bundeskartellamts kündigte am Montag an, es werde kurzfristig über den Erlass einer entsprechenden Verfügung entschieden.

zum ganzen Artikel . . .

Verbraucherverein mahnt Rheinenergie ab

Der Bund der Energieverbraucher hat die Rheinenergie Köln abgemahnt. Die Rheinenergie versorgt die Domstadt mit Strom und Gas.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucherverein mahnt Rheinenergie ab

(10. Januar 2006) Der Bund der Energieverbraucher hat heute die Rheinenergie Köln abgemahnt. Die Rheinenergie versorgt die Domstadt mit Strom und Gas.

Der Verbraucherverein beanstandet die in den Gasversorgungsverträgen fairRegio verwendete Gaspreisgleitklausel. Die Klausel hält nach Ansicht des Vereins den gesetzlichen Anforderungen nicht stand. Sollte Rheinenergie sich nicht innerhalb von 14 Tagen verpflichten, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden, will der Verein Klage vor Gericht erheben.

Beanstandet wird in erster Linie die Koppelung der Gaspreise an den Preis für leichtes Heizöl sowie die Regelung, dass Rheinenergie berechtigt sein soll, auch außerhalb der beschriebenen Anpassungsformel die Preise zu ändern.

Der Bundesgerichtshof hatte am 21. September 2005 in einem vom Bund der Energieverbraucher gewonnenen Verfahren die Anforderungen an Preisgleitklauseln präzisiert. Details unter www.energieverbraucher.de/seite1521.html

Bestimmt Börse demnächst Gaspreis?

Die Börse bestimmt in Zukunft über den Gaspreis in Deutschland - diese Vision schwebt jedenfalls der deutschen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) mit Sitz in Leipzig vor.

Bestimmt Börse demnächst Gaspreis?

(9. Januar 2006) Berlin (AFP). Die Börse bestimmt in Zukunft über den Gaspreis in Deutschland - diese Vision schwebt jedenfalls der deutschen Energiebörse EEX (European Energy Exchange) mit Sitz in Leipzig vor. Demnach will EEX ins Geschäft mit Erdgas einsteigen.
 
"Technisch sind wir dazu sehr schnell in der Lage", sagte der EEX-Vorstandsvorsitzende Hans-Bernd Menzel, dem "Tagesspiegel". Bisher kann an der EEX nur mit Strom und Kohlendioxid-Zertifikaten gehandelt werden. Einen konkreten Zeitplan hat die EEX allerdings noch nicht. "Das hängt maßgeblich davon ab, wie die Liberalisierung des Gasmarkts vorankommt", sagte Menzel.

Für den deutschen Gasmarkt wäre die Eröffnung einer allgemein zugänglichen Handelsplattform etwas völlig Neues: Bisher wird Erdgas hierzulande vor allem über langfristige Lieferverträge gehandelt. Auch kurzfristige Geschäfte können nur zwischen zwei Vertragspartnern oder über Broker abgeschlossen werden. Einen allgemein anerkannten Marktpreis für Erdgas gibt es daher - anders als in Großbritannien - nicht. Durch den Handel an der Börse könnte sich das ändern.

Oldenburg. Gaspreisinitiativen stimmen sich ab

Der Widerstand gewinnt an Fahrt. Um sich besser koordinieren zu können, treffen sich am 28. Januar zehn Initiativen aus der Region in Oldenburg

Gaspreisinitiativen stimmen sich ab

(9. Januar 2006) Laut der OldenBürger Gaspreisinitiative hat die EWE in den vergangenen Tagen verstärkt Mahnungen mit Fälligkeit zum 2. Januar an Haushalte in der Region geschickt, die die Gaspreiserhöhung verweigert haben. Im Januar wollen sich mehrere Initiativen in Oldenburg treffen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. Unterdessen hat ein Gutachten dem Energieversorger faire Preise attestiert.

Auftraggeber war die EWE selbst. Auf Anfrage des HR, ob das Gutachten oder Teile davon einsehbar wären, teilte die EWE mit, "dass das Gutachten für juristische Zwecke und nicht für die Öffentlichkeit gedacht ist". Laut Gaspreisinitiative sei das Gutachten lediglich eine Beruhigungspille für den Verbraucher.
Unterdessen hat es den Anschein, als wolle die EWE den Druck auf säumige Zahler erhöhen. "Zahlungsverweigerer haben verstärkt Post mit Mahnungen und Klagedrohungen im Postkasten. Die EWE will gucken, wer dann zahlt und wer am Ende noch übrig bleibt", vermutet Gerd Marxen von der Initiative. Bundesweit hätten bislang 17 Prozent aller Gaskunden die Erhöhung verweigert. Die EWE geht selbst von rund einem Prozent ihrer Kunden aus. "Auch in unserer Region sind es sehr viele, zumal juristisch kaum etwas passieren kann. Sollte am Ende jemand verlieren, zahlt er nur die Differenz", sagt er.
...
In dem Streit zwischen Versorgern und Initiativen geht es nach wie vor um die einfache aber teure Frage, ob die Erhöhung nach § 315 Bürgerliches Gesetzbuch recht und billig ist oder nicht.
Während eine endgültige juristische Klärung weiter aussteht, verliert der "organisierte Widerstand" der Initiativen entgegen aller Vermutungen nicht an Fahrt.
Im Gegenteil
: im Januar wird die Initiative Mitglied im Bundesverband der Energieverbraucher.
"Der Zulauf beispielsweise an den Ständen in der Innenstadt und bei den regelmäßigen Treffen ist sehr groß, und wir haben inzwischen Mitgliede mit viel Potenzial und Wissen," sagt Marxen.

Um sich besser koordinieren zu können, treffen sich am 28. Januar zehn Initiativen aus der Region in Oldenburg. Dort soll es unter anderem um weitere Aktivitäten und mögliche Sammelklagen gegen die EWE gehen. Hierzu wurde Günter Reisner, für die CDU Mittelstandsvereinigung Mitglied im bundesweiten Arbeitskreis Energie und Umwelt, eingeladen. Der Energieexperte gilt als hartnäckiger und fundierter Gegner gegen die explodierenden Energiekosten.

zum ganzen Artikel . . .

"Gaspreisrebellen" gewinnen Prozess

Nach der Verkündung betont Gerichtssprecher Ulrich Thole, es sei Sache der Gasversorger, ihre Kalkulationsgrundlagen offen zu legen:

"Gaspreisrebellen" gewinnen Prozess

Landgericht: Auch bei Teilzahlung Gaszufuhr garantiert

(7. Januar 2006) Nach der Verkündung betont Gerichtssprecher Ulrich Thole, es sei Sache der Gasversorger, ihre Kalkulationsgrundlagen offen zu legen: "Der Verbraucher muss prüfen können, ob die Gaspreiserhöhung den Grundsätzen der Billigkeit entspricht." Die Beweislast dafür trage immer das Energieversorgungsunternehmen. "In Zukunft", so betont Thole, "wird es bei uns so sein, dass Energieversorgungsunternehmen, die erhöhte Preise verlangen, ihre Kalkulation aufdecken müssen, damit auch das Düsseldorfer Landgericht die Angemessenheit nachprüfen kann."

Außerdem rief das Landgericht die Gasanbieter auf, wegen ihrer Monopolstellung bei Preiserhöhungen ihre Kalkulation offen zu legen.

Ratinger forderte Einblick in Kalkulationsgrundlagen

Um mehr Offenheit war es auch jenem Ratinger Bürger gegangen, der den Musterprozess angestrengt hatte. Als die örtlichen Stadtwerke Anfang 2005 die Gastarife um 13 Prozent erhöhten, stemmte er sich gar nicht generell gegen die Verteuerung. Er erklärte, er könne sich durchaus vorstellen, den zunächst zurückgehaltenen Betrag doch noch zu zahlen. Doch wolle er zunächst eine detaillierte Begründung für den Preissprung sehen. Und dafür sei ein Einblick in die Kalkulationsgrundlagen nötig.

Stadtwerke: Zahlen sind "Geschäftsgeheimnis"

Dieses Zahlenmaterial freilich wollen die Ratinger Stadtwerke nicht jedem Kunden in die Hand geben. Der zuständige Marketing-Chef des Unternehmens, Uwe Behrendt, erklärte gegenüber wdr.de, die Daten seien "Geschäftsgeheimnis". Man dürfe nicht riskieren, dass die anderen Energieversorgern in die Hände fallen. Überrascht zeigte sich Behrendt darüber, dass auch das Gericht mehr Offenheit forderte: "Wir haben für diesen Prozess das Gericht mit umfangreichem Zahlenmaterial bestückt, das wir dem einzelnen Kunden nicht in die Hand geben können."
Offenbar reichten auch diese Angaben den Düsseldorfer Richtern noch nicht.

Neuer Preissprung angemessen?

Für Leonora Holling von der Bürgerinitiative ist der heutige Richterspruch nur ein erster Teilerfolg. Denn noch haben die Düsseldorfer Richter die Frage nicht entschieden, ob die 13-prozentige Erhöhung angemessen war oder nicht. Das ist Gegenstand eines zweiten Verfahrens. Im Musterfall hat sich die einbehaltene Summe auf inzwischen rund 500 Euro summiert. Ein Betrag, der im neuen Jahr Monat für Monat noch schneller steigen dürfte. Denn Anfang Januar haben sich die Ratinger Gastarife um weitere neun Prozent verteuert - eine Steigerung, die der Kläger auch nicht für ausreichend begründet hält und deshalb ebenfalls nicht zahlen will. Ein logischer Schritt, betont Leonora Holling: "Wenn die Stadtwerke nicht endlich für mehr Offenheit sorgen, dann müssen sie damit rechnen, dass die Ratinger Gaspreise ewig auf dem Stand von 2004 eingefroren bleiben."

Gaspreise steigen in immer mehr Bundesländern

Das Bundeskartellamt bemängelt die Unterschiede beim Gaspreis in Deutschland

Gaspreise steigen in immer mehr Bundesländern

(5. Januar 2006) - Die Gaskunden in Deutschland könnten nach Einschätzung des Energiekonzerns E.ON trotz der leichten Entspannung bei den Ölpreisen nicht auf Preissenkungen hoffen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) rechnet im Jahr 2006 ebenfalls mit weiter steigenden Gaspreisen. Um für sinkende Preise zu sorgen, sprach sich Gernot Schaefer, der Vorsitzende des BDI-Energieausschusses, für mehr Wettbewerb auf dem deutschen Gasmarkt aus.

Der Präsident des Bundeskartellamtes, Ulf Böge, bemängelte unterdessen die Unterschiede beim Gaspreis in Deutschland. Diese umfassten zum Teil bis zu 40 Prozent, sagte er NDR Info. "Das ist ein Unterschied, der sich in einem wettbewerblichen System so nicht erklären lässt", sagte Böge.

Das Argument der Versorger, dass die Bezugskosten des Gases sich entsprechend erhöht hätten, sei nur zum Teil richtig. "Und diese Differenz, die da besteht, ist aus unserer Sicht zum Teil ein Missbrauch", erläuterte Böge. "Das versuchen wir aufzuklären und abzustellen", fügte er hinzu.

Der Gasimporteur Eon-Ruhrgas erhielt von der Behörde eine Abmahnung, mit der die langfristigen Lieferverträge zwischen dem Konzern und den Stadtwerken unterbunden werden sollen.
Zur Begründung hieß es, die Verträge schränkten den Wettbewerb der Gasgroßhändler ein und schotteten den Markt ab. Sie verstießen damit "in ihrer Kombination von langfristigen Bezugsverpflichtungen und hohem Grad an tatsächlicher Bedarfsdeckung gegen europäisches und deutsches Kartellrecht", teilte Behördenchef Ulf Böge in Bonn mit.

Nach den Recherchen des Kartellamts haben sich rund 70 Prozent der Stadtwerke und Regionalversorger im Netzgebiet von Eon-Ruhrgas dazu verpflichtet, auf lange Sicht ihren Gasbedarf komplett bei dem Konzern zu decken. Überdies regele ein erheblicher Teil der übrigen Verträge mit Versorgern außerhalb des Netzgebiets die Abnahme von zumindest 80 Prozent des Gasbedarfs.

Wie Böge weiter mitteilte, will er E.on Ruhrgas verpflichten, bis zum 30. September 2006 bestehende Verträge mit den Versorgern zu revidieren. Sofern Stadtwerke mehr als 50 Prozent ihres Bedarfs bei Eon-Ruhrgas beziehen, sollen die Verträge künftig maximal eine Laufzeit von vier Jahren haben. Liegt die Menge bei mehr als 80 Prozent, soll Eon- Ruhrgas seine Kunden höchstens zwei Jahre an sich binden dürfen. Bisher sind Laufzeiten von 15 Jahren oder mehr üblich. Eon-Ruhrgas hat einen Monat Zeit für eine Stellungnahme.

Gleichzeitig sprach sich Böge erneut gegen die Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis aus. "Eine solche Kopplung ist nicht erforderlich und ist auch volkswirtschaftlich völlig falsch", sagte er. Die Preiskopplung solle vor allem durch die Abschaffung von Langfristverträgen aufgehoben werden.

Stadtwerke München bedrohen Protestkunden zu unrecht mit Gassperre

Die Stadtwerke München bedrohen alle Gasprotestkunden mit einem Inkasso durch Aussendienstmitarbeiter und mit einer Sperre der Gasversorgung.

Stadtwerke München bedrohen Protestkunden zu unrecht mit Gassperre

(4. Januar 2006) Die Stadtwerke München bedrohen alle Gasprotestkunden mit einem Inkasso durch Aussendienstmitarbeiter und mit einer Sperre der Gasversorgung.

Der Bund der Energieverbraucher weist darauf hin, dass diese Sperrandrohung und erst recht die Sperre selbst nach ständiger Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig ist.

Diese Meinung wird auch geteilt von der Bayerischen Landeskartellbehörde.

Den betroffenen Verbrauchern rät der Bund der Energieverbraucher dennoch zunächst von rechtlichen Schritten gegen die Stadtwerke ab. Denn es ist zu erwarten, dass die Stadtwerke die Sperrandrohung zurücknehmen werden. "Andernfalls würde sicherlich die Landeskartellbehörde in Aktion treten" meint der Vorsitzende Dr. Aribert Peters.

Sieg in Düsseldorf und Ratingen

Das Landgericht Düsseldorf hat heute das Recht der Verbraucher auf Zahlungsprotest bestätigt.

Sieg in Düsseldorf und Ratingen

(4. Januar 2006) Das Landgericht Düsseldorf hat heute das Recht der Verbraucher auf Zahlungsprotest bestätigt. Die Stadtwerke Ratingen wollten einem Verbraucher das Gas sperren. Der Verbraucher hatte eine Offenlegung der Kalkulation verlangt und wollte bis dahin nur den alten Gaspreis bezahlen. Die Stadtwerke Ratingen waren der Meinung, der Verbraucher müsste den erhöhten Gaspreis entrichten. Das Amtsgericht Ratingen hatte eine Einstweilige Verfügung gegen die Sperrandrohung erlassen.

Dagegen klagten die Stadtwerke vor dem Landgericht Düsseldorf. Die Düsseldorfer Richter gaben dem Verbraucher mit seinem Zahlungsprotest recht. Daraufhin verpflichteten sich die Stadtwerke, von einer Sperrung abzusehen und der Verbraucher erklärte den Streit für erledigt.

In der heute ergangenen Kostenentscheidung macht das Landgericht klar, dass der Verbraucher zu Recht die Offenlegung der Kalkulation verlangen kann und der strittige Betrag nicht zur Zahlung fällig war. Deshalb wurden die Stadtwerke dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Archiv

Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

2016 2015 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 2006 2005 2004

letzte Änderung: 19.04.2023