ED 04/21 Windkraftzubau: NRW bremst Energiewende (S.19)

Windparks: Profit auf Kosten der Kleinanleger

Bürger möchten ihr Geld sinnvoll anlegen und zugleich die Energiewende voranbringen. Versprochen werden oft Renditen von 6 bis 12 Prozent. Doch nicht selten folgt auf diese hohe Erwartung ein böses Erwachen.
Von Reinhard Ernst

(21. Juni 2018) Als im Jahr 1990 durch das Stromeinspeisungsgesetz die Grundlage für den Ausbau dezentraler Stromerzeugung mit erneuerbaren Energien gelegt wurde, initiierten die damaligen Windenergie-Pioniere eine rasante Entwicklung. Aus den damals kleinen Anlagen mit wenigen hundert Kilowatt Leistung, gebaut von Schiffswerften und kurzerhand aufgestellt von einzelnen Landwirten auf ihren Feldern, sind inzwischen gewaltige Anlagen geworden, aufgestellt nicht nur in großen Windparks an Land, sondern auch offshore im Meer.

184 Reinhard Ernst

Reinhard Ernst ist seit Ende der 1990er Jahre in der Beiratsarbeit von Windparks engagiert und Gründungs- sowie Vorstandsmitglied des Anlegerschutzvereins WindEnergie AWE e.V.

Die Windkraft stellt nach Zahlen des Bundesumweltamtes mit 107 TWh im Jahr 2017 inzwischen 49 Prozent der erneuerbaren Stromerzeugung. Aufgrund der gewaltigen Kosten sind Projekte einzelner Investoren inzwischen die absolute Ausnahme. Selbst große Energieversorger sind gezwungen, sich bei Projekten wie Offshore-Windparks zusammenzuschließen, um die Kosten stemmen zu können.

Grauer Kapitalmarkt

Seit die ersten Windräder begannen, die Landschaft zu prägen, ist das Interesse von Bürgern groß, nicht nur Energieverbraucher, sondern auch selbst Energieerzeuger zu sein und sich an Windanlagen zu beteiligen. Firmen, die damals finanzielle Beteiligungen an Windparks anboten, hatten einen Vertrauensvorschuss. Anleger sahen hauptsächlich die gute Sache und bedachten nicht, dass einige Anbieter solcher Projekte in erster Linie ihren eigenen Profit im Sinn haben könnten. Mit der Zeit zeigte sich, dass sich sehr viele schwarze Schafe auf dem Gebiet der „Bürgerwindprojekte“ tummeln. Das damals etablierte Geschäftsmodell waren Kommanditgesellschaften in Form der „GmbH & Co. KG“, bei denen oft die Geschäftsführung und der Generalunternehmer, der den angebotenen Windpark entwickelt hatte, in einem Firmengeflecht verbunden waren.

184 Windpark / Foto: florianjuengermann (CC0)

Marionetten-Geschäftsführer

Obwohl – rechtlich gesehen – der Geschäftsführer einer KG die Interessen der Kommanditisten verfolgen muss, stand er oftmals auch als Mitarbeiter beim projektierenden Generalunternehmer auf der Gehaltsliste.

Wenn ein Windpark schöngerechnet wird und im Prospekt somit höhere jährliche Einnahmen stehen, kann der Windpark teurer verkauft werden und der Profit des Generalunternehmers ist infolge höher. Mit der Zeit realisierten die Anleger, dass die Auszahlungen weit unter der Prognose lagen – oft so weit, dass auf Dauer kaum Ausschüttungen zu erwarten waren, bis hin zum Totalverlust.

Erste kritische Fragen

Während die Anleger anfangs oft mit der Behauptung zufrieden waren, dass der Wind ja auch mal in vereinzelten Jahren schwächer sei, fingen einzelne Kommanditisten an, sich zu organisieren und Beiräte einzurichten, auch wenn das im Gesellschaftsvertrag oft nicht vorgesehen war. Bei Akteneinsichten erfuhren diese Beiräte oft, dass ihr Windpark nicht nur zu teuer gekauft wurde, sondern auch die Betriebskosten erheblich über den Prognosen lagen.

Verlorenes Vertrauen

Durch die Berichte ihrer Beiräte verloren die Anleger in hunderten von Fällen das Vertrauen in ihre Geschäftsführungen. In einigen wenigen Windparks gelang es zwar, trotz anlegerfeindlicher Klauseln in den Verträgen, die Geschäftsführung auszutauschen und so die KG zu sanieren. Ein solcher Austausch ist jedoch kein Selbstläufer: Viele Versuche scheiterten, weil sich die Windparkprojektierer beispielsweise durch kapitallose Mehrstimmen erfolgreich gegen die eigenen Kommanditisten durchsetzen konnten. Im Folgenden wird berichtet, welche unfairen Praktiken sich in diesem Markt etabliert haben und wie man sich dagegen wehren kann.

Beispiel aus der Nähe von Bremen

Die Projektierungs- und Betriebsfirma Energie-Lager* verkaufte 1995 den Windpark NordWestPark* an rund 150 Anleger. Zehn Windkraftanlagen mit insgesamt 6 MW Leistung gingen mit deutlicher Verspätung 1998 in Betrieb. Der Ertrag blieb weit unter den Prospektangaben und den zugrundeliegenden Windprognosen. Der Prospekt beschrieb einen Gesamtwindpark von zehn Anlagen. Eine Nachtabschaltung wurde nicht eingerechnet und das Windgutachten basierte angeblich auf langjährigen Windmessreihen. Tatsächlich waren aber bereits zum Zeitpunkt der Prospektherausgabe weitere Anlagen geplant und schließlich wurden 33 zusätzliche Anlagen errichtet, die Windschatten brachten. Nachts musste die Leistung des NordWestParks* zudem deutlich reduziert werden – und das Windgutachten basierte auf Winddaten aus einem geschickt ausgesuchten und über 200 km entfernten Ort. Statt der bis 2007 prognostizierten Ausschüttungen in Höhe von 116 Prozent der Kapitaleinlage, hatte es nicht einmal 30 Prozent gegeben. Der Beirat ermittelte diese Prospektmängel, obwohl die Mitarbeiter der Energie-Lager* versuchten, Fakten zu verschleiern. Mehrere Aktenordner aus der Planungsphase waren plötzlich nicht mehr aufzufinden.

Erfolgreiche Klage

In der Gesellschaftsversammlung sagte das Unternehmen Energie-Lager* zu, für einen „nachgewiesenen quantifizierbaren Schaden aufzukommen“, hielt diese Zusage aber nicht ein. Die Vorarbeit des Beirates führte zunächst zu einer einzelnen erfolgreichen Prospekthaftungsklage. Die Energie-Lager* ging bis zum BGH – ohne Erfolg. Mehr als die Hälfte der Anleger führten  dann eine Folgeklage, die mit einem Vergleich endete. Somit war 2007, fast zehn Jahre nach Betriebsaufnahme des NordWestParks*, der Schadensersatzanspruch geklärt – ein Erfolg!

Beispiel aus der Nähe von Magdeburg

Der Projektierer BlümchenGroup* präsentierte sich gerne als seriöses und erfolgreiches Unternehmen mit Referenzwindparks, bei denen die Ausschüttungen weitgehend im Rahmen der Planungen lägen. Tatsächlich fanden aktive Kommanditisten des NordSüdParks*, eines der Windparks der BlümchenGroup*, heraus, dass anfänglich Ausschüttungen mittels eines sehr teuren Kredits durch die Muttergesellschaft finanziert wurden. Es gelang durch eine Klage, den durch diesen überteuerten Kredit entstandenen Schaden erstattet zu bekommen.

Die Kosten im laufenden Betrieb des NordSüdParks* wurden zudem dadurch exorbitant erhöht, dass die Geschäftsführung auf Rechnungen fremder Dienstleistungen bis zu 30 Prozent „Handlingaufschläge“ berechnete. Auch in diesem Fall gab das Oberlandesgericht den Anlegern des NordSüdParks* Recht und die BlümchenGroup* musste diese ungerechtfertigten Zahlungen erstatten. Nachdem bekannt wurde, dass die Blümchen-Group* mit zahlreichen überteuerten Projekten den eigenen Profit offensichtlich wichtiger nahm, als einen fairen Umgang mit seinen Anlegern, war ihr Ruf schnell lädiert. Die maßgebenden Personen agieren jedoch weiter unter einem neuen Firmennamen.

Absetzung der Geschäftsführung

Einigen Anlegern des NordSüdParks* gelang die Ablösung der Geschäftsführung durch die BlümchenGroup* aus wichtigem Grunde. Nachdem in diesen Windparks ungerechtfertigte Kosten nicht mehr entstanden, ergab sich eine spürbare Verbesserung der Liquidität, so dass die Anleger wieder Ausschüttungen bekommen konnten. Der Widerstand gegen die Methoden der Blümchen-Group* hat sich also gelohnt.

Aufruf an alle Anleger

In vielen Windparks sind die Anleger in einer schwachen Position. Nur wenn sich engagierte Kommanditisten finden, die genau hinschauen und nicht zulassen, dass Interessenskonflikte zum Nachteil der Anleger führen, können Verbesserungen erreicht werden. Viele Firmen sind nicht bereit, Verantwortung für Fehler zu übernehmen. Sie schützen sich oft durch gesellschaftsrechtlich problematische Regelungen und benutzen sogenannte Mehrstimmen, um im schlimmsten Fall zu verhindern, dass ihre Anleger sich eine neue – faire – Geschäftsführung suchen.

Organisierte Aufklärung

Der im März 2017 gegründete „Anlegerschutzverein WindEnergie e.V.“ (AWE) hat sich zum Ziel gesetzt, die Erfahrungen von Anlegern zu sammeln, auszuwerten und Hilfestellungen für alle Anleger zu geben. Dies geschieht zur rechten Zeit, weil für viele Windparks bald der Vergütungsanspruch nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausläuft. Der Weiterbetrieb oder das Repowering ist eine große Chance für bisher wenig profitable Gesellschaften, deren Anleger als Pioniere den Ausbau der Windenergie in Deutschland überhaupt erst möglich gemacht haben.

Neue Anlageformen

Auf der anderen Seite werden aber zunehmend noch riskantere Kapitalanlagen für Beteiligungen an neuen Projekten auf den Markt geworfen, wie beispielsweise Nachrangdarlehen, Genussscheine oder Crowd-Finanzierungen, bei denen die Anlegerrechte noch schlechter geregelt sind, als im Fall der Kommanditgesellschaften. Häufig werden die Anleger bei diesen neuen Beteiligungsformen sogar rechtlos gestellt.

Zielsetzung

In Zukunft soll der Anteil von fairen und auch für die Kapital anlegenden Bürger profitablen Beteiligungen zunehmen. Dazu ist es notwendig, dass die Rechte der Anleger in den laufenden Windparks gestärkt werden und die Chancen beim weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien für Bürger genutzt werden können. Denn die durch eine faire Bürgerbeteiligung entstehende Akzeptanz in breiten Bevölkerungsschichten ist eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende.

Warnung von Risikogeschäften bei Windparks der taz: bdev.de/tazwindwarnung


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letzte Änderung: 08.07.2024