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Archiv: Meldungen zum EEG aus 2009

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Zu den aktuellen Meldungen zum EEG

Verbraucherverbände für Solarförderung

Mehrheit gegen Solarkürzung

Verbraucherverbände für Solarförderung

(11. November 2009) Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat auf seiner Mitgliederversammlung am 2. Oktober 2009 mit großer Mehrheit folgenden Beschluss gefasst: „Die Mitglieder des VZBV befürworten das Fördersystem für Erneuerbare Energien nach dem EEG. Das System hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollte beibehalten werden.

30_PV-Anlage

Die Senkung der Einspeisevergütung muss ständig an aktuelle Entwicklungen angepasst werden". Dem VZBV gehören alle 16 Verbraucherzentralen, der Bund der Energieverbraucher und 25 weitere Verbände an, wie zum Beispiel der Deutsche Mieterbund. Vorangegangen war die öffentliche Forderung des VZBV nach einer sofortigen 30-prozentigen Absenkung der Vergütung für Photovoltaikanlagen und der Aufruf des Bund der Energieverbraucher, an der beschlossenen jährlichen Absenkung der Vergütung von zehn Prozent festzuhalten.

Die von der Bundesregierung geplante Kürzung der Einspeisevergütung für Solarstrom von 43 Cent pro kWh um 30% geht am Wählerwillen vorbei. Das ergab eine Umfrage des Nürnberger Immobilienportals Immowelt.de unter 1052 Befragten.

Über zwei Drittel bzw. 69% lehnen die Pläne ab. 51% fordern sogar mehr Solarstrom, 18% halten den Solarstrom längst nicht für etabliert genug, dass man auf staatliche Förderungen verzichten könne. 31% befürworten die Reduktionspläne. Das passiert aus verschiedenen Gründen: 18,5% halten die Sätze für völlig überhöht, 12,5% finden die derzeitigen Fördersätze zu hoch, weil sie den Strom verteuern.

Höhe der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem EEG bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen unglaublich raschen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Höhe der Einspeisevergütung

(9. Oktober 2009)

Einleitung

Die Einspeisevergütung nach dem EEG bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen unglaublich raschen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Wachstum war in den vergangenen Jahren so groß, dass bereits in weiteren acht Jahren 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt würde, wenn das Wachstumstempo angehalten hätte.
Artikel: Bis 2016 100% Ökostrom?

Die dafür notwendigen Finanzmittel werden von Investoren aufgebracht und über den Strompreis hauptsächlich von privaten Stromverbrauchern über einen Zeitraum von 20 Jahren rückvergütet.

Derzeitige Vergütung und Belastung der Verbraucher

Im Jahr 2008 wurden 8,8 Milliarden Euro an Vergütung nach dem EEG gezahlt. Allerdings wurde für diese Vergütung ja auch Strom geliefert, der einen Wert hat: 71 Mrd kWh. Bewertet man diesen Strom mit dem durchschnittlichen Strombeschaffungspreis von 5,5 Cent je Kilowattstunde, dann hat dieser Strom einen Wert von rund vier Milliarden Euro. Unter dem Strich haben dann die Verbraucher noch jährlich 4,8 Milliarden Euro aufzubringen. Die durch erneuerbare Stromerzeugung vermiedenen Kosten des Klimawandels und der Luftverschmutzung übersteigen nach Berechnungen des Umweltministeriums diese Kosten, so dass sich volkswirtschaftlich eine positive Bilanz ergibt.

Die monatliche Stromrechnung verteuert sich für Haushaltskunden durch das EEG um monatlich 3,19 Euro, jährlich also um 38 Euro und je Kilowattstunde um etwa 1,5 Cent (siehe: Strom aus erneuerbaren Energien, Broschüre des BMU).

Die Einspeisevergütung wird an den Anlagenbetreiber gezahlt in einer garantierten Höhe über 20 Jahre.

Nach Studien für das BMU steigt die Belastung durch die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren nicht an.
Artikel: Studie - EEG-Umlage unter der Lupe

Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg: Subventionen für die Solarindustrie vom 09.07.2009

Vergütungshöhe: Grundsätzlich

Die Höhe der Einspeisevergütung ist für Verbraucher ein kritisches Thema: Denn die Verbraucher sind letztlich die Hauptbetroffenen, die zur Kasse gebeten werden.

Durch die Vergütungen nach dem EEG stützen und ermöglichen die Verbraucher das weltweite Wachstum des PV-Marktes und dadurch eine Senkung der Herstellungskosten: Jede Verdoppelung der weltweiten Produktionsmenge senkt die Kosten um etwa 20 Prozent. Im Ergebnis profitieren die Verbraucher dann in späteren Jahren von diesen gesunkenen Herstellungskosten. Denn sie können dann den Strom günstiger, sicherer und mit geringeren Umweltbelastungen verbunden beziehen.

Dabei stößt die deutsche Vergütung ein weltweites Wachstum der Produktion an. Andere Länder haben ähnliche Vergütungssysteme wie Deutschland eingeführt. Zwar profitieren auch ausländische Hersteller von den deutschen Vergütungszahlungen. Aber es werden mehr deutsche Solarmodule ins Ausland exportiert, als ausländische Module in Deutschland montiert werden.

Die Einspeisevergütung muss so hoch sein, dass die Anlagenbetreiber einen Investitionsanreiz erhalten und die Anlagen errichten und betreiben. Dies setzt voraus, dass die Anlagen so günstig beschafft werden können, dass für den Anlagenbetreiber noch eine Rendite verbleibt. Die Industrie muss die Anlagen auch zu diesen Preisen liefern können.

Ist die Vergütung zu hoch, dann entstehen unangemessen hohe Gewinne bei Betreibern und Herstellern auf Kosten der Verbraucher.

Ist die Vergütung zu niedrig, dann sind entweder die Anlagen so teuer, dass eine Investition nicht lohnt und der Markt als Folge zusammenbricht. Oder die Hersteller geraten, um einen Marktzusammenbruch zu vermeiden, derartig unter Preisdruck, dass sie Verluste schreiben und binnen kurzem das Geschäft einstellen müssen. Gewinne sind auch bei erneuerbaren Energien wichtig. Denn sie sichern die notwendigen Investitionen in diesem Sektor.

Jede Absenkung der Einspeisevergütung senkt zwar die Vergütungen, die für PV aufzubringen sind. Aber die Kosten der PV Anlagen sinken nur durch eine Ausweitung der Herstellung. Wird die Vergütung schneller abgesenkt, als die Kosten sinken, dann erreicht man statt der beabsichtigten Marktausweitung das Gegenteil: Der Mark bricht zusammen. Eine zu schnelle Absenkung der Vergütung gefährdet also das Ziel der gesamten bisherigen Vergütungszahlungen.

Um das Vertrauen der Investoren und deren Investitionsbereitschaft zu erhalten, sind verlässliche politische Rahmenbedingungen wichtig. Ein plötzliches einmaliges Absenken der Vergütung in nie vorher dagewesener Größenordnung von 30 Prozent wäre Gift für die künftige Entwicklung.

Verbraucher sind langfristig die finanziellen Nutznießer einer regenerativen Stromerzeugung. Denn während die Kosten der fossilen und nuklearen Stromerzeugung ständig und vorhersehbar steigen, sinken die Herstellungskosten von regenerativ erzeugtem Strom Jahr für Jahr. In wenigen Jahren schneiden sich die Kostenkurven und die regenerative Stromerzeugung ist dann kostengünstiger: Zum Vorteil der Verbraucher. Der große Vorteil der Photovoltaik ist, dass sie kleinteilig und dezentral zu installieren ist. Kleine Anlagen weisen fast den gleichen Wirkungsgrad wie Großanlagen auf. Sie ist deshalb die ideale Bürgerenergie.

PV Einspeisevergütung

Die Produktivität im Energiesektor steigt wie in anderen Sektoren auch.
Die derzeitige Vergütung für gebäudeinstallierte PV beträgt 43,01 Ct/kWh und sinkt im Jahr 2010 um acht Prozent und ab 2011 um neun Prozent jährlich. Sie richten sich nach dem Jahr den Anlageninbetriebnahme und sind für 20 Jahre zu zahlen. Steigt das Marktvolumen über einen im EEG vorgegebenen Korridor hinaus, werden die Vergütungssätze um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. Dies ist nach der aktuellen Marktentwicklung bereits für 2010 sehr wahrscheinlich.

Wenn im Zuge der weiteren Marktentwicklung die Kosten für die Herstellung einer
Kilowattstunde Solarstrom auf 25 Cent sinken, dann entspricht das den Strombezugskosten aus dem Stromnetz (sogenannte Grid Parity). Von diesem Zeitpunkt an stellt die Vergütung der PV nach dem EEG keine finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher mehr dar. Das könnte bereits im Jahr 2015 der Fall sein.

Kosten der PV

In Deutschland wird für 2010 ein PV-Zubau von 2.000 bis 3.000 MW erwartet.
Jedes kW PV erzeugt im Jahr etwa 800 kWh Strom, vergütet mit 43 Cent, also 344 Euro, über 20 Jahre 6.880 Euro. Für Freiflächenanlagen und größere Anlagen ist die Vergütung geringer. 1.000 MW PV ziehen also über 20 Jahre Vergütungszahlungen von rund sechs Milliarden Euro nach sich. Der Wert des erzeugten Strom steht auf der Habenseite und reduziert die Kosten um rund 800 Millionen Euro. Es ergeben sich über 20 Jahre Differenzkosten von 5,2 Milliarden Euro für 1.000 MW.

Das RWI, das bekanntlich der Versorgungswirtschaft nahesteht, rechnet damit, dass die Differenzkosten der bis 2013 errichteten Anlagen einschließlich der daraus entstehenden Verpflichtungen sich auf 77 Mrd Euro summieren. Die Leitstudie des BMU kommt auf Differenzkosten bis 2020 von 38 Mrd. Euro.

Derzeitige Marktsituation

Die Systempreise für Freiflächenanlagen sind zwischen 2008 und September 2009 um etwa 15 Prozent gesunken (von 3.300 auf 2.800 Euro/kW). Für dachmontierte Anlagen sind die Preise um bis zu 30 Prozent gesunken.
Daraus nun zu schließen, die Vergütung könne den fallenden Preisen folgen und auch um 30 Prozent gesenkt werden, ist aus mehreren Gründen falsch:

  • Der überwiegende Anteil der neuen PV-Anlagen sind größere Anlagen
    www.sfv.de Grafik: Anlagenzubau 2009
    Im Mittel sind also die Anlagenpreise nicht um 30 Prozent, sondern bestenfalls um 20 Prozent gesunken.
  • Der überwiegende Anteil der neuen PV-Anlagen sind größere Anlagen
    http://www.sfv.de/fotos/l/Anlagenzubau2009gif.gif
    Im Mittel sind also die Anlagenpreise nicht um 30 Prozent, sondern bestenfalls um 20 Prozent gesunken.
  • Ein Teil der Kostensenkung ist bereits durch die sinkende Vergütungen aufgezehrt worden.
  • Die Preise für die Anlagen sind im vergangenen Jahr stärker gesunken, als deren Herstellungskosten. Das hat die Hersteller unter starken Kostendruck gesetzt und bereits zu Firmenpleiten geführt. Eine weitere Absenkung der Vergütung über den bisher festgelegten Rahmen hinaus würde diesen Druck drastisch erhöhen und auch wirtschaftlich gesunde Firmen gefährden.
  • Anlagenbetreiber profitieren von den derzeitig gesunkenen Anlagenpreisen. Die Kosten einer Solaranlage enthalten jedoch nicht nur die reinen Anlagenkosten, sondern auch Kosten für Landpacht, Finanzierung, Versicherung, Planung usw. Diese Kosten sind nicht gesunken, sondern gestiegen. Deshalb halten sich die Zusatzgewinne der Anlagenbetreiber in einem vertretbaren Rahmen.
Fazit

Die PV Firmen mussten in diesem Jahr einen dramatischen Preisrutsch verkraften, der durch Kostensenkungen nicht aufgefangen werden kann. In Deutschland gab es bereits erste Insolvenzen (beispielsweise sunline, Econcern), in China sind gar zwei Drittel der Solarfirmen vom Markt verschwunden. Ein Konsolidierungsprozess ist normal und gesund, doch was hier geschieht, geht weit darüber hinaus. Ab 2002 waren in drei Gesetzen - dem EEG 2000, dem Solarstromvorschaltgesetz und dem EEG 2004 - nur 5 Prozent jährliche Degression der Einspeisevergütung vorgesehen. 2009 wurde die Degression plötzlich fast verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2009 wurden nach aktuellen Statistiken nur ein Drittel so viele Solarmodule auf deutsche Dächer montiert, wie im ganzen Jahr 2008.

Eine weitere dramatische Absenkung der Einspeisevergütung um zum Beispiel 30 Prozent würde die PV Branche insgesamt schwer treffen und die Aufbauarbeit der vergangenen Jahre gefährden.

Die bis heute von der Verbrauchern für den Aufbau der PV Industrie gezahlten Milliardenbeträge wären entwertet, die Zukunft der Branche ungewiss.

EEG neu verrechnet

Ökostrom an die Börse

EEG neu verrechnet

(7. Juli 2009) Nach der neuen Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) wird der EEG-Strom ab Anfang 2010 von den vier Übertragungsnetzbetreibern am Spotmarkt der Strombörse EEX in Leipzig verkauft, und es erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich.

Bisher wurden die nach dem EEG vergüteten Strommengen in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt. Soweit die Vermarktungserlöse allein nicht ausreichen, werden die Vertriebe zusätzlich eine EEG-Umlage beim Kunden erheben.

Diese wird deutschlandweit einheitlich sein. Nach Schätzungen der Bundesregierung könnten die Einsparungen dadurch im "dreistelligen Millionenbereich" liegen.

Der BDEW erwartet von der neuen Regelung eine deutlich verbesserte Effizienz des EEG. Verbraucher würden außerdem auf ihren Stromrechnungen bundesweit einheitlich und noch transparenter als bisher die durchs EEG entstehenden Mehrkosten erfahren.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass Stadtwerke nicht mehr verpflichtet sind, bei der Strombeschaffung EEG-Mengen einzukaufen. Das entlaste die kommunalen Stromvertriebe.

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Weitere Artikel zu diesem Thema finden Sie in unserem Archiv:

aus 2015  aus 2014  aus 2013  aus 2012  aus 2010 & 2011

aus 2009  aus 2006 bis 2008  aus 2004

Studie - EEG-Umlage unter der Lupe

In einer Studie berechnete das Institut für neue Energien Teltow für das Bundesumweltministerium die Auswirkungen der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen EEG-Novelle.

Studie - EEG-Umlage unter der Lupe

(10. März 2009) In einer Studie berechnete das Institut für neue Energien Teltow für das Bundesumweltministerium die Auswirkungen der zum 1. Januar 2009 in Kraft getretenen EEG-Novelle. Bleibt es bei der Umsetzung der Ziele der Bundesregierung, würden bis 2030 jährlich zwischen sechs bis acht Milliarden Euro investiert.

2677 PV Module auf Dach  / Foto: Klaus-Uwe-Gerhardt/Pixelio.de

Trotz des Anstiegs der Ökostromerzeugung von derzeit rund 15 auf rund 30 Prozent im Jahr 2020 und rund 50 Prozent im Jahr 2030 stiegen die von den Stromkunden aufzubringenden Mehrkosten nur noch bis Mitte des kommenden Jahrzehnts leicht. Laut der Studie liegt die EEG-Umlage von maximal 1,5 Cent je kWh dann nur geringfügig über ihrem aktuellen Wert von 1,2 Cent je kWh. Der Anteil des EEG am Haushaltsstrompreis werde angesichts weiter steigender Strompreise auf seinem jetzigen Niveau von rund 5,5 Prozent bleiben.

Die im EEG angelegte Abschmelzung der Vergütung sowie deutlich steigende Kosten für die fossile Stromerzeugung sorgen nach Ansicht der Experten dafür, dass Ökostrom zunehmend frei vermarktbar werde und die Mehrkosten des EEG kontinuierlich sinken, so das Gutachten. Sie rechnen für 2030 mit einer EEG-Umlage von nur noch 0,2 Cent je kWh.

Keine einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgerichts

Beschwerde "offensichtlich unbegründet"

Keine einstweilige Verfügung des Bundesverfassungsgericht gegen EEG

(28 März 2009) Mit einer Pressemitteilung vom 24. März 2009 hat das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss vom 18. Februar 2009 erläutert und auch in der Sache deutlich Stellung bezogen. Die Verfassungsbeschwerde sei "offensichtlich unbegründet".

Mit Beschluss vom 18. Februar 2009 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Verfassungsbeschwerden gegen neues EEG

(12. Januar 2009) Zahlreiche Investoren haben in den vergangenen Jahren viel Geld in den Ausbau erneuerbarer Energien investiert. Sie taten dies im Vertrauen auf die gesetzlich gegebenen Vergütungsgarantien für 20 Jahre.

Durch die Neuregelung des § 19 EEG werden diese gesetzlich garantierten Mindestvergütungen teilweise rückgängig gemacht.

Durch eine Neufassung des Anlagenbegriffs werden bisher getrennte Anlagen zu einer Anlage zusammengefasst und erhalten dadurch eine geringere Vergütung. Bisher galten mehrere Anlagen, die technisch nicht miteinander verbunden waren, aber nebeneinander auf demselben Grundstück lagen, als Einzelanlagen mit individuellem Vergütungsanspruch. Nach der Neuregelung werden die Einzelanlagen zu einer Anlage zusammengefasst.

Der Gesetzgeber darf aber einmal gegebene verbindliche Zusagen nicht später wieder rückgängig machen.

Betroffen sind Biogasanlagen und auch PV-Anlagen.

Gegen diese Neuregelung haben Betreiber von Biogasanlagen zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht eingereicht (Az 1 BvG 3369/08 und 1 BvR 3299/08). 

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bund der Energieverbraucher e.V. und neun anderen Verbänden als sachkundigen Dritten nach § 27a BVerfGG die Gelegenheit gegeben, sich zu diesen Beschwerden zu äußern. 

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat sich in seiner Stellungnahme der Argumentation der Verfassungsklagen inhaltlich angeschlossen. Er hat das Bundesverfassungsgericht gebeten,  

* die Neuregelung des § 19 EEG durch eine einstweilige Verfügung bis zur endgültigen Entscheiden auszusetzen und  

* die Hauptsacheentscheidung wie beantragt zu treffen und damit der Beschwerde zu entsprechen.

Von der Neufassung des Anlagenbegriffs in des § 19 EEG sind nicht nur Biogasanlagen, sondern auch PV-Anlagen nachteilig betroffen. Die Rechtslage gleicht den in den Verfassungsbeschwerden dargestellte Fällen.

Es ist zu erwarten, dass durch die Neuregelung des § 19 EEG eine sehr große Zahl von Photovoltaikanlagen nachträglich zusammengefasst werden und deren Vergütung dadurch absinkt. Auch dies würde einen Verfassungsbruch bedeuten, selbst wenn diesbezüglich möglicherweise keine Verfassungsklagen anhängig sind.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. bittet das Bundesverfassungsgericht nachdrücklich, die Entscheidung über die eingereichte Verfassungsbeschwerde so zu formulieren, dass damit auch die in großer Zahl betroffenen PV-Anlagen gleichermassen mit umfasst werden.

Bereits der Bundesrat hatte im Gesetzgebungsverfahren die geplante Neuregelung kritisiert (BT Drs. 16/8148, S. 92 Stellungnahme BR). Der Bundestag ist dem nicht gefolgt, sondern war der Ansicht, die Neuregelung beinhalte lediglich eine Klarstellung.

Es ist absehbar, dass zahlreiche Anlagenbetreiber durch die Neuregelung in ihrem wirtschaftlichen Bestand gefährdet sind.

Regulierer kritisiert Preisrunde

Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur zu den Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel

Regulierer kritisiert Preisrunde

(5. Dezember 2009) Angesichts der Strompreiserhöhungen zum Jahreswechsel sollten die Verbraucher einen Anbieterwechsel prüfen, empfiehlt Matthias Kurth, Chef der Bundesnetzagentur.

Das in Anschlag gebrachte Argument der höheren EEG-Umlage sei unredlich, dass gleichzeitig die Börsenpreise für Strom gefallen seien, bleibe unerwähnt. Die Branche habe offenbar aus kommunikativen Fehlern der Vergangenheit nicht gelernt, so Kurth.

Aus den höheren Einspeisungen erneuerbarer Energien ergebe sich eine Erhöhung von 0,2 Cent je kWh bei einem Strompreis von rund 20 Cent. Wenn Versorger von Mehrkosten von bis zu 2 Cent sprächen, sei das falsch. Diese 2 Cent stellten die gesamte Umlage für erneuerbare Energien dar.

Energieverbraucher warnen vor Absenkung der PV-Vergütungen

Der Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor einer überzogenen Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen.

Energieverbraucher warnen vor Absenkung der PV-Vergütungen

(08. Oktober 2009) Der Bund der Energieverbraucher e.V. warnt vor einer überzogenen Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen.

Eine dramatische Absenkung der Einspeisevergütung würde die PV Branche insgesamt tödlich treffen und die Aufbauarbeit der vergangenen Jahre mit einem Schlag zerstören.

Die bis heute von der Verbrauchern für den Aufbau der PV Industrie gezahlten Milliardenbeträge wären entwertet, die Zukunft der Branche ungewiss.

Die Preise für PV Anlagen sind in den vergangenen Monaten stärker gesunken, als die Produktionskosten der Hersteller. Die Hersteller geraten dadurch in Probleme, es gab die ersten Insolvenzen. In China sind bereits zwei Drittel der PV Firmen wieder vom Markt verschwunden. Die Politik muss mit dieser Situation verantwortlich umgehen.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. fordert, am bewährten und erfolgreichen System der Förderung erneuerbarer Energien festzuhalten.

Weitere Informationen: Höhe der Einspeisevergütung

letzte Änderung: 18.01.2019