ED 02/17 Die Welt reparieren oder wegwerfen? (S.22-25)
Ab dem 1. September 2017 dürfen Staubsauger nur noch eine maximale Nennleistungsaufnahme von weniger als 900 Watt haben.

Staubsauger werden effizienter

(20. September 2017) Ab dem 1. September 2017 werden Staubsauger effizienter. Bisher musste die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme von Staubsaugern unter 1.600 Watt liegen. Zukünftig darf sie nur noch weniger als 900 Watt betragen. Lag der zulässige Verbrauch bei einer Standardnutzung der Geräte bislang bei 62 Kilowattstunden im Jahr, muss er nun weniger als 43 Kilowattstunden pro Jahr betragen. Vor der Einführung der Verordnung war die Wattzahl noch das entscheidende Auswahlkriterium beim Kauf eines Staubsaugers. Jetzt rücken andere Leistungsmerkmale wie Reinigungsleistung, Staubemission und Geräuschpegel in den Vordergrund.

2805 Staubsauger / Foto: pixabay.com/IMS68

Wie viele Haushaltsgeräte tragen Staubsauger seit 2014 ein Energieeffizienzlabel. Hier ändert sich die Einteilung der Geräte: Bisher gab es die Effizienzklassen A bis G. Neu produzierte Geräte der Klassen E, F und G dürfen ab September nicht mehr in den Handel kommen. Nun gelten nur noch die Klassen A, B, C und D, sowie neu für besonders energieeffiziente Modelle A+++, A++, A+.

Für die Staub- und Geräuschemissionen gibt es ab dem 1. September 2017 zusätzlich Mindestanforderungen: Die Staubemission darf dann höchstens bei einem Prozent liegen. Und die Lautstärke darf 80 Dezibel nicht überschreiten. Für beide Eigenschaften ist die schlechteste Klasse G, die beste A. Auch der Grenzwert für die Staubaufnahme ist neu: Er muss auf Teppichen mindestens 75 Prozent, auf harten Böden 98 Prozent betragen. Zudem gibt es Vorgaben für die Haltbarkeit. Falls vorhanden, muss der Schlauch mindestens 40.000 Mal Schwenken unter Belastung aushalten. Der Motor muss mindestens 500 Stunden überstehen.

Die besten Markengeräte kommen schon vor Inkrafttreten der zweiten Stufe mit Wattzahlen von 485 bis 700 aus, so die Stiftung Warentest (test 7/2017). Ihr Stromverbrauch beträgt zwischen 16 und 25 Kilowattstunden pro Jahr. Der Geräuschpegel liegt zwischen 61 und 80 Dezibel. Die neuen Regelungen gelten nur für Geräte, die vom Hersteller nach dem 1. September 2017 in den Verkehr gebracht werden. Geräte, die vor diesem Datum im Handel sind, dürfen weiter verkauft werden.

letzte Änderung: 31.07.2023