Mieterstrom
Mehrparteienhäuser: Ein Zähler für alle: Sparpotenzial für Hausgemeinschaften
PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern sind selten – zu teuer, zu komplex. Doch es gibt eine clevere Lösung
Von Aribert Peters.
(6. Juli 2026) Nur 0,3 Prozent der Mehrfamilienhäuser nutzen bislang eine Photovoltaikanlage. Dabei wäre das Potenzial enorm. Der Hauptgrund für die Zurückhaltung: Abrechnungsmodelle wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind komplex, teuer und auf externe Dienstleister angewiesen. Das schreckt ab, selbst dann, wenn das Interesse grundsätzlich vorhanden ist.
Wärme aus der Weser: Früher lief hier Müsli vom Band, jetzt entstehen 600 Wohnungen auf dem Bremer Kellogg's-Areal – beheizt per Großwärmepumpe. Als Energiequelle dient dabei die Weser. Aquathermie nennt sich das, eine Technologie mit viel Potenzial. Bundesweit sind 50 solcher Projekte in Planung.
Das Einzählermodell geht einen anderen Weg. Sein Kern ist denkbar schlicht: Alle Einzelzähler der Wohnungen eines Mehrparteienhauses werden durch einen einzigen Summenzähler ersetzt. Gegenüber dem Netzbetreiber und dem Energielieferanten tritt die Hausgemeinschaft als ein einziger Kunde auf, ähnlich einem Einfamilienhaus.
Damit fällt die Grundgebühr nur einmal an statt für jede Wohnung separat. Für die interne Abrechnung nutzt jede Einheit einen privaten Unterzähler; der individuelle Verbrauch lässt sich so fair über die Nebenkostenabrechnung aufteilen. Eine gemeinsam gebaute Photovoltaikanlage speist ihren Strom direkt in dieses Hausnetz ein und reduziert den Strombezug vom Versorger. Was die Anlage nicht deckt, kauft die Gemeinschaft gemeinsam ein – zu einem Tarif statt zu vielen. Wollen einzelne Parteien nicht mitmachen, bekommen sie einen Unterzähler, der dem Versorger gemeldet und von ihm abgerechnet wird.
Wie es in der Praxis aussieht
Dass das Modell funktioniert, zeigt ein Beispiel in Böblingen: Die Wohneigentümergemeinschaft Herrschaftsgarten installierte 2023 eine PV-Anlage (24,6 Kilowatt Spitze). Die Investition von 36.200 Euro wurde per Sonderumlage finanziert, 2800 Euro im Schnitt pro Wohnung. Elf von dreizehn Einheiten profitieren direkt, der Eigenverbrauchsanteil liegt auch ohne Speicher bei 50 Prozent. Nach zehn Jahren hat sich die Anlage amortisiert.
Beratung für solche Projekte bietet die Initiative PV4WEGs aus Herrenberg. Die Gruppe pensionierter Physiker, Elektroingenieure und Energieberater begleitet Eigentümergemeinschaften ehrenamtlich und kostenlos, mit Leitfäden, Videos und einem Wirtschaftlichkeitsrechner.
Beratung
Die Initiative PV4WEGs begleitet Eigentümergemeinschaften beim Einstieg ins Einzählermodell, mit Leitfäden, Videos und einem Wirtschaftlichkeitsrechner. Alle Materialien sind frei zugänglich unter pv4wegs.de.
Stellen Sie sich vor, überschüssiger Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage würde nicht für ein paar Cent ins öffentliche Netz fließen, sondern direkt an die Mieter oder Miteigentümer in einem Haus verteilt. Genau das ermöglicht das Konzept des Start-ups Pionierkraft. Es ist viel unkomplizierter als sogenannter Mieterstrom.
Energiegemeinschaften: Praktisch und einfach
Stellen Sie sich vor, überschüssiger Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage würde nicht für ein paar Cent ins öffentliche Netz fließen, sondern direkt an die Mieter oder Miteigentümer in einem Haus verteilt. Genau das ermöglicht das Konzept des Start-ups Pionierkraft. Es ist viel unkomplizierter als sogenannter Mieterstrom.
Von Aribert Peters
(28. Mai 2025) Bisher werden überschüssige Strommengen aus Photovoltaikanlagen oft für wenig Geld (ca. 8 Cent pro kWh) ins öffentliche Netz eingespeist, während Haushalte Strom aus dem Netz für 30 bis 40 ct/kWh zurückkaufen müssen. Mit Pionierkraft kann der Betreiber einer Solaranlage seinen Überschuss direkt mit anderen Wohnparteien im gleichen Haus teilen – ohne Umweg über das öffentliche Stromnetz. Eine intelligente Technologie misst dabei exakt, wie viel Strom zu den Haushalten fließt, und sorgt für eine faire Abrechnung.
Prinzip von Pionierkraft: Ein kleines Schaltkästchen außerhalb des Sicherungskastens verteilt den Strom der PV-Anlage an die einzelnen Wohnungen und zählt die gelieferten Strommengen. Der restliche PV-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die einzelnen Wohnungen können den Stromversorger frei wählen. Sie bekommen den PV-Strom zu deutlich günstigeren Preisen.
Ein Praxisbeispiel: Familie Müller und Familie Schmidt
Familie Müller besitzt eine Photovoltaikanlage, die an sonnigen Tagen mehr Strom produziert, als sie selbst verbraucht. Statt den Überschuss billig ins Netz einzuspeisen, liefert sie ihn direkt an Familie Schmidt, die im selben Haus wohnt und keinen eigenen Solarstrom hat. Familie Schmidt zahlt dafür zum Beispiel 25 ct/kWh, deutlich weniger als für Strom aus dem Netz. Gleichzeitig verdient Familie Müller damit mehr als doppelt so viel wie bei der Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
Technologie und Kosten: Was steckt dahinter?
Das zentrale Element ist das sogenannte Pionierkraftwerk. Es handelt sich um ein von der Firma Pionierkraft hergestelltes und verkauftes kleines Gerät, das den Stromfluss zwischen einer PV-Anlage und bis zu 20 Wohnungen im Haus steuert. Es kostet rund 1.900 Euro einmalig für jede angeschlossene Wohnung einschließlich Installation und Mehrwertsteuer. Jährlich kommen noch 100 Euro je Wohnung für die Softwarelizenz dazu. Das amortisiert sich je nach Strommenge und -preis innerhalb von drei bis sechs Jahren, für den Anlagenbesitzer, der das Gerät bezahlt und die Mieter, die den Strom günstiger beziehen. Und man spart sich komplizierte Verträge und zusätzliche Zähler, die beim klassischen Mieterstrommodell zu bezahlen wären. Die PV-Anlage kann auch mit Batteriespeichern ergänzt werden, um den Eigenverbrauchsanteil zu erhöhen. Pionierkraft funktioniert für jede Art der eigenen Stromerzeugung, auch für BHKW-Anlagen. Auch ältere PV-Anlagen können problemlos mit dem System nachgerüstet werden. Weder ein Smart Meter noch ein digitaler Stromzähler sind erforderlich. Das Modell eignet sich für Mietshäuser, Bürogebäude und auch für Wohnungseigentümergemeinschaften.
Technischer Hintergrund
Das Pionierkraftwerk überträgt den Wechselstrom aus dem Wechselrichter der PV-Anlage über eine einphasige, netzparallele Verbindung in die einzelnen Abnehmernetze der Wohnungen in einem Gebäude. Dabei werden die Wohnungsnetze nicht verändert. Der Erfinder des Konzepts, Andreas Eberhard, hat Geräte und Software speziell für diesen Zweck entwickelt und 2019 in München die Firma Pionierkraft gegründet. Schon mehr als 2.000 Geräte sind in Betrieb.
Gesetzeskonform und flexibel
Ein entscheidender Vorteil von Pionierkraft: Es unterliegt nicht den komplexen Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Da jeder Haushalt für die Reststromversorgung seinen eigenen Stromzähler behält, handelt es sich bei diesem Modell um eine Ergänzungsstromlieferung. Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird damit nicht zum Stromversorger im juristischen Sinne wie beim Mieterstrommodell. Bei der Pionierkraft bleibt das öffentliche Netz außen vor. Trotzdem lassen sich Autonomiegrade von 80 % erzielen.
Nachhaltigkeit zum Anfassen
Pionierkraft bietet eine Win-win-Situation für alle Beteiligten. Betreiber von Photovoltaikanlagen profitieren von höheren Einnahmen, Nachbarn sparen Stromkosten, und die Umwelt profitiert durch die lokale Nutzung erneuerbarer Energien. Zudem macht das Konzept Haushalte unabhängiger vom öffentlichen Stromnetz und unterstützt die Energiewende.
- Weitere Informationen: www.pionierkraft.de
- Pionierkraft im Video: www.bdev.de/videopionier
Mieterstrom und auch die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind technisch und rechtlich komplizierte Konstruktionen. Ein gute Einführung kann man auf der Internetseite des Solarenergie-Fördervereins einsehen: www.sfv.de/mehrfamilienhaus
Man kann sich das Leben vereinfachen und alles an eine Firma übergeben, den sogenannten Contractor. Über Vor- und Nachteile und mögliche Contractoren informiert: www.sfv.de/contracting
Ähnlich unbürokratisch:
- das sogenannte solidarische Balkonkraftwerk von Holger Laudeley. Der Vermieter errichtet in diesem Modell für jede Mietpartei eine PV-Anlage auf dem Wohnhausdach. Die Einspeisevergütung teilen sich Mieter und Vermieter.
- das Einzählermodell des Solarenergiefördervereins: www.sfv.de/einzaehlermodell
Weniger Bürokratie für Mieterstrom
(9. Januar 2024) Derzeit wird im Bundestag ein neues Gesetz beraten: das Solarpaket 1. Es erweitert unter anderem Paragraf 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) um den Zusatz b: „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“. Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht der Gesetzentwurf vor, dass weniger Papierkram anfallen soll. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen.
Dafür soll das neue Modell der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ geschaffen werden. Es unterscheidet sich vom etablierten Mieterstrommodell in Förderung und Vergütung. Die weitreichendste Neuerung des § 42b EnWG steckt vor allem im dritten Absatz: „Der Betreiber der Gebäudestromanlage ist nicht verpflichtet, die umfassende Versorgung der teilnehmenden Letztverbraucher mit Strom sicherzustellen.“ Die nicht umfassende Versorgung ist die bevorzugte Form für Vermieter und Anlagenbetreiber, da es sie von der Pflicht befreit, einen Stromvertrag über den Bezug von Reststrom für ihre Mieter abzuschließen und abzurechnen, wie es etwa beim geförderten Mieterstrom verlangt wird. Es ist zu hoffen, dass am Ende diese Regelung auch vom Bundestag beschlossen wird und am 1.1.2024 in Kraft tritt (siehe Beratungsangebot in der ED 4/2023 auf Seite 34).

