125 Martin Jensen. Foto: obs/Peter Jensen GmbH/Angerer, Krafft
Schornsteinfeger: Abschied vom Platzhirsch Das Schornsteinfeger-Monopol fällt. Ab 2013 können neben den amtlichen Feger auch freie Schwarze die Feuerungsanlagen überwachen und säubern.

Abschied vom Platzhirsch

Das Schornsteinfeger-Monopol fällt. Ab 2013 können neben den amtlichen Feger auch freie Schwarze die Feuerungsanlagen überwachen und säubern. Doch mit der neuen Wahl-Freiheit übernehmen Verbraucher auch neue Pflichten.

(25. Juni 2012) Fast jedes Haus hat einen Schornstein und eine dazu gehörige Heizung. Um die Sicherheit und die Einhaltung der Vorschriften für den Emissionsschutz kümmerte sich bisher der automatisch zuständige Bezirksschornsteinfegermeister.

1162 Hirsch im Wald

Überwachung bleibt Staatsaufgabe

Der Bezirksschornsteinfeger überwacht auch künftig, dass die vorgeschriebenen Arbeiten erledigt werden. Nur wer diese Arbeiten ausführt, das können künftig die Verbraucher selbst entscheiden. Lediglich die alle dreieinhalb Jahre fällige Feuerstättenschau bleibt auch künftig dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Dieser führt auch das Kehrbuch, in das eingetragen wird, welche Arbeiten in jedem Haus bis wann spätestens zu erledigen sind.

Kostenpflichtiger Bescheid

In diesem Jahr stellt der Bezirksschornsteinfeger für jedes Haus einen Feuerstättenbescheid aus. Das kostet je nach Zahl der Feuerstätten zwischen zwölf und 40 Euro. Im Bescheid steht, welche Feuerstätten es im Haus gibt und welche Arbeiten bis wann auszuführen sind. Meist handelt es sich um folgende Arbeiten: Messung der Emissionen der Heizung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, Prüfung der Abgaswege, etwa, ob ein Vogel sein Nest im Schornstein gebaut hat, Säubern des Kamins, wenn mit Holz, Kohle oder Pellets gefeuert wird. 

Feger suchen

Verbraucher haben nun die Wahl: Sie können die Arbeiten vom bisherigen Bezirksschornsteinfeger erledigen lassen oder sich einen neuen, freien Schornsteinfeger suchen und mit den Arbeiten beauftragen. Die Immissionsschutzmessung darf künftig übrigens auch der Heizungsbauer selbst durchführen, wenn er dafür eine Zulassung hat.

Für alle anderen Arbeiten gilt: Jeder, der bei einer Handwerkskammer seine Qualifikation und Fachkunde nachgewiesen hat, wird in ein zentrales Register eingetragen. Es wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zentral geführt und kann online abgefragt werden.

Fristen einhalten

Der Feuerstättenbescheid nennt die Fristen, bis wann welche Tätigkeit erfolgt sein muss. Dabei müssen nicht alle Arbeiten auf einmal erledigt werden und auch nicht vom selben Handwerker erfolgen. Zwei Wochen nach Ablauf der Fristen für die Arbeiten im Feuerstättenbescheid müssen Verbraucher den jeweiligen Nachweis Ihrem Bezirksschornsteinfeger vorlegen. Wer diesen Termin versäumt, der bekommt einen zweiten Feuerstättenbescheid, der bis zu 45 Euro kosten kann. Wer auch diesen Bescheid ignoriert, bei dem kommt der Bezirksschornsteinfeger und führt die Arbeiten zwangsweise im sogenannten Vollstreckungsverfahren durch. Wer fürchtet, den Termin zu verpassen, beauftragt einfach wie bisher seinen Bezirksschornsteinfeger mit den notwendigen Arbeiten.

Neue Preise

Die freie Wahl der Schornsteinfeger soll dazu führen, dass sich die Schornsteinfeger künftig gegenseitig unterbieten und die Preise für die Verbraucher sinken. Die bisher amtlich festgelegten Preise für die Tätigkeiten des Schornsteinfegers gelten ab kommendem Jahr nicht mehr. Jeder Schornsteinfeger kann seine Preise künftig selbst festsetzen. Freie Schornsteinfeger werben mit Preisen, die zehn bis 30 Prozent unter den bisherigen festgelegten Preisen liegen.

Auf Folgendes sollten Verbraucher achten:

  • Auch höhere Preise als bisher sind künftig denkbar und zulässig – das gilt auch für den Bezirksschornsteinfeger. Doch dieser weiß auch, dass er den Auftrag möglicherweise verliert, wenn er zu teuer ist. Verbraucher sollten mit dem Schornsteinfeger über den Preis reden und sich auf möglichst günstige Tarife einigen.
  • Manche Bezirksschornsteinfeger versuchen, den Verbrauchern längerfristige Verträge aufzudrängen, zum Beispiel über „Gas-Hausschau“, wie die Stiftung Warentest berichtet. Unterschreiben Sie keine Verträge mit Ihrem Schornsteinfeger, weil Sie dann nicht mehr zu einem möglicherweise günstigeren freien Feger wechseln können.
Kostenloser Service

Vereinsmitglieder kommen auch ohne Internet zum freien Schornsteinfeger: Die Geschäftsstelle nennt auf Anfrage die nächstgelegenen freien Schornsteinfeger.

letzte Änderung: 19.02.2024