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Archiv: Erdgas - Preise Dezember 2005 bis Juni 2005

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Wie haben sich die Gaspreise geändert? Um welchen Betrag haben sich Gasimporte verteuert?

Der Durchschnittspreis für den Gasimport aus dem Ausland betrug im dritten Quartal 2005 1,61 Ct/kWh und ist gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 0,44 Ct/kWh oder 38 Prozent angestiegen.

Wie haben sich die Gaspreise geändert? Um welchen Betrag haben sich Gasimporte verteuert?

68 Prozent überhöhter Preisanstieg

(7. Dezember 2005) - Der Durchschnittspreis für den Gasimport aus dem Ausland betrug im dritten Quartal 2005 1,61 Ct/kWh und ist gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 0,44 Ct/kWh oder 38 Prozent angestiegen. Der Gaspreis für Haushaltskunden betrug am 1. November 2005 5,6 Ct/kWh (Abnahme: 27.000 Kilowattstunden, einschließlich Grundpreis und Mehrwertsteuer). Er ist gegenüber November 2004 um 0,75 Ct/kWh geklettert. Damit sind die Haushaltsgaspreise im Verlauf des vergangenen Jahres um 68 Prozent stärker angestiegen, als die Gas-Importpreise. Dies belegt, dass die Gasversorger insgesamt im vergangenen Jahr keineswegs nur ihre gestiegenen Bezugskosten weitergegeben haben.

Preisentwicklung

Da die Gaspreise meist vierteljährlich angepasst werden, hat sich eine quartalsweise Betrachtung eingebürgert. Sie ist auch übersichtlicher als eine Analyse der Monatswerte. In der Tabelle sind die Quartalswerte für die Gasimportpreise, die üblichen Bezugspreise der Stadtwerke, so genannte "Citygate-Preise", und die Haushaltsgaspreise gegenübergestellt. Besonders interessant sind die Änderungen dieser Preise, in der Tabelle und auch in der Grafik dargestellt.

Folgende Schlussfolgerungen lassen sich ableiten:

  • Die Bezugskosten der Gasversorger sind im zweiten Halbjahr 2003 gesunken, ohne dass dies an die Kunden weitergegeben wurde.
  • Die Haushaltsgaspreise sind im ersten Halbjahr 2004 gestiegen, ohne dass die Gasbezugskosten der Gasversorger gestiegen sind.
  • Die Gasbezugskosten der Gasversorger stiegen im ersten Halbjahr 2005 an, ohne dass dies an die Haushaltskunden weitergegeben wurde. Ursachen waren die massiven Verbraucherproteste, eine Energiemarktuntersuchung ("sector inquiry") der EU und die bevorstehende Verabschiedung des Energiewirtschaftsgesetzes. Man wollte die Stimmung nicht zusätzlich anheizen.
  • Zwischen 2003 und 2005 (jeweils 3. Quartal) sind die Importpreise um 0,39 Ct/kWh (ohne MWSt.), die Citygate-Preise um 0,49 Ct/kWh (ohne MWSt.) und die Verbraucherpreise um 0,5 Ct/kWh (mit MWSt.) gestiegen.
  • Zwischen 3. Quartal 2005 und 1. Quartal 2006 steigen - so die Prognosen - die Importpreise um 0,4 Ct/kWh, die Citygate-Preise um 0,5 Ct/kWh und der Verbraucherpreis um 0,55 Ct/kWh.
  • Im Zentrum der Auseinandersetzung werden deshalb weniger die Preisteigerungen zwischen 2003 und 2005 stehen, sondern vielmehr die bereits 2003 überhöhten Preise und die überzogenen Verbraucherpreisanhebungen zum Jahreswechsel 2005/2006.

Gazprom schlägt zwei bis vier Prozent drauf

Die russische Gazprom wolle die Preise für Gasexporte nach Westeuropa im kommenden Jahr um 2% bis 4% erhöhen, berichtet die Nachrichtenagentur Interfax.

Gazprom schlägt zwei bis vier Prozent drauf

(5. Dezember 2005) Die russische Gazprom wolle die Preise für Gasexporte nach Westeuropa im kommenden Jahr um 2% bis 4% erhöhen, berichtet die Nachrichtenagentur Interfax. Als Grund nannte das Unternehmen die Entwicklung des Ölpreises. Erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 sei wieder mit sinkenden Preisen zu rechnen.

Gaspreise - Warum Kunden draufzahlen

Seit über einem Jahr berichtet plusminus immer wiederüber die rasanten Gaspreiserhöhungen, insbesondereüber die Tatsache, dass der Preis für Endkunden sehr vielschneller steigt als der Importpreis.

Gaspreise - Warum Kunden draufzahlen

WDR, Dienstag, 4. Oktober 2005

Von Michael Houben

Seit über einem Jahr berichtet [plusminus immer wieder über die rasanten Gaspreiserhöhungen, insbesondere über die Tatsache, dass der Preis für Endkunden sehr viel schneller steigt als der Importpreis. Seit einem Jahr wird in Deutschland auch über die Ölpreisbindung diskutiert, die den Gaspreis mit den Heizölpreisen in die Höhe treibt. Um den Wettbewerb auf dem Gasmarkt voranzutreiben wurde eine Bundesnetzagentur gegründet, die langfristig dafür sorgen soll, dass jeder Kunde seinen Gaslieferanten frei wählen kann. Das Bundeskartellamt versucht, die oft vertraglich fixierte Vormachtstellung der alteingesessenen Gasgroßhändler aufzubrechen. Doch die Gaspreise erreichen gleichzeitig neue Rekorde. Allerdings nicht für jeden Gasverbraucher, wie [plusminus nun herausfand.

Seit vergangenem Jahr veröffentlicht [plusminus in der ersten bundesweiten Gaspreisdatenbank (Link s.u.) alle deutschen Erdgaspreise. Ein Update zum 1. Oktober ergab: Seit Juli 2004 sind die Erdgaspreise bundesweit um mehr als 20 Prozent gestiegen. Eine Familie in einem kleinen Reihenhaus oder einer Altbauwohnung mit Gasetagenheizung muss für Erdgas inzwischen mindestens 200 Euro mehr bezahlen als damals. Doch der alte Vorwurf bleibt bestehen: Während die Gasimporteure im Schnitt nur 0,5 Cent mehr für das Gas bezahlen müssen, stieg der Endkundenpreis im Schnitt um knapp einen Cent. Das zeigt eine Auswertung der vom Bundesamt für Außenwirtschaft geführten Statistik der Importpreise. Irgendwo in der Kette zwischen Gasimport und Endkunden scheint ein zusätzlicher Gewinn anzufallen. Aus diesem Grund haben inzwischen weit über einhundert Gaskunden bundesweit mit Berufung auf § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Zahlung der Preiserhöhung verweigert und in den bislang ergangenen gerichtlichen Vorentscheiden in fast allen Fällen Recht bekommen.

Auch Gewerbe leidet

Nach einem früheren Bericht über die Entwicklung auf dem Gasmarkt, meldete sich Gerrit Ophey bei uns. Er ist Besitzer des Tenniscenters "Bolsdorfer Tälchen" in der Eifelgemeinde Hillesheim. Seit er den Betrieb vor sieben Jahren übernahm, hat sich sein Gaspreis fast verdreifacht. Allein im vergangenen Jahr stieg er um rund 20 Prozent. Vor wenigen Tagen erhielt er eine Ankündigung für die nächste Preiserhöhung. Ein Viertel der gesamten Betriebskosten seiner Halle entfallen bereits auf die Heizung. Weil auch Strom teurer geworden ist, müsste er längst die Preise erhöhen. Doch die Kundschaft hat - auch wegen steigender Energiepreise - immer weniger Geld übrig und muss eigentlich selbst sparen, zum Beispiel an der Zahl der gebuchten Tennisstunden. Gerrit Ophey steht zunehmend mit dem Rücken an der Wand und fürchtet, den Betrieb nicht mehr lange weiterführen zu können. Ganz ähnlich ergeht es bundesweit vielen Gewerbetreibenden mit Erdgasanschluss. Keiner will es gewesen sein Die Stadtwerke und Regionalversorger schwören Stein und Bein, sie würden nur die Preissteigerung ihrer Vorlieferanten an die Endkunden weitergeben. Vieles spricht dafür, dass dies - zumindest in den meisten Fällen - auch stimmt. Eine bislang wenig beachtete Zahlenreihe des Statistischen Bundesamtes spricht Bände: Seit dem vergangenen Sommer ist der Einkaufspreis für Stadtwerke und andere Endverteiler tatsächlich ähnlich dramatisch gestiegen wie für Privatkunden und auch kleinere Gewerbebetriebe. Dieselbe Tabelle zeigt aber ganz andere Zahlen bei den Gaspreisen für große Industriekunden und mit Gas befeuerte Kraftwerke. Die sind bei weitem nicht so stark gestiegen, sondern bewegen sich noch heute auf demselben Niveau wie vor einem Jahr. Wenn man noch einige Jahre weiter zurückschaut, zahlen solche Großkunden heute kaum mehr als vor drei Jahren! Wie kann das sein? Dass ein Großkunde weniger zahlt, leuchtet noch ein. Aber auch sein Preis müsste doch eigentlich mit dem Ölpreis dramatisch gestiegen sein. Wie kann es also sein, das sich solche Kunden heute noch über weitgehend stabile Gaspreise freuen können? Von e.on Ruhrgas erhalten wir - kurz vor der Sendung - eine überraschende Antwort.

Kohle- statt Ölpreisbindung

e.on Ruhrgas schreibt wörtlich: "Wir kaufen das Erdgas für unsere Kunden bei verschiedenen Produzenten zum jeweils vereinbarten Preis. In den Preisformeln ist durch entsprechende Bindungen berücksichtigt, dass Erdgas in verschiedenen Absatzsegmenten mit unterschiedlichen Konkurrenzenergien im Wettbewerb steht. Für die Stromerzeugung aus fossilen Energieträgern ist Steinkohle der maßgebende Wettbewerber für Erdgas. Auch der Preis für Steinkohle ist in den vergangenen Jahren bei weitem nicht so stark gestiegen wie der Preis für leichtes Heizöl." Es gibt also offenbar beim Erdgas auch andere Preisformeln als die Ölpreisbindung. Wenn es um Gas für Kraftwerke und die Industrie geht, dann lassen sich die Versorger auch auf preisgünstigere Preisformeln ein. Und das muss auch nicht unbedingt nur die Kohlepreisbindung sein, wie e.on Ruhrgas weiter schreibt: "Die Industrie ist im Unterschied zu Haushalten und Gewerbekunden häufig in der Lage, statt Erdgas auch schweres Heizöl einzusetzen. Die Preissteigerungen für schweres Heizöl waren in den letzten Jahren nicht so stark wie beim leichten Heizöl."

Für Kleinkunden nur Ölpreisbindung

Jetzt gibt es neben der normalen Ölpreisbindung also eine Kohlepreisbindung und eine Schwerölbindung. Aber was ist das überhaupt? Schweröl ist ein deutlich "dreckigeres" Öl, das in der Raffinerie zu einem festen Prozentsatz zwangsläufig anfällt. Bis in die achtziger Jahre wurde es häufig für Industriefeuerungen und Kraftwerke benutzt. Es ist jedoch sehr umweltschädlich und erfordert aufwändige Anlagen. In Europa sinkt seine Bedeutung rapide. Da es in der Raffinerie zwangsläufig anfällt, muss es sich inzwischen mühsam weltweit einen Markt suchen. Es wird insbesondere noch als Schiffsdiesel benutzt, wobei die Schiffe den enthaltenen Ölschlamm häufig illegal auf See entsorgen. Der Preis von Schweröl ist deshalb seit einem Jahrzehnt zumindest sehr viel langsamer gestiegen als der von leichtem Heizöl. Wer seinen Gasliefervertrag daran gekoppelt hat, kann sich glücklich schätzen. Und laut e.on lassen sich die Lieferländer für große Mengen des nach Deutschland gelieferten Erdgases auf derart günstige Preisformeln ein. Die viel diskutierte Bindung an den Heizölpreis gilt eben nur für das an Stadtwerke, Endverteiler und damit Kleinkunden verkaufte Gas!

Schutz vor "Konkurrenzenergien"

e.on Ruhrgas verteidigt die überraschende Neuigkeit mit den Notwendigkeiten des Energiemarktes. Zitat: "Die Produzenten tragen das Preisrisiko. Dieses Preisrisiko ergibt sich daraus, dass Erdgas durch andere Energieträger ersetzt werden kann und stets wettbewerbsfähig zu diesen Konkurrenzenergien angeboten werden muss. (...) Andernfalls könnte das Erdgas diese Kunden nicht gewinnen bzw. halten, für die Produzenten bestünde die Gefahr, Absatz zu verlieren." Mit anderen Worten: Kraftwerke könnten auf Kohle umsteigen, die Industrie auf Schweröl. Deshalb koppelt e.on den Gaspreis an diese Energieträger. In der Praxis ist es natürlich schwer, ein bestehendes Gaskraftwerk auf Kohle umzustellen, genau genommen ist es unmöglich. Auch der Einsatz von schwerem Heizöl in der Industrie ist aus Umweltschutzgründen an vielen Standorten längst verboten. Da wäre es selbst für Tennishallenbetreiber Ophey noch leichter, einen Kohlekessel oder eine Holzheizung aufzubauen. Und auch ein weiter steigender Preis für Kleinverbraucher würde ziemlich schnell den Gasverkauf gefährden, zum Beispiel wenn Gewerbetreibende irgendwann aufgeben müssen oder Kunden, wie zunehmend üblich, auf Holzpellets, Erdwärme oder andere Alternativen umsteigen.

Hoffen auf Wettbewerb

Das Bundeskartellamt versucht seit langem, die meist auf Jahrzehnte abgeschlossenen Lieferverträge zwischen Großhändlern und Stadtwerken zu lockern. Eine Einigung scheiterte bisher ausdrücklich an e.on Ruhrgas. Nun will der Präsident des Kartellamtes, Dr. Ulf Böge, eine Vertragslockerung auf dem Rechtsweg erzwingen. Doch selbst wenn das zuständige Gericht einem Eilantrag zustimmt, wird das noch mindestens ein Jahr dauern. Gut möglich, dass es danach auch Stadtwerken gelingt, günstigere Lieferkonditionen auszuhandeln.

Der Besitzer des Tenniscenters in Hilleheim hat von einem belgischen Tennisverein erfahren, dass Gas dort viel billiger ist. Dort kann jeder seinen Gasversorger frei wählen. Der Anbieter "Citypower" beispielsweise wirbt mit zwei Cent pro Kilowattstunde. Hinzu kommt dann noch eine klar definierte Leitungsgebühr für das örtliche Gasunternehmen. Der freie Wettbewerb macht Gas in Belgien preiswert: "Das bedeutet, dass wir statt fünf Cent pro Kilowattstunde nur drei bis 3,5 Cent in Belgien bezahlen müssten und dadurch im Betrieb natürlich erhebliche Kosten einsparen würden", sagt Gerrit Ophey. Doch so einfach ist das leider nicht: "Wir haben in Belgien angerufen. Die Belgier haben aber leider ablehnen müssen, weil die Durchleitung nach Deutschland so teuer würde, dass sich der Endpreis für uns nicht mehr rechnen würde."

Laut Gesetz müsste jeder Verbraucher auch in Deutschland schon lange mit fairen Leitungspreisen seinen Lieferanten frei wählen können, doch bis das auch für Kleinkunden funktioniert, kann es noch dauern. Sieben Jahre nachdem - per Gesetz - der freie Gasmarkt verkündet wurde, ist erst in diesem Sommer eine Bundesnetzagentur geschaffen worden. Sie soll dafür sorgen, dass jeder Kunde sich seinen Lieferanten und damit dann auch seine "Preisformel" selber wählen kann. Bis die dafür nötigen Durchleitungspreise bundesweit geregelt sind, wird es nach einhelliger Auskunft aller Beteiligten aber noch rund zwei Jahre dauern. Erst dann wird sich zeigen, ob die gesetzlichen Regelungen wirklich für einen funktionierenden Markt reichen.

Vielleicht sollte Gerrit Ophey mit seinem Tenniscenter doch besser auf Kohleheizung umsteigen. Zwei Jahre warten kann er jedenfalls nicht mehr: "Wir haben versucht zu optimieren, wo es geht. Wir haben einen Energieberater hier gehabt, der geprüft hat, ob es noch Möglichkeiten zur Einsparung gibt. Die sind nicht festzustellen, und so werden wir darüber nachdenken müssen, dass wir diesen Betrieb dann schließen müssen." Vier Arbeitsplätze hängen hier an den Energiepreisen!

Entwicklung der Öl- und Gaspreise

Hier Tabelle ansehen

Quartalspreise von Erdgas

Hier Tabelle ansehen.

Gaspreiserhöhungen hausgemacht

500.000 Verbraucher verweigern Zahlung mit Erfolg

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gaspreiserhöhungen hausgemacht -

500.000 Verbraucher verweigern Zahlung mit Erfolg

(9. September 2005) Die Gaspreise für Haushalte und Gewerbebetriebe sind in den vergangenen zwölf Monaten wesentlich stärker angestiegen als die Gas-Importpreise. Darauf weisen heute der Bund der Energieverbraucher und der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hin.

Der Anstieg der Gaspreise für Haushalte und Gewerbebetriebe lag zwischen Juni 2004 und Juni 2005 um 56 Prozent (*) über dem Anstieg der Importpreise und war daher in dieser Höhe nicht gerechtfertigt. Dies entspricht jedoch langjähriger Praxis der Gaswirtschaft, in deren Folge die Gaspreise derzeit um 20 bis 30 Prozent überhöht sind.

Die Aussage des Dachverbands der Gaswirtschaft (BGW), die Preisanpassung der Gasversorger läge unter dem Wert der Importpreissteigerung, ist irreführend. Denn der BGW vergleicht die prozentualen Anstiege. Die Importpreise machen jedoch nur zwischen 20 und 30 Prozent der Haushaltsgaspreise aus. Die Gasversorger missbrauchen also den Spielraum, den ihnen die Möglichkeit zur einseitigen Preisfestsetzung eröffnet. Sie erhöhen ihre ohnehin schon viel zu hohen Gewinne weiter auf Kosten der Verbraucher, der Haushalte und der Gewerbebetriebe.

Weil das der gesetzlich vorgeschriebenen Billigkeit zuwiderläuft, ist diese einseitige Preisfestsetzung bis zu einer gerichtlichen Entscheidung vollkommen unverbindlich. Alle Verbraucher können den einseitigen Preisfestsetzungen schriftlich widersprechen. Bund der Energieverbraucher und BVMW empfehlen, den vor der Erhöhung im September 2004 geltenden Gaspreis zu entrichten. Die Gasversorger dürfen deswegen weder die Versorgung einstellen, noch damit drohen. Der Bundesgerichtshof hat seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung Anfang Juli durch ein Grundsatzurteil nochmals bestätigt.

"Nicht nur die Ölpreisbindung der Gaspreise ist das Problem, sondern der Missbrauch der einseitigen Preisfestsetzungsspielräume durch die Gasversorger", stellt der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher, Dr. Aribert Peters heraus. "Bei Ölpreissteigerungen werden die Gaspreise angehoben, bei Ölpreissenkungen dagegen nicht ebenso stark gesenkt".

Die Preispolitik der Gasversorger belaste nicht nur massiv die mittelständischen Unternehmen, sondern dämpfe die ohnehin lahmende Binnennachfrage, hebt BVMW-Präsident Mario Ohoven hervor. "Wenn die Ölpreise stärker steigen als die Gasimportpreise, dann streichen die Gasversorger hohe Zusatzgewinne auf Kosten der kleinen und mittleren Betriebe ein."

Die Zahl der protestierenden Verbraucher ist nach einer neuen Schätzung des Bundes der Energieverbraucher auf etwa 500.000 Haushalte gestiegen. Die Verweigerungsquote beträgt je nach Region zwischen zwei und vier Prozent aller Abnehmer bei einer Gesamtzahl von 17 Millionen Gaskunden. In keinem einzigen Fall ist bisher ein Verbraucher zur Zahlung des vollen Gaspreises verurteilt worden.

BVMW und Bund der Energieverbraucher fordern die Gaswirtschaft auf, die Gaspreise nicht anzuheben, sondern mit den in der Vergangenheit geschaffenen üppigen Polstern abzufangen.

(*) Der Gasbezug aus dem Ausland kostete im Juni 2005 (letzte verfügbare Zahl) 1,53 Ct/kWh, ein Jahr zuvor noch 1,22 Ct/kWh - er hat sich also um 0,31 Ct/kWh, mit Mehrwertsteuer um 0,36 Ct/kWh, verteuert. Der Gaspreis für Haushalte hat sich in diesem Zeitraum um 0,56 Ct/kWh erhöht (Quelle: Brennstoffspiegel, 100 Deutsche Städte, Abnahme: 33.540 kWh). Laut Gaspreistabelle.de lag der Anstieg sogar bei 0,65 Ct/kWh.

Gesunkene Gasbezugspreise nicht weitergegeben

Die seit 2001 sinkenden Gasimportpreise wurden kaum an Verbaucher weitergegeben.

Die seit 2001 sinkenden Gasimportpreise wurden kaum an Verbaucher weitergegeben.

[dunkelblaue Linie: Erdgaspreise für Haushalte, 2000=100; normiert
rote Linie: AP für Stadtwerke EUR/MWh
hellblaue Linie: Grenzübergangpreise laut BAFA in absoluten Preisen (EUR/MWh)]

Gaspreise überhöht

Neue BAFA-Statistiken belegen Verbraucherkritik

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gaspreise überhöht

(18. August 2005) Während die Gasimportpreise zwischen Juni 2004 und Juni 2005 um 0,39 Ct/kWh gestiegen sind, wurden die Erdgaspreise der Haushaltskunden um 0,7 Ct/kWh angehoben. Das folgt aus der Statistik des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und aus einer bundesweiten Erhebung der Erdgaspreise (www.gaspreistabelle.de).

Die Gaspreise schwanken regional zwischen 4,3 Cent und 6,4 Cent je Kilowattstunde. Für die gleiche Gasmenge (20.000 Kilowattstunden) zahlt man in Stade 870 Euro und in Leipzig 1.288 Euro. Dabei sind die Gaspreise auch bereits in den günstigsten Gebieten deutlich zu hoch.

Seit dem Jahr 2000 sind die Gaspreise für Haushalte mit 32 Prozent stärker gestiegen als Ölpreise (31 Prozent), Benzin (26 Prozent), Strom (23) Prozent) oder Fernwärme (26 Prozent). Das geht aus den Verbraucherpreisindices des Statistischen Bundesamtes hervor.

Diese Zahlen belegen deutlich, dass die Erdgaspreise viel zu hoch sind und dass die Haushaltskunden von den Gasversorgern ausgeplündert werden.

Verbraucher können sich gegen die überhöhten Erdgaspreise wirksam zur Wehr setzen.

Unterstützt werden sie dabei auch durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Juli 2005.

Ölpreisbindung überholt

Bericht der Bundeskartellamtes

Ölpreisbindung überholt

Bericht des Bundeskartellamtspräsidenten Ulf Böge am 19. Juli 2005

(20. Juli 2005) In seinem Bericht zur Tätigkeit des Bundeskartellamtes am 19. Juli 2005 ging der Präsident Ulf Böge auch auf Energiethemen ein.

Ulf Böge

Beim Flüssiggas handele es sich um einen Kartellfall. Durch Absprache zwischen den Flüssiggasfirmen gab es eine Aufteilung der Kunden. Die Kunden können den Versorger nicht wechseln oder nur mit hohen Kosten. Derzeit wertet das Bundeskartellamt die Ergebnisse der Durchsuchung aus, die das Kartellamt bei 12 Firmen durchgeführt hat.

Die Ölpreisbindung der Gaspreise ist überholt, so Böge. Nicht alle Gasimportverträge enthalten diese Kopplung. Schon das zeigt, dass es keine zwangsläufige Notwendigkeit für eine solche Kopplung gibt. Die Kopplung der Gaspreise an den Ölpreis ist besonders auf der letzten Stufe der Verteilung problematisch, weil dieser Kopplung kein Vertrag zugrunde liegt. Dadurch ergibt sich eine Willkürlichkeit in der Preisbildung. Im schriftlichen Bericht des Amtes heißt es dazu: "Es ergaben sich konkrete Hinweise, dass in der Vergangenheit Senkungen des Heizölpreises im Einzelfall nicht zugunsten der Haushalts- und Kleinkunden berücksichtigt wurden. In daraufhin eingeleiteten Preismissbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen untersucht das Bundeskartellamt daher, ob bei den gegenwärtigen Preiserhöhungsrunden tatsächlich nur die gestiegenen Gasbezugskosten an die Verbraucher weitergegeben wurden, inwieweit in der Vergangenheit ölpreisbedingte Bezugskostensenkungen an die Abnehmer nicht weitergewälzt ...wurden" (BT Drs. 15/5790, S. 139).

Derzeit ist ein starker Anstieg der Gaspreise zu beobachten. Gestiegene Bezugskosten werden die Verbraucher weitergegeben. "Wir können aber nicht unterstellen", so Böge, "daß die zugrundeliegenden Basispreise nicht auch überhöht sind. Die 1:1-Umsetzung von gestiegenen Bezugskosten kann deshalb nicht alleiniger Maßstab für die Preisbildung sein".

Das Bundeskartellamt hat in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission die Marktabschottung durch langfristige Gaslieferverträge der örtlichen Gasunternehmen Verfahren eingeleitet. Das Amt will erreichen, dass sich die Betroffenen, hier vor allem E.ON/Ruhrgas noch im laufenden Gaswirtschaftsjahr schriftlich verpflichten, die vom Amt erstellten Kriterien grundsätzlich einzuhalten. E.ON /Ruhrgas ist hier marktbeherrschend im Sinne des Kartellrechts.

Die Entwicklung der Strompreise an der Börse beobachte man aufmerksam, zumal 90 Prozent der Erzeugungskapazitäten laut einer Studie des Bremer Energieinstituts in den Händen der vier Großen liege. Konkrete Anhaltspunkte für Preisabsprachen habe man derzeit jedoch nicht.

Neue Gaspreiserhöhung sind hausgemacht

Beschwerde beim Bundeskartellamt eingereicht

Neue Gaspreiserhöhung sind hausgemacht

Fragen an Aribert Peters

(12. Juli 2005)

Die Republik wird derzeit von einer neuen Welle von Gaspreiserhöhungen überrollt. Sind diese Erhöhungen gerechtfertigt?

Nein, für die gegenwärtigen Preiserhöhungen sehe ich keine Berechtigung. Die Gasversorger erzielen Jahr für Jahr höhere Gewinne und wollen ihren Kunden nun nochmals tiefer in die Taschen greifen. E.on allein hat 13 Milliarden Euro auf dem Sparkonto - ein klarer Beweis dafür, dass die Preise in der Vergangenheit deutlich überhöht waren. Wir fordern eine sofortige Senkung der Gaspreise und eine Rückerstattung der in der Vergangenheit zu hohen Rechnungsbeträge.

Aber die Gasbezugspreise aus dem Ausland sind doch in den letzten Monaten gestiegen. Das müssen Verbraucher doch bezahlen! Welchen Betrag macht diese Verteuerung denn aus?

Im August 2004, also vor der ersten Preiserhöhungswelle im vergangenen Jahr, kostete der Gasbezug aus dem Ausland 1,19 Ct/kWh, im April 2005, die letzte derzeit verfügbare Zahl, 1,48 Ct/kWh. Der Gasbezug aus dem Ausland hat sich also um 0,29 Ct/kWh, mit Mehrwertsteuer um 0,336 Ct/kWh verteuert.

Gasleitung

Um welchen Betrag sind denn in diesem Zeitraum die Gaspreise für Verbraucher gestiegen?

Die Gaspreise für Verbraucher haben sich in diesem Zeitraum im Bundesdurchschnitt von 4,5 Ct/kWh auf 4,95 Ct/kWh verteuert (Quelle: Brennstoffspiegel, 100 deutsche Städte), also um 0,45 Ct/kWh.

Die Preiserhöhung seit September 2004 lagen um ein Drittel über dem Anstieg der Importpreise und waren also in dieser Höhe unberechtigt.

Hinzu kommt, dass die Preise im August 2004 bereits deutlich überhöht waren. Denn die zwischen April 2003 und März 2004 gesunkenen Importpreise wurden kaum an die Verbraucher weitergegeben.

Die Gaspreise waren bereits im August 2004 nach unseren Schätzungen um etwa 0,7 Ct/kWh zu hoch. Um diesen Betrag sind zwischen April 1997 und April 2005 die Gaspreise stärker gestiegen, als die gestiegenen Importpreise, Inflation und höhere Steuer rechtfertigen würden.

Um welchen Betrag sind denn die Bezugspreise der örtlichen Gasverteiler gestiegen?

Die Bezugspreise der örtlichen Gasverteiler sind in der gesamten Republik etwa gleich. Man spricht vom sogenannten Ruhrgas-Arbeitspreis, der seinerseits durch eine Rechenformel an den inländischen Ölpreis gekoppelt ist.

Dieser Preis ist zwischen dem dritten Quartal 2003 und dem ersten Quartal 2004 um nahezu 0,4 Ct/kWh gesunken. Zwischen dem letzten Quartal 2004 und dem zweiten Quartal 2005 hat der Preis wieder um etwa 0,6 Ct/kWh zugelegt.

Besonders krass ist der Ruhrgas-Arbeitspreis im April 2005 angestiegen: Er stieg gegenüber Dezember 2004 um 0,62 Ct/kWh auf 2,62 Ct/kWh. In diesem Preis ist die Erdgassteuer enthalten, nicht jedoch die Mehrwertsteuer. Die Importpreise sind im April 2005 gegenüber Dezember 2004 um 0,135 Ct/kWh gestiegen, also nur um ein Drittel des Anstiegs der Ruhrgas-Arbeitspreise. Der Anstieg der Ruhrgas-Arbeitspreise ist also um einen Betrag von 0,48 Ct/kWh, also das Dreifache überteuert. Wegen der marktbeherrschenden Stellung von E.ON-Ruhrgas halten wir dies für kartellrechtswidrig. Der Bund der Energieverbraucher hat die Kartellämter informiert und um ein Einschreiten gebeten.

Müssen die örtlichen Gasfirmen ihre gestiegenen Einkaufspreise nicht an die Verbraucher weitergeben?

Leider geben die Gasversorger nicht nur ihre gestiegenen Einkaufspreise weiter, sondern erhöhen oft dabei noch ihre Gewinnspanne. Und sinkende Bezugspreise werden kaum an Verbraucher weitergegeben. Wer so agiert, verliert für seine Preispolitik jede Glaubwürdigkeit und jedes Verständnis bei den Verbrauchern.

Die örtlichen Gasversorger verdienen nicht nur unsittlich viel am Gasverkauf, einem Geschäft im Monopolbereich ohne jedes Risiko. Sondern diese Gewinne werden auch noch ständig weiter erhöht.

Einen Begriff für die überhöhten Gaspreise bekommt man durch Orientierung an einem besonders preiswerten Gasanbieter, z.B. die Stadtwerke Lippstadt, Stadtwerke Stade oder Achim. Dort kostete das Gas zu Jahresbeginn 2005 4,3 Ct/kWh. Auch dort hat man am Gas gut verdient. Aber warum muss man andernorts so viel mehr am Gas verdienen?

Wie werden sich die Gaspreise weiterentwickeln?

Die Preise für den Gasimport aus dem Ausland werden künftig weiter ansteigen. Der Kampf um den Gaspreis für Haushaltskunden hat aber damit nur sehr wenig zu tun. Dieser Kampf wird im Inland ausgetragen, weil der Gasimport aus dem Ausland zwischen einem bis anderthalb Ct/kWh ausmacht an einem Gasgesamtpreis von fünf bis sechs Ct/kWh. Der weitaus größte Teil der Preiserhöhungen ist also hausgemacht und hat nichts mit den Gasimportpreisen zu tun. Das ist erst im vergangenen Jahr aufgefallen, als die Importpreise über einen längeren Zeitraum gesunken sind und die Gasversorger ihre Gaspreiserhöhungen mit steigenden Kosten begründet haben. Wie sich die Gaspreise für Haushalte künftig entwickeln, ist also das Ergebnis einer sehr kämpferischen Auseinandersetzung zwischen Verbrauchern und Versorgern.

Nach dem Inkrafttreten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes gibt eine Regulierungsbehörde. Wird das den Wettbewerb auf dem Gasmarkt in Gang bringen und die Preise senken?

Die Regulierungsbehörde mit dem Namen Bundesnetzagentur kann nur auf die Höhe der Netztarife Einfluss nehmen. Diese machen nur etwa ein Drittel des Gaspreises für Haushalte aus. Und auch hier wird es lange dauern, bis Preissenkungen wirklich greifen. Immerhin wird die Position neuer Anbieter auf dem Gasmarkt gestärkt. Wann sich daraus neue Angebote für Verbraucher entwickeln, ist nicht vorherzusagen. Das wird entscheidend davon abhängen, wie gut und schnell die Regulierung greifen wird.

Wie können Verbraucher sich gegen die Gaspreiserhöhungen wehren?

Die Verbraucher sind zur Zahlung überhöhter Gaspreise nicht verpflichtet. Sie können die Zahlung unter Berufung auf die fehlende Billigkeit verweigern. Das ergibt sich aus § 315 des BGB. Die Versorger stehen auf dem Standpunkt, die Kunden hätten die überhöhten Preise zunächst zu zahlen. Alle Gerichtsurteile kommen diesbezüglich zu einer anderen Schlussfolgerung, gestützt auf das Gesetz und die eindeutige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Verbraucher sollten sich ihr Recht auf faire Gaspreise nicht nehmen lassen. Erst recht nicht von Firmen, die an überhöhten Preisen so gut verdienen.

Kartellbeschwerde:

Sehr geehrter Herr Böge,

die Abgabepreise (Arbeitspreise) von E.ON Ruhrgas an örtliche Gasverteilunternehmen sind zwischen Dezember 2004 und April 2005 um 0,624 Ct/kWh angehoben worden. Das ergibt sich aus einer Zusammenstellung der WIBERA vom 13.05.05, als Kopie beigefügt.

Die Gasimporte aus dem Ausland haben sich in diesem Zeitraum lt. Statistik der BAFA um 0,135 Ct/kWh erhöht.

Wir halten die Verteuerung der Ruhrgas-Arbeitspreise für einen krassen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch E.ON-Ruhrgas.

Wir sehen keine Begründung dafür, dass die Abgabepreise von Ruhrgas um mehr als das Vierfache des Gasimportpreis-Anstiegs verteuert werden.

Wir bitten Sie um kritische Prüfung des Sachverhalts und ggf. Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte.

Die marktbeherrschende Stellung von E.ON Ruhrgas ergibt sich aus deren Anteil am gesamten Gasimport, den kartellrechtswidrig langfristigen und ausschließlichen Lieferverträgen, der faktischen Weigerung der Ruhrgas zur Durchleitung (vgl. Ihnen vorliegende Beschwerden anderer Gasanbieter diesbezüglich) und der Einflussnahme über die Konzernmutter E.ON auf die örtlichen Verteilunternehmen.

Über die Entwicklung der Abgabepreise der anderen Gasimporteure liegen uns keine konkreten Zahlen vor. Wir bitten Sie jedoch auch hier in eine Prüfung einzutreten, da die Abgabepreise nach Erkenntnis von Branchenkennern von allen Gasimporteuren im Gleichschritt erhöht werden.

Die privaten Verbraucher sind von den Preisanhebungen unmittelbar betroffen, weil die örtlichen Verteiler entsprechende Bezugspreissteigerungen zur Begründung von Preiserhöhung verwenden. Deshalb wäre ich für rasche Bearbeitung dieser Beschwerde sehr dankbar.

Mit Dank und herzlichem Gruß

Dr. Aribert Peters

Entwicklung von Öl- und Gaspreisen

Hier Tabelle ansehen

Keine Erdgas-Preiserhöhungen notwendig - 16 Prozent Luft in den Preisen

Der Bund der Energieverbraucher hält derzeit keine Preiserhöhungen bei Erdgas für angemessen und begründbar.

Verbraucher: Keine Erdgas-Preiserhöhungen notwendig - 16 Prozent Luft in den Preisen

(16. Juni 2005) Der Bund der Energieverbraucher hält derzeit keine Preiserhöhungen bei Erdgas für angemessen und begründbar. Er widerspricht damit der E.on-Darstellung, wonach teurere Importe Preiserhöhungen für Haushalte begründe.

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Dr. Aribert Peters: "Zwar erhöhen sich derzeit die Importpreise. Jedoch ist in den Gaspreisen bundesweit noch 16 Prozent Luft drin. Um diesen Prozentsatz haben sich zwischen April 1997 und April 2005 die Gaspreise für Haushalte stärker erhöht, als Importpreise, Inflation und höhere Steuern zusammengenommen. Das hat der Bund der Energieverbraucher nachgerechnet (www.energieverbraucher.de/seite1543.html). Mit diesem Luftpolster können Importpreissteigerungen von fast 50 Prozent gegenüber April 2005 aufgefangen werden, weil die Einkaufspreise nur ein Drittel des Haushaltspreises ausmachen".

Sollten die Gasversorger vorher die Preise erhöhen, so diene das nur der Gewinnsteigerung und sollte von Verbrauchern deshalb nicht bezahlt werden. Weitere Informationen dazu unter www.gaspreise-runter.de.

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letzte Änderung: 19.03.2015