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Archiv-News zum Thema Gas 2007 und 2008

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Kartellamtsverfahren gegen Gasversorger gut, aber unzureichend

Die Kartellverfahren sind in Anbetracht der extremen Unterschiedezwischen den Unternehmen vollkommen unzureichend.

Kartellamtsverfahren gegen Gasversorger gut, aber unzureichend

(1. Dezember 2008, verändert 3. Dezember 2008) Das Bundeskartellamt hat 29 Verfahren gegen Gasversorger wegen überhöhter Gaspreise mit Beschlüssen abgeschlossen, in denen Preiszusagen der Versorger als bindend anerkannt werden und die Mißbrauchsverfahren eingestellt werden.

Der Bund der Energieverbraucher hat die Mißbrauchsverfahren begrüßt. Auch seien, so der Verband, Zugeständnisse zu Gunsten der Verbraucher herausgekommen.

Leider hat das Bundeskartellamt nicht bekannt gegeben, gegen welche Versorger die Verfahren konkret gelaufen sind. Bedauerlich ist auch, dass die Unternehmen mit offenbar überhöhten Preisen nun ohne eine Mißbrauchsverfügung davon gekommen sind. Das Kartellamt hat damit die rechtlichen Chancen im Verbraucherinteresse verschärften Gesetzgebung nur unzureichend genutzt.

Für die Kunden ist nicht nachvollziehbar, ob ihr Gasversorger überhaupt ein Mißbrauchsverfahren gelaufen ist und welche Gutschriften er eventuell zu erwarten hat. Er kann also das Verfahren in keinster Weise nachvollziehen.

Die kartellrechlichen Mißbrauchsverfahren werden von den Kartellämtern ohne Beteiligung von Verbrauchern durchgeführt in eigenem Ermessen.

Völlig unabhängig davon können sich Verbraucher selbst mit den gegen überhöhte Preise wehren und zum Beispiel die Berechtigung zur Preiserhöhung oder deren Billigkeit in Frage stellen. Dieser Preisprotest hat mit den Kartellverfahren nichts zu tun. Jedoch zeigen die Kartellverfahren, dass die Preisgestaltung vieler Gasversorger selbst kartellrechtlich nicht unbeanstandet bleibt. Umgekehrt ist es nicht so, dass die kartellrechtliche Prüfung auch eine zivilrechtliche Prüfung mit umfasst. Denn die Prüfmaßstäbe und das Prüfverfahren sind gänzlich verschieden.

In den Verfahren gegen die Bad Honnef AG und die GASAG ist der Bund der Energieverbraucher auch direkt am Verfahren beteiligt, um Verbraucherinteressen wahrzunehmen.

Aus eigener Datenrecherche ist dem Bund der Energieverbraucher bekannt, dass die Rohmargen bei der Gasverteilung um 250 Prozent unterscheiden. Das günstigste Unternehmen kauft und verkauft Gas für 2,51 Cent je Kilowattstunde, das andere dagegen für 6,42 Cent (Stand September 2008, Abnahmemenge 18.000 kWh). Es wird teilweise extrem überteuert eingekauft und viel zu viel Gewinn gemacht, schlussfolgert der Verbraucherverband.

Der Bund der Energieverbrauchert hat diese Daten erstmalig auf seinen

"Die Kartellverfahren sind in Anbetracht der extremen Unterschiede zwischen den Unternehmen vollkommen unzureichend. Es muss viel viel mehr getan werden, um angesichts des kaum vohandenen Wettbewerbs auf dem Gasmarkt Verbraucher vor überhöhten Preisen zu schützen. Die Gaspreise sind im Schnitt immer noch um 20 Prozent zu hoch, jedoch mit starken regionalen Unterschieden", erklärt der Vereinsvorsitzende Dr. Aribert Peters in Unkel.

 

Skandal am Gashahn

Die Gaspreise für Haushaltskunden sind weit überteuert.Die Gaspreiserhöhungen des Jahres 2008 setzen noch mal einsdrauf.

Skandal am Gashahn

Die Gaspreise für Haushaltskunden sind weit überteuert. Die Gaspreiserhöhungen des Jahres 2008 setzen noch mal eins drauf: Sie lassen sich weder durch gestiegene Bezugskosten aus dem Ausland, noch durch den Anstieg der Ölpreise oder gestiegene Bezugskosten der Gasunternehmen erklären oder gar rechtfertigen.

(1. September 2008) - Betroffene Kunden sollten sich weigern, die Preiserhöhungen zu bezahlen, und das Recht des Versorgers zu den Tarifsteigerungen bestreiten. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen die Gaspreise einfach erhöhen, obwohl der Versorgungsvertrag des Kunden dies gar nicht zulässt.

Die Mär vom Gasimportpreis

Höhere Gasimportpreise ziehen höhere Preise für den Kunden nach sich. Experten schätzen, dass sich die Importpreise gerade mal um einen Cent je Kilowattstunde verteuert haben: Für dieses Jahr soll der Preis laut amtlichen Statistiken von 2,25 Cent pro Kilowattstunde im Januar 2008 auf voraussichtlich 3,4 Cent pro Kilowattstunde klettern. Der Aufschlag, den Haushaltskunden berappen müssen, beträgt hingegen zwei Cent je Kilowattstunde. Der Durchschnittshaushalt muss deshalb knapp 100 Euro zusätzlich jährlich aufbringen. Insgesamt spült der ungerechtfertigte Zusatzgewinn den Gasfirmen jährlich rund zwei Milliarden Euro in die Kassen.

Der Mythos von der Ölpreisbindung

Auch die steigenden Ölpreise können die Gaspreiserhöhungen nicht erklären. Denn die Gaspreise folgen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen den Ölpreisen mit einer zeitlichen Verzögerung von meist drei Monaten. Der für den Gaspreis im Januar 2008 maßgebliche Heizölpreis im dritten Quartal 2007 lag nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 51 Euro pro Hektoliter. Im zweiten Quartal 2008 lag der für den Gaspreis zum Jahreende 2008 maßgebliche Ölpreis bei 74 Euro pro Hektoliter. Würde nun der prozentuale Ölpreisanstieg auch für den Gaspreis gelten, so verteuerte sich der Gasbezug der Gasunternehmen um 45 Prozent. Da die Beschaffungskosten einen Anteil von etwa 35 Prozent an den Gesamtkosten ausmachen, ergäbe sich eine mögliche Gaspreissteigerung von 16 Prozent oder etwa einem Cent je Kilowattstunde

Viele Gasunternehmen beziehen und verkaufen Gas mit Preisklauseln, die sich auf den Heizölpreis beziehen. Jedoch steigen für Gasverteilunternehmen die Einkaufspreise bei steigenden Ölpreisen weniger stark, als sie an ihre Kunden weitergeben, denn der Faktor, mit dem der Heizölpreis im Gaspreis zu Buche schlägt, liegt für den Einkauf niedriger als im Verkauf. Dieser Faktor liegt beim Gasbezug der Stadtwerke im Bereich von weniger als 0,085, beträgt beim Verkauf an den Kunden jedoch üblicherweise über 0,09. Sind also die Kosten der Verteilung und des Vertriebs voll abgedeckt, dann beschert über diesen Mechanismus jede Ölpreiserhöhung dem Gasversorger einen zusätzlichen Gewinn ohne zusätzliche Kosten. Aufgrund des Leitungsmonopols und des hohen Marktanteils der meisten örtlichen Gasversorger handelt es sich bei dieser Preisbildung um den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, der zur Folge hat, dass die jeweiligen Preisvereinbarungen unwirksam werden.

Diagramm Entwicklung von Ölpreise und Gasimporten

Die Ölpreise steigen rascher als die Gasimportpreise: Ölpreisbasierte Gaspreise garantieren den Gasversorgern fette Zusatzgewinne.

Die in Verträgen mit Haushaltskunden manchmal vertraglich fixierte Ölpreisbindung der Gaspreise ist problematisch und rechtlich unzulässig, denn die jeweiligen Formeln berücksichtigen nicht die konkreten Bezugskostensteigerungen des Gasversorgers. Das ermöglicht es dem Unternehmen, seinen Gewinn zu Lasten des Verbrauchers zu steigern, hat das Landgericht Köln in einem vom Bund der Energieverbraucher gegen Preisklauseln der Rheinenergie Köln angestrengten Verfahren festgestellt (Az. 26 O 91/06). Das OLG Köln hat diese Entscheidung zwar aufgehoben (Az. 6 U 203/07). Das letzte Wort hat nun der Bundesgerichtshof.

Fehlender Wettbewerb

Eine vertragliche und daher feste Ölpreisbindung entspricht heute nicht mehr den Marktgegebenheiten, wie sie bei der Einführung von Erdgas bestanden. Auch für die Preisbildung bei Erdgas sollte heute allein Angebot und Nachfrage nach diesem Produkt maßgeblich sein. Fehlt ein wirksamer Wettbewerb oder beherrscht ein Unternehmen den Markt, sollte die kartellrechtliche Preishöhenkontrolle (§ 29 GWB) greifen. Dennoch enthalten fast alle Gasbezugsverträge der deutschen Gasimporteure mit ausländischen Produzenten eine Ölpreisbindung. Müssen die deutschen Importeure bei Ölpreissteigerungen höhere Gasbezugspreise hinnehmen, werden sie diese aller Wahrscheinlichkeit nach auch ohne Ölpreis- anbindung in ihren eigenen Lieferverträgen mit deutschen Abnehmern an diese weitergeben.

In den USA und Großbritannien gibt es keine vergleichbare Preisbindung für Gas an das Öl. Dennoch haben sich die Gaspreise auch dort parallel zu den Ölpreisen nach oben entwickelt. In diesem Fall hätte der deutsche Haushaltskunde von der Aufhebung der Ölpreisbindung in seinen Verträgen nichts gewonnen.

Tabelle Endverbraucher-Gaspreise in Europa

In Deutschland steigen die Gaspreise stärker als im übrigen Europa.

Günstiges Gas für Industriekunden

Auf der anderen Seite ist es erstaunlich, dass viele Industriebetriebe dauerhaft Gas zu Preisen beziehen, die deutlich unter dem Gasimportpreis liegen. Denn es gibt in der Bundesrepublik zwei Gasmärkte: einen Markt für Industriekunden mit sehr günstigen Preisen und einen hochpreisigen Markt für sogenanntes Kommunalgas, also Gas zur Lieferung an Haushaltskunden. So lange wenige Unternehmen die Netze und die Importe dominierten, konnte Ruhrgas diese Spaltung zum Nachteil von Haushaltskunden durchsetzen. Doch nun öffnen sich die günstigen Gasquellen auch für Kommunalgas. Deshalb fallen die Preise, was für Kunden erhebliche Nachlässe bedeuten kann. Neue Importeure bieten auch Kommunen Gas zu ihren durchschnittlichen Einkaufskonditionen an und nicht wie Ruhrgas zu weit darüber liegenden Preisen. Zwar können die Neuanbieter aufgrund der extrem günstigen Lieferkonditionen für Industriekunden auf diesem Markt kaum Fuß fassen, doch kommunale Versorger können durchaus Preisnachlässe von 0,5 Cent pro Kilowattstunde aushandeln (vgl. ZfK Juni 2008: "Preisspreizung nutzen - jetzt oder nie").

Mit dem Verfall der Preissegmente im Gasmarkt stellen sich für kritische Verbraucher folgende Fragen:

  • Ist es überhaupt zulässig, dass Unternehmen ihre unterschiedlichen Einkaufskonditionen an die Kunden weiterreichen? Eigentlich müssten die Verteilunternehmen für alle Kunden einen Durchschnittsbezugspreis berechnen, den sie nur aufgrund unterschiedlicher Verteilkosten und Lastgänge differenzieren dürften.
  • Ist der Gasimportpreis ein verlässlicher Indikator für die Bezugskosten der Gasverteiler?
  • Geben lokale Gasunternehmen ihre günstigeren Einkaufskonditionen in der Größenordnung von 0,5 Cent je Kilowattstunde im Gaswirtschaftsjahr 2008 an die Verbraucher weiter?

 

Gas für 40 Mrd. Dollar abgefackelt

Bis zu 170 Mrd m3 Erdgas im Wert von 40 Mrd Dollar werdenjährlich weltweit auf Ölplattformen abgefackelt oderabgelassen und dadurch die Atmosphäre im großen Stil mitCO2 und Methan belastet.

Gas für 40 Mrd. Dollar abgefackelt

(10. September 2007) Bis zu 170 Mrd m3 Erdgas im Wert von 40 Mrd Dollar werden jährlich weltweit auf Ölplattformen abgefackelt oder abgelassen und dadurch die Atmosphäre im großen Stil mit CO2 und Methan belastet.

Über 20 Länder hätten diese Art der Entsorgung in den letzten zwölf Jahren sogar ausgebaut, manche würden weitaus mehr Gas auf Bohrinseln und in Förderfeldern verbrennen, als sie offiziell einräumen, so eine Studie der US-Wetterbehörde NOAA auf Basis von Satellitenbeobachtungen im Auftrag der Weltbank.

Diese hatte vor fünf Jahren eine globale Initiative gestartet, um das Gas zur Energieerzeugung zu nutzen. Die abgefackelte Menge entspricht mehr als 5% der weltweiten Produktionsmenge an Erdgas. Etwa 400 Mio t CO2 entstehen beim globalen Abfackeln Jahr für Jahr, das entspricht fast der Hälfte der gegenwärtigen CO2-Emission Deutschlands.

Gemessen an der Mengen, die die Industrieländer nach dem Kyoto-Protokoll bis 2012 vermeiden müssen, seien das 13%, so die Weltbank. Russland verbrennt mit rund 50 Mrd m3 Erdgas das meiste.

Das Erdöl werde in entlegenen Gegenden gefördert, weit weg von potenziellen Abnehmern für Gas, wichtig sei daher der Aufbau einer geeigneten Infrastruktur, so die Studie.

Die Weltbank will im Rahmen ihrer Anti-Abfackelungskampagne mit CDM-Projekten bis 2012 rund 32 Mio t CO2 pro Jahr vermindern.

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letzte Änderung: 26.04.2017