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Klarheit für PV-Betreiber

Nach monatelangem Hin und Her haben sich Ende Juni Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf die neue Solarvergütung geeinigt.

Klarheit für PV-Betreiber

Nach monatelangem Hin und Her haben sich Ende Juni Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung auf die neue Solarvergütung geeinigt. Die Regelungen treten rückwirkend zum April 2012 in Kraft und geben grünes Licht für die technische Nachrüstung von rund 300.000 Altanlagen.
Von Thomas Seltmann

(12. September 2012) Jetzt steht fest: Rückwirkend zum April sinken die Vergütungssätze für seitdem neu installierte Anlagen um 20 bis 30 Prozent. Zusätzlich fallen sie seit Mai jeden Monat um ein Prozent – statt wie bisher ein- oder zweimal pro Jahr in größeren Schritten.

Der monatliche Prozentsatz kann sich ab November ändern, abhängig von der Marktentwicklung.

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Thomas Seltmann: Unabhängiger Experte für Photovoltaik. www.photovoltaikratgeber.info

Vergütung sinkt unterschiedlich stark

Für Photovoltaikanlagen gelten zudem neue Größenklassen. Statt wie bisher bis 30 Kilowatt Leistung umfasst die kleinste Vergütungsklasse nur noch Anlagen bis maximal zehn Kilowatt.

Auch künftig gilt, dass derjenige Vergütungssatz, der zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage gilt, für diese Anlage über einen Zeitraum von 20 Kalenderjahren plus dem Jahr der Inbetriebnahme garantiert bleibt. Künftige Absenkungen betreffen nur Anlagen, die nach der jeweiligen Neuregelung ans Netz gehen.

Vergütungssätze in Eurocent für ins Netz eingespeiste Kilowattstunden aus Photovoltaikanlagen auf Gebäuden
Leistungsteil
in

Kilowatt
(kW)
Inbetriebnahme im Jahr 2012
März April Mai Juni Juli

August

September Oktober
 bis 10 24,43 19,5 19,31 19,11 18,92 18,72 18,54 18,36
 10 - 30 18,5 18,32 18,13 17,95  17,77 17,59 17,42
 30 - 40 23,23
 40 - 100 16,5 16,34 16,17 16,01 15,85 15,69 15,53

Bei ab April in Betrieb genommenen Anlagen ab 10 Kilowatt werden nur 90 Prozent der erzeugten Strommenge mit dem vollen Satz vergütet.

Lohnender Eigenverbrauch

Neu ist, dass bei Anlagen ab zehn bis 1.000 Kilowatt nur noch ein Teil des Solarstroms voll vergütet wird, nämlich 90 Prozent der erzeugten Menge. Den Rest verbrauchen die Betreiber der Solaranlagen am besten selbst: Wenn sie den Strom einspeisen, erhalten sie lediglich den Börsenstrompreis, also voraussichtlich weniger als fünf Cent je Kilowattstunde. Dabei gilt die Leistungsgrenze von zehn Kilowatt nicht anteilig, sondern absolut: Für Anlagen über zehn Kilowatt wird nur 90 Prozent des produzierten Stroms voll vergütet. Diese Regelung gilt für neue Anlagen, die ab April 2012 in Betrieb gehen. Sie tritt aber erst ab dem Jahr 2014 in Kraft.

Die bisherige Vergütung für den Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Solarstrom entfällt. Bei den aktuellen Strompreisen für Endverbraucher von 19 bis 21 Cent (netto, also ohne Umsatzsteuer) lohnt sich der Eigenverbrauch in vielen Fällen trotzdem bereits jetzt gegenüber der Einspeisevergütung von netto maximal 19,50 Cent.

Nachrüstpflicht für Photovoltaikanlagen

Viele Betreiber werden in den nächsten Monaten Post von ihrem Netzbetreiber erhalten. Darin werden sie aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen und an ihren Netzbetreiber zurückzusenden. Kommt der Betreiber dieser Aufforderung nicht nach, verliert er bis zu seiner Antwort seinen Anspruch auf die Vergütung nach dem EEG. Erstmals greift damit der Gesetzgeber in die Rechtsansprüche von Altanlagenbetreibern ein.

Betroffen sind die meisten Anlagen mit einer Leistung ab zehn Kilowatt, die vor 2012 installiert wurden. Damals wurden die Anlagen gemäß technischer Vorgaben so eingestellt, dass sie beim Anstieg der Netzfrequenz auf 50,2 Hertz alle gleichzeitig abschalten. Das war unproblematisch, solange nur wenige Photovoltaikanlagen am Netz waren. Inzwischen deckt aber Solarstrom mittags an einzelnen Tagen schon fast die Hälfte der Netzlast. Würden alle Anlagen gleichzeitig abschalten, droht ein großräumiger Strom-Blackout.

Update genügt

Damit es dazu nicht kommt, werden neue Anlagen schon seit letztem Jahr so eingestellt, dass sie die Einspeiseleistung kontinuierlich abregeln. Zusätzlich müssen nun über 300.000 Altanlagen umgerüstet werden. In den meisten Fällen genügt es, die Werkseinstellungen der Wechselrichter zu verändern. Meist genügen dafür Softwareupdates oder manuelle Eingaben an den Geräten durch einen Fachmann. Sofern der Betreiber den Vorgaben des Netzbetreibers folgt, entstehen ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten. Auch Ertragseinbußen sind aufgrund der Umrüstung nicht zu erwarten. Die Kosten der Nachrüstaktion, die bis Ende 2014 abgeschlossen sein soll, werden aus den Netzentgelten und der EEG-Umlage getragen.

Für Laien könnte das richtige Ausfüllen des Formulars Probleme bereiten. Es fragt technische Angaben über die Installation der Anlage und die eingesetzten Wechselrichter ab. Wer damit nicht klarkommt, wendet sich am besten an seinen Installateur. Doch Vorsicht: Stellt dieser für seine Leistung eine Rechnung, bleibt der Anlagenbetreiber auf den Kosten sitzen. Einige Wechselrichterhersteller versprechen Hilfe über ihre Internetseiten oder Kundenhotlines.

Der Bundesverband Solarwirtschaft beantwortet die häufigsten Fragen unter solarwirtschaft.de/nachruestung.

Hü und Hott bei der Photovoltaik

In gut zwei Jahren hat das Erneuerbare Energien Gesetz vier Änderungen hinter sich.

Hü und Hott bei der Photovoltaik

Wir berichteten über die Neuerungen für Solarstromanlagenbetreiber seit Januar 2012. Der Bundestag wollte inzwischen kurzfristig erneut ändern und die Vergütungen senken. Doch der Bundesrat hat die Gesetzesänderung zunächst gestoppt. In gut zwei Jahren hat das Erneuerbare Energien Gesetz vier Änderungen hinter sich.
Von Thomas Seltmann

(22. Juni 2012) Wer seit 1. April 2012 eine neue Photovoltaikanlage installiert, kann nicht sicher sein, nach welchen Regeln der Strom dieser Anlage in Zukunft vergütet wird. Am 29. März 2012 hatte der Bundestag ein Änderungsgesetz zum EEG beschlossen, in dem die Solarförderung in wichtigen Punkten grundlegend geändert wird.

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Thomas Seltmann Unabhängiger Experte für Photovoltaik.

Das geänderte Gesetz sollte bereits zum 1. April gelten, kann aber erst nach einem Beschluss im Bundesrat in Kraft treten. Doch der Bundesrat am 11. Mai 2012 hat dem Gesetzentwurf nicht zugestimmt, sondern mit einer Zweidrittelmehrheit den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat angerufen. Vermittlungsauftrag ist, die EEG-Änderung komplett neu zu verhandeln.

Wie geht es weiter?

Sobald ein Vermittlungsergebnis ausgehandelt ist, müssen Bundestag und Bundesrat erneut darüber abstimmen. Alle Beteiligten haben angekündigt, schnell und vor der Sommerpause zu einem Ergebnis kommen zu wollen. Dazu müsste spätestens am 29. Juni im Bundestag und am 6. Juli im Bundesrat entschieden werden. Wird zu diesem Termin nicht zugestimmt, dann tagt der Bundestag erst wieder ab 10. September, wenn es keine Sondersitzungen in der Sommerpause gibt.

754 PV-Anlage auf Feld

Gibt es keine Einigung, kann der Bundesrat das Gesetz mit einer Zweidrittelmehrheit stoppen. Die dann nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag, um das Gesetz gegen den Widerstand des Bundesrates durchzusetzen, würde sich im Bundestag nicht finden. Wird die Zweidrittelmehrheit im Bundesrat nicht erreicht, kann der Bundestag das Gesetz aber mit der „Kanzlermehrheit“ auch gegen den Widerstand des Bundesrates in Kraft setzen.

Hoffen lässt die Solarbranche: Für die Anrufung des Vermittlungsausschusses war im Bundesrat die Zweidrittelmehrheit bereits zu Stande gekommen. Das erhöht den Druck auf die Regierungskoalition, zu einer Einigung zu kommen.

Worüber wird verhandelt?

Noch immer steht im Raum, dass die Änderungen rückwirkend in Kraft treten können, für Anlagen, die ab 1. April gebaut werden (so war es geplant) oder auch zu einem anderen Termin, wie der bereits ins Spiel gebrachte 1. Juli. Auch das ist derzeit offen. In diesem Fall würden seit Anfang 2012 geltenden Regelungen (siehe Viel Neues seit Jahreswechsel 2012) bis zu dem neuen Termin weitergelten.

Zur Diskussion stehen nicht nur die Vergütungssätze, sondern auch die neue Einteilung der Vergütungsklassen. Geplant ist eine neue Grenze bei 10 Kilowatt Anlagenleistung und der Wegfall der Vergütungsklasse von 30 bis 100 Kilowatt sowie eine Begrenzung der vergütungsfähigen Solarstrommenge auf 80 bzw. 90 Prozent der Erzeugung. Außerdem sind Übergangsfristen und Kostenübernahmeverpflichtungen für technische Überwachungseinrichtungen der Anlagen vorgesehen.

Das inhaltliche Ergebnis des Vermittlungsverfahrens ist derzeit völlig offen. Es gibt unterschiedlichste Kompromissvorschläge der Länder und der Bundesregierung. Am Ende könnte es im Einzelnen sowohl Verbesserungen wie auch Verschlechterungen gegenüber dem bisherigen Gesetzentwurf geben. Und auch ein völliges Scheitern des Gesetzgebungsverfahrens ist letztlich nicht ausgeschlossen. Dann bliebe alles beim EEG, das seit dem 1. Januar 2012 gilt.

Was tun?

Wer jetzt eine Anlage bauen will, sollte sich bei der Wirtschaftlichkeitsrechnung an den geplanten drastischen Vergütungsabsenkungn orientieren. Beobachter halten es für wahrscheinlich, dass sich diese teilweise eher zum Positiven verändern könnten.

Details über die geplanten Kürzungen und den Stand des Verfahrens
Organische Solarfolie

Die Heliatek GmbH weihte in Dresden eine neue Produktionsanlage für organische Solarmodule ein.

Organische Solarfolie

(29. März 2012) Die Heliatek GmbH weihte in Dresden eine 14 Mio Euro teure Produktionsanlage für organische Solarmodule ein. Die Anlage ist die weltweit erste, die organische Solarmodule in einem Rolle-zu-Rolle-Verfahren unter Vakuum bei niedrigsten Temperaturen auf PET-Folie aufdampft.

Die nur 1 mm dünnen, biegsamen Module basieren auf organischen Halbleitermaterialien, sie wiegen pro 1 m2 nur 500 g. Die Folie soll zunächst Strom an Kleidung oder Taschen erzeugen, später auch an Fassaden. Auf Wunsch kann sie auch als lichtdurchlässiges Modul in Glas eingebaut werden.

Heliatek mit 74 Mitarbeitern entstand 2006 als Ausgründung der TU Dresden und der Uni Ulm, Investoren sind u. a. BASF, Bosch und RWE.

Photovoltaik: Viel Neues seit Jahreswechsel 2012

Was die EEG-Novelle 2011 ändert

Photovoltaik: Viel Neues seit Jahreswechsel 2012

Nicht nur die Einspeisevergütung für neue Photovoltaik-Anlagen hat sich im Januar 2012 erneut geändert: Mit dem Jahreswechsel kamen auch neue technische Anforderungen an die Netzeinspeiser hinzu. Einige Änderungen betreffen auch bestehende Anlagen. Ein kurzer Überblick von unserem Photovoltaik-Experten Thomas Seltmann.

(24. März 2012) Die Sonne deckt hierzulande mittlerweile schon mehr als vier Prozent des Stromverbrauchs. Weit über eine Million Einspeiser von Solarstrom ins deutsche Stromnetz machen es nötig, dass in Zukunft immer mehr Anlagen Spannung und Frequenz stabilisieren: das Netzmanagement.

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Thomas Seltmann - Unabhängiger Experte für Photovoltaik. Autor des Stiftung-Warentest-Ratgebers „Photovoltaik – Solarstrom vom Dach“ (September 2011, im Buchhandel oder unter www.test.de/shop), www.photovoltaikratgeber.info

Das geänderte und zum Jahresbeginn in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz regelt deshalb nicht nur die Vergütungssätze für neue Anlagen, sondern auch den Netzanschluss neu. Die Vorgaben sind nach Anlagengröße gestaffelt und betreffen zum Teil auch bestehende Anlagen.

Pflicht zur Fernabregelung

Der Netzbetreiber muss künftig alle neuen Anlagen abregeln können, um das Netz im Notfall vor Überlastung zu schützen. Dafür muss ein zusätzlicher Signalempfänger installiert werden, der die Anlage vom Netz trennt oder dem Wechselrichter den Befehl zum schrittweisen Abregeln gibt.

Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung können statt der Fernregelung wahlweise mit einem leistungsschwächeren Wechselrichter ausgestattet werden, so dass höchstens 70 Prozent der maximalen Solarleistung ins Netz gelangen. Diese technisch einfachere Variante führt jedoch zu Ertragseinbußen, die Experten auf zwei bis 15 Prozent beziffern. Und anders als bei der Fernabregelung erhält der Betreiber dafür keinen finanziellen Ausgleich.

EEG-Vorgaben zum Einspeisemanagement   
Anlagenleistung bis 30 kWp 30 bis 100 kWp ab 100 kWp
Inbetriebnahme bis 2008 Fernabregelbar und Abruf der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber
(Nachrüstung bis Mitte 2012)
ab 2009 Fernabregelbar
(Nachrüstung bis Ende 2013)
ab 2012 Fernabregelbar oder Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent Fernabregelbar Fernabregelbar und Abruf der Einspeiseleistung durch den Netzbetreiber

Kleine Anlagen, die vor 2012 in Betrieb gingen, können so bleiben, wie sie sind. Die Betreiber von Anlagen zwischen 30 und 100 Kilowatt, die nach 2008 in Betrieb gingen, müssen jedoch nachrüsten – und zwar bis 2013. Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt müssen schon bis Mitte 2012 fernregelbar sein.

Vergütung für PV-Strom     
Solarleistung bis 30 kWp ab 30 kWp ab 100 kWp ab 500 kWp ab 1.000 kWp
Netzeinspeisung 24,43 23,23 21,98 18,33 18,33
Direktverbrauch bis 30 % Anteil 8,05 6,85 5,60
Direktverbrauch über 30 % Anteil 12,43 11,23 9,98

Vergütungssätze in Eurocent pro Kilowattstunde für Gebäude-Anlagen, die ab 1. Januar in Betrieb genommen werden (Stand: 1. Januar 2012).
Hinweis: Die Inbetriebnahme kann schon ohne fertigen Netzanschluss erfolgen (siehe dazu SFV-Link)
Beim Direktverbrauch des Solarstroms ist zusätzlich zur Vergütung der eingesparte Strombezugspreis (ohne Umsatzsteuer) zu addieren. Die 30-Prozent-Grenze des direkt verbrauchten Anteils bezieht sich auf den von der Anlage insgesamt erzeugten Solarstrom.

Bis alle Netzbetreiber in der Lage sind, diese Vorgaben auch umzusetzen, gibt ein Merkblatt der beiden zuständigen Bundesministerien Hinweise („Anwendungshinweis § 6 Absatz 2 EEG 2012“). Der Betreiber muss dabei von sich aus aktiv werden und prüfen, ob er betroffen ist und vom Netzbetreiber die notwendigen Auskünfte beschaffen. Nur wer die Vorgaben erfüllt, erhält weiterhin die EEG-Vergütung. Wer die Nachrüstung versäumt, muss im schlimmsten Fall sogar mit Rückforderungen vom Netzbetreiber rechnen.

50,2-Hertz-Problem

Um die Netzstabilität beim weiteren Photovoltaikausbau sicherzustellen, sollen sich die Anlagen künftig auch nicht mehr schlagartig abschalten, wenn die Netzfrequenz aus dem Ruder läuft und 50,2 Hertz überschreitet.

Seit Jahresanfang dürfen neue Anlagen nur noch mit Wechselrichtern ausgestattet werden, die in diesem Fall die Leistung nur noch langsam abregeln. Diese Vorschrift stammt jedoch nicht aus dem EEG, sondern aus der ebenfalls verbindlichen Anwendungsregel „VDE-AR-N 4105“, oft auch „Niederspannungsrichtlinie“ genannt. Die Branche wartet derzeit auf eine Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums, ob und wie alte Anlagen nachgerüstet werden müssen und wer die Kosten dafür zu tragen hat. Eine im September veröffentlichte Studie hatte empfohlen, diejenigen PV-Anlagen nachzurüsten, die mehr als zehn Kilowatt leisten und ab September 2005 in Betrieb gegangen sind. Kleinere und ältere Anlagen blieben damit außen vor. Bei den betroffenen Anlagen dürfte ein Softwareupdate des Wechselrichters oder die Änderung der Einstellung durch einen Servicetechniker Abhilfe schaffen.

Purzelnde Preise

Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft sind die Preise für Photovoltaikanlagen bis 100 Kilowatt von Ende 2010 bis Ende 2011 um knapp 24 Prozent gesunken. Gleichzeitig reduzierte sich die Vergütung. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesumweltministerium haben angekündigt, die Vergütungssätze kurzfristig weiter abzusenken. Der Bundestag wird wohl im März darüber entscheiden. 

Geschützte Selbstverbraucher

Unterdessen bleiben die Vergütungsregelungen für selbst verbrauchten Solarstrom bestehen. Bei Anlagen, die bis Ende 2013 gebaut werden, kann der Betreiber den Strom anstelle der Einspeisung entweder selbst direkt verbrauchen oder einem Dritten in der Nachbarschaft verkaufen. In dem Fall erhält der Betreiber statt der Einspeisevergütung einen niedrigeren Eigenverbrauchsbonus. Der finanzielle Vorteil ergibt sich aus der Ersparnis des üblichen Marktpreises für Strom plus der Vergütung für Selbstverbrauch. Wie schon seit 2010 gilt diese Regelung für Anlagen bis 500 Kilowatt Leistung. Dabei gibt es zwei verschiedene Vergütungssätze je nach Anteil des selbst verbrauchten Solarstroms.

Endlich geklärt hat der Gesetzgeber auch das leidige Thema Abschlagszahlungen. In Paragraf 16 heißt es nun unmissverständlich: „Auf die zu erwartenden Zahlungen sind monatliche Abschläge in angemessenem Umfang zu leisten.“

Informationen für Anlagenbetreiber zum Einspeisemanagement gemäß dem neuen EEG 2012:

BSW SOLAR: EEG-Einspeisemanagement

Geht‘s noch ein bisschen billiger?

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, stößt auf teils ganz erhebliche Preisunterschiede.

Geht‘s noch ein bisschen billiger?

Wer eine Photovoltaikanlage kaufen möchte, stößt auf teils ganz erhebliche Preisunterschiede. Thomas Seltmann hat entsprechende Ergebnisse der Stiftung Warentest von November 2011 für die Zeitschrift „Sonnenenergie“ unter die Lupe genommen.

(21. März 2012) Bei Anlagen mit einer Leistung unter 100 Kilowatt haben sich in den vergangenen drei Jahren die Kosten mehr als halbiert. Sie fielen von 4.200 auf unter 2.000 Euro pro Kilowatt. Gleichzeitig sanken die Fördergelder. Doch trotzdem ist eine PV-Anlage durchaus rentabel: Laut Stiftung Warentest liegt die Rendite zwischen sechs und acht Prozent. Je teurer die Anlage, desto geringer fällt die Rendite aus.

754 PV-Anlage

Die Stiftung Warentest hat seit August 2011 bundesweit die Betreiber von Photovoltaikanlagen zu den Baukosten ihrer Anlage befragt und überdies 80 Rechnungen ausgewertet. So erhielten die Warentester Aufschluss über die Preise und können nun dabei helfen, Angebote zu bewerten.

Keine Frage der Marke

Die Preisunterschiede betrugen mehr als 20 Prozent. Dabei waren keine wesentlichen Differenzen zwischen Marken- und No-Name-Herstellern festzustellen. Ein Grund für die hohen Preisunterschiede ist die fehlende Markttransparenz. Es gibt kaum verlässliche Preisübersichten, an denen sich Verbraucher orientieren können: Weder Hersteller noch Installateure lassen sich in dieser Hinsicht gern in die Karten schauen. Die meisten Rechnungen sind nicht einmal aufgeschlüsselt nach Material- und Montagekosten. Viele machen einen schlampigen Eindruck und listen weder die Seriennummer der Module noch die der Wechselrichter auf. Diese Angaben sind jedoch für spätere Reklamationen wichtig. Häufig fehlen zudem Hinweise zu Garantien und Gewährleistungsfristen.

Extras im Blick halten

Jede zweite Rechnung führte zudem Zusatzkosten auf, etwa für Gerüst, Datenlogger oder Garantieverlängerung. Diese „Extras“ schlugen mit durchschnittlich 800 Euro zu Buche. Der Verbraucher sollte prüfen, ob die Rechnungsdaten mit Angebot sowie Lieferschein übereinstimmen und schon bei der Montage die Typenangaben der Module mit den vereinbarten Produkten vergleichen. Immerhin ist eine Solaranlage für einen Privathaushalt eine erhebliche Ausgabe und häufig die größte jemals getätigte Anschaffung. Es handelt sich dabei aber nicht um ein Gebrauchsgut wie ein Auto, allerdings auch keine reine Geldanlage wie Festgeld: Mit einer PV-Anlage gründet der Privatmann einen eigenen Gewerbebetrieb und übernimmt dabei auch durchaus ein eigenes Risiko. Der Gesetzgeber garantiert die Abnahme des erzeugten Strom für 20 Jahre. Im Übrigen ist es Sache des Anlagenbetreibers, die Anlage ständig zu kontrollieren und die Stromproduktion zu überwachen.

Solastrom-Rechner der Stiftung Warentest

PV-Änderungen im Überblick

Gesetzentwurf der Bundesregierung

PV-Änderungen im Überblick

(28. Februar 2012) Zum 9. März wird die Vergütung für PV-Anlagen gegenüber dem aktuell geltenden Wert zwischen 20% und 30% gekürzt, ab Mai erfolgt eine weitere monatliche Vergütungsabsenkung um 0,15 Cent je kWh.

Der Bonus für Eigenverbrauch wird abgeschafft. Die maximale Größe von PV-Anlagen wird auf 10 MW beschränkt, darüber entfällt die Vergütung ganz. Kleinanlagen bis zu 10 kW erhalten nur noch für 85% des erzeugten Stroms eine Vergütung, alle anderen Anlagen für 90%. Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich gelten als Freiflächenanlagen.

Das PV-Zubauziel für die Jahre 2012 und 2013 soll zwischen 2,5 und 3,5 GW liegen und der Wert anschließen um 400 MW pro Jahr sinken, von 2017 an liegt der Zubaukorridor zwischen 900 bis 1900 MW.

Bei Anlagen bis 10 kW sinkt die Vergütung ab 9. März um 20,2% auf 19,50 Cent je kWh, bei einer Leistung von 10 bis 100 kW zwischen 29,0% bis 32,5% auf 16,50 Cent je kWh, bei einer Leistung von 100 bis 1000 kW um 24,9% auf 16,50 Cent je kWh und bei Leistungen über 1000 kW um 26,4% auf 13,50 Cent, bei Freiflächen um 24,7% auf 13,50 Cent und bei Konversionsfläche um 28,0% auf 13,50 Cent.

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letzte Änderung: 26.07.2018