ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)

Unerlaubte Nebenkosten

Ein kleines Lexikon von Betriebs- und Nebenkosten der Heizung, die nicht über die Heizkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden dürfen.
Reparaturkosten

Reparaturkosten oder Instandhaltungsrücklagen sind keine Betriebskosten, die über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden dürfen.(OLG Koblenz 4 W RE 720/85, WM 86, 50)

Diverse Versicherungen

Keine Betriebskosten sind Kosten für Reparaturkostenversicherung(AG Köln 208 C 614/89, WM 90, 566),Rechtsschutzversicherung (LG Berlin 64 S 157/88, GE 89, 43)sowie Mietausfallversicherung(OLG Düsseldorf 10 U 116/99, DWW 2000, 196)

Hausmeister

Soweit ein Hausmeister auch Verwaltungs- oder Reparaturarbeiten vornimmt, dürfen für diese Tätigkeiten keine Betriebskosten abgerechnet werden. Für die Abrechnung müssen die Hausmeisterkosten entsprechend gekürzt werden. LG Berlin 62 S 413/01, GE 2002, 960; LG Köln 10 S 273/91, WM 92, 258)

Verschiedene Wartungskosten

Nicht umlagefähig sind Wartungskosten für die Klingelsprechanlage (AG Hamburg 39 bC 1698/87, WM 88, 308), Türschließanlage.(AG Schöneberg 6 C 421/97, MM 99, 12) sowie Rauchabzugsanlage (LG Berlin 64 S 399/98, NZM 2000, 27)

Verwaltungskosten

Verwaltungskosten für das Haus oder die Wohnung, inklusive Bankgebühren oder Portokosten, haben nichts in einer Betriebskostenabrechnung zu suchen. Der Mieter muss auch dann nicht zahlen, wenn diese Kosten laut Mietvertrag als Betriebskosten geschuldet sind. (OLG Karlsruhe 9 REMiet 1/88, WM 88, 204)

Vollwartungsvertrag

Sind in einem so genannten Vollwartungsvertrag für den Aufzug oder die Heizungsanlage Reparaturkostenanteile enthalten, müssen diese Kostenansätze bei der Abrechnung vom Vermieter herausgerechnet werden.(LG Berlin 64 S 415/98, GE 99, 777; LG Essen 1 S 768/90, WM 91, 702)


Mit freundlicher Genehmigung des Deutschen Mieterbundes entommen aus: MieterZeitung 5/2003.

letzte Änderung: 28.12.2003