ED 01/12 Wärmedämmung - Zweitmauer gegen die Kälte (S.7)

Sachverständige - Beurteilung von Schäden an alten Gebäuden

Ohne Instandhaltung nehmen die Schäden an Altbauten nach und nach zu, aber auch nach Sanierungen können Schäden auftreten - dann werden häufig Sachverständige hinzugezogen.

(30. September 2004) - In Deutschland ist die Bezeichnung "Sachverständiger" rechtlich nicht geschützt. Dagegen sind "öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige" und "staatlich anerkannte Sachverständige" von den jeweils zuständigen Kammern bestellt. Sie müssen eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet nachweisen und sich regelmäßig weiterbilden. Die "freien Sachverständigen" haben eine Weiterbildung für ein bestimmtes Fachgebiet mit Prüfung abgelegt.

Vereinfacht gesagt sind die freien und staatlich anerkannten Sachverständigen für die "Normalfälle" bei Bauprojekten zuständig, während die öffentlich bestellten uund vereidigten Sachverständigen zur "Unterstützung des Richters" tätig werden. Die staatlich anerkannten Sachverständigen (beispielsweise Sachverständige für Schall- und Wärmeschutz) müssen in NRW eingeschaltet werden für das Nachweisverfahren für die Energieeinsparverordnung oder für die Beantragung von KfW-Darlehen. Die Architektenkammern, Ingenieurkammern, Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern bestellen Sachverständige und führen entsprechende Listen der Mitglieder.

Sachverständige spezialisieren sich auf bestimmte Gebiete - z.B. "Sachverständiger für Schadstoffe in Innenräumen" oder "Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk" - da sie in diesem Gebiet sehr umfangreiche Kenntnisse haben müssen. Einige, wie die "Sachverständigen für Schäden an Gebäuden", unterteilen sich noch in verschiedene Spezialgebiete. Eine Übersicht der Sachgebiete bietet die Internetseite des Bundesverbands der Verbraucherzentrale: www.baufoerderer.de

Zusammenarbeit mit Sachverständigen und Kosten

Für Honorare für Sachverständige gibt es bis auf wenige Fachbereiche (z.B. Prüfung der Standsicherheit) und die Tätigkeit vor Gericht keine Gebührenordnung. Die meisten Sachverständigen berechnen ihr Honorar nach den aufgewendeten Stunden. Der Stundensatz hängt unter anderem vom Sachgebiet, vom Schwierigkeitsgrad des Gutachtens und den besonderen Umständen des Falles ab.

Für Eigentümer von Gebäuden gibt es zwei wesentliche Punkte für die Reduzierung der Kosten: Einen erfahrenen Sachverständigen beauftragen, der für das jeweilige Bauteil oder Schadensbild spezialisiert ist. Wenn Sie nicht sicher sind, wer für Ihren speziellen Fall zuständig ist, können Sie bei den Kammern nachfragen und Fachleute nennen lassen. Zweitens werden Kosten dann gespart, wenn die Aufgabenstellung exakt auf den Bedarf abgestimmt ist.

Am besten ist es, Sie besprechen mit dem Sachverständigen vorab genau, was untersucht werden soll und wie das erwartete Ergebnis weiterverwendet werden soll. Danach kann der Sachverständige einen Kostenvoranschlag bzw. ein Angebot abgeben.

Wenn Architekturbüros mit Sachverständigen zusammenarbeiten, sollte es für häufige Problembereiche kurze, vorbereitete Wege geben (z.B. Rahmenvertrag mit Sachverständigen, der auch Telefonberatung einschließt oder Aufbau eigener Spezialkompetenz).

letzte Änderung: 04.02.2010