ED 01/2022 Einspeisevergütung: Hoher „Marktwert Solar“ (S. 29)
ED 03/2023 Schritt für Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage (S.20/21)

Balkonkraftwerk

Balkon-PV vom Discounter

Neben vielen Baumärkten bieten auch Supermärkte und Discounter immer öfter PV-Balkonanlagen an. Was ist von diesen Angeboten zu halten? Wir haben einmal genauer hingeschaut.
Von Tobias Otto und Sascha Beetz

(13. Februar 2024) Leider können wir keinen Test dieser Geräte durchführen. Anhand der Angebotsinfos, Datenblätter und Preise haben wir für Sie aber eine Übersicht zusammengestellt. Von den bislang bei Aldi, Lidl und Netto angebotenen Balkonkraftwerken blieb zu Redaktionsschluss nur Aldi als Anbieter übrig, die anderen Discounter zogen ihr Angebot zurück.

 ED 04/2023 Balkon-PV vom Discounter (S.29) 

Angebot auf der Webseite von Aldi: das 600 W „Plug & Play“ Balkon-Kraftwerk SP 175/350 Wp für 469 Euro. Garantie drei Jahre

Aldi

Das Angebot von Aldi besteht aus zwei kleinen PV-Modulen mit je 175 Wp Leistung in den Maßen 116 x 77 Zentimeter in Kombination mit einem 600-Watt-Wechselrichter. Die Preise des Aldi-Sets ändern sich derzeit sprunghaft. War es ursprünglich für 470 Euro zu haben, kostete es zwischenzeitlich zu Halloween 150 Euro. Aktuell (19.11.23) liegt das Angebot wieder bei 299 Euro. Der Wechselrichter ist im Verhältnis zur Modulleistung deutlich überdimensioniert. Man kann das Set für 129 Euro um zwei weitere Module erweitern. Die Datenblätter der Komponenten sind nicht sofort aufzufinden und auch der Hersteller der Module wird nicht deutlich.

Der Wechselrichter aus dem Aldi-Set wurde zwischenzeitlich wieder zurückgerufen, weil der angebotene NEP-Wechselrichter ohne Schutz-Relais nicht der VDE-Norm 4105 entspricht (ähnlich dem Deye-Wechselrichter). Mittlerweile ist hierfür ein Nachrüst-Relais TÜV-zertifiziert.

Lidl

Lidl hat sein Angebot zu einem Starterset aktuell eingestellt, es ist jedoch ein Nachfolgeangebot geplant.

Netto

Das ursprüngliche Netto-Angebot gibt es nicht mehr. Im Onlineshop ist nun eine Vielzahl an Balkonkraftwerksets in verschiedenen Größen und von verschiedenen Herstellern aufgelistet. Eine detaillierte Bewertung ist hier nicht mehr möglich. Jedoch befinden sich die Preise wie bei anderen Mitbewerbern auf marktüblichem Niveau.

Weitere Anbieter

In diversen anderen Internet-Shops findet man zu ähnlichen Preisen zwei größere PV-Module mit je über 400 W inklusive Wechselrichter. Vorteil des Aldi-Sets sind die kompakteren Abmessungen der PV-Module, die somit einfacher bei begrenzten Platzverhältnissen installiert werden können. 

Internet-Tool

Balkonkraftwerk-Rechner

Internet-Tool: Balkonkraftwerk-Rechner

Von Daniela Roelfsema

(6. Juli 2022) Eine Forschungsgruppe der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW) unter der Leitung von Prof. Volker Quaschning hat einen kostenfrei nutzbaren „Stecker-Solar-Simulator“ online gestellt. Das Tool berechnet, wie viel Strom eine Stecker-Solar-Anlage am Balkon, im Garten, an der Hauswand oder auf dem Dach voraussichtlich erzeugen wird und bei welchen Preisen sich die Investition nach welcher Zeit voraussichtlich bezahlt macht.

1813 Balkonkraftwerk-Rechner der HTW Berlin

Wählt man bei dem Rechner aus, ein Einfamilienhaus zu besitzen, gibt das Tool einen besonders nützlichen Tipp: „Wenn Ihnen eine Dachfläche zur Verfügung steht, ist eine größere PV-Anlage zu empfehlen.“ Dank der kürzlich erfolgten Steuerentbürokratisierung für PV-Dachanlagen bis 10 kWp (siehe „Steuerbefreiung kleiner PV-Anlagen“) ist eine Dachanlage genauso unbürokratisch zu betreiben wie ein Balkonkraftwerk – erzeugt jedoch mit einem Vielfachen an PV-Modulen auch ein Vielfaches an PV-Strom bei geringeren spezifischen Kosten pro kWp.

Mietrecht: Urteil gegen Balkon-PV

Wohnungsmieter haben kaum eine Möglichkeit, an der Energiewende teilzunehmen – sie dürfen nur die Kosten tragen. Ob bei der Heizkostenabrechnung oder bei der Stromrechnung. Wenn Wohnungsmieter selbst etwas bewegen wollen, dann aber bitte nur, wenn es optisch nicht stört – meint zumindest das Amtsgericht Weimar.
Von Louis-F. Stahl

(17. Juni 2021) Seit einigen Jahren werden Verbrauchern PV-Kleinstanlagen für Balkone und Terrassen angeboten. Die Energiedepesche hat über die kleinen und dekorativen Stecker-PV-Anlagen bereits ausführlich berichtet („Photovoltaik auf Balkonien“„Photovoltaik für die Steckdose?“ und zuletzt „Auf dem Weg zum Prosumer“). Die Idee der Stecker-PV-Anlagen hat grundsätzlich Charme: An der Rückseite eines handelsüblichen PV-Moduls wird ein kleiner Wechselrichter montiert, Kabel und Stecker dran – fertig ist die Mini-PV-Anlage.

Ganz so einfach, wie man denken mag, ist die Sache aber leider nicht! Technische Sicherheitsvorschriften sowie Gesetze gelten auch für Kleinstanlagen bestehend aus nur einem PV-Modul – sonst ist der Betrieb schlicht illegal. Unter anderem muss die Anlage über einen Wechselrichter verfügen, der einen NA-Schutz nach VDE-AR-N 4105 eingebaut hat, der Stromzähler muss gegen ein Modell mit Rücklaufsperre getauscht werden und die Anlage ist beim Netzbetreiber sowie grundsätzlich auch beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Im Ergebnis verursacht ein einzelnes PV-Modul mit Stecker den gleichen bürokratischen Aufwand wie eine ausgewachsene PV-Anlage – nur hat eine typische PV-Anlage auf dem Dach die zehn bis achtzigfache Leistung eines einzelnen Stecker-PV-Moduls. Hausbesitzer sind daher grundsätzlich mit einer richtigen PV-Anlage auf dem Dach besser versorgt.

Mieter haben jedoch kein Hausdach, über das sie verfügen können, sondern zumeist höchstens einen Balkon. Kein Problem, dachte sich Vereinsmitglied Reinhard Stefan aus Weimar: „Dann schraube ich einfach ein paar Module an meinen Balkon und unterstütze die Energiewende“. Natürlich hatte sich Herr Stefan auch alle Hinweise aus der Energiedepesche zum technisch sicheren Betrieb von Stecker-PV-Anlagen zu Herzen genommen.

1813 Balkon-PV in einem Wohnblock in Weimar / Foto: Reinhard Stefan

Fehlersuchbild: Entdecken Sie die optisch störende und „illegale“ PV-Anlage unseres Mitglieds?

Leider hatte Herr Stefan seinen Plan zur Weltverbesserung jedoch ohne seinen Vermieter gemacht – die städtische Wohnungsgesellschaft von Weimar. Diese verlangte den sofortigen Abbau der angeblich optisch störenden Module und verklagte Herrn Stefan. Vor dem Amtsgericht Weimar erhielt der Vermieter Recht: „Das Aufstellen von Solarmodulen auf der Balkonbrüstung stellt jedenfalls derzeit - möglicherweise wird dies in einigen Jahren mit zunehmendem Umweltbewusstsein anders zu beurteilen sein - keine sozial übliche Nutzung dar“, urteilte die Richterin (Az. 10 C 343/19). Gleichwohl das Gericht in der Sache gegen Herrn Stefan und seine Mini-PV-Anlage entschied, scheint der zuständigen Richterin bereits beim Verfassen des Urteils bewusst gewesen zu sein, dass die Energiewende sich auf Dauer durch so kleine Rückschläge nicht bremsen lässt.

Photovoltaik für die Steckdose?

Seit kurzem wird intensiv über kleine PV-Systeme für den Balkon diskutiert. Ist das eine PV-Guerilla-Energiewende oder ein Traum von Romantikern, die nicht rechnen können? Weniger Sicherheit, geringere Kosten und dadurch mehr Absatz – ist das der richtige Weg?

Photovoltaik für die Steckdose?

Seit kurzem wird intensiv über kleine PV-Systeme für den Balkon diskutiert. Ist das eine PV-Guerilla-Energiewende oder ein Traum von Romantikern, die nicht rechnen können? Weniger Sicherheit, geringere Kosten und dadurch mehr Absatz – ist das der richtige Weg?
Von Louis-F. Stahl

(20. März 2017) Die Idee hat Charme: An der Rückseite eines PV-Moduls wird ein kleiner Wechselrichter montiert, Kabel und Stecker dran – fertig ist eine PV-Anlage für die Terrasse oder den Balkon. Ganz so einfach ist die Sache aber leider nicht! Es gilt, technische Sicherheitsvorschriften sowie geltende Gesetze einzuhalten – sonst ist der Betrieb schlicht illegal.

1813 PV-Modul / Foto: Fotolia.com/xiaoliangge

Sicherheit ist keine Verhandlungssache!

Wenn das Stromnetz für Wartungen ohne Spannung ist, dann muss das auch eine PV-Anlage erkennen und darf keinen Strom ins Netz speisen. Deshalb fordert die VDE-AR-N 4105 einen sogenannten NA-Schutz. Viele der angebotenen Anlagen haben diesen Schutz aber nicht, selbst wenn die Anlagen als „VDE-AR-N 4105 konform“ beworben werden. Häufig wird die NA-Schutzschaltung im Kleingedruckten als „externe“ Voraussetzung deklariert.

Der Hintergrund ist, dass in Billigimporten für „Guerilla-Anlagen“ die wenige Euro teuren NA-Schutzschaltungen nicht enthalten sind. Geringfügig teurere Kleinstwechselrichter, beispielsweise von AEconversion (INV250-45) oder Letrika (SMI260), für den europäischen Markt sind hingegen ab Werk mit einem „integrierten NA-Schutz“ ausgestattet.

Stecker oder kein Stecker?

Der Stecker eines PV-Moduls muss natürlich kindersicher sein, muss also mit der Hand anfassbar sein, auch wenn die PV-Anlage unter Dampf steht, solange der Stecker nicht in eine Steckdose eingesteckt ist. Diese Anforderung erfüllen leider normale Schuko-Stecker nicht. Aber es gibt sichere Alternativen: Stecker mit Berührungsschutz, wie den Wieland „RSTi“.

Eine Initiative der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie versucht, im Dialog mit dem VDE, einfachere Lösungen zu normieren.

Passender Stromkreis

Ob der aufnehmende Stromkreis nachträglich mit einem Fehlerstromschutzschalter ausgestattet werden muss, wenn ein solcher noch nicht im Sicherungskasten installiert ist, kann im Einzelfall nur eine Elektrofachkraft feststellen. Sinnvoll ist dieser Schutzschalter in jedem Fall! Er schützt Menschen im Fehlerfall vor lebensgefährlichen Stromschlägen und sollte bei Steckdosen in Feuchträumen und im Außenbereich immer vorhanden sein. Die Überlastung der eigentlichen Sicherung ist hingegen bei einem oder maximal zwei Modulen mit insgesamt 500 bis 600 Watt in der Regel kein Problem, weshalb hierfür in Österreich und der Schweiz Ausnahmen bestehen. In Deutschland besteht eine solche generelle Ausnahme nicht.

EEG – ja bitte!

„Wenn Sie die Anlage nicht nach dem EEG betreiben, können Sie das Modul ohne Anmeldung einstecken“, behaupten manche Verkäufer. Richtig ist: Auch kleinste Anlagen unterfallen dem EEG und man hat einen Vergütungsanspruch. Auf diesen sollte man verzichten, sonst interessiert sich das Finanzamt für die Einnahmen und es fallen jährliche Mess- sowie Abrechnungsentgelte an. Eine Anmeldung beim Netzbetreiber mit Verzichtserklärung für die Vergütung sowie die Anmeldung beim Register der Bundesnetzagentur genügen und der bisherige Stromzähler wird gegen ein Modell mit Rücklaufsperre getauscht: Die Anlage kann dann ohne großen Aufwand legal betrieben werden.

Andernfalls würde ein Stromzähler rückwärts zählen, was rechtlich gesehen eine strafbare Manipulation darstellt.

Wirtschaftlichkeit

Das etwa 600 Euro teure Balkonmodul Simon liefert zum Beispiel circa 120 Kilowattstunden im Jahr (150 Watt Leistung), die eigene Stromrechnung wird um rund 36 Euro vermindert.

Fazit

Aufgrund hoher Anschaffungskosten von günstigstenfalls rund 500 Euro mit Versand für sichere 255-Watt-Anlagen mit NA-Schutz zzgl. Prüfung des Stromkreises durch einen Elektriker, Nachrüstung passender Anschlüsse und gegebenenfalls von Schutzschaltern im Sicherungskasten sowie dem Zählertausch ist die Wirtschaftlichkeit von Stecker-PV-Anlagen sehr fraglich.

Ein begrüßenswerter Beitrag und ein sichtbares Statement für die Energiewende sind fachgerecht installierte PV-Kleinstanlagen aber in jedem Fall!

www.pvplug.de

Neue Mini-PV aus Kempten

Mini-PV-Anlage, mit der Mieter, Wohnungsinhaber und Hausbesitzer Strom für den Eigenbedarf erzeugen können.

Neue Mini-PV aus Kempten

(4. April 2014) Die Adolf Präg GmbH & Co. KG , Kempten, bietet eine Mini-PV-Anlage, mit der Mieter, Wohnungsinhaber und Hausbesitzer Strom für den Eigenbedarf erzeugen können. Der mit der "Solardirekt Mini PV" mit 250, 500, 750 oder 1000 W erzeugte Strom fließt direkt ins eigene Hausnetz. Die Anlage könne mit wenigen Handgriffen und fast ohne Werkzeug aufgebaut werden. Der Modulträger für Balkon, Terrasse oder Dach sei bereits vormontiert, so der Anbieter.

Der Anschluss müsse von einem Elektrofachmann durchgeführt, die Anlage vor Inbetriebnahme beim Energieversorger und bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, was man für Kunden übernehme. Infos sind unter www.praeg.de zu finden. Der Kemptener Energiehändler ist der größte mittelständische Tankstellennetzbetreiber in Deutschland und vor allem in Süd- und Ostdeutschland aktiv. Neben Heizöl und Kraftstoffen liefert er auch Strom, Pellets und Erdgas.

Photovoltaik auf Balkonien

Sehr kleine Photovoltaikanlagen bestehend aus wenigen Solarmodulen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit. Elektrofachverbände warnen jedoch vor einem zu leichtfertigen Umgang.

Photovoltaik auf Balkonien

Sehr kleine Photovoltaikanlagen bestehend aus wenigen Solarmodulen – oder sogar nur einem einzigen Modul – erfreuen sich bei Energieverbrauchern zunehmender Beliebtheit. Elektrofachverbände warnen jedoch vor einem zu leichtfertigen Umgang.

(18. Juni 2013) Fest installierte Photovoltaikanlagen sind selbst auf den kleinen Dächern von Einfamilienhäusern oder gar Carports längst etabliert. Bei den üblicherweise gebauten Anlagen wird der auf dem Hausdach erzeugte Gleichstrom mit hoher Spannung zu einem zentralen Wechselrichter im Gebäude geführt, wo die Umwandlung in haushaltsübliche Wechselspannung erfolgt. Bereits seit einiger Zeit erhältlich sind alternativ auch sogenannte Modulwechselrichter. Diese sehr kleinen Geräte werden direkt an ein einzelnes Solarmodul angeschlossen. Dieses Konzept hat technisch gewisse Vorteile, jedoch sind die Kosten für viele kleine Wechselrichter auch wesentlich höher, als für einen zentralen Wechselrichter, weshalb sich Modulwechselrichter bisher nicht durchsetzen konnten.

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Louis-F. Stahl | Betreiber einer Photovoltaikanlage und Chefredakteur des Branchenportals BHKW-Infothek.de für stromerzeugende
Heizungen

Wenig echte Innovation

Neuerdings bieten nun findige Unternehmen Photovoltaik-Sets an, die nur aus einem Solarmodul mit angeklebtem Modulwechselrichter sowie ein paar Befestigungswinkeln bestehen und sich angeblich auch von Verbrauchern sehr leicht über einen Schukostecker an jeder Steckdose in Betrieb nehmen lassen. Je nach Bedarf sollen Verbraucher zudem einfach mehrere solcher Module parallel „einstecken“ können. Diese einfache Konfektionierung handelsüblicher Komponenten verkaufen die Anbieter zumeist als „große Innovation“ und versprechen darüber hinaus, dass der Verbraucher „nichts weiter beachten“ müsse. Weder eine Anmeldung der Anlage sei erforderlich, noch sei es problematisch, wenn der „Stromzähler rückwärts dreht“, wie ein Anbieter auf seiner Webseite behauptet.

Modulwechselrichter erlauben kein Plug & Play

Der VDE warnte hingegen vor kurzem ausdrücklich vor dem Anschluss von PV-Anlagen über eine nur für den Anschluss von Stromverbrauchern konzipierte Schukosteckdose: „Das Einstecken eines Erzeugungsgerätes in die Steckdose ist nicht mit dem Einstecken eines elektrischen Verbrauchsgerätes zu vergleichen und ist entsprechend der DIN VDE 0100-551 unzulässig“, so der Verband. Auch wenn die offenliegenden Kontakte des Schukosteckers stromlos sein sollen, wenn der Stecker nicht in der Steckdose steckt, könne es unter bestimmten Voraussetzungen zu einem lebensgefährlichen Stromschlag kommen. Weiterhin bestehe „das Risiko, dass Brände durch Überlastung des Stromkreises entstehen“, da die Absicherung von Verbraucherstromkreisen nicht für die Einspeisung von Strom ausgelegt sei, warnt der Verband in einer öffentlichen Erklärung.

Die Anbieter solcher Anlagen ließ die berechtigte Kritik des VDE hingegen unbeeindruckt: Es erfolge keine direkte Verbindung der PV-Anlage mit dem Stromnetz, da man einen kleinen Akku installiert habe und für die Einspeisung aus Akkus im Gegensatz zur Einspeisung aus PV-An-lagen ein Ausnahmetatbestand greife, argumentiert ein spitzfindiger Anbieter. Zudem weise man in den Anleitungen der Anlagen darauf hin, dass die Sicherung des betreffenden Stromkreises ausgetauscht werden müsse, die Installation nur durch Fachpersonal erfolgen dürfe und ein Schukostecker nicht empfehlenswert sei. Somit ist die Installation solcher Anlagen in Wirklichkeit doch nicht „ganz einfach“ und nur über einen von Fachkräften speziell für die PV-Anlage ausgerüsteten Stromanschluss sicher und zulässig.

754 PV-Module auf Balkon

Solarmodule lassen sich auch auf Balkonen, Terrassen oder im Garten installieren und können die Strombezugskosten senken.

Auch Balkonkraftwerke unterliegen Gesetzen

Darüber hinaus ist es nur mit einem fachgerechten Anschluss der Anlage nicht getan. Auch wenn die Anbieter von Balkonkraftwerken teilweise behaupten, dass ihre Anlagen nicht über die Schutzeinrichtungen von normalen PV-Anlagen verfügen müssen und diese Komponenten deswegen nur als optionales Zubehör gegen Aufpreis angeboten werden, verlangt § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes die Einhaltung der „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ von allen Energieanlagen unabhängig von deren Größe. Weil der Gesetzgeber dahingehend ausdrücklich auf die Regeln des VDE verweist, müssen auch Balkonkraftwerke die für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz vorgesehene Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erfüllen.

Diese Anwendungsregel sieht unter anderem vor, dass jede Erzeugungsanlage über einen Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen muss, der die Anlage bei fehlender oder unzulässiger Netzspannung sowie bei ungewöhnlichen Netzzuständen sicher vom Stromnetz trennt. Die Netzüberwachung sowie die Schalteinrichtungen dieser auch unter dem Namen „ENS“ bekannten Schutzeinrichtung müssen nicht nur redundant vorhanden sein, sondern zusätzlich mit einer gegenseitigen Überwachung ausgerüstet sein. Nur durch diese doppelte Absicherung kann die Anlagen- und Stromnetzsicherheit jederzeit gewährleistet werden.

Auch wenn Balkonkraftwerksbetreiber auf den Erhalt einer Einspeisevergütung verzichten, um die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur und dem Finanzamt sowie die dann obligatorische Unternehmereigenschaft zu vermeiden, lässt sich die Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber nicht vermeiden. Zwar sparen die Betreiber der kleinen PV-Anlagen bei einem Verzicht auf die EEG-Vergütung auch die Kosten für einen Zwei-Richtungs-Zähler zur Messung der Einspeisestrommenge. Der Netzbetreiber muss jedoch sicherstellen, dass vor der Inbetriebnahme ein Stromzähler mit Rücklaufsperre installiert wird, sofern ein solcher nicht bereits verbaut ist. Denn mehr als nur geringfügig rückwärts drehen darf sich der Bezugsstromzähler nicht!

Wurde elektrische Energie von einem Verbraucher zu einem bestimmten Zeitpunkt aus dem Netz entnommen, sind die entsprechenden Strommengen dem Stromlieferanten zu bezahlen, die Netzbetreiber haben einen Anspruch auf die Durchleitungsgebühren und für den Staat fallen Steuereinnahmen an. Auch wenn es für den Anlagenbetreiber wünschenswert wäre, das Netz einfach als kostenlosen Akku nutzen zu können und dabei den Zähler zurück zu drehen, so ist dies, wie auch ein Zurückdrehen eines Autotachos, strafbar.

Es fehlen gute Stromspeicher

Durch den Einsatz eines Akkus könnte die Eigenverbrauchsquote auch ohne ein Rückwärtsdrehen des Zählers signifikant gesteigert werden (siehe PV-Anlagen mit Batteriespeicher). Tatsächlich bieten die Anbieter der Balkonkraftwerke mit Schukosteckern sogar Modelle mit einem eingebauten Akku an. Doch sind deren Akkulösungen leider zumeist mit einer ebenso heißen Nadel gestrickt, wie deren Sicherheitskonzepte. Bei einem Wirkungsgrad der Billigspeicher von teilweise nur etwa 50 Prozent laut Herstellerdatenblatt ist der geforderte Mehrpreis in Höhe von etwa 60 Prozent nicht wirtschaftlich vertretbar. Zudem werden die Akkus bei diesen Anlagen oftmals zusammen mit dem Solarmodul sowie dem Modulwechselrichter in einem heißen Gehäuse untergebracht und -werden unter diesen Bedingungen nicht lange überleben.

Die Wirtschaftlichkeit ist fraglich

Die günstigsten Preise für sehr billige aber gefährliche „Plug & Play-Module“ mit 200 Watt Maximalleistung fanden wir in Internetshops für etwa 500 Euro inklusive der Lieferung über einen Paketdienst, was einem Preis von 2.500 Euro je kWp entspricht. Eine sichere Anlage mit 250 Watt Maximalleistung und Schutzeinrichtungen nach VDE-AR-N 4105 sowie Montage und Herstellung eines festen Stromanschlusses einschließlich passender Sicherungen durch einen Elektroinstallateur ist hingegen ab etwa 850 Euro zu haben, was bereits 3.400 Euro je kWp entspricht. Gewöhnliche Dachanlagen sind für Einfamilienhäuser mit Dachmontage bereits ab etwa 1.500 Euro je kWp erhältlich.

Doch entsprechende Verbräuche und eine gute Aufstellmöglichkeit auf einem größeren Balkon, einer Terrasse oder im Garten voraus-gesetzt, kommen auch schnell mehrere Module in Frage. Dadurch sinkt der Preis pro kWp, da die Grundkosten für Schutzeinrichtungen und eine fachgerechte Installation unabhängig davon anfallen, ob eines oder ein paar Module installiert werden.

Ein solches Beispielbalkonkraftwerk mit 1,0 kWp und zentralem Wechselrichter mit NA-Schutz kostet, entsprechend dem Autor vorliegenden Angeboten, etwa 2.400 Euro einschließlich Mehrwertsteuer und fachgerechtem Anschluss ans Netz und könnte unter guten Bedingungen einen Ertrag von etwa 850 bis 920 kWh im Jahr erzielen. Bei einem angenommenen Jahresstromverbrauch von etwa 4.000 kWh in einem Haushalt, in dem besonders auch tagsüber ein entsprechender Strombedarf besteht, kann von einer Eigenverbrauchsquote zwischen 60 und 75 Prozent ausgegangen werden. Unter Berücksichtigung eines Strompreises in Höhe von 29 Cent je kWh ergibt sich eine jährliche Ersparnis von 150 bis 200 Euro. Ohne Berücksichtigung der Kapitalkosten sowie der Modulalterung, dafür aber auch ohne Einbeziehung der schwer absehbaren Strompreisanstiege würde sich eine solche Anlage bestenfalls nach 12 bis 16 Jahren amortisieren.

Zur rechtlichen Problematik hier.

letzte Änderung: 13.02.2024