ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)
Kein Zahlungsanspruch ohne Beleg

Heiz- und Betriebskosten: Kein Zahlungsanspruch ohne Beleg

Von Leonora Holling und Louis-F. Stahl

(3. April 2020) Mit zwei Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Mietern und Wohnungseigentümern gestärkt. Ein Wohnungsnutzer sei nur dann zur Zahlung von Heiz- und Betriebskostennachzahlungen verpflichtet, wenn ihm sein Recht auf Belegeinsicht gewährt werde. Dabei haben Wohnungsnutzer auch das Recht, die Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer anonymisiert einzusehen, um überprüfen zu können, ob die Werte der Verteilungseinheiten in Summe sowie die Verteilung der Kosten insgesamt plausibel sind (Az. VIII ZR 189/17).

In der zweiten Entscheidung stellten die Karlsruher Richter fest, dass bei einer gemeinsamen Heizungsanlage für mehrere Gebäude sich das Recht auf Einsicht in die Belege auch auf die Gesamtabrechnung und die Abrechnung des anderen Gebäudes erstrecke.

Im gegenständlichen Verfahren wurden zwei Gebäude durch eine gemeinsame Heizanlage versorgt. Die Wohnungseigentümer eines der Gebäude verweigerten die Zahlung, da ihnen die Eigentümerin des anderen Gebäudes, die zugleich Betreiberin der Heizanlage ist, keine Belegeinsicht gewährte – zu Recht, wie der BGH entschied (Az. VIII ZR 250/17).

letzte Änderung: 03.03.2025