Archiv: Sonnenstrom - Ihr gutes Recht aus 2003 bis 2010
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EnBW verlangen für den Anschluss der PV-Anlage einen Planungsauftrag
Netzprüfungsgebühren ungerechtfertigt!
(12. Juni 2004)
Frage
Ich plane eine eigene PV-Anlage. Die EnBW, mein Netzbetreiber, verlangen für den Anschluss der PV-Anlage einen Planungsauftrag, der mich 1.200 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer kosten soll. Ist dieses Vorgehen üblich, beziehungsweise gerechtfertigt? Anton Kloker, Münsingen
Antwort
Im bisherigen EEG heißt es in § 3 Absatz 2, dass Netzdaten und Anlagendaten offen zu legen sind. Daraus haben manche Netzbetreiber abgeleitet, dass sie zwar die Daten offen legen müssen, für eine Berechnung dennoch kassieren dürfen. Das Landgericht Frankfurt/Oder war anderer Ansicht und hat 2001 entschieden, dass die Offenlegung der Grunddaten und auch die Berechnung selbst für den Anlagenbetreiber kostenlos zu erfolgen hat (Aktenzeichen 6 (b) S22/01).
Im neuen EEG wird in § 13 Absatz 1 festgelegt, dass für Anlagen unter 30 Kilowatt zu vermuten ist, dass der bestehende Grundstücksanschluss für die Einspeisung ausreicht. Wenn der Netzbetreiber nachweist, dass der Anschluss zu schwach ist, dann muss er ihn auf eigene Kosten verstärken.
Frage zur Messung der Einspeisung
(15. März 2004)
Frage
Wir haben eine PV-Anlage. Das RWE hat mir für die Messung der Einspeisung einen Zähler montiert und verlangt dafür 35 Euro. Was kann man tun?
Antwort
von Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning, Aachen:
Der Einspeiser ist berechtigt, einen eigenen Zähler bei Dritten käuflich zu erwerben oder auch bei einem anderem Unternehmen möglicherweise billiger zu mieten. Der Zähler muss natürlich geeicht sein. Sie müssen den Zähler nicht von dem Netzbetreiber mieten.
In den meisten Fällen ist in der Pauschale, die der Netzbetreiber für die Miete des Zählers geltend macht, auch eine Gebühr für die Durchführung der Abrechnung enthalten. Hier muss man sich entweder über einen neuen Betrag mit dem Netzbetreiber einigen oder das Abrechnungsverfahren selber in die Hand nehmen.
Für die Auszahlung der Einspeisevergütung darf der Netzbetreiber aber keinen Betrag fordern. Das darf er nur, wenn er die Rechnungen erstellt. Anmerken möchte ich jedoch, dass man sich frühzeitig für den eigenen Zähler interessieren sollte. Wenn man erst einmal den Zähler des Netzbetreibers zulässt, entstehen Zusatzkosten für die Demontage und neue Montage des Zählers.
Bei jährlichen Gebühren von 25 Euro bis 40 Euro inklusive Mehrwertsteuer und für den Fall, dass der Netzbetreiber monatliche Abschläge auszahlt und das Abrechnungsverfahren übernimmt (mit Ausnahme der Nennung des Zählerstandes einmal im Jahr durch den Einspeiser selbst) ist der finanzielle Vorteil eines eigenen Zählers sehr gering, wenngleich er über 20 Jahre nicht zu vernachlässigen ist.
Netzbetreiber muss kostenlos Auskunft über die Anschlussmöglichkeiten einer PV-Anlage erteilen.
Kostenpauschale für PV-Anlagen unzulässig
(6. November 2003) Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat in zweiter Instanz rechtskräftig entschieden, dass der Netzbetreiber kostenlos Auskunft über die Anschlussmöglichkeiten einer PV-Anlage erteilen muss.
Im Streit unterlag der bereits hinlänglich bekannte Stromversorger e.dis Brandenburg, der eine Kostenpauschale für die Auskunft über Anschlussmöglichkeiten einer Windkraftanlage und die Bezifferung der voraussichtlichen Kosten eines Netzanschlusses verlangt hatte. In der Vergangenheit verlangte Kostenpauschalen können auf dieser Basis zurückgefordert werden.
Das AG Hamburg hat einen Stromversorger zur Zahlung der Einspeisevergütung nebst Verzugszinsen verpflichtet.
Vergütungspflicht! Auch ohne Einspeisevertrag
(6. November 2003) Das Amtsgericht Hamburg hat einen Stromversorger zur Zahlung der Einspeisevergütung nebst Verzugszinsen verpflichtet, auch ohne dass ein Einspeisevertrag abgeschlossen worden ist (AZ 12C 472/ 2001).
Der Betreiber hatte die HEW auf die Zahlung der gesetzlich festgelegten Einspeisevergütung verklagt und damit recht bekommen. Die HEW wollte im Einspeisevertrag nur eine jährliche Zahlungsverpflichtung übernehmen und sich nicht auf eine Vertragsdauer von 20 Jahren festlegen. Der Anwalt der Klägerin, Rechtsanwalt Martin Hack, empfiehlt nun allen Anlagenbetreibern, nachteilige Einspeiseverträge nicht zu unterzeichnen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, HEW hat auf eine Berufungverzichtet, weil die Rechtslage eindeutig ist.
Einheitlicher Einspeisevertrag
(6. November 2003) Es gibt mittlerweile bundesweit über 500 verschiedene Einspeiseverträge für Photovoltaikanlagen.
Der Bund der Energieverbraucher e.V. und zahlreiche Solarverbände wollen einen einheitlichen Solarstromvertrag durchsetzen, um die Nutzung der Solarenergie zu erleichtern. Sie haben dazu einen Mustervertrag entwickeln lassen, der auch schon von einigen Versorgungsunternehmen akzeptiert und eingesetzt wird.
Ein Landwirt wollte den Strom seiner PV-Anlage ins e.on-Netz einspeisen.
e.on zum Netzausbau verurteilt
(01. Januar 2003) Ein Landwirt wollte den Strom seiner PV-Anlage ins e.on-Netz einspeisen.
Der nächstgelegene Trafo sei zu schwach, deshalb ließ e.on ein Kabel bis zum nächsten Trafo verlegen und kassierte vom Landwirt 31.000 DM. Der Landwirt verlangt dieses Geld nun zurück und bekam vom Landgericht Regensburg (4 O 1618/01) recht. Auch in der Berufung vor dem OLG Nürnberg obsiegte der Landwirt.