ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)

Faule Tricks bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit

Gewissenlose Installateure gehen mit unseriösen Behauptungen auf Kundenfang.

(28. Januar 2009) Der Solarenergieförderverein Aachen hat eine "Schwarzliste" unseriöser Werbe-Tricks für Solaranlagen herausgeben:

  • Ertragsberechnung erfolgt mit einem Super-Ertrag, z.B. 1000 kWh/Jahr, aber garantiert wird nur ein bescheidener Ertrag, z.B. 870 kWh/Jahr.
  • Der Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, verschweigt jedoch, dass diese vom Versicherer nach einem Schadensfall mit Jahresfrist gekündigt werden kann.
  • Der Verkäufer wirbt mit einer Ertragsversicherung, die jedoch einen niedrigeren Ertrag versichert als den in der Wirtschaftlichkeitsberechnung eingesetzten Jahresertrag.
  • Wartungs- und Reparaturkosten werden vergessen, oder es wird für Wartung und Reparatur jährlich ein zu geringer Wert (unter 1% des Anschaffungspreises) in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angenommen.
  • Es werden weder Versicherungskosten noch Rücklagen in die Wirtschaftlichkeitsrechnung eingesetzt.
  • Es werden steuermindernde Abschreibungen angenommen, obwohl die Anlage nicht einmal einen Totalgewinn erzielt und deshalb nicht Gegenstand der Einkommensteuer ist.
  • Es wird eine Abschreibungszeit von 15 Jahren angenommen, obwohl für PV-Anlagen 20 Jahre vorgeschrieben sind (falls sie aufgrund sehr günstiger zusätzlicher Förderung überhaupt einen Totalgewinn erzielen).
  • Die Anschlusskosten der Anlage werden vergessen.
  • Die Zählermiete oder die Kosten für einen Zähler und seine Eichung nach 16 Jahren werden vergessen
  • Die Kunden nicht auf die Finanzierungslücke hingewiesen, die sich ergibt, wenn ein Darlehen in zehn Jahren zurückgezahlt sein muss, obwohl die PV-Anlage das Geld erst in 20 Jahren hereinholt.
  • Es wird ein positiver Wiederverkaufswert der Anlage nach 20 Jahren angenommen, anstatt die Kosten für Abbau und Entsorgung zu berücksichtigen.
  • Die kalkulatorischen Zinsen für das eingesetzte Eigenkapital fehlen in der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Erläuterung: Das sind die Zinsen und Zinseszinsen, die man erzielt hätte, wenn man sein Eigenkapital auf der Bank zinsgünstig festgelegt hätte).

letzte Änderung: 23.03.2015