Wärmemessdienst

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Zählerstand kontrollieren

(19. April 2004) - Mieter sollten nach dem Rat von Verbraucherschützern jetzt noch besser aufpassen, wenn der Heizkosten-Ableser kommt. "Viele Ableser sind nun mit Handcomputern ausgerüstet: Das Gerat liest die Daten selbsttätig ab und übermittelt sie direkt an die Zentrale. Der Mieter unterschreibt kein Protokoll mehr und weiß also nicht, welche Werte ausgelesen wurden", berichtet die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test".

Die Verbraucherschützer empfehlen: "Notieren Sie die Zahlen daher selbst, am besten unter Zeugen. Bei Flüssigkeits-röhrchen wird am untersten Punkt des etwas gewölbten Pegels abgelesen. Falls der Kontrolleur doch ein Protokoll vorlegt, kontrollieren Sie unbedingt vor der Unterschrift die Einträge sowie den Zählerstand. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert (Urteil des Landgerichts Berlin, 04. Juni 1996, Aktenzeichen 64 S 97/96)".

Wichtig sei auch, dass der Ablesetermin von der Firma zehn bis 14 Tage vor dem Termin schriftlich angekündigt werden müsse. Falls der Mieter an diesem Tag verhindert sei und dies schriftlich mitteile, dürfe die Firma für den zweiten Termin keine Zusatzkosten berechnen (Urteil des Landgerichts München I vom 22. Februar 2001, Aktenzeichen 12 O 7987/00).

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Der Ableser kommt

Vermieter beauftragt eine Wärmemeßdienstfirma. weiter lesen

Segment-ID: 152