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Bund der Energieverbraucher e.V.

Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV.

Wenn Sie den Bund der Energieverbraucher e.V. mit bis zu 200 Euro im Jahr unterstützt haben, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung von uns. Es reicht aus, wenn Sie dieses Dokument zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszugs, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen. Für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wie Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen. 

Der Verein Bund der Energieverbraucher e.V. ist wegen Förderung des Verbraucherschutzes nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamts Neuwied vom 6. April 2023 unter der Steuernummer 32/661/00913 für das Kalenderjahr 2021 nach § 5, Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbsteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

 Download Spendenbescheinigung für 2021 

Der Verein ist berechtigt, sowohl für Mitgliedsbeiträge als auch für Spenden, die im zur Verwendung für die Erfüllung satzungsgemäßer Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Vielen Dank für Ihre Spende!

Im Namen aller Mitglieder des Bund der Energieverbraucher e.V. möchten wir Ihnen ganz herzlich für Ihre Spende danken. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Verbraucherschutzes geleistet. Wenn Sie sich dafür interessieren, wie wir die uns anvertrauten Spenden und Mitgliedsbeiträge einsetzen, können Sie sich jederzeit auf unserer Internetseite www.energieverbraucher.de über die Aktivitäten vom Bund der Energieverbraucher e.V. informieren.

Auf Wunsch senden wir Ihnen auch gerne Informationen über E-Mail oder per Post. Nochmals ganz herzlichen Dank für Ihre Unterstützung. Es würde uns sehr freuen, wenn Sie den Bund der Energieverbraucher e.V. auch künftig unterstützen könnten - in ideeler oder finanzieller Form oder durch Ihre aktive Mitarbeit.

 

Leonora Holling

Erste Vorsitzende

 

 

 

 

letzte Änderung: 10.07.2023