ED 04/15 Informierte Mieter heizen effizienter (S.6)
Stilllegung von Heizkörpern

Heizkosten: Stilllegung von Heizkörpern

Von Leonora Holling

(25. August 2021) Sparsame Mieter drehen in nicht genutzten Räumen die Heizkörperthermostate ab, um Heizkosten zu sparen. Ein Heizkörperthermostat ist jedoch kein Ventil, das sich komplett abstellen lässt. Wird bei kalten Außentemperaturen gelüftet, kann die bereits ab etwa 7 °C greifende Frostschutzfunktion einen kurzzeitigen Heizbetrieb auslösen. Auch die Wärme aus umliegenden Räumen kann dazu führen, dass Heizkostenverteiler an „abgestellten“ Heizkörpern einen minimalen Verbrauch anzeigen. Dagegen wehrte sich vor dem Amtsgericht München ein Ehepaar, das durch Abstellen der Heizkörper in zwei Wohnräumen sowie in Bad und WC besonders sparsam leben wollte, aber auf Grundlage der Verbrauchswerte der Heizkostenverteiler 62,58 Euro an verbrauchsabhängigen Heizkosten zu zahlen hatte.

263 Thermostat Heizkörper / Foto: Ingo Bartussek / stock.adobe.com

Das Gericht stellte mit rechtskräftigem Urteil vom 21. Oktober 2020 fest, dass Mieter gegenüber ihrem Vermieter keinen Anspruch auf Stilllegung oder Verplombung nicht genutzter Heizkörper haben (Az. 416 C 10714/20). Insbesondere sei zu berücksichtigen, so das Gericht, dass Mieter eine Obhutspflicht für die gemietete Bausubstanz tragen, die eine ordnungsgemäße Beheizung der Mieträume bedingt. Mieter seien nicht berechtigt, eine alternative Art der Beheizung und Trockenhaltung der Mietsache nachzuweisen. Denn dem Vermieter sei es nicht zumutbar, dies im Einzelfall zu überprüfen, sofern er bereits eine Heizanlage betreibt. Zudem entstünden mit der Stilllegung einzelner Heizkörper Kosten, die der Vermieter und die anderen Mietparteien zu tragen hätten. Dies sei ebenfalls unzumutbar. Insbesondere sei zu befürchten, dass die benachbarten Mietparteien erhöhte Heizkosten treffe, da sie die angrenzenden Räumlichkeiten sodann indirekt mitheizen.

Mieter können folglich zwar die Thermostate in einzelnen Räumen auf niedrigere Temperaturen einstellen, ein Recht auf Nichtnutzung von Heizkörpern besteht jedoch nicht. Die gemessenen Verbrauchskosten nicht bewusst genutzter Heizkörper sind zu bezahlen. 

letzte Änderung: 03.03.2025