Neue EU-Effizienzlabel
Die derzeit geltende Energiekennzeichnung für Hausgeräte verwirrt Verbraucher und gibt keine Orientierung für den Kauf besonders sparsamer Geräte. Doch Brüssel will nun endlich Ordnung in den EU-Labelzoo bringen. Doch wann dies wirklich der Fall sein wird, ist noch völlig offen.
(15. Januar 2018) Das bisherige Effizienzlabelsystem ist über viele Jahre gewachsen: Nach A wurden A+, A++ und schließlich A+++ eingeführt. Verbraucher wissen daher nicht, ob ein Gerät mit A+ Aufkleber gerade nur den aktuellen Mindeststandard erfüllt, wie es bei Waschmaschinen der Fall ist, oder ob das Gerät eine gute Effizienz aufweist. Es kann sich bei A+ nämlich auch um ein besonders sparsames Gerät handeln, derzeit beispielsweise bei Dunstabzugshauben. Eine neue Verordnung soll Ordnung ins Chaos bringen.
Neue Verordnung in Kraft
Die komplizierten Plus-Klassen werden ersetzt durch die einfache und einheitliche Skala von A bis G für alle Geräteklassen.
Die entsprechende Verordnung für die neuen Label ist am 1. August 2017 in Kraft getreten. Die neuen Label sollen in zwei Schritten eingeführt werden. Die entsprechenden technischen Kriterien wurden jedoch bisher noch nicht definiert. Erst wenn die Kriterien feststehen, kann mit der Einführung begonnen werden. Wir werden also noch etliche Jahre mit den alten Labeln leben müssen (siehe Tabelle). Im ersten Schritt soll die neue Skala unter anderem für Waschmaschinen, Kühlschränke, Geschirrspüler, TV-Geräte und Beleuchtung eingeführt werden.
Produktdatenbank
Eine öffentlich zugängliche Produktdatenbank soll die wichtigen technischen Informationen über die Geräte verfügbar machen. Die Kriterien für Vergabe sollen jedoch nicht öffentlich zugänglich sein. Über einen QR-Code auf dem Gerät soll ein einfacher Direktzugang zur Datenbank möglich sein. Ab August 2017 müssen für alle neu in Verkehr gebrachten Geräte die Produktdaten in der Datenbank eingetragen werden.
Für Lieferanten, Hersteller, Importeure, Händler und Marktüberwachungsbehörden bringt die Neuordnung aber noch einige weitere Änderungen mit sich. Beispielsweise müssen die Lieferanten und Händler stärker auf die Effizienzklasse des Produktes in der Werbung verweisen. Danach ist bei jeder visuell wahrnehmbaren Werbung für ein bestimmtes Modell auf die Energieeffizienzklasse des Produktes und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinzuweisen.
- EU-Verordnung Nr. 2017/1369: bdev.de/eulabelvo
- Neueste Liste sparsamer Hausgeräte: Download Besonders sparsame Haushaltsgeräte 2017/18