ED 01/12 Wärmedämmung - Zweitmauer gegen die Kälte (S.7)

Gütezeichen für Passivhäuser

Gütezeichen Passivhaus

(28. Januar 2007) Das RAL-Institut vergibt ein Gütesiegel für Niedrigenergiehäuser und Passivhäuser. Damit erhält der Verbraucher Sicherheit, dass er wirklich ein gut geplantes und gebautes Haus erhält. Das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauweise kennzeichnet Gebäude mit besonders niedrigem Heizenergiebedarf. Es bezieht sich auf Planung und Bauausführung. Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:

  • Einhaltung festgelegter Grenzwerte für den Wärmeschutz
  • Vermeidung von Wärmebrücken
  • Einhaltung von Grenzwerten für die Luftdichtheit
  • Heizanlage mit geringen Verlusten
  • Effiziente Lüftungsanlagen

Das Gütesiegel wird durch die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V. vergeben. Planung und Bauausführung werden durch unabhängige Güteprüfer überwacht. Unangemeldete Stichproben finden regelmäßig statt.

Infos: www.guetezeichen-neh.de

Passivhäuser: Gütezeichen verliehen

(2002) Die Qualität von Passivhäusern ist nun auch durch ein Gütezeichen, das RAL 965, geschützt. Die Anforderungen des Gütezeichens gehen weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung hinaus:

U-Werte unterschiedlicher Gebäudestandards

Ein Niedrigenergiehaus liegt nach der RAL-Gütenorm um 30% unter den EnEV-Anforderungen, ein Passivhaus gar um 80%. Ein Passivhaus darf nicht mehr als 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Die Dämmstärke der Wände liegt bei 30 bis 40 cm, die Luftdichtheit muss um 60 Prozent besser sein, der Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnungsanlage über 85% liegen. Das Siegel kann sowohl für kleine und große Wohnhäuser als auch Verwaltungs- und Bürobauten verliehen werden. Das Gütezeichen wird von einem von der Gütegemeinschaft akkreditierten Sachverständigen erteilt.

Die Anforderungen und auch die Liste der Gutachter sind zu finden unter www.guetezeichen-neh.de.

letzte Änderung: 17.08.2010