ED 01/11
Ausweis ohne Aussagekraft Seit dem ersten Oktober 2007 gilt eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV).

Ausweis ohne Aussagekraft

Seit dem ersten Oktober 2007 gilt eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Energieverbraucher ist das jedoch kein Grund, zu jubeln, denn die EnEV hebt weder die Dämmwerte auf ein zeitgemäßes Niveau an, noch bringen die neu vorgeschriebenen Energieausweise einen deutlichen Fortschritt.

(4. Oktober 2007) - Was ist der Energieausweis also wert, den neu vermietete oder verkaufte Wohnungen oder Häuser ab dem 1. Juli 2008 haben müssen? Zum 1. Oktober 2007 und damit eineinhalb Jahre später als von der EU vorgeschrieben tritt die geänderte Energieeinsparverordnung in Kraft.

Die in der neuen EnEV gestellten Mindestanforderungen für die Dämmung von Neu- und Altbauten sind längst nicht mehr zeitgemäß. Auch die Rechenmethode der EnEV ist unhaltbar falsch: Die Nutzfläche wird nach der Verordnung aus dem Bauvolumen errechnet. Das hat mit der tatsächlichen Wohnfläche kaum etwas zu tun. Die internen Wärmegewinne werden nach den Maßgaben der Verordnung systematisch überschätzt. Die Bundesregierung will die Mindestanforderungen an die Wärmedämmung im Jahr 2008 um 30 Prozent verschärfen.

Energieausweis: Wann und für wen?

Wenn zukünftig Gebäude oder Wohnungen neu gebaut, verkauft oder vermietet werden, haben Käufer oder Mieter einen Anspruch auf eine Kopie des Energieausweises. Bei Modernisierung muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn ohnehin eine Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes erfolgt. Die Betreiber öffentlicher Gebäude wie Rathäuser, Schulen oder Krankenhäuser mit Publikumsverkehr müssen einen Energieausweis aushängen.

Der Pass ist zehn Jahre lang gültig. Wenn kein Nutzerwechsel stattfindet und kein Verkauf ansteht, besteht kein Zwang für einen Energieausweis

Der Energieausweis illustriert die Energieeffizienz des Gebäudes anhand des sogenannten Tachobands. Basis ist der Energieverbrauchskennwert, also der jährliche Energieverbrauch in Kilowattstunden je Quadratmeter Wohnfläche. Die Einordnung in einen Farbverlauf von grün (gut) nach rot (schlecht) dient dem schnellen Überblick und ermöglicht den direkten Vergleich mit anderen Gebäuden. Diese Werte lassen Rückschlüsse zu auf die zu erwartenden Nebenkosten für Heizung und Warmwasser.

Der Energieausweis enthält auch Hinweise auf mögliche energetische Verbesserungen des Gebäudes. Die Kennwerte in einem Energieausweis sind, wie Untersuchungen gezeigt haben, mit starken Unsicherheiten behaftet. Sie geben daher nur eine sehr grobe Orientierung. Wenn kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz möglich sind, müssen diese im Energieausweis angegeben werden. Für die Planung konkreter Maßnahmen sind über den Energieausweis hinaus weitaus genauere Untersuchungen und Überlegungen anzustellen.

Der Energieausweis stellt keine Mindestanforderungen an die Dämmung oder die Energiekosten. Auch extreme Energieverschwender bekommen einen Energieausweis, der dann allerdings deutlich zeigt, wie schlecht das Gebäude ist.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Auf der Basis der Dämmung und der Gebäudegröße kann man den voraussichtlichen Energieverbrauch theoretisch abschätzen das ergibt dann den sogenannten "Bedarfsausweis".

Man kann dem Ausweis auch den tatsächlichen Brennstoffverbrauch zugrunde legen, den sogenannten "Verbrauchsausweis". Aus dem durchschnittlichen Verbrauch der letzten drei Jahre wird der Energieverbrauchskennwert festgestellt und in kWh/(m2*a) angegeben. Um den Einfluss außergewöhnlicher Wetterverhältnisse sowie regionale Unterschiede auszugleichen, werden Klima, Witterung und Leerstände berücksichtigt. Bis zum 1. Oktober 2008 kann man frei wählen zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis. Danach müssen Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, einen Bedarfsausweis vorweisen, sofern nicht mindestens das Niveau der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht wird.

Ab wann braucht man einen Energieausweis?

Für Neubauten ist ein Energieausweis bereits heute Pflicht. Für alle anderen Gebäude beginnt die Verpflichtung erst ab dem 1. Juli 2008, wenn das Gebäude vor 1965 fertig gestellt wurde. Ein halbes Jahr später, also ab dem 1. Januar 2009, gilt dann die Ausweispflicht für alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden.

Energiepass für Nichtwohngebäude

Der Energieausweis vergleicht den Verbrauch mit anderen Gebäuden dieser Kategorie.

Wer kann einen Energieausweis ausstellen?

Für Neubauten bestimmen die Bundesländer künftig wie schon bisher, wer einen Energieausweis ausstellen darf. Für Bestandsgebäude gibt es eine bundesweit einheitliche Regelung. Für Verbrauchs- und Bedarfsausweise gelten dieselben Qualifikationsanforderungen. Eine Liste der zugelassenen Berater führt die Deutsche Energieagentur. Auch alle Berater im Vor-Ort-Beratungsprogramm dürfen Energieausweise ausstellen, ebenso wie alle nach Landesrecht Bauvorlagenberechtigten.

Was kostet ein Energieausweis?

Das Bundesbauministerium geht im Minimum von 40 bis 60 Euro für den Verbrauchsausweis und von 80 bis 120 Euro für den aussagekräftigen Bedarfsausweis aus. Der Besuch eines Energieberaters, die Datenaufnahme und Auswertung kostet allerdings deutlich mehr als 120 Euro. Jedoch sind auch deutlich preiswertere Energieausweise über das Internet zulässig.

Tipp

Wer schon jetzt absehen kann, dass er sein Haus im nächsten Jahr neu vermieten oder verkaufen möchte, der sollte die Frist bis zum 1. August 2008 nutzen, um sich einen kostengünstigeren Verbrauchsausweis ausstellen zu lassen, bevor der teurere Bedarfsausweis Pflicht wird.

Eine Liste möglicher Aussteller von Energieausweisen findet man hier. Es lohnt sich durchaus, unterschiedliche Anbieter miteinander zu vergleichen oder über das Internet einen Energieausweis ausstellen zu lassen.

Einen schnellen und kostenlosen Energieausweis ohne amtliche Geltung kann man mit der Online-Energiepass-Berechnung selbst errechnen. Durch spielerische Eingabe einer geplanten Solaranlage oder Wärmedämmung kann jeder Bauherr die dadurch erzielbare Energieeinsparung direkt selbst abschätzen.

letzte Änderung: 05.11.2018