ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)

Wärmemessdienst

Zählerstand kontrollieren

(19. April 2004) - Mieter sollten nach dem Rat von Verbraucherschützern jetzt noch besser aufpassen, wenn der Heizkosten-Ableser kommt. "Viele Ableser sind nun mit Handcomputern ausgerüstet: Das Gerat liest die Daten selbsttätig ab und übermittelt sie direkt an die Zentrale. Der Mieter unterschreibt kein Protokoll mehr und weiß also nicht, welche Werte ausgelesen wurden", berichtet die Stiftung Warentest in der April-Ausgabe ihrer Zeitschrift "Test".

Die Verbraucherschützer empfehlen: "Notieren Sie die Zahlen daher selbst, am besten unter Zeugen. Bei Flüssigkeits-röhrchen wird am untersten Punkt des etwas gewölbten Pegels abgelesen. Falls der Kontrolleur doch ein Protokoll vorlegt, kontrollieren Sie unbedingt vor der Unterschrift die Einträge sowie den Zählerstand. Spätere Reklamationen werden nicht akzeptiert (Urteil des Landgerichts Berlin, 04. Juni 1996, Aktenzeichen 64 S 97/96)".

Wichtig sei auch, dass der Ablesetermin von der Firma zehn bis 14 Tage vor dem Termin schriftlich angekündigt werden müsse. Falls der Mieter an diesem Tag verhindert sei und dies schriftlich mitteile, dürfe die Firma für den zweiten Termin keine Zusatzkosten berechnen (Urteil des Landgerichts München I vom 22. Februar 2001, Aktenzeichen 12 O 7987/00).

Der Ableser kommt

Vermieter beauftragt eine Wärmemeßdienstfirma.

Der Ableser kommt

(12. August 2002) Die Durchführung der verbrauchsabhängigen Abrechnung obliegt zwar grundsätzlich dem Vermieter. Der bedient sich regelmäßig aber einer Wärmemeßdienstfirma. Im Auftrag des Vermieters rüstet die Firma alle Wohnungen mit Erfassungsgeräten aus, liest den Verbrauch ab und erstellt die Heizkostenabrechnung.

Wichtig:

Reklamationen müssen immer an den Vermieter selbst oder dessen Hausverwaltung gerichtet werden, nie an die Wärmemeßdienstfirma. Die Firma ist nur "verlängerter Arm" des Vermieters, aber nicht Vertragspartner des Mieters.

Achtung:

Der Verbrauch wird einmal im Jahr in der Mietwohnung abgelesen.

  • Dazu sollen Sie wissen:
  • Sie müssen den Mann vom Wärmemeßdienst in die Wohnung lassen.
  • Der Ablesetermin muß mindestens 10 bis 14 Tage vorher angekündigt werden.
  • Der Mieter muß entweder einzeln oder durch einen Aushang an gut sichtbarer Stelle, zum Beispiel im Treppenhaus, benachrichtigt werden.
  • Kann der erste Ablesetermin nicht eingehalten werden, sollte ein zweiter Termin individuell abgestimmt werden. Geschieht dies nicht, muß im Abstand von mindestens 14 Tagen ein zweiter Termin durchgeführt werden, möglichst nach 17.00 Uhr. Sagt der Mieter den vorgegebenen Ablesetermin ab, braucht er keinen Schadensersatz zu zahlen.
  • Der Mann vom Wärmemeßdienst wird in der Regel nach Akkord bezahlt. Deshalb hat er es eilig und für Erklärungen keine Zeit.
  • Lesen Sie deshalb selbst am Tag vorher die Werte ab und schreiben Sie sie auf. Wenn dann abgelesen wird, fragen Sie bei jedem Röhrchen nach den Werten und vergleichen sie mit Ihrem Zettel. Wenn Unstimmigkeiten auftauchen, unterschreiben Sie die Quittung nicht. Ziehen Sie Nachbarn als Zeugen hinzu.
  • Lassen Sie sich eine Kopie vom Ableseprotokoll geben. Der Ableser ist dazu verpflichtet.
  • Bei vielen Verdunstern ist die Oberfläche der Meßflüssigkeit nicht gerade. Sie steigt zum Rand hin an. Es ist gleichgültig, ob der höchste oder der tiefste Punkt abgelesen wird, wenn im ganzen Haus der gleiche Punkt gewählt wird.

Quelle: Der Mieter

letzte Änderung: 26.07.2010