ED 01/11
Seit dem 1. Mai 2014 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert.

Energieausweise für Mieter

Seit dem 1. Mai 2014 haben sich die gesetzlichen Bestimmungen geändert. Was wichtig ist für Mieter, hat Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer zusammengestellt.

(29. August 2014)

Neuer Mietvertrag:

Ich bin dabei, eine Wohnung zu mieten. Habe ich das Recht auf einen Energieausweis?

In der Regel: Ja! Seit dem 1.Mai 2014 muss der Vermieter spätestens bei der Besichtigung einen Energieausweis oder eine Kopie vorzulegen. Die Vorlagepflicht wird auch durch einen deutlich sichtbaren Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen während der Besichtigung erfüllt.

Findet keine Besichtigung statt, hat der Vermieter den Ausweis oder eine Kopie dem potenziellen Mieter unverzüglich vorzulegen, spätestens dann, wenn man als potenzieller Mieter dazu auffordert.

Unverzüglich nach Vertragsabschluss ist dem Mieter den Energieausweis oder eine Kopie davon zu übergeben.

Ausnahmen gibt es für Wohnungen in Baudenkmälern und für Gebäude mit nicht mehr als 50 m² Nutzfläche.

Bekommt jede Wohnung einen eigenen (anderen) Energieausweis?

In Deutschland nicht. Dort gilt er i.d.R. für das ganze Gebäude. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. für Wohnungen in Nichtwohngebäuden: Hier ist für die Wohnung bzw. die Wohnungen ein eigener Ausweis zu erstellen.

Der Ausweis geht in Wohngebäuden nicht auf die individuelle Situation einer Wohnung ein (z.B. ihre Lage im Gebäude oder auf eine wohnungsweise unterschiedliche Gastetagenheizung).

Bestehender Mietvertrag

Ich wohne zur Miete. Muss mir der Vermieter einen Energieausweis geben oder zeigen?

Wenn der Abschluss Ihres Mietvertrags schon länger zurückliegt, nicht. Wenn Sie nach dem 1.5.2014 einen Mietvertrag geschlossen haben, muss ihnen der Vermieter eine Kopie des Energieausweises zukommen lassen.

Was steht im Energieausweis?

In einem Energieausweis stehen Angaben zum Energiebedarf und/oder Energieverbrauch eines Gebäudes, mit welchem Energieträger die Beheizung und Warmwasserbereitung erfolgt und anderes mehr. In ab 1.5.2014 ausgestellten Energieausweisen für Wohngebäude werden die Gebäude ferner einer bestimmten Effizienz-Klasse (von A+ bis H) zugeordnet, wie man es von Kühlschränken kennt.

Was kann man aus dem Energieausweis nicht direkt ablesen?

Was aus Mietersicht vor allem interessiert, sind die Heizkosten. Die kann man nicht direkt aus dem Energieausweis ablesen. Jedoch gibt ein Energieausweis durchaus Hinweise:

  • Wenn der Endenergiekennwert im grünen Bereich liegt, sind die Kosten für Brennstoffe eher gering. Umgekehrt: wenn der Wert im roten Bereich liegt, sind sie eher hoch.
  • Ein Experte kann die Heizkosten einer durchschnittlichen Wohnung im Haus durchaus in einer Spannbreite abschätzen. Die Kosten hängen außer vom Bedarf bzw. Verbrauch nicht zuletzt von den eingesetzten Energieträgern ab: Zum Beispiel ist Strom weitaus teurer als Erdgas. Zu berücksichtigen ist u.a., dass zu den Kosten für die Energie i.d.R. weitere Kosten hinzukommen, die mit der Heizung zu tun haben. Dies sind z.B. Wartungs-, Abrechnungs- und Schornsteinfegerkosten. Nicht zuletzt spielen auch die Lage einer Wohnung innerhalb eines Gebäudes und ihr Zuschnitt eine Rolle. Und last but not least hängt vieles von der individuellen Nutzung einer Wohnung ab. Hier sind es vor allem die Raumlufttemperaturen, die Lüftung und der Warmwasserverbrauch, die die Kosten beeinflussen.

Was ist, wenn ich Zweifel an der Richtigkeit eines Energieausweises habe?

Wenn Sie Zweifel an der Richtigkeit haben, sollten Sie die Person ansprechen, die Ihnen den Ausweis übergibt. In krassen Fällen können Sie auch Anzeige erstatten. Verstöße gegen manche Vorschriften bezüglich Energieausweisen gelten als Ordnungswidrigkeiten, z.B., wenn jemand einen Ausweis ausstellt, der dazu nicht berechtigt ist. In Durchführungsverordnungen der Bundesländer ist geregelt, wie dann vorgegangen wird.

Gibt es verschiedene Arten von Energieausweisen? Welche sind das?

Es gibt in der Tat verschiedene Arten und es ist nicht so leicht, diese zu unterscheiden. Zum einen gibt es unterschiedliche Ausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Bei den Nichtwohngebäuden gibt es außerdem noch so genannte Aushangausweise. Ferner gibt es Unterschiede in den Formularen für einen Energieausweis, die vom Tag der Anfertigung des Energieausweises abhängen. So sehen z.B. Energieausweise, die nach dem 1.5.2014 ausgestellt werden müssen, anders aus als solche, die z.B. 2010 ausgestellt wurden. Und last but not least gibt es z.B. innerhalb der Energieausweise für Wohngebäude mehrere Seiten, von denen i.d.R. die Seite 2 und 3 alternativ ausgefüllt werden müssen. Wenn Seite 2 ausgefüllt wurde, handelt es sich um einen so genannten Bedarfsausweis, wenn Seite 3 ausgefüllt wurde, um einen so genannten Verbrauchsausweis.

Wie lange gilt ein Energieausweis?

Er gilt grundsätzlich 10 Jahre. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn eine Erweiterung eines Gebäudes vorgenommen wird.

Muss ich als Mieter die Kosten eines Energieausweises bezahlen?

Die Kosten können nicht z.B. als Betriebskosten umgelegt werden und nicht separat verlangt werden. Aber man sollte sich keine Illusionen machen: Den Vermietern entstehen durch die Ausweise ja tatsächlich Kosten. Sie werden diese Kosten in ihre Mietkalkulation einbeziehen.

Von unserem Experten und Vereinsmitglied Dr.-Ing. Klaus-Dieter Clausnitzer

letzte Änderung: 05.11.2018