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Archiv: Erdgas - Preise Mai 2005 bis Januar 2005

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Verbraucher protestieren gegen Ruhrgas-Preiserhöhungen

Die geplanten Preisanhebungen der Ruhrgas sind heute auch von Verbraucherseite deutlich kritisiert worden.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Verbraucher protestieren gegen Ruhrgas-Preiserhöhungen

Gaspreise runter, nicht rauf!

(20. Mai 2005) Die geplanten Preisanhebungen der Ruhrgas sind heute auch von Verbraucherseite deutlich kritisiert worden. Der seit 2001 mehr als verdoppelte Reingewinn verpflichte zu einer Preissenkung und nicht zu Preissteigerungen. Lag 2001 der Ruhrgasgewinn bei 390 Mio. Euro, so hat er sich im Jahr 2003 auf 935 Euro mehr als verdoppelt und stieg im Jahr 2004 auf 968 Mio. Euro nochmals deutlich an. Ein wirksamer Wettbewerb auf dem Gasmarkt ist von Ruhrgas mit politischer Rückendeckung - man erinnert sich an die Ministererlaubnis zur Fusion - wirksam verzögert worden. Verbraucher brauchen das nicht mitmachen. Unter gaspreise-runter.de sind Informationen zum bundesweiten Gaspreisprotest zusammengestellt. An diesem Protest beteiligen sich bundesweit bereits über 200.000 Gaskunden.

Ruhrgas hatte am 1. April 2005 die Preise bereits um 0,32 Ct/kWh netto angehoben und plant am 1. Juni 2005 eine weitere Anhebung um 0,09 Ct/kWh und am 1. September 2005 eine Anhebung um 0,1 Ct/kWh. Dies ergibt sich aus der Entwicklung des Heizölpreises, dem die Abgabepreise von Ruhrgas zeitlich verzögert folgen.

"Die Bindung des Gas- an den Ölpreis hat mit den tatsächlichen Beschaffungskosten der Ruhrgas nicht das geringste zu tun", kritisiert der Dr. Aribert Peters, Vorsitzender des Bundes der Energieverbraucher. "Andere freie Gasanbieter z.B. am Spotmarkt in Bunde und Raeren haben ihre Gaspreise zum 1. April 2005 nicht angehoben und liegen preislich um ein Viertel unter den Ruhrgas-Preisen. Das zeigt, dass die Ruhrgaspreise deutlich überhöht sind. Die Stadtwerke und andere Gaslieferanten müssen sich am freien Markt günstigeres Gas beschaffen. Denn die einseitige und langfristige Bindung an die Ruhrgas ist kartellrechtswidrig und treibt die Preise nach oben, wie das Bundeskartellamt festgestellt hat. Auch die steigenden E.on-Ruhrgas-Gewinne zeigen, dass die Ruhrgaspreise überhöht sind."

Die Stadtwerke-Kooperation Trianel zeige, dass für Stadtwerke eine günstigere Gasbeschaffung durch Ausschreibung durchaus möglich ist.

Gaspreise für Verbraucher überteuert

Gaspreise für Verbraucher um das Sechsfache der Importpreisegestiegen

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Gaspreise für Verbraucher um das Sechsfache der Importpreise gestiegen

(17. Mai 2005) Nach Berechnungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stieg der durchschnittliche Einfuhrpreis für Erdgas zwischen Februar 2004 und März 2005 im Vergleich zur Referenzperiode ein Jahr zuvor um 7,5% von 1,19 Ct/kWh auf 1,27 Ct/kWh um 0,08 Ct/kWh.

Die Gaspreise für Haushalte sind lt. einer Erhebung der Zeitschrift Brennstoffspiegel von 4,5 Ct/kWh im März 2004 auf 4,96 Ct/kWh im März 2005 und damit um 0,46 Ct/kWh gestiegen - bei einem Bezug von 33.540 kWh Gas jährlich. Die Erdgaspreise für Haushalte sind damit in diesen zwölf Monaten um rund das Sechsfache der Gasimportpreise der zwölf davorliegenden Monate angestiegen.

Der Bund der Energieverbraucher weist alle Verbraucher darauf hin, dass die Gaspreissteigerungen der vergangenen Monate eindeutig überhöht sind und von den Verbrauchern nicht gezahlt werden brauchen. Unter Berufung auf die fehlende Billigkeit können Verbraucher die Zahlung der Erhöhungen verweigern, ohne sich ins Unrecht zu setzen. Informationen und Musterbrief im Internet unter www.energiepreise-runter.de.

Bisher haben sich erst rund 250.000 Verbraucher zu diesem Schritt entschlossen, während 99 Prozent aller Gasverbraucher die überhöhten Preise weiter bezahlen.

Verfahren gegen acht Gasversorger

Die rheinland-pfälzische Landeskartellbehörde hat wegen des Verdachts überhöhter Preise Verfahren gegen acht regionale Gasversorger eingeleitet.

Verfahren gegen acht Gasversorger

(1. Mai 2005) - Die rheinland-pfälzische Landeskartellbehörde hat wegen des Verdachts überhöhter Preise Verfahren gegen acht regionale Gasversorger eingeleitet, um sie zu Preissenkungen zu zwingen. Im Branchenvergleich hätten diese Unternehmen von den Verbrauchern bis zu 19% mehr verlangt als üblich, so das Wirtschaftsministerium in Mainz..

Die Gasversorger könnten sich nun zu dem Vorwurf äußern, bevor die Wettbewerbsbehörde weitere Schritte ergreife. Um welche Versorger es sich handelt, teilte das Ministerium nicht mit. Insgesamt waren 38 Gasversorger überprüft worden, 18 wurden aufgefordert, die Preise zu senken und zehn erklärten sich freiwillig zu Korrekturen bereit.

GVU verzichten

Insgesamt seien von Bund und Ländern mit 110 Gasversorger einSiebtel aller GVU bei den Preisen überprüft worden, sodas Bundeskartellamt.

GVU verzichten

(12. April 2005) - Insgesamt seien von Bund und Ländern mit 110 Gasversorger ein Siebtel aller GVU bei den Preisen überprüft worden, so das Bundeskartellamt. In den meisten Fällen hätten die Unternehmen angekündigt, bis Ende Juni auf Preiserhöhungen zu verzichten oder bereits angekündigte Erhöhungen deutlich zu reduzieren. Den Verbrauchern blieben dadurch Verteuerungen im dreistelligen Millionen-Bereich erspart.

Profitmaschine Ölpreisbindung?

Wie das BKartA meint auch der (VEA), dass die Kopplung nicht unverzichtbar sei.

Profitmaschine Ölpreisbindung?

(12. April 2005) - Wie das Bundeskartellamt meint auch der Bundesverband der Energieabnehmer (VEA), Hannover, dass die Kopplung des Erdgaspreises an den Ölpreis nicht unverzichtbar sei. Sie habe längst keine Funktion mehr, sondern helfe lediglich, hohe Preise durchzusetzen.

Die Offensive des Kartellamtes und das rasche Einlenken der meisten GVU machten außerdem deutlich, dass die angekündigten Verteuerungen unbegründet seien und nur dem Profit der Versorger in ihren regionalen Monopolen dienten. Die Versorger wüssten, dass sie vor dem Kartellgericht keine Chance hätten, so der VEA.

Neue Verfahren gegen Gasversorger

Nach Angaben des Bundeskartellamts hat die Behörde inzwischenauch gegen Rhenag sowie RWE Westfalen-Weser-Ems Verfahren wegen desVerdachts missbräuchlicher Preisgestaltung beim Gaseingeleitet.

Neue Verfahren gegen Gasversorger

(7. April 2005) - Nach Angaben des Bundeskartellamts hat die Behörde inzwischen auch gegen Rhenag sowie RWE Westfalen-Weser-Ems Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlicher Preisgestaltung beim Gas eingeleitet.

Deren Preise lägen bis zu 14% über denen von Vergleichsunternehmen. Dagegen seien von den fünf "Altfällen" vom Dezember 2004 zwei Verfahren gegen eine Thüga-Tochter sowie eine EnBW-Tochter inzwischen eingestellt, weil die beiden Konzerntöchter Zugeständnisse gemacht hätten. Im Fall der Stadtwerke Ulm schloss das Kartellamt eine förmliche Untersagungsentscheidung nicht aus.

Hessen geben nach

Die vom hessischen Wirtschaftsministerium wegen Monopolmissbrauchangemahnten 19 GVU verzichten auf eine Preiserhöhung zum 1.April.

Hessen geben nach

(24. März 2005) - Die vom hessischen Wirtschaftsministerium wegen Monopolmissbrauch angemahnten 19 GVU verzichten auf eine Preiserhöhung zum 1. April und werden die im ersten Quartal 2005 durchschnittlich um 0,3 Cent je kWh gestiegenen Einkaufskosten nicht auf den Endpreis aufschlagen, so das hessische Wirtschaftsministerium.

In den betroffenen Regionen spare ein vierköpfiger Durchschnittshaushalt so rund 70 Euro. Aufs laufende kartellrechtlichen Verfahren habe diese Entscheidung keinen Einfluss. Die GVU, die Preise verlangten, die um 10% und mehr über den Preisen der günstigsten Anbieter lägen, könnten ihre Preispolitik noch bis Ende März rechtfertigen, so das Ministerium. Seien die Gründe nicht stichhaltig, würden Preissenkungen angeordnet.

Öl- und Gaspreise

Für Haushalte 1985 bis 2004

Bezugs- und Abgabepreise

Alle Gasversorger beziehen in Deutschland das Gas zu mehr oderweniger gleichen Konditionen. Diese mögen von Ort zu Ort etwasunterschiedlich sein und sind im Einzelfall auch nicht genaubekannt.

Bezugs- und Abgabepreise

(21. März 2005) Alle Gasversorger beziehen in Deutschland das Gas zu mehr oder weniger gleichen Konditionen. Diese mögen von Ort zu Ort etwas unterschiedlich sein und sind im Einzelfall auch nicht genau bekannt. Die zeitliche Änderung dieser Bezugsbedingungen ist aber ebenfalls bundeseinheitlich und zumindest innerhalb der Gasbranche und auch dem Bund der Energieverbraucher durchaus genau bekannt. Auf dieser Basis wurde die Margenentwicklung von E.ON Westfalen Weser (EWW) untersucht.

Tabelle Kalkulation EON Westfalen-Weser Bezugs- und Abgabepreise

Da die Gas-Bezugspreise jeweils für drei Monate gelten, genügt eine quartalsweise Betrachtung. In der folgenden Tabelle sind dargestellt: Die Grenzübergangspreise, die üblichen bundesweit einheitlichen Gasbezugspreise von Stadtwerken je Kilowattstunde, so genannter "Standard-Arbeitspreis Ruhrgas" sowie die Endkunden-Preise von EWW ohne Mehrwertsteuer und Erdgassteuer (Grundpreisänderungen wurden in den Arbeitspreis eingerechnet). Als Differenz ergibt sich die geschätzte Marge von EWW. Der Leistungspreis für den Bezug und Bezugsrabatte wurden hier vereinfachend weggelassen, ein konstanter Wert von circa 0,26 Cent/ kWh. Die Marge von EWW erhöhte sich nach dieser Schätzung durch die Preisanhebung im Oktober 2004 um 38 Prozent auf einen historischen Höchstwert. Die gesunkenen Bezugspreise im Jahr 2004 wurden von EWW überhaupt nicht an die Kunden weitergegeben.

Die Tabelle zeigt auch die aufgrund des Ölpreisanstiegs prognostizierte Verteuerung des Gasbezugs zum 1. April 2005.

Kartellamt verlängert

Rund 50 Stellungnahmen zu seinem Papier über diekartellrechtliche Beurteilung von langfristigenGaslieferverträgen gingen beim Bundeskartellamt ein.

Kartellamt verlängert

(5. März 2005) - Rund 50 Stellungnahmen zu seinem Papier über die kartellrechtliche Beurteilung von langfristigen Gaslieferverträgen gingen beim Bundeskartellamt ein. Weil viele Unternehmen, darunter auch großer Player, angekündigt hätten, erst in der nächsten Woche mit ihrer Stellungnahme fertig zu werden, gewährte das Amt eine Woche Verlängerung.

Ursprünglich wäre die Frist am 28. Februar abgelaufen. Die Auswertung werde bis Ende März dauern. Ob es zum Konsens komme, würden die nächsten Wochen zeigen, so das Amt. Bis wann die langfristigen Gaslieferverträge geändert werden müssten, sei abhängig von der Auswertung der Stellungnahmen. Ohne Kooperation mit den Unternehmen könne man den Weg über die 16 seit 2003 laufenden Missbrauchsverfahren gehen und die Verträge auf Grundlage des Art. 81 EG einzeln untersagen.

Rheinland-Pfalz: Gasversorger sollen Preise senken

Nach Pressemeldungen hat nun auch das rheinland-pfälzischeWirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Gasversorgeraufgefordert, ihre Preise zu senken.

Rheinland-Pfalz: Gasversorger sollen Preise senken

(2. März 2005) - Nach Pressemeldungen hat nun auch das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde Gasversorger aufgefordert, ihre Preise zu senken, weil sie über den sog. Referenzpreisen lägen. Insgesamt seien 18 Unternehmen angeschrieben worden, 10 seien nicht zu Preissenkungen bereit. Blieben die Unternehmen bei dieser Haltung, werde die Landeskartellbehörde ein förmliches Missbrauchsverfahren einleiten.

Energie teurer

Im aktualisierten "Handbuch für Energiepreise und Energielieferverträge" veröffentlichte die Berliner WEN Consulting GmbH ihre Preisanalyse.

Energie teurer

(5. Februar 2005) - Im aktualisierten "Handbuch für Energiepreise und Energielieferverträge" veröffentlichte die Berliner WEN Consulting GmbH ihre Preisanalyse mit 124 Gas- und 180 Stromversorgern sowie 59 Wärmepreisen aus allen Bundesländern.

Die Erdgaspreise stiegen für Abnehmer bis 50 000 kWh um rund 8% auf 4,46 Cent je kWh. 20 000 kWh Gas kosten in Sachsen brutto 1111 Euro, in Hamburg 967 Euro. Die Preise der Wärmeversorger legten in Jahresfrist um 6,0 bis 6,5% zu.

Langfristige Gasbezugsverträge und darauf beruhendePreiserhöhungen nichtig

Alle Gasversorger begründen ihre abenteuerlichenPreiserhöhungen mit langfristigen Verträgen. SolcheVerträge sind ersichtlich jedoch gerade kartellrechtlichunzulässig und deshalb nichtig.

Pressemitteilung vom Bund der Energieverbraucher e.V.

Langfristige Gasbezugsverträge und darauf beruhende Preiserhöhungen nichtig

(29. Januar 2005) Alle Gasversorger begründen ihre abenteuerlichen Preiserhöhungen mit langfristigen Verträgen. Solche Verträge sind ersichtlich jedoch gerade kartellrechtlich unzulässig und deshalb nichtig.

Das Bundeskartellamt hat am 25.01.2005 ein hochbrisantes Papier veröffentlicht. Danach sind die meisten Gasbezugsverträge zwischen Ferngasgesellschaften und örtlichen Gasversorgern wegen der langen Laufzeiten in Verbindung mit den hohen Bezugsquoten kartellrechtlich unzulässig.

Unzulässig sind demnach Verträge mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 80 Prozent und einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren oder mit einer Bedarfsdeckung von mehr als 50 Prozent und einer Laufzeit von mehr als vier Jahren. Als kartellrechtlich unzulässig angesehen werden auch die Verwendung sog. englischer Klauseln und stillschweigender Verlängerungsklauseln, die den Vertrag als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und damit in jedem Falle für eine längere Vertragslaufzeit als die zuvor genannten erscheinen lassen. Kartellrechtswidrige Gasbezugsverträge sind per se bereits jetzt unwirksam und nichtig (§ 1 GWB in Verbindung mit § 134 BGB).

Einer Verbotsverfügung durch das Kartellamt bedarf es dann also schon nicht mehr, weil allein die Feststellung der Kartellrechtwidrigkeit die Verträge aus den Angeln hebt.

Das ist eine gute Nachricht für Endverbraucher. Denn Preiserhöhungen für Haushaltskunden können nicht mit Preiserhöhungen der Vorlieferanten begründet werden, denen nichtige und unwirksame Verträge zugrunde liegen.

Das einzelne Gasversorgungsunternehmen würde andernfalls die Folgen seines unternehmerischen Risikos auf die Kunden weiterwälzen, welches allein daraus resultiert, dass es sich selbst nicht auf die Nichtigkeit des eigenen Bezugsvertrages gegenüber dem Vorlieferanten beruft. Der Gasversorger kann und muss sich seinerseits auf die Unwirksamkeit des Bezugsvertrages gegenüber dem Vorlieferanten berufen und hiernach im "vertragslosen Zustand" ( d. h. ohne HEL- Preisanpassungsklausel) seinen Gasbezug vom Vorlieferanten bis auf weiteres fortsetzen.

Denn zum einen wird die Gas-/Ölpreiskopplung vom Bundeskartellamt in derzeit laufenden Verfahren in Frage gestellt.

Zum zweiten sind nach den Ausführungen der BET-Büro für Energiewirtschaft und technische Planung Aachen GmbH am freien Gasmarkt durchaus Gasbezüge deutlich unterhalb des Ruhrgas-Preisniveaus möglich. Handelspreise der Gasübergabepunkte Bunde und Zeebrugge liegen ab April 2005 bis zu 50 Prozent unter den Arbeitspreisen von Langfristverträgen von Ruhrgas.

Diagramm Vergleich Lanfristverträge mit Handelspreisen

Der Vorsitzende des Bundes der Energieverbraucher Aribert Peters kommentiert die neue Lage: "Im Falle der Gesamtnichtigkeit der Gasbezugsverträge zwischen Ferngasgesellschaften und Weiterverteilern sind alle aktuellen Preiserhöhungen für Erdgas ersichtlich vollkommen unbegründet. Verbraucher sollten sich vor dem Griff ins eigene Portemonaie vom Gasversorger nachweisen lassen, dass die drastischen Preiserhöhungen aufgrund eines kartellrechtlich überhaupt noch zulässigen und wirksamen Bezugsvertrages zustande gekommen sind. Andernfalls sind sie vollkommen unbegründet und können allein deshalb auch nicht der Billigkeit entsprechen. Örtliche Gasversorger müssen sich nun schleunigst sich von der E.on-Ruhrgas-Fessel befreien. Das ist im Interesse aller Erdgaskunden unumgänglich. Angeblich langfristige Bezugsverträge können überteuerten Erdgasbezug nicht mehr rechtfertigen. Verbraucher werden kritisch hinterfragen, ob und wie Gasversorger die neuen Möglichkeiten nutzen."

Missbrauch in Bayern?

Das Land Bayern hat gegen 16 regionale EVU förmlicheMissbrauchsverfahren eingeleitet.

Missbrauch in Bayern?

(20. Januar 2005) - Das Land Bayern hat gegen 16 regionale EVU förmliche Missbrauchsverfahren eingeleitet. Die Unternehmen sollen ihre Gaspreise senken, im Einzelfall um bis zu 16%. Die Untersuchungen betreffen mehrere zur E.ON Bayern AG, Regensburg, gehörende Versorger und die Gasversorgung Ebermannstadt, Bad Rodach und Wunsiedel sowie Erdgas Forchheim.

Jeder vierte Versorger in Bayern hat überhöhte Preise, so das bayerische Wirtschaftsministerium, das zuvor die Preise bei den 110 bayerischen Gasversorgern abgefragt hatte, für den typischen Gasverbrauch von Reihenhäusern, Sechs- und Zwölffamilienhäusern. Dabei wurden 25 Unternehmen beanstandet.

Deutsche Gaspreise im EU-Vergleich

Gaspreisentwicklung für Haushaltskunden udn Endverbrauchergaspreise Juli 2004 im EU-Vergleich

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letzte Änderung: 19.03.2015