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Höhe der Einspeisevergütung Die Einspeisevergütung nach dem EEG bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen unglaublich raschen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Höhe der Einspeisevergütung

(9. Oktober 2009)

Einleitung

Die Einspeisevergütung nach dem EEG bewirkt seit nunmehr fast zehn Jahren einen unglaublich raschen Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Das Wachstum war in den vergangenen Jahren so groß, dass bereits in weiteren acht Jahren 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt würde, wenn das Wachstumstempo angehalten hätte.
Artikel: Bis 2016 100% Ökostrom?

Die dafür notwendigen Finanzmittel werden von Investoren aufgebracht und über den Strompreis hauptsächlich von privaten Stromverbrauchern über einen Zeitraum von 20 Jahren rückvergütet.

Derzeitige Vergütung und Belastung der Verbraucher

Im Jahr 2008 wurden 8,8 Milliarden Euro an Vergütung nach dem EEG gezahlt. Allerdings wurde für diese Vergütung ja auch Strom geliefert, der einen Wert hat: 71 Mrd kWh. Bewertet man diesen Strom mit dem durchschnittlichen Strombeschaffungspreis von 5,5 Cent je Kilowattstunde, dann hat dieser Strom einen Wert von rund vier Milliarden Euro. Unter dem Strich haben dann die Verbraucher noch jährlich 4,8 Milliarden Euro aufzubringen. Die durch erneuerbare Stromerzeugung vermiedenen Kosten des Klimawandels und der Luftverschmutzung übersteigen nach Berechnungen des Umweltministeriums diese Kosten, so dass sich volkswirtschaftlich eine positive Bilanz ergibt.

Die monatliche Stromrechnung verteuert sich für Haushaltskunden durch das EEG um monatlich 3,19 Euro, jährlich also um 38 Euro und je Kilowattstunde um etwa 1,5 Cent (siehe: Strom aus erneuerbaren Energien, Broschüre des BMU).

Die Einspeisevergütung wird an den Anlagenbetreiber gezahlt in einer garantierten Höhe über 20 Jahre.

Nach Studien für das BMU steigt die Belastung durch die Einspeisevergütung in den kommenden Jahren nicht an.
Artikel: Studie - EEG-Umlage unter der Lupe

Wirtschaftsministerium von Baden-Württemberg: Subventionen für die Solarindustrie vom 09.07.2009

Vergütungshöhe: Grundsätzlich

Die Höhe der Einspeisevergütung ist für Verbraucher ein kritisches Thema: Denn die Verbraucher sind letztlich die Hauptbetroffenen, die zur Kasse gebeten werden.

Durch die Vergütungen nach dem EEG stützen und ermöglichen die Verbraucher das weltweite Wachstum des PV-Marktes und dadurch eine Senkung der Herstellungskosten: Jede Verdoppelung der weltweiten Produktionsmenge senkt die Kosten um etwa 20 Prozent. Im Ergebnis profitieren die Verbraucher dann in späteren Jahren von diesen gesunkenen Herstellungskosten. Denn sie können dann den Strom günstiger, sicherer und mit geringeren Umweltbelastungen verbunden beziehen.

Dabei stößt die deutsche Vergütung ein weltweites Wachstum der Produktion an. Andere Länder haben ähnliche Vergütungssysteme wie Deutschland eingeführt. Zwar profitieren auch ausländische Hersteller von den deutschen Vergütungszahlungen. Aber es werden mehr deutsche Solarmodule ins Ausland exportiert, als ausländische Module in Deutschland montiert werden.

Die Einspeisevergütung muss so hoch sein, dass die Anlagenbetreiber einen Investitionsanreiz erhalten und die Anlagen errichten und betreiben. Dies setzt voraus, dass die Anlagen so günstig beschafft werden können, dass für den Anlagenbetreiber noch eine Rendite verbleibt. Die Industrie muss die Anlagen auch zu diesen Preisen liefern können.

Ist die Vergütung zu hoch, dann entstehen unangemessen hohe Gewinne bei Betreibern und Herstellern auf Kosten der Verbraucher.

Ist die Vergütung zu niedrig, dann sind entweder die Anlagen so teuer, dass eine Investition nicht lohnt und der Markt als Folge zusammenbricht. Oder die Hersteller geraten, um einen Marktzusammenbruch zu vermeiden, derartig unter Preisdruck, dass sie Verluste schreiben und binnen kurzem das Geschäft einstellen müssen. Gewinne sind auch bei erneuerbaren Energien wichtig. Denn sie sichern die notwendigen Investitionen in diesem Sektor.

Jede Absenkung der Einspeisevergütung senkt zwar die Vergütungen, die für PV aufzubringen sind. Aber die Kosten der PV Anlagen sinken nur durch eine Ausweitung der Herstellung. Wird die Vergütung schneller abgesenkt, als die Kosten sinken, dann erreicht man statt der beabsichtigten Marktausweitung das Gegenteil: Der Mark bricht zusammen. Eine zu schnelle Absenkung der Vergütung gefährdet also das Ziel der gesamten bisherigen Vergütungszahlungen.

Um das Vertrauen der Investoren und deren Investitionsbereitschaft zu erhalten, sind verlässliche politische Rahmenbedingungen wichtig. Ein plötzliches einmaliges Absenken der Vergütung in nie vorher dagewesener Größenordnung von 30 Prozent wäre Gift für die künftige Entwicklung.

Verbraucher sind langfristig die finanziellen Nutznießer einer regenerativen Stromerzeugung. Denn während die Kosten der fossilen und nuklearen Stromerzeugung ständig und vorhersehbar steigen, sinken die Herstellungskosten von regenerativ erzeugtem Strom Jahr für Jahr. In wenigen Jahren schneiden sich die Kostenkurven und die regenerative Stromerzeugung ist dann kostengünstiger: Zum Vorteil der Verbraucher. Der große Vorteil der Photovoltaik ist, dass sie kleinteilig und dezentral zu installieren ist. Kleine Anlagen weisen fast den gleichen Wirkungsgrad wie Großanlagen auf. Sie ist deshalb die ideale Bürgerenergie.

PV Einspeisevergütung

Die Produktivität im Energiesektor steigt wie in anderen Sektoren auch.
Die derzeitige Vergütung für gebäudeinstallierte PV beträgt 43,01 Ct/kWh und sinkt im Jahr 2010 um acht Prozent und ab 2011 um neun Prozent jährlich. Sie richten sich nach dem Jahr den Anlageninbetriebnahme und sind für 20 Jahre zu zahlen. Steigt das Marktvolumen über einen im EEG vorgegebenen Korridor hinaus, werden die Vergütungssätze um einen weiteren Prozentpunkt abgesenkt. Dies ist nach der aktuellen Marktentwicklung bereits für 2010 sehr wahrscheinlich.

Wenn im Zuge der weiteren Marktentwicklung die Kosten für die Herstellung einer
Kilowattstunde Solarstrom auf 25 Cent sinken, dann entspricht das den Strombezugskosten aus dem Stromnetz (sogenannte Grid Parity). Von diesem Zeitpunkt an stellt die Vergütung der PV nach dem EEG keine finanzielle Mehrbelastung der Verbraucher mehr dar. Das könnte bereits im Jahr 2015 der Fall sein.

Kosten der PV

In Deutschland wird für 2010 ein PV-Zubau von 2.000 bis 3.000 MW erwartet.
Jedes kW PV erzeugt im Jahr etwa 800 kWh Strom, vergütet mit 43 Cent, also 344 Euro, über 20 Jahre 6.880 Euro. Für Freiflächenanlagen und größere Anlagen ist die Vergütung geringer. 1.000 MW PV ziehen also über 20 Jahre Vergütungszahlungen von rund sechs Milliarden Euro nach sich. Der Wert des erzeugten Strom steht auf der Habenseite und reduziert die Kosten um rund 800 Millionen Euro. Es ergeben sich über 20 Jahre Differenzkosten von 5,2 Milliarden Euro für 1.000 MW.

Das RWI, das bekanntlich der Versorgungswirtschaft nahesteht, rechnet damit, dass die Differenzkosten der bis 2013 errichteten Anlagen einschließlich der daraus entstehenden Verpflichtungen sich auf 77 Mrd Euro summieren. Die Leitstudie des BMU kommt auf Differenzkosten bis 2020 von 38 Mrd. Euro.

Derzeitige Marktsituation

Die Systempreise für Freiflächenanlagen sind zwischen 2008 und September 2009 um etwa 15 Prozent gesunken (von 3.300 auf 2.800 Euro/kW). Für dachmontierte Anlagen sind die Preise um bis zu 30 Prozent gesunken.
Daraus nun zu schließen, die Vergütung könne den fallenden Preisen folgen und auch um 30 Prozent gesenkt werden, ist aus mehreren Gründen falsch:

  • Der überwiegende Anteil der neuen PV-Anlagen sind größere Anlagen
    www.sfv.de Grafik: Anlagenzubau 2009
    Im Mittel sind also die Anlagenpreise nicht um 30 Prozent, sondern bestenfalls um 20 Prozent gesunken.
  • Der überwiegende Anteil der neuen PV-Anlagen sind größere Anlagen
    http://www.sfv.de/fotos/l/Anlagenzubau2009gif.gif
    Im Mittel sind also die Anlagenpreise nicht um 30 Prozent, sondern bestenfalls um 20 Prozent gesunken.
  • Ein Teil der Kostensenkung ist bereits durch die sinkende Vergütungen aufgezehrt worden.
  • Die Preise für die Anlagen sind im vergangenen Jahr stärker gesunken, als deren Herstellungskosten. Das hat die Hersteller unter starken Kostendruck gesetzt und bereits zu Firmenpleiten geführt. Eine weitere Absenkung der Vergütung über den bisher festgelegten Rahmen hinaus würde diesen Druck drastisch erhöhen und auch wirtschaftlich gesunde Firmen gefährden.
  • Anlagenbetreiber profitieren von den derzeitig gesunkenen Anlagenpreisen. Die Kosten einer Solaranlage enthalten jedoch nicht nur die reinen Anlagenkosten, sondern auch Kosten für Landpacht, Finanzierung, Versicherung, Planung usw. Diese Kosten sind nicht gesunken, sondern gestiegen. Deshalb halten sich die Zusatzgewinne der Anlagenbetreiber in einem vertretbaren Rahmen.
Fazit

Die PV Firmen mussten in diesem Jahr einen dramatischen Preisrutsch verkraften, der durch Kostensenkungen nicht aufgefangen werden kann. In Deutschland gab es bereits erste Insolvenzen (beispielsweise sunline, Econcern), in China sind gar zwei Drittel der Solarfirmen vom Markt verschwunden. Ein Konsolidierungsprozess ist normal und gesund, doch was hier geschieht, geht weit darüber hinaus. Ab 2002 waren in drei Gesetzen - dem EEG 2000, dem Solarstromvorschaltgesetz und dem EEG 2004 - nur 5 Prozent jährliche Degression der Einspeisevergütung vorgesehen. 2009 wurde die Degression plötzlich fast verdoppelt. Im ersten Halbjahr 2009 wurden nach aktuellen Statistiken nur ein Drittel so viele Solarmodule auf deutsche Dächer montiert, wie im ganzen Jahr 2008.

Eine weitere dramatische Absenkung der Einspeisevergütung um zum Beispiel 30 Prozent würde die PV Branche insgesamt schwer treffen und die Aufbauarbeit der vergangenen Jahre gefährden.

Die bis heute von der Verbrauchern für den Aufbau der PV Industrie gezahlten Milliardenbeträge wären entwertet, die Zukunft der Branche ungewiss.

letzte Änderung: 18.01.2019