ED 01/11

Alte Energieausweise werden ungültig

Von Louis-F. Stahl

(5. November 2018) Seit zehn Jahren sind Energieausweise für die meisten Bestandsgebäude Pflicht, sofern ein Haus oder eine Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll. Bereits Inserate für Immobilien müssen Informationen zum Energieausweis des Hauses enthalten. Fehlt ein gültiger Energieausweis, stellt dies eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar. Die meisten Gebäudeeigentümer und Vermieter benötigen jetzt wieder neue Energieausweise, da ein solcher Ausweis nur zehn Jahre gültig ist.

650 Energiepass / Foto: jarmoluk (CCO)

Für Kauf- und Mietinteressenten ist wichtig zu wissen, dass die Farbskala verschiedener Ausweise nicht unbedingt miteinander verglichen werden kann. Im Jahr 2014 wurde die Skala von 0 bis 400 kWh/(m2*a) auf 0 bis 250 kWh/(m2*a) verkürzt, so dass Häuser, die früher im hellgrünen Bereich rangierten, inzwischen tieforange bewertet werden können. Diese Veränderung trägt den schärfer werdenden Effizienzanforderungen für Wohngebäude Rechnung. Zudem sollte beachtet werden, dass der mit dem Ausweis bestätigte Energiebedarf eines Hauses keinen Rückschluss auf die tatsächlichen Heizkosten ermöglicht. Auch ein Haus, dass wenig Wärme braucht, kann über eine im Unterhalt sehr teure Heizung verfügen.

Die Stiftung Warentest hat einen Leitfaden erstellt, der Gebäudeeigentümern die Frage beantwortet, welche Art von Energieausweis benötigt wird.

letzte Änderung: 05.11.2018